Text der Diplomarbeit - Hiss Reet
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Diplomarbeit Ralf Reißen 7. Konzept für Neubauten und Nachrüstungen an bestehenden Gebäuden anhand von Fallbeispielen 7. Konzept für Neubauten und Nachrüstungen an bestehenden Gebäuden anhand von Fallbeispielen In diesem Kapitel soll auf konkrete Fälle von Dachaufbauten, Firstarten, Kaminen, Dachsanierungen usw. eingegangen werden. Zudem sollen Lösungsvorschläge zu den Gefahrenpunkten an Reetdächern anhand der in Kapitel 4 dargestellten Probleme aufgezeigt werden. Beim Decken des Reetdaches ist bereits zu beachten, dass die Dachdeckerdrähte in den Potentialausgleich des Hauses einzubeziehen sind (vgl. 6.2.1.). Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Dach „gebunden“ oder „geschraubt“ (vgl 2.3.1. und 2.3.3.) wird, da bei diesen Decktechniken ein Vorlegedraht Verwendung findet. Dieser Vorlegedraht darf auf keinen Fall kunststoffummantelt sein oder andere isolierende Eigenschaften aufweisen, da dies zwangsläufig zu Funkenbildung an der Isolation führen würde. Das gleiche gilt auch für den Bindedraht. Als Bindedraht sollte ein verzinkter Stahldraht mit einem Durchmesser von 1 mm oder ein Kupferdraht mit einem Durchmesser von 1,5 mm verwendet werden. Geeignete Vorlegedrähte sollten ebenfalls aus verzinktem Stahl oder aus Kupfer bestehen und einen Durchmesser von 5 mm aufweisen. Um die Dachdeckerdrähte nun an den Potentialausgleich anzuschließen, müssen diese mittels Draht elektrisch leitend verbunden werden (siehe Abb. 38). Dies geschieht, indem die Vorlegedrähte mit einem Draht (dem Verbindungsdraht), dessen Durchmesser und Beschaffenheit dem Vorlegedraht entsprechen sollte, verbunden werden. Das Verbinden dieser Drähte soll mit Hilfe des Bindedrahtes erfolgen, indem dieser einfach in einer Schlaufe um die sich kreuzenden Vorlegedrähte gelegt und mit einer Zange angezogen und verdrillt wird. Hinter dem untersten Vorlegedraht (an der Traufe) ist der Verbindungsdraht mit einem Isolierschlauch zu versehen und durch das Reet hindurch unter die Dachfläche zu führen. Von hier aus soll der Verbindungsdraht mit einem isolierten Kupferdraht mit einer Querschnittsfläche von 6 mm² an die Potentialausgleichschiene angebunden werden. -59-
Diplomarbeit Ralf Reißen 7. Konzept für Neubauten und Nachrüstungen an bestehenden Gebäuden anhand von Fallbeispielen Ist das Dach bereits vorhanden, so ist es nicht mehr möglich, die Dachdeckerdrähte an den Potentialausgleich anzuschließen. Hier ist es dann wichtig, bei sämtlichen metallenen Installationen (Elektroinstallation, Antennenkabel, metallene Rohre etc.) einen ausreichenden Abstand von den Dachdeckerdrähten (Abstand >20 cm) einzuhalten (vgl.6.2.2.). Dies ist auch bei nachträglichen Installationsarbeiten von allen Installateuren zu berücksichtigen. Eine beispielsweise nachträglich verlegte Leitung, die diese Näherungsbedingungen nicht erfüllt, führt unweigerlich zu einem Unterlaufen des Schutzes. Deswegen ist dieses Prinzip äußerst fehler-intolerant und kann nicht zur grundsätzlichen Anwendung empfohlen werden. Sollte es dennoch praktiziert werden, so sind regelmäßige Kontrollen und Sichtprüfungen eine wichtige Voraussetzung für ein funktionsfähiges Blitzschutzsystem. Über Art und Umfang dieser Sicht- und Funktionsprüfungen gibt die VDE V 0185 Teil 110 [11], die sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigt, Auskunft. In