GRATIS: Sherlock Holmes – Das Tal des Grauens (HD)

G R A T I S: Das Tal des Grauens (Originaltitel: The Valley of Fear) ist der vierte Roman von Sir Arthur Conan Doyle in dem die Figuren Sherlock Holmes und Dr. Watson auftauchen. G R A T I S: Das Tal des Grauens (Originaltitel: The Valley of Fear) ist der vierte Roman von Sir Arthur Conan Doyle in dem die Figuren Sherlock Holmes und Dr. Watson auftauchen.

09.06.2015 Aufrufe

Spät abends kam der Gefängniswärter und brachte für jeden ein Bündel Bettzeug, aus dem er einige Flaschen Whisky, Gläser und ein Spiel Karten entnahm. Zechend und ohne der am folgenden Tag bevorstehenden Verhandlung auch nur einen Gedanken zu widmen, verbrachten sie die Nacht. Ihre Sorglosigkeit war, wie sich alsbald herausstellte, nur zu berechtigt. Der Untersuchungsrichter konnte auf Grund des Tatbestandes allein zu keinem Schuldspruch kommen. Es stellte sich heraus, daß die Setzer und Drucker infolge des trüben Lichtes und ihrer Bestürzung die Identität der Verbrecher nicht feststellen konnten. Sie erklärten sich außerstande zu beschwören, daß sich die Beschuldigten unter den Angreifern befunden hatten, obwohl sie dies glaubten. Als sie der gewandte Rechtsanwalt, den McGinty für die Verteidigung bestellt hatte, einem Kreuzverhör unterzog, wurden ihre Aussagen noch unbestimmter. Das Opfer der Tat hatte bei seiner kommissarischen Vernehmung bereits zu Protokoll gegeben, daß er durch die Plötzlichkeit des Überfalles so überrascht worden war, daß er nichts anderes aussagen könne, als daß der erste Mann, der ihn schlug, einen Schnurrbart trug. Er fügte hinzu, daß die Angreifer unzweifelhaft zu der Gesellschaft der Rächer gehören müßten, da niemand anderer in der ganzen Stadt einen Groll gegen ihn haben könne, und weil er von deren Seite wegen seiner freimütigen Leitartikel schon verschiedene Drohbriefe empfangen habe. Außerdem ergab sich aus der übereinstimmenden und im bestimmtesten Ton vorgebrachten Aussage von sechs Bürgern, einschließlich jenes hohen städtischen Würdenträgers, des Rates McGinty, ganz einwandfrei, daß die Beschuldigten zur Zeit der Tat und weit darüber hinaus im Union-Haus Karten gespielt hatten. Es erübrigt sich, zu sagen, daß sie alle vom Gericht mit einer Begründung freigelassen wurden, die fast einer Entschuldigung für die ihnen auferlegten Unannehmlich- 242

keiten gleichkam. Daran schloß sich eine ziemlich unverblümte Verwarnung Kapitän Marvins wegen Übereifer in der Ausübung seiner Pflicht. Die Entscheidung des Gerichtes wurde von den Zuhörern der Verhandlung, unter denen McMurdo viele bekannte Gesichter wahrzunehmen glaubte, mit lautem Beifall aufgenommen. Die Logenbrüder lachten und schwenkten die Hüte, andere dagegen saßen mit zusammengekniffenen Lippen und düsterblickenden Augen da, als die Beschuldigten die Anklagebank verließen. Einer von den letzteren, ein kleiner, dunkelbärtiger, entschlossener Mensch, faßte seine Gedanken und die seiner gleichgesinnten Freunde in Worte, als die freigelassenen Häftlinge an ihnen vorüberzogen: »Ihr verfluchten Mörder!« rief er. »Wir werden doch noch mit euch abrechnen!« 243

Spät abends kam der Gefängniswärter und brachte für jeden ein<br />

Bündel Bettzeug, aus dem er einige Flaschen Whisky, Gläser<br />

und ein Spiel Karten entnahm. Zechend und ohne der am folgenden<br />

Tag bevorstehenden Verhandlung auch nur einen Gedanken<br />

zu widmen, verbrachten sie die Nacht.<br />

Ihre Sorglosigkeit war, wie sich alsbald herausstellte, nur<br />

zu berechtigt. Der Untersuchungsrichter konnte auf Grund <strong>des</strong><br />

Tatbestan<strong>des</strong> allein zu keinem Schuldspruch kommen. Es stellte<br />

sich heraus, daß die Setzer und Drucker infolge <strong>des</strong> trüben<br />

Lichtes und ihrer Bestürzung die Identität der Verbrecher nicht<br />

feststellen konnten. Sie erklärten sich außerstande zu beschwören,<br />

daß sich die Beschuldigten unter den Angreifern befunden<br />

hatten, obwohl sie dies glaubten. Als sie der gewandte Rechtsanwalt,<br />

den McGinty für die Verteidigung bestellt hatte, einem<br />

Kreuzverhör unterzog, wurden ihre Aussagen noch unbestimmter.<br />

<strong>Das</strong> Opfer der Tat hatte bei seiner kommissarischen Vernehmung<br />

bereits zu Protokoll gegeben, daß er durch die Plötzlichkeit<br />

<strong>des</strong> Überfalles so überrascht worden war, daß er nichts<br />

anderes aussagen könne, als daß der erste Mann, der ihn<br />

schlug, einen Schnurrbart trug. Er fügte hinzu, daß die Angreifer<br />

unzweifelhaft zu der Gesellschaft der Rächer gehören müßten,<br />

da niemand anderer in der ganzen Stadt einen Groll gegen<br />

ihn haben könne, und weil er von deren Seite wegen seiner<br />

freimütigen Leitartikel schon verschiedene Drohbriefe empfangen<br />

habe. Außerdem ergab sich aus der übereinstimmenden<br />

und im bestimmtesten Ton vorgebrachten Aussage von sechs<br />

Bürgern, einschließlich jenes hohen städtischen Würdenträgers,<br />

<strong>des</strong> Rates McGinty, ganz einwandfrei, daß die Beschuldigten<br />

zur Zeit der Tat und weit darüber hinaus im Union-Haus Karten<br />

gespielt hatten. Es erübrigt sich, zu sagen, daß sie alle vom<br />

Gericht mit einer Begründung freigelassen wurden, die fast einer<br />

Entschuldigung für die ihnen auferlegten Unannehmlich-<br />

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