Am Stettiner Haff - Erntedankfeste im Amtsbereich - Stadt Eggesin
Am Stettiner Haff - Erntedankfeste im Amtsbereich - Stadt Eggesin Am Stettiner Haff - Erntedankfeste im Amtsbereich - Stadt Eggesin
Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Am Stettiner Haff mit den Gemeinden Stadt Eggesin mit dem Ortsteil Hoppenwalde, Ahlbeck, Altwarp, Grambin, Hintersee, Leopoldshagen, Liepgarten, Lübs, Luckow - Rieth, Meiersberg, Mönkebude, Torgelow-Holländerei, Vogelsang-Warsin - kostenlos / monatlich - Jahrgang 6 ISSN 1860 - 2738 Dienstag, den 19.10.2010 Nummer 10 Erntedankfeste im Amtsbereich Lübser Kinder auf dem Erntewagen Ernteumzug in Leopoldshagen Liebevoll geschmückter Vorgarten in Lübs Die Liepgartener Erntekrone auf dem Leiterwagen
- Seite 2 und 3: „Am Stettiner Haff“ - - Nr. 10/
- Seite 4 und 5: „Am Stettiner Haff“ - 6 - Nr. 1
- Seite 6 und 7: „Am Stettiner Haff“ - 8 - Nr. 1
- Seite 8 und 9: „Am Stettiner Haff“ - 10 - Nr.
- Seite 10 und 11: „Am Stettiner Haff“ - 12 - Nr.
- Seite 12 und 13: „Am Stettiner Haff“ - 1 - Nr. 1
- Seite 14 und 15: „Am Stettiner Haff“ - 16 - Nr.
- Seite 16 und 17: „Am Stettiner Haff“ - 18 - Nr.
- Seite 18 und 19: „Am Stettiner Haff“ - 20 - Nr.
- Seite 20 und 21: „Am Stettiner Haff“ - 22 - Nr.
- Seite 22 und 23: „Am Stettiner Haff“ - 2 - Nr. 1
- Seite 24 und 25: „Am Stettiner Haff“ - 26 - Nr.
- Seite 26 und 27: „Am Stettiner Haff“ - 28 - Nr.
- Seite 28 und 29: „Am Stettiner Haff“ - 30 - Nr.
- Seite 30 und 31: „Am Stettiner Haff“ - 32 - Nr.
- Seite 32: „Am Stettiner Haff“ - 34 - Nr.
<strong>Am</strong>tliches Mitteilungsblatt des <strong>Am</strong>tes<br />
<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong><br />
mit den Gemeinden<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> mit dem Ortsteil Hoppenwalde, Ahlbeck, Altwarp, Grambin,<br />
Hintersee, Leopoldshagen, Liepgarten, Lübs, Luckow - Rieth, Meiersberg,<br />
Mönkebude, Torgelow-Holländerei, Vogelsang-Warsin<br />
- kostenlos / monatlich -<br />
Jahrgang 6 ISSN 1860 - 2738 Dienstag, den 19.10.2010 Nummer 10<br />
<strong>Erntedankfeste</strong> <strong>im</strong> <strong>Am</strong>tsbereich<br />
Lübser Kinder auf dem Erntewagen<br />
Ernteumzug in Leopoldshagen<br />
Liebevoll geschmückter Vorgarten in Lübs<br />
Die Liepgartener Erntekrone auf dem Leiterwagen
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - - Nr. 10/10<br />
in <strong>Eggesin</strong><br />
<strong>Am</strong> 20.10. zum 81. Geburtstag Frau Carl, Emmi<br />
am 21.10. zum 75. Geburtstag Herr Böttcher, Edwin<br />
am 21.10. zum 76. Geburtstag Frau Dittmann, Brigitte<br />
am 21.10. zum 72. Geburtstag Frau Hötzel, Leni<br />
am 21.10. zum 75. Geburtstag Frau Koch, Gerda<br />
am 21.10. zum 80. Geburtstag Frau Weiland, Ilse<br />
am 22.10. zum 76. Geburtstag Herr Lucas, Werner<br />
am 22.10. zum 71. Geburtstag Frau Scholz, Christa<br />
am 23.10. zum 72. Geburtstag Frau Gall, Helga<br />
am 23.10. zum 83. Geburtstag Frau Lieckfeldt, Lotte<br />
am 2 .10. zum 75. Geburtstag Herr Bade, Harry<br />
am 2 .10. zum 81. Geburtstag Frau Kuttkowski, Margarete<br />
am 26.10. zum 90. Geburtstag Frau Böhm, Irmgard<br />
am 26.10. zum 75. Geburtstag Herr Klein, Heinz<br />
am 26.10. zum 7 . Geburtstag Frau Rahn, Edith<br />
am 27.10. zum 70. Geburtstag Frau Kasel, Ruth<br />
am 28.10. zum 83. Geburtstag Herr Hackbarth, Lothar<br />
am 28.10. zum 71. Geburtstag Frau Viergutz, Jutta<br />
am 28.10. zum 75. Geburtstag Frau Zech, Edith<br />
am 29.10. zum 77. Geburtstag Frau Berkholz, Ursel<br />
am 29.10. zum 75. Geburtstag Frau Mark, Lucie<br />
am 29.10. zum 73. Geburtstag Herr Reiß, Kurt<br />
am 30.10. zum 72. Geburtstag Frau Fiebelkorn, Anni<br />
am 31.10. zum 71. Geburtstag Herr Burkhardt, Wilfried<br />
am 31.10. zum 71. Geburtstag Frau Foth, Waltraud<br />
am 31.10. zum 77. Geburtstag Frau Püschel, Marion<br />
am 31.10. zum 76. Geburtstag Frau Schiebe, Hannelore<br />
am 31.10. zum 92. Geburtstag Frau Tesch, Marie<br />
am 31.10. zum 80. Geburtstag Frau Zielke, Helga<br />
am 01.11. zum 86. Geburtstag Frau Döring, Regina<br />
am 01.11. zum 76. Geburtstag Frau Rünger, Irmtraud<br />
Gratulation<br />
