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Text der Diplomarbeit - Hiss Reet

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<strong>Diplomarbeit</strong><br />

Ralf Reißen<br />

7. Konzept für Neubauten und Nachrüstungen an bestehenden Gebäuden anhand von Fallbeispielen<br />

Gründen nicht zulässig. In <strong>der</strong> Fachregel für Dachdeckungen mit <strong>Reet</strong> des<br />

Deutschen Dachdeckerhandwerkes ist auf diese Problematik ausdrücklich<br />

hingewiesen: „4.3.2.(4) Eine zusätzliche Bespannung mit z.B. Kunststoffnetzen ist<br />

möglich. Die Verwendung von Drahtgeflächten ist in Verbindung mit Blitzschutz an<br />

Gebäuden nicht zulässig.“ Der Heide- o<strong>der</strong> Sodenfirst kann genau so gut mit<br />

einem UV-beständigem Kunststoff- bzw. Nylonnetz vor den Vogelabtragungen<br />

geschützt werden. Ein Beispiel für ein solches Firstschutznetz ist das Netz SN<br />

50/2 aus hochfestem Nylonnetzwerk, olivgrün, uv-stabilisierend imprägniert und<br />

mit Flammschutzfaktor ausgerüstet (Bezogen werden kann es z.B. bei <strong>der</strong><br />

Netzfabrik Walter Kremmin KG, Ammerlän<strong>der</strong> Heerstraße 189-207, 26129<br />

Oldenburg).<br />

7.2. Dach mit Ziegelfirst<br />

In einigen Regionen Norddeutschlands ist es weit verbreitet, den First des<br />

<strong>Reet</strong>daches mit 3-4 Reihen Ziegeln einzudecken, <strong>der</strong> sogenannte Ziegelfirst<br />

(siehe auch 2.4.4.). Der Ziegelfirst darf blitzschutztechnisch nicht als<br />

Hartbedachung gedeutet werden. Würde er als eine solche gelten, wären die<br />

Mindestabstände nach DIN 57 185 / VDE 0185 Teil 2 [6] nicht erfor<strong>der</strong>lich, und auf<br />

dem First könnte die Fangleitung unmittelbar über den Ziegeln montiert werden.<br />

Dies ist bei einigen Blitzschutzfirmen allerdings gängige Praxis, von <strong>der</strong> jedoch<br />

dringenst Abstand genommen werden muss!<br />

Da sich unmittelbar unter dem Ziegelfirst das <strong>Reet</strong> mit seinen Dachdeckerdrähten<br />

befindet (vgl. Abb. 13), ist es auch vom Blitzschutz als Weichdach bzw.<br />

Weichdachfirst anzusehen. Das bedeutet, dass die Mindestabstände nach DIN 57<br />

185 / VDE 0185 Teil 2 [6] (Fangleitungen 60 cm Abstand zum First und Ableitung<br />

40 cm Abstand zur Dachfläche) einzuhalten sind.<br />

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