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Anlagereglement - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

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<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />

<strong>Anlagereglement</strong> - Ausgabe 2014<br />

Anhang 2<br />

Anlagestrategie – Risikoversicherung für Arbeitslose ALV<br />

vom <strong>Stiftung</strong>srat genehmigt am 05. Dezember 2014<br />

ersetzt die Weisung vom 02. Dezember 2013<br />

(Inkrafttreten 01.01.2015)<br />

Die Limiten gemäss Art. 54 bis 55 bzw. 57 BVV 2 sowie die Begrenzungen gemäss Art. 54 BVV 2<br />

(einzelne Schuldner), Art. 54a BVV 2 (einzelne Gesellschaften) und Art. 54b BVV 2 (einzelne Immobilien<br />

und deren Belehnung) sind einzuhalten.<br />

1. Anlagestrategie (Strategische Asset Allocation – SAA)<br />

SAA abhängig vom Deckungsgrad (dynamische Anlagestrategie):<br />

Deckungsgrad < 105 105 - 115 115 - 120 120 <<br />

Risikoanteil 2 10% 15% 20% 25%<br />

Der Deckungsgrad (geschätzt) wird am letzten Freitag eines Monats mit den Bewertungen des<br />

Vortags berechnet. Allfällige Wechsel der SAA, von einer Risikoanteils-Klasse in eine andere, finden<br />

auf Anfang des nächst folgenden Monats statt und gelten für mindestens einen Monat.<br />

2<br />

Unter „Risikoanteil“ wird das Budget für Risiko behaftete Anlagen unter Berücksichtigung derer Korrelationen untereinander verstanden.<br />

Die Summe der risikobehafteten Anlagen kann höher als das Risikobudget sein (aufgrund des Korrelationseffekts).<br />

<strong>Anlagereglement</strong> genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 18 von 53

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