am 02.11. zum 72. Geburtstag Herr Balz, Egon<br />
am 02.11. zum 76. Geburtstag Herr Joswich, Helmut<br />
am 02.11. zum 91. Geburtstag Frau Sommerfeldt, Erna<br />
am 03.11. zum 75. Geburtstag Herr Bochow, Günter<br />
am 03.11. zum 81. Geburtstag Frau Rach, Christel<br />
am 0 .11. zum 73. Geburtstag Frau Lehmann, Erna<br />
am 05.11. zum 79. Geburtstag Herr Haareiter, Hans<br />
am 05.11. zum 71. Geburtstag Frau Kliem, Helga<br />
am 06.11. zum 71. Geburtstag Frau Thöns, Ingrid<br />
am 07.11. zum 80. Geburtstag Herr Krause, Fred<br />
am 07.11. zum 73. Geburtstag Herr Kummert, Günther<br />
am 07.11. zum 7 . Geburtstag Frau Winter, Inge<br />
am 08.11. zum 72. Geburtstag Frau Kupke, Erika<br />
am 09.11. zum 81. Geburtstag Frau Ebert, Ursula<br />
am 09.11. zum 76. Geburtstag Herr Hähnel, Wolfgang<br />
am 11.11. zum 7 . Geburtstag Frau Gruschwitz, Edith<br />
am 12.11. zum 75. Geburtstag Frau Braun, Ruth<br />
am 12.11. zum 82. Geburtstag Herr Hoffmann, Josef<br />
am 12.11. zum 72. Geburtstag Frau Kopper, Edith<br />
am 12.11. zum 78. Geburtstag Herr Z<strong>im</strong>mermann, Helmut<br />
am 13.11. zum 72. Geburtstag Herr Harke, Dieter<br />
am 15.11. zum 7 . Geburtstag Frau Godiszewski, Bärbel<br />
am 15.11. zum 7 . Geburtstag Herr Waschke, Fredy<br />
am 15.11. zum 89. Geburtstag Frau Werner, Margarete<br />
in <strong>Eggesin</strong> OT Hoppenwalde<br />
am 23.10. zum 70. Geburtstag Herr Radowitz, Gerhard<br />
am 30.10. zum 75. Geburtstag Herr Rothhand, Max<br />
am 08.11. zum 72. Geburtstag Frau Berendsen-Rothhand,<br />
Christa<br />
am 13.11. zum 7 . Geburtstag Herr Rieck, Horst<br />
Herzliche Gratulation für folgende Jubilare der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> mit dem Ortsteil Hoppenwalde<br />
Herr Georg Knop am 01.10. zum 80. Geburtstag<br />
Frau Vera Müggenburg am 30.09. zum 80. Geburtstag<br />
Herr Arno Ott am 07.10. zum 80. Geburtstag<br />
Eheleute Gehrmann am 30.09. zur Diamantenen Hochzeit
Nr. 10/10 - 5 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
in Ahlbeck<br />
am 2 .10. zum 72. Geburtstag Frau Haase, Brigitte<br />
am 25.10. zum 87. Geburtstag Herr Bellin, Arnold<br />
am 26.10. zum 76. Geburtstag Frau Schulz, Ruth<br />
am 28.10. zum 82. Geburtstag Frau Krüger, Rosemarie<br />
am 31.10. zum 7 . Geburtstag Frau Maaß, Elke<br />
am 01.11. zum 71. Geburtstag Frau Uterhardt, Erika<br />
am 02.11. zum 77. Geburtstag Frau Diedrich, Irmgard<br />
in Altwarp<br />
am 22.10. zum 73. Geburtstag Frau Rickmann, Hildegard<br />
am 2 .10. zum 78. Geburtstag Herr Metzner, Fritz<br />
am 25.10. zum 76. Geburtstag Herr Fleck, Manfred<br />
am 28.10. zum 7 . Geburtstag Frau Ebel, Wera<br />
am 05.11. zum 76. Geburtstag Frau Hagen, Christa<br />
am 05.11. zum 70. Geburtstag Herr Wiese, Jürgen<br />
am 06.11. zum 80. Geburtstag Herr Brandt, Alfred<br />
am 08.11. zum 72. Geburtstag Herr Rickmann, Werner<br />
am 11.11. zum 82. Geburtstag Herr Winkelmann, Heinz<br />
am 1 .11. zum 89. Geburtstag Frau Methner, Walli<br />
in Grambin<br />
am 19.10. zum 73. Geburtstag Herr Reichau, Rudolf<br />
am 23.10. zum 75. Geburtstag Herr Stöcker, Hermann<br />
am 27.10. zum 76. Geburtstag Herr Stein, Werner<br />
am 29.10. zum 77. Geburtstag Frau Pelz, Anna<br />
am 03.11. zum 80. Geburtstag Herr Beilke, Horst<br />
am 15.11. zum 71. Geburtstag Herr Wenzel, Hans-Erich<br />
in Hintersee<br />
am 2 .10. zum 7 . Geburtstag Herr Streblow, Ernst<br />
am 28.10. zum 78. Geburtstag Herr Lünse, Karl-Heinz<br />
am 15.11. zum 75. Geburtstag Frau Joch, Irmgard<br />
in Leopoldshagen<br />
am 2 .10. zum 71. Geburtstag Frau Gaßner, Ingrid<br />
am 25.10. zum 8 . Geburtstag Frau Behnke, Gisela<br />
am 27.10. zum 76. Geburtstag Frau Schmidt, Bringfriede<br />
am 30.10. zum 8 . Geburtstag Frau Krüger, Anneliese<br />
am 31.10. zum 76. Geburtstag Frau Wagner, Flora<br />
am 07.11. zum 75. Geburtstag Frau Schmidt, Vera<br />
am 08.11. zum 72. Geburtstag Herr Mengel, Reinhold<br />
am 10.11. zum 76. Geburtstag Frau Ehlert, Hannchen<br />
am 15.11. zum 7 . Geburtstag Frau Schmidt, Walli<br />
in Liepgarten<br />
am 21.10. zum 76. Geburtstag Frau Dietrich, Dora<br />
am 21.10. zum 79. Geburtstag Herr Peukert, Hans<br />
