Text der Diplomarbeit - Hiss Reet
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<strong>Diplomarbeit</strong><br />
Ralf Reißen<br />
7. Konzept für Neubauten und Nachrüstungen an bestehenden Gebäuden anhand von Fallbeispielen<br />
Gründen nicht zulässig. In <strong>der</strong> Fachregel für Dachdeckungen mit <strong>Reet</strong> des<br />
Deutschen Dachdeckerhandwerkes ist auf diese Problematik ausdrücklich<br />
hingewiesen: „4.3.2.(4) Eine zusätzliche Bespannung mit z.B. Kunststoffnetzen ist<br />
möglich. Die Verwendung von Drahtgeflächten ist in Verbindung mit Blitzschutz an<br />
Gebäuden nicht zulässig.“ Der Heide- o<strong>der</strong> Sodenfirst kann genau so gut mit<br />
einem UV-beständigem Kunststoff- bzw. Nylonnetz vor den Vogelabtragungen<br />
geschützt werden. Ein Beispiel für ein solches Firstschutznetz ist das Netz SN<br />
50/2 aus hochfestem Nylonnetzwerk, olivgrün, uv-stabilisierend imprägniert und<br />
mit Flammschutzfaktor ausgerüstet (Bezogen werden kann es z.B. bei <strong>der</strong><br />
Netzfabrik Walter Kremmin KG, Ammerlän<strong>der</strong> Heerstraße 189-207, 26129<br />
Oldenburg).<br />
7.2. Dach mit Ziegelfirst<br />
In einigen Regionen Norddeutschlands ist es weit verbreitet, den First des<br />
<strong>Reet</strong>daches mit 3-4 Reihen Ziegeln einzudecken, <strong>der</strong> sogenannte Ziegelfirst<br />
(siehe auch 2.4.4.). Der Ziegelfirst darf blitzschutztechnisch nicht als<br />
Hartbedachung gedeutet werden. Würde er als eine solche gelten, wären die<br />
Mindestabstände nach DIN 57 185 / VDE 0185 Teil 2 [6] nicht erfor<strong>der</strong>lich, und auf<br />
dem First könnte die Fangleitung unmittelbar über den Ziegeln montiert werden.<br />
Dies ist bei einigen Blitzschutzfirmen allerdings gängige Praxis, von <strong>der</strong> jedoch<br />
dringenst Abstand genommen werden muss!<br />
Da sich unmittelbar unter dem Ziegelfirst das <strong>Reet</strong> mit seinen Dachdeckerdrähten<br />
befindet (vgl. Abb. 13), ist es auch vom Blitzschutz als Weichdach bzw.<br />
Weichdachfirst anzusehen. Das bedeutet, dass die Mindestabstände nach DIN 57<br />
185 / VDE 0185 Teil 2 [6] (Fangleitungen 60 cm Abstand zum First und Ableitung<br />
40 cm Abstand zur Dachfläche) einzuhalten sind.<br />
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