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Anlagereglement - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

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<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />

<strong>Anlagereglement</strong> - Ausgabe 2014<br />

Anhang 4<br />

Rebalancing<br />

Das Rebalancing erfolgt regelbasiert und nicht gestützt auf Prognosen.<br />

Aus Marktbewegungen resultierende Abweichungen sind zulässig, sofern die Bandbreiten der<br />

Langfrist-Strategie nicht unter-/überschritten werden.<br />

Das Rebalancing innerhalb der Bandbreiten der dynamischen Anlagestrategien von FZK und ALV soll<br />

derart optimiert sein, dass ein Auf-/Abbau einer Anlagekategorie innerhalb eines kurzen Zeitraumes<br />

möglichst vermieden wird.<br />

Grundsätzlich werden freiwerdende Gelder in untergewichtete Anlagekategorien investiert bzw.<br />

benötigte Mittel von übergewichteten Anlagekategorien abgezogen.<br />

Wird eine Verletzung der Bandbreiten festgestellt, so müssen entsprechende Umlagerungen<br />

vorgenommen werden, um die Vermögensstruktur wieder in die Bandbreiten zurückzuführen.<br />

Den speziellen Liquiditätseigenschaften möglicher einzelner Anlagekategorien wie Immobilien und<br />

Alternativen Anlagen ist dabei angemessen Rechnung zu tragen.<br />

Die Kompetenzregelung, wer welchen Entscheid im Rahmen der Asset Allokation fällt, soll klar und<br />

unmissverständlich sein.<br />

Das Rebalancing wird durch den Geschäftsbereich Anlagen umgesetzt und durch den Anlageausschuss<br />

überwacht.<br />

<strong>Anlagereglement</strong> genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 34 von 53

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