abschlussbericht_waswillberlin
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Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern für die Weiterentwicklung des Bewerbungskonzepts<br />
aufzubereiten und in den weiteren Bewerbungsprozess einzuspeisen.<br />
§ 2 Mitgliedschaft<br />
Die Begleitgruppe setzt sich aus 50 Mitgliedern zusammen, darunter<br />
<br />
<br />
25 Bürgerinnen und Bürger, die sich an einem offenen Bewerbungsverfahren um<br />
einen Sitz in der Begleitgruppe beworben haben und in einem nach Geschlecht<br />
quotierten Losverfahren ausgewählt wurden, und<br />
25 funktionsgebundene Mitglieder.<br />
Scheidet ein funktionsgebundenes Mitglied der Begleitgruppe aus, so wird durch die Senatskanzlei<br />
ein neues Mitglied benannt. Scheidet ein gelostes Mitglied der Begleitgruppe<br />
aus, so wird aus der Bewerberliste ein neues Mitglied nachgelost, bzw. ein neues Bewerbungsverfahren<br />
ausgelobt.<br />
§ 3 Amtszeit und Vergütung<br />
Die Mitgliedschaft in der Begleitgruppe ist – in Abhängigkeit des Fortgangs der Bewerbung<br />
Berlins für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024/2028 – zunächst bis Ende 2016<br />
angelegt, längstens bis zum Abschluss des Dialogprozesses.<br />
Je Sitzung wird den nicht funktionsgebundenen Begleitgruppenmitgliedern eine Aufwandsentschädigung<br />
von 50,- Euro gezahlt, die diese individuell versteuern. Eine Erstattung<br />
von Reisekosten ist grundsätzlich nicht vorgesehen.<br />
§ 4 Organisation und Arbeitsweise<br />
(1) Sitzungsleitung der Begleitgruppe<br />
Die Begleitgruppe wählt aus ihrer Mitte bis zu zwei Sitzungsleiterinnen bzw. Sitzungsleiter<br />
und bis zu zwei stellvertretende Sitzungsleiterinnen bzw. Sitzungsleiter.<br />
(2) Geschäftsstelle der Begleitgruppe<br />
Die Begleitgruppe nutzt zur Unterstützung ihrer Arbeit die von der Senatskanzlei<br />
eingesetzte externe Geschäftsstelle.<br />
Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen vor, erstellt das Protokoll und stimmt es<br />
mit den Mitgliedern der Begleitgruppe ab.<br />
Das Sitzungsprotokoll wird zeitnah an die Mitglieder der Begleitgruppe verteilt und<br />
im Internet veröffentlicht.<br />
(3) Sitzungsrhythmus und Sitzungsablauf<br />
Die Begleitgruppe tagt mindestens viermal jährlich oder bei Bedarf.<br />
Die Sitzungen finden mit den in § 2 der Geschäftsordnung genannten Begleitgruppenmitgliedern<br />
statt, unter Mitwirkung der fachlich Beteiligten der Senatskanzlei,<br />
anderer Senatsverwaltungen und der Geschäftsstelle.<br />
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