am 23.10. zum 73. Geburtstag Herr Kittel, Hans-Helmut<br />
Gratulation<br />
Impressum: <strong>Am</strong>tliches Mitteilungsblatt<br />
mit öffentlichen Bekanntmachungen des <strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Das <strong>Am</strong>tliche Mitteilungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt.<br />
Verbreitete Auflage: ca. 6200 Exemplare<br />
Bestellung: ISSN-Nr.1860-2738<br />
Herausgeber: <strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“, <strong>Stettiner</strong> Straße 1, 17367 <strong>Eggesin</strong><br />
Herstellung: Schibri-Verlag, <strong>Am</strong> Markt 22, 17335 Strasburg, Tel: 039753/22757 Fax: 039753-22583<br />
http://www.schibri.de E-mail: boeving@schibri.de<br />
Satzherstellung: Redaktionssteil: Reiner Müsebeck, <strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Anzeigen: Frau Böving, Schibri-Verlag, <strong>Am</strong> Markt 22, 17335 Strasburg<br />
Verantwortlich: <strong>Am</strong>tlicher Teil <strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“: Der <strong>Am</strong>tsvorsteher<br />
Redaktion: Reiner Müsebeck; Tel. 039779/26 13, Fax: 039779-26 2, presse@eggesin.de<br />
Druck/Endbearbeitung: Offset-Druck Ueckermünde, Tel.: 039771-53 0<br />
Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete<br />
Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinst<strong>im</strong>men.<br />
Das <strong>Am</strong>tliche Mitteilungsblatt des <strong>Am</strong>tes “<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>” kann gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten vom <strong>Am</strong>t<br />
“<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>”auf Wunsch abonniert werden.<br />
am 03.11. zum 80. Geburtstag Herr Schwohls, Jürgen<br />
am 05.11. zum 87. Geburtstag Herr Wiese, Franz<br />
am 10.11. zum 70. Geburtstag Frau Wollenzien, Rita<br />
am 11.11. zum 85. Geburtstag Frau Borchardt, Dorothea<br />
am 13.11. zum 71. Geburtstag Herr Ladwig, Karl<br />
in Lübs<br />
am 19.10. zum 70. Geburtstag Frau Fischer, Christel<br />
am 23.10. zum 78. Geburtstag Herr Klüber, Hans-Joach<strong>im</strong><br />
am 06.11. zum 77. Geburtstag Frau Daartz, Hannelore<br />
am 07.11. zum 79. Geburtstag Herr Schildt, Heinz<br />
am 08.11. zum 72. Geburtstag Herr Becker, Ulrich<br />
am 10.11. zum 72. Geburtstag Frau Janke, Marianne<br />
am 11.11. zum 8 . Geburtstag Frau Klüber, Gerda<br />
in Lübs OT Heinrichshof<br />
am 29.10. zum 78. Geburtstag Frau Volkmann, Inge<br />
in Luckow<br />
am 19.10. zum 91. Geburtstag Herr Röhl, Wilhelm<br />
am 28.10. zum 72. Geburtstag Frau Strehl, Erna<br />
am 03.11. zum 78. Geburtstag Herr Reinke, Erhard<br />
am 08.11. zum 70. Geburtstag Frau Neumann, Waltraud<br />
am 13.11. zum 72. Geburtstag Frau Dinse, Christa<br />
in Luckow OT Rieth<br />
am 21.10. zum 77. Geburtstag Herr Ute, Harry<br />
am 23.10. zum 73. Geburtstag Herr Kasel, Manfred<br />
am 28.10. zum 81. Geburtstag Frau Meyer, Johanna<br />
am 31.10. zum 72. Geburtstag Frau Zankl, Helga<br />
in Meiersberg<br />
am 25.10. zum 87. Geburtstag Frau Grenkowitz, Ella<br />
am 03.11. zum 80. Geburtstag Frau Jäckel, Eveline<br />
am 11.11. zum 76. Geburtstag Herr Schöne, Christian<br />
in Mönkebude<br />
am 27.10. zum 85. Geburtstag Herr Bade, Hermann<br />
am 03.11. zum 70. Geburtstag Frau Giese, Loni<br />
am 11.11. zum 77. Geburtstag Frau Kregelin, Dora<br />
am 11.11. zum 78. Geburtstag Herr Schmidt, Helmuth<br />
am 12.11. zum 77. Geburtstag Frau Winter, Lieselotte<br />
in Torgelow-Holländerei<br />
am 07.11. zum 73. Geburtstag Frau Metzlaff, Ingrid<br />
in Vogelsang-Warsin<br />
am 22.10. zum 76. Geburtstag Herr Bruhn, Wolfgang<br />
am 28.10. zum 71. Geburtstag Herr Dittmann, Heiner<br />
Die nächste Ausgabe für das<br />
<strong>Am</strong>tliche Mitteilungsblatt erscheint<br />
am<br />
Dienstag, dem 16.11.2010<br />
Annahmeschluss für redaktionelle<br />
Beiträge und Anzeigen ist<br />
Donnerstag, der 04.11.2010
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 6 - Nr. 10/10<br />
Bekanntmachungen / Informationen<br />
Tourenpläne Gelber Sack<br />
Tourenplan „Blaue Papiertonne“<br />
