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Anlagereglement - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

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<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />

<strong>Anlagereglement</strong> - Ausgabe 2014<br />

Anhang 3<br />

Anlagestrategie – Freizügigkeitskonten FZK<br />

vom <strong>Stiftung</strong>srat genehmigt am 05. Dezember 2014<br />

ersetzt die Weisung vom 02. Dezember 2013<br />

(Inkrafttreten 01.01.2015)<br />

Die Limiten gemäss Art. 54 bis 55 bzw. 57 BVV 2 sowie die Begrenzungen gemäss Art. 54 BVV 2<br />

(einzelne Schuldner), Art. 54a BVV 2 (einzelne Gesellschaften) und Art. 54b BVV 2 (einzelne Immobilien<br />

und deren Belehnung) sind einzuhalten.<br />

1. Anlagestrategie (Strategische Asset Allocation – SAA)<br />

Die SAA FZK ist abhängig vom Strategieindikator (dynamische Anlagestrategie):<br />

Strategieindikator =<br />

Bilanzieller (geschätzter) Deckungsgrad<br />

___________________________________________________<br />

Kritischer Deckungsgrad<br />

Kritischer Deckungsgrad (KDG) = Deckungsgrad, von dem aus der GB Freizügigkeitskonten mittels risikoarmer<br />

Anlagen und tiefer Verzinsung der FZK (0.4 x 5-Jahres-Swapsatz) innerhalb von 5 Jahren autonom eine<br />

Unterdeckung beheben kann.<br />

Strategieindikator < 100 100 - 102 102 - 105 105 - 110 110 - 115 > 115<br />

Risikoanteil 4 0% 5% 10% 15% 20% 25%<br />

Sollrendite<br />

Entspricht effektiver FZK-Verzinsung plus Verwaltungskosten, plus<br />

Verzinsung Wertschwankungsreserven<br />

Der Strategieindikator wird am letzten Freitag eines Monats mit den Bewertungen des Vortags<br />

berechnet. Allfällige Wechsel der SAA, von einer Risikoanteils-Klasse in eine andere, finden auf<br />

Anfang des nächst folgenden Monats statt und gelten für mindestens einen Monat.<br />

4<br />

Unter „Risikoanteil“ wird das Budget für Risiko behaftete Anlagen unter Berücksichtigung derer Korrelationen untereinander verstanden.<br />

Die Summe der risikobehafteten Anlagen kann höher als das Risikobudget sein (aufgrund des Korrelationseffekts).<br />

<strong>Anlagereglement</strong> genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 25 von 53

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