dieser Norm ist ebenfalls nachzulesen, in welchen Zeitabständen für die entsprechende Schutzklasse eine Prüfung durchzuführen ist. Ein Blitzschutzsystem für reetgedeckte Häuser muss isoliert aufgebaut sein. Das bedeutet: Alle Fangleitungen und Ableitungen müssen auf Isolierstützen angebracht werden und zum Dach einen Mindestabstand von 60 cm für die Fangleitung und 40 cm für den Ableitungsdraht aufweisen. Die Mindestabstände von 60 bzw. 40 cm zum Dach gewährleisten einen Abstand zwischen den Dachdeckerdrähten und dem Blitzschutzsystem von etwa 55-60 cm. Diese Mindestabstände sollen je nach Beschaffenheit des Daches (z.B. Kupferfirst) vergrößert werden, und zwar in dem Maße, dass die Abstände vom Blitzschutzsystem zu den Metallteilen von 60 cm gewährleistet sind. Die Isolierstützen bestehen im allgemeinen aus einem Hartholz (z.B. Bongossiholz). Es ist jedoch auch möglich, andere Isolierstoffe zu verwenden (siehe auch Kapitel 8). -60-
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<strong>Diplomarbeit</strong><br />
Ralf Reißen<br />
7. Konzept für Neubauten und Nachrüstungen an bestehenden Gebäuden anhand von Fallbeispielen<br />
Ist das Dach bereits vorhanden, so ist es nicht mehr möglich, die<br />
Dachdeckerdrähte an den Potentialausgleich anzuschließen. Hier ist es dann<br />
wichtig, bei sämtlichen metallenen Installationen (Elektroinstallation,<br />
Antennenkabel, metallene Rohre etc.) einen ausreichenden Abstand von den<br />
Dachdeckerdrähten (Abstand >20 cm) einzuhalten (vgl.6.2.2.). Dies ist auch bei<br />
nachträglichen Installationsarbeiten von allen Installateuren zu berücksichtigen.<br />
Eine beispielsweise nachträglich verlegte Leitung, die diese<br />
Näherungsbedingungen nicht erfüllt, führt unweigerlich zu einem Unterlaufen des<br />
Schutzes. Deswegen ist dieses Prinzip äußerst fehler-intolerant und kann nicht zur<br />
grundsätzlichen Anwendung empfohlen werden. Sollte es dennoch praktiziert<br />
werden, so sind regelmäßige Kontrollen und Sichtprüfungen eine wichtige<br />
Voraussetzung für ein funktionsfähiges Blitzschutzsystem.<br />
Über Art und Umfang dieser Sicht- und Funktionsprüfungen gibt die VDE V 0185<br />
Teil 110 [11], die sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigt, Auskunft. In<br />
dieser Norm ist ebenfalls nachzulesen, in welchen Zeitabständen für die<br />
entsprechende Schutzklasse eine Prüfung durchzuführen ist.<br />
Ein Blitzschutzsystem für reetgedeckte Häuser muss isoliert aufgebaut sein. Das<br />
bedeutet: Alle Fangleitungen und Ableitungen müssen auf Isolierstützen<br />
angebracht werden und zum Dach einen Mindestabstand von 60 cm für die<br />
Fangleitung und 40 cm für den Ableitungsdraht aufweisen. Die Mindestabstände<br />
von 60 bzw. 40 cm zum Dach gewährleisten einen Abstand zwischen den<br />
Dachdeckerdrähten und dem Blitzschutzsystem von etwa 55-60 cm. Diese<br />
Mindestabstände sollen je nach Beschaffenheit des Daches (z.B. Kupferfirst)<br />
vergrößert werden, und zwar in dem Maße, dass die Abstände vom<br />
Blitzschutzsystem zu den Metallteilen von 60 cm gewährleistet sind. Die<br />
Isolierstützen bestehen im allgemeinen aus einem Hartholz (z.B. Bongossiholz).<br />
Es ist jedoch auch möglich, an<strong>der</strong>e Isolierstoffe zu verwenden (siehe auch Kapitel<br />
8).<br />
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