<strong>Eggesin</strong>, Gumnitz 25.10. / 08.11. / 22.11. / 06.12. / 20.12.<br />
Hoppenwalde, Altwarp,<br />
Vogelsang- Warsin 28.10. / 18.11. / 09.12. / 30.12.<br />
Grambin, Leopolds-<br />
hagen, Mönkebude 21.10. / 11.11. / 02.12. / 23.12.<br />
Ahlbeck, Gegensee,<br />
Hintersee, Luckow,<br />
Ludwigshof, Rieth 0 .11. / 25.11. / 16.12.<br />
Annenhof, Heinrichs-<br />
hof, Lübs, Liepgarten 03.11. / 2 .11. / 15.12.<br />
Meiersberg 20.10. / 10.11. / 01.12. / 22.12.<br />
Torgelow- Holländerei 02.11. / 23.11. / 1 .12.<br />
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />
Rechnungswesen<br />
Frau Beltz e.beltz@eggesin.de Zi.: 003 Tel.: 263-72<br />
Frau Dümmel s.duemmel@eggesin.de<br />
Wohnungsverwalter<br />
Frau Dachner u.dachner@eggesin.de Zi.: 017 Tel.: 263-75<br />
Frau Saeger m.saeger@eggesin.de Tel.: 263-79<br />
Betriebskosten/Mahn- und Klagewesen<br />
Frau Schneider k.schneider@eggesin.de Zi.: 016 Tel.: 263-80<br />
Havariedienst Sanitär: 263-7 / Elektro: 263-73 / Heizhaus: 263-78<br />
Öffnungszeiten in der Außenstelle<br />
Ueckermünde, Goethestrße 12<br />
dienstags: von 13.30 bis 18.00 Uhr<br />
mittwochs: von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
donnerstags: von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten<br />
Die Gleichstellungsbeauftragte der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> wie<br />
folgt zu erreichen: 039779 27691<br />
Sprechtage sind jeweils am letzten Donnerstag <strong>im</strong> Monat<br />
von 16.00 - 17.00 Uhr in der <strong>Stadt</strong>verwaltung, Z<strong>im</strong>mer 005.<br />
Sie sind auf der Suche nach neuen Mitarbeitern für Ihren<br />
Betrieb oder haben Fragen zu Fördermöglichkeiten?<br />
Be<strong>im</strong> gemeinsamen Arbeitgeber-Service steht Ihnen neben<br />
einem großen Bewerberpool ein persönlicher Ansprechpartner<br />
zur Verfügung, der Sie in allen Fragen persönlich,<br />
kompetent und schnell berät. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service<br />
kooperiert mit dem Jobcenter-Uecker-Randow<br />
und der Bundesagentur für Arbeit.<br />
Postalische Anschrift:<br />
Agentur für Arbeit<br />
gemeinsamer Arbeitgeberservice<br />
Löcknitzer Str. 10 in 17309 Pasewalk<br />
Tel: (03973) 202 17 (Umland u. Ferdinandshof)<br />
Tel: (03973) 202 1 (<strong>Stadt</strong>gebiet Torgelow)<br />
Fax: (03973) 202 96 200<br />
Vogelsang-Warsin, Altwarp, 12.11. / 10.12.<br />
Luckow,<br />
Leopoldshagen, Mönkebude, 29.10. / 26.11. / 2 .12.<br />
Grambin<br />
<strong>Eggesin</strong> 1 21.10. / 18.11. / 16.12.<br />
<strong>Eggesin</strong> 2<br />
Liepgarten, Hoppenwalde 22.10. / 19.11. / 17.12.<br />
Gumnitz 20.10. / 17.11. / 15.12.<br />
Ahlbeck, Ludwigshof,<br />
Hintersee, Gegensee , Rieth 12.11. / 10.12.<br />
Lübs, Annenhof, Heinrichshof<br />
Meiersberg 09.11. / 07.12.<br />
Torgelow-Holländerei 15.11. / 13.12.<br />
Tourenpläne Sperrmüll<br />
<strong>Eggesin</strong> - Alt <strong>Eggesin</strong>, Wohnsiedlung<br />
Karpin, Teerofen 29.11.<br />
<strong>Eggesin</strong> - Bahnhof, Bahnhofstr., <strong>Am</strong> Binning, Hinzenkamp, Karl-<br />
Marx-Str., Pasewalker-Str. Siedlung, Pasewalker Straße, Stoewerstr.<br />
Wiesenstraße 01.12.<br />
<strong>Eggesin</strong> - Heidestr., Karpiner Damm,<br />
<strong>Stettiner</strong> Str., Ueckermünder Str. 30.11.<br />
<strong>Eggesin</strong> - Hans-Fischer-Str., Lindenstr.,<br />
M.-Matern-Str., Verbindungsstr. 01.12.<br />
<strong>Eggesin</strong> - A.-Bytzeck-Str., Eulenweg,<br />
Habichtstr., Kranichstr., Waldstr., Ziegelstr.,<br />
Zlotower Str. 02.12.<br />
<strong>Eggesin</strong> - Ahornweg, <strong>Am</strong> Grenzberg, <strong>Am</strong> Markt, <strong>Am</strong> Sportplatz,<br />
An der Düne, F.-Reuter-Weg, Goetheweg, Luckower Str., Meisengrund,<br />
Mühlenweg, Neuer Weg, Seekamp, Seestr., Ueckermünder<br />
Str., Ausbau, Zilleweg, Gumnitz 03.12.<br />
Hoppenwalde 06.12.<br />
Lübs, Annenhof, Heinrichshof 07.12<br />
Meiersberg 27.10.<br />
Termine für das <strong>Am</strong>tliche Mitteilungsblatt 2010<br />
Nr. Anzeigenschluss Erscheinungstermin<br />
11/10 0 .11.2010 16.11.2010<br />
