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Olympische und Paralympische Spiele 2024. Was will Berlin? 6<br />

weiterzuentwickeln und zu verbessern und den verschiedenen Meinungen in der Stadt –<br />

zustimmenden ebenso wie neutralen und ablehnenden – eine Stimme zu geben.<br />

Der DOSB hatte ursprünglich angekündigt, seine Entscheidung über die nationale<br />

Bewerberstadt Anfang Dezember 2014 zu treffen. Nachdem das DOSB-Präsidium jedoch am 28.<br />

Oktober 2014 überraschend beschlossen hatte, die Entscheidung bis zum 21. März 2015 zu<br />

vertagen, entschied der Senat, das geplante umfassende Beteiligungsverfahren bereits vor der<br />

finalen DOSB-Entscheidung zu initiieren, um dem berechtigten Interesse der Berlinerinnen<br />

und Berliner nach Mitsprache am Bewerbungskonzept gerecht zu werden und im Falle einer<br />

Entscheidung zugunsten Berlins mit geeigneten Strukturen für eine breite Beteiligung der<br />

Bevölkerung in das weitere Verfahren zu gehen. Daraufhin wurde Zebralog im Dezember 2014<br />

von der Senatskanzlei beauftragt, auf Grundlage der vom Senat beschlossenen Eckpunkte ein<br />

detailliertes Beteiligungskonzept zu erarbeiten und die darin vorgesehenen Formate und<br />

Veranstaltungen zunächst bis zur finalen Entscheidung des DOSB umzusetzen.<br />

Im Januar 2015 legte der Berliner Senat zudem einen Gesetzentwurf für ein Bürgervotum über<br />

die Berliner Olympiabewerbung vor. 4 Der Gesetzentwurf sah vor, allen zu Wahlen des<br />

Abgeordnetenhauses wahlberechtigten Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben,<br />

in einem Bürgervotum darüber abzustimmen, ob Berlin für eine internationale<br />

Olympiabewerbung zur Verfügung steht. Die Befragung war für Sonntag, 13. September 2015,<br />

vorgesehen. Der Senat hatte das Ergebnis dieses Bürgervotums im Vorfeld für politisch<br />

bindend erklärt.<br />

Eine repräsentative forsa-Umfrage, die vom DOSB beauftragt worden war, kam Anfang März<br />

zu dem Ergebnis, dass 55 Prozent der Berlinerinnen und Berliner die Ausrichtung Olympischer<br />

und Paralympischer Spiele in ihrer Stadt befürworten würden.<br />

1.3. Bausteine des Berliner Partizipationskonzepts<br />

Folgende Bausteine sah das vom Senat in Eckpunkten beschlossene und von Zebralog<br />

ausgearbeitete Partizipationskonzept vor:<br />

Begleitgruppe Bürgerbeteiligung<br />

Eine Begleitgruppe Bürgerbeteiligung sollte als „Hüterin des Prozesses“ den gesamten<br />

Beteiligungsprozess zu Olympia – von der Bewerbung bis zu einer Auswertung nach den<br />

Spielen – kritisch begleiten, ein faires und ergebnisoffenes Verfahren gewährleisten und auf<br />

diese Weise sicherstellen, dass die gesamte Vielfalt an Meinungen in der Berliner<br />

Bevölkerung zu Olympia in den Bewerbungsprozess einfließen würde.<br />

Die Gruppe sollte als unabhängige und politisch neutrale Institution dem Senat und einer<br />

späteren Bewerbungsgesellschaft somit „auf die Finger schauen“ und darauf achten, dass –<br />

im Falle eines Zuschlags für Berlin – Olympische und Paralympische Spiele mit einer<br />

intensiven Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger stattgefunden hätten.<br />

4<br />

Gesetzentwurf zum Bürgervotum, online unter: http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-<br />

2061.pdf.

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