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abschlussbericht_waswillberlin

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Die Begleitgruppe kann in Abstimmung mit der Senatskanzlei externe Expertinnen<br />

und Experten einladen.<br />

(4) Empfehlungen<br />

Die Begleitgruppe kann Empfehlungen zur Bürgerbeteiligung mit einfacher Mehrheit<br />

beschließen. Minderheitsvoten benötigen die Zustimmung von mindestens 5 Mitgliedern<br />

der Begleitgruppe.<br />

(5) Beschlussfähigkeit<br />

Die Begleitgruppe ist mit Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig.<br />

(6) Neutralität<br />

Die Begleitgruppe ist politisch neutral und an Weisungen nicht gebunden.<br />

§ 5 Inkrafttreten<br />

Die Geschäftsordnung tritt durch Beschluss der Begleitgruppe in Kraft.<br />

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