12/10 02.12.2010 1 .12.2010<br />
Blutspendetermin in <strong>Eggesin</strong><br />
Di. 21. Dezember von 15.00 - 19.00 Uhr<br />
in der Regionalen Schule <strong>Eggesin</strong>/ Luckower Straße 6 A<br />
Sprechzeiten Schiedsstelle in der <strong>Stettiner</strong> Str. 1<br />
Die Sprechstunde findet in der Zeit von 16.00 - 17.30<br />
Uhr statt. Sprechstunden sind am:<br />
26.10. / 09.11. / 23.11. / 07.12. / 21.12.<br />
Die Schiedspersonen sind unter folgenden Telefonnummern<br />
erreichbar:<br />
Frau Kunzmann 039773 2659<br />
Frau Stein 039775 20119<br />
Herr Muth 03976 20 52
Nr. 10/10 - 7 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Bekanntmachungen / Informationen<br />
Das Bürgerbüro informiert<br />
Widerspruch gegen Datenermittlungen<br />
Gemäß § 36 des Landesmeldegesetzes (LMG) Mecklenburg-Vorpommern weist die<br />
Meldebehörde darauf hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, in den nachfolgenden<br />
Fällen der Weitergabe seiner Meldedaten zu widersprechen:<br />
1. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit Parlamentsund Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder<br />
gesetzlich vorgesehenen Abst<strong>im</strong>mungen (§ 35 Abs.1 LMG),<br />
2. an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen<br />
(§35 Abs.2 LMG),<br />
3. an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch (§<br />
35 Abs.3 LMG),<br />
. an öffentlich rechtliche Religionsgesellschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte,<br />
minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), denen ich selbst nicht<br />
angehöre (§ 32 Abs.2 LMG),<br />
5. als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet<br />
(§ 3 a Abs.2 LMG).<br />
Ihren Widerspruch richten Sie bitte schriftlich oder zur Niederschrift an das <strong>Am</strong>t ,,<strong>Am</strong><br />
<strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>‘‘, Meldebehörde, <strong>Stettiner</strong> Strasse 01, 17367 <strong>Eggesin</strong>. Der Widerspruch<br />
bedarf keiner Begründung. Er entfaltet seine Wirksamkeit mit der Eintragung in das<br />
Melderegister und gilt bis zu einer etwaigen Rücknahme fort. Die Bearbeitung erfolgt<br />
gebührenfrei.<br />
Apotheken-Notdienst<br />
18.10. Randow-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/21192<br />
19.10. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />
20.10. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />
21.10. Sertürner-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/20590<br />
22.10. Marien-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2 75<br />
23.10. Victoria-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/202001<br />
2 .10. Marien-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/256925<br />
25.10. Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Tel.: 039778/2680<br />
26.10. <strong>Haff</strong>-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2301<br />
27.10. Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 0171/266939<br />
28.10. Randow-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/21192<br />
29.10. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />
30.10. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />
31.10. Sertürner-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/20590<br />
01.11. Marien-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2 75<br />
02.11. Victoria-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/202001<br />
03.11. Marien-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/256925<br />
0 .11. Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Tel.: 039778/2680<br />
05.11. <strong>Haff</strong>-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2301<br />
06.11. Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 0171/266939<br />
07.11. Randow-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/21192<br />
08.11. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />
09.11. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />
10.11. Sertürner-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/20590<br />
11.11. Marien-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2 75<br />
