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abschlussbericht_waswillberlin

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Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern für die Weiterentwicklung des Bewerbungskonzepts<br />

aufzubereiten und in den weiteren Bewerbungsprozess einzuspeisen.<br />

§ 2 Mitgliedschaft<br />

Die Begleitgruppe setzt sich aus 50 Mitgliedern zusammen, darunter<br />

<br />

<br />

25 Bürgerinnen und Bürger, die sich an einem offenen Bewerbungsverfahren um<br />

einen Sitz in der Begleitgruppe beworben haben und in einem nach Geschlecht<br />

quotierten Losverfahren ausgewählt wurden, und<br />

25 funktionsgebundene Mitglieder.<br />

Scheidet ein funktionsgebundenes Mitglied der Begleitgruppe aus, so wird durch die Senatskanzlei<br />

ein neues Mitglied benannt. Scheidet ein gelostes Mitglied der Begleitgruppe<br />

aus, so wird aus der Bewerberliste ein neues Mitglied nachgelost, bzw. ein neues Bewerbungsverfahren<br />

ausgelobt.<br />

§ 3 Amtszeit und Vergütung<br />

Die Mitgliedschaft in der Begleitgruppe ist – in Abhängigkeit des Fortgangs der Bewerbung<br />

Berlins für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024/2028 – zunächst bis Ende 2016<br />

angelegt, längstens bis zum Abschluss des Dialogprozesses.<br />

Je Sitzung wird den nicht funktionsgebundenen Begleitgruppenmitgliedern eine Aufwandsentschädigung<br />

von 50,- Euro gezahlt, die diese individuell versteuern. Eine Erstattung<br />

von Reisekosten ist grundsätzlich nicht vorgesehen.<br />

§ 4 Organisation und Arbeitsweise<br />

(1) Sitzungsleitung der Begleitgruppe<br />

Die Begleitgruppe wählt aus ihrer Mitte bis zu zwei Sitzungsleiterinnen bzw. Sitzungsleiter<br />

und bis zu zwei stellvertretende Sitzungsleiterinnen bzw. Sitzungsleiter.<br />

(2) Geschäftsstelle der Begleitgruppe<br />

Die Begleitgruppe nutzt zur Unterstützung ihrer Arbeit die von der Senatskanzlei<br />

eingesetzte externe Geschäftsstelle.<br />

Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen vor, erstellt das Protokoll und stimmt es<br />

mit den Mitgliedern der Begleitgruppe ab.<br />

Das Sitzungsprotokoll wird zeitnah an die Mitglieder der Begleitgruppe verteilt und<br />

im Internet veröffentlicht.<br />

(3) Sitzungsrhythmus und Sitzungsablauf<br />

Die Begleitgruppe tagt mindestens viermal jährlich oder bei Bedarf.<br />

Die Sitzungen finden mit den in § 2 der Geschäftsordnung genannten Begleitgruppenmitgliedern<br />

statt, unter Mitwirkung der fachlich Beteiligten der Senatskanzlei,<br />

anderer Senatsverwaltungen und der Geschäftsstelle.<br />

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