12.11. Victoria-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/202001<br />
13.11. Marien-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/256925<br />
1 .11. Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Tel.: 039778/2680<br />
15.11. <strong>Haff</strong>-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2301<br />
16.11. Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 0171/266939<br />
17.11. Randow-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/21192<br />
18.11. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />
19.11. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />
Sollten Sie dringend Medikamente am Abend oder in der Nacht benötigen, so können Sie sich an<br />
den Apothekennotdienst wenden. Der diensthabende Apotheker hat Verständnis für die Dringlichkeit<br />
Ihres Besuches. Der Notdienst beginnt wochentags um 18.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr.<br />
Samstags beginnt der Notdienst um 12.00 Uhr und endet Sonntag früh um 08.00 Uhr. Bis Montag<br />
früh 08.00 Uhr ist dann der sonntägliche Notdienst für Sie da.<br />
Information des Ordnungsamtes<br />
und der Gemeinde Mönkebude<br />
Im Laufe des Jahres wurde festgestellt,<br />
dass es <strong>im</strong>mer wieder zu illegalen Ablagerungen<br />
von Grünabfällen entlang der<br />
Mitteldrift in Mönkebude kommt. Es ist<br />
nahe liegend dass diese Abfälle von den<br />
anliegenden Grundstücken kommen.<br />
Entsprechend der geltenden Rechtssprechung<br />
sind Grünabfälle auf dem eigenen<br />
Grundstück zu lagern oder einer Kompostieranlage<br />
zu zuführen. Die Gemeinde<br />
Mönkebude und das Ordnungsamt bitten<br />
um Beachtung und Unterlassung dieser<br />
illegalen Entsorgung. Es ist bei Feststellung<br />
des Verursachers mit empfindlichen<br />
Geldstrafen zu rechnen.<br />
Der <strong>Am</strong>tswehrführer informiert<br />
Martinsumzug<br />
Jetzt ist wieder die Zeit, in der bei anbrechender<br />
Dunkelheit die Eltern mit ihren<br />
Kindern über die Straßen ziehen und ihre<br />
brennenden Laternen schwenken.<br />
Hier raten die Experten von der Feuerwehr,<br />
die meist verwendeten Teelichter in<br />
den Laternen auf eine feste, nicht brennbare<br />
Unterlage zu stellen. Auch sollten die<br />
Laternen vom Umfang her so groß ausfallen,<br />
dass selbst be<strong>im</strong> Hin- und Herwackeln<br />
die Flamme der Kerze nicht die Wände<br />
erreichen kann. Oben in der Laterne sollte<br />
auf jeden Fall ein großes Loch für den<br />
Abzug der Wärme gelassen werden. Dies<br />
erleichtert auch das Anzünden.<br />
Auch sollten die Kleinen nur solche<br />
Kleider tragen, die keine Kunststoffanteile<br />
enthalten. Denn gerade Bekleidungstextilien<br />
mit hohem Kunstfaseranteil brennen<br />
sehr leicht oder schmelzen, wobei<br />
der geschmolzene Kunststoff in die Haut<br />
einbrennt. Resultat sind dann schmerzhafte<br />
Brandverletzungen und irreparable<br />
Narben. So gerüstet sollte einem harmonischen<br />
Martinsumzug nichts mehr <strong>im</strong><br />
Wege stehen.<br />
Arbeitslosenverband<br />
Deutschland<br />
Kreisverband Uecker-Randow<br />
Arbeitslosentreff <strong>Eggesin</strong><br />
- Hans-Fischer-Straße 21<br />
Tel. 039779 21855<br />
Weitergeben statt wegwerfen!<br />
Wir sammeln ständig für soziale<br />
Zwecke<br />
- Bekleidung aller Art<br />
- Spielzeug, Bücher Möbel<br />
- Küchengeräte, Haushaltsgegenstände<br />
Helfen kann so einfach sein!<br />
Öffnungszeiten.: Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr<br />
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 8 - Nr. 10/10<br />
<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />
Die von der Gemeindevertretung Ahlbeck in ihrer Sitzung<br />
am 23.09.2010 beschlossene 1. Satzungsänderung zur<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gegeben:<br />
1. Satzungsänderung<br />
zur Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck<br />
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des<br />
Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M – V) wird nach<br />
Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.09.2010 und<br />
nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende<br />
1. Satzungsänderung zur Hauptsatzung erlassen:<br />
Artikel 1<br />
Änderung der Hauptsatzung<br />
§ 4<br />
Ausschüsse<br />
Absatz 2 ist zu ergänzen um den Satz:<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus 2 Gemeindevertretern<br />
und einen sachkundigen Einwohner zusammen.<br />
§ 6<br />
Entschädigung<br />
Der Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />
Der Betrag 600,00 € wird ersetzt durch den Betrag 500,00 €.<br />
Artikel 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die 1. Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
Ahlbeck, den 23.09.2010<br />
Zeisler<br />
Bürgermeisterin<br />
Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />
§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nur innerhalb eines<br />
Jahres geltend gemacht werden. Die Einschränkung gilt<br />
nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und<br />
Bekanntmachungsvorschriften.<br />
Ahlbeck, den 20.10.2010<br />
Zeisler<br />
Bürgermeisterin<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />
Die von der <strong>Stadt</strong>vertretung in ihrer Sitzung am 09.09.2010<br />
beschlossene 1. Satzungsänderung zur Satzung über die<br />
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />
wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.<br />
1. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung<br />
einer Zweitwohnungssteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern, des § 2 des Kommunalabgabengesetzes<br />
Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V, S. 1 6)<br />
und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes<br />
vom 11. Oktober 2005, 1 BvR 1232/00 und BvR 2627/03 hat<br />
die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Eggesin</strong> in ihrer Sitzung am 09.09.2010<br />
nachstehende 1. Satzungsänderung erlassen.<br />
Artikel 1<br />
Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />
Der § 1 der Satzung wird um folgenden Absatz ergänzt:<br />
„Das Innehaben einer aus beruflichen Grüßen gehaltenen<br />
Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten,<br />
dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen<br />
Gemeinde befindet, unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer.“<br />
Artikel 2<br />
Die 1. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung<br />
einer Zweitwohnungssteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> tritt rückwirkend<br />
zum 01.01.2009 in Kraft.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 28.09.2010<br />
Papke<br />
1. stellv. Bürgermeisterin<br />
Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und<br />
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />
§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nur innerhalb eines<br />
Jahres geltend gemacht werden. Die Einschränkung gilt<br />
nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und<br />
Bekanntmachungsvorschriften.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 28.09.2010<br />
Papke<br />
1. stellv. Bürgermeisterin
Nr. 10/10 - 9 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />
Die vom <strong>Am</strong>tsausschuss des <strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ in<br />
der Sitzung am 13.09.2010 beschlossene 2. Satzungsänderung<br />
der Hauptsatzung des <strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.<br />
2. Satzungsänderung der Hauptsatzung<br />
des <strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Aufgrund des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung<br />
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird<br />
nach Beschluss des <strong>Am</strong>tsausschusses vom 13.09.2010<br />
und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende<br />
2. Satzungsänderung der Hauptsatzung des<br />
<strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ erlassen:<br />
Artikel 1<br />
Änderung der Hauptsatzung<br />
§ 7<br />
Entschädigungen<br />
Abs. 3 ist zu ergänzen um:<br />
Die Mitglieder des Personalbeirates erhalten für die Teilnahme<br />
an den Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 €.<br />
Abs. ist zu ergänzen um:<br />
Personalbeiratsvorsitzende und bei deren Verhinderung<br />
deren Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete<br />
Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 EUR.<br />
§ 11<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
In dem Absatz 1, Satz 1 ist der Halbsatz …“und an der<br />
Bekanntmachungstafel in der Außenstelle Ueckermünde,<br />
Goethestraße 12“ ersatzlos zu streichen. In dem Absatz 3,<br />
Satz ist der Halbsatz …“und in der Außenstelle Ueckermünde,<br />
Goethestraße 12“ ersatzlos zu streichen.<br />
Artikel 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die 2. Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Eggesin</strong>, 0 .10.2010<br />
E. Heidschmidt<br />
<strong>Am</strong>tsvorsteher<br />
Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />
§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nur innerhalb eines<br />
Jahres geltend gemacht werden. Die Einschränkung gilt<br />
nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und<br />
Bekanntmachungsvorschriften.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 0 .10.2010<br />
Heidschmidt<br />
<strong>Am</strong>tsvorsteher<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />
Die von der Gemeindevertretung Ahlbeck in ihrer Sitzung<br />
am 23.09.2010 beschlossene 3. Satzung zur Änderung der<br />
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde<br />
Ahlbeck wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.<br />
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung<br />
einer Hundesteuer der Gemeinde Ahlbeck<br />
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für<br />
das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 08.06.200 (GVOBl. M-V<br />
S. 205) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom<br />
1 .12.2007 (GVOBl. M-V S. 10) beschließt die Gemeindevertretung<br />
Ahlbeck in ihrer Sitzung am 23.09.2010 nachfolgende<br />
3. Satzungsänderung zur Hundesteuersatzung:<br />
Artikel 1<br />
Änderung der Satzung der Gemeinde Ahlbeck über<br />
die Erhebung einer Hundesteuer.<br />
§ 5 Abs. 1 Nr.1 der Satzung wird wie folgt geändert:<br />
1. Für Kampfhunde (lt. Hundehalterverordnung) wird die<br />
Steuer auf 500,00 € je Hund erhöht.<br />
Der Absatz 2 bleibt von dieser Satzungsänderung unberührt.<br />
Artikel 2<br />
Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.<br />
Ahlbeck, den 0 .10.2010<br />
Zeisler<br />
Bürgermeisterin<br />
Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />
§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nur innerhalb eines<br />
Jahres geltend gemacht werden. Die Einschränkung gilt<br />
nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und<br />
Bekanntmachungsvorschriften.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 0 .10.2010<br />
Zeisler<br />
Bürgemeisterin
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 10 - Nr. 10/10<br />
<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />
Die von der <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Eggesin</strong> in ihrer Sitzung am<br />
2 .06.2010 beschlossene Sondernutzungsgebührensatzung wird<br />
hiermit öffentlich bekanntgegeben.<br />
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />
Sondernutzung von Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten,<br />
Wegen und Plätzen sowie sonstigen öffentlichen<br />
Straßen <strong>im</strong> Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />
(Sondernutzungsgebührensatzung)<br />
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 08.06.200 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S.687,719)<br />
in Verbindung mit §§ 22 ff. des Straßen- und Wegegesetzes des<br />
Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.1993 (GVOBl.<br />
M-V S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom<br />
23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 101,113), § 8 Abs. 1 und Abs. 3<br />
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom 28.06.2007 (BGBl. I S.<br />
1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I<br />
S.2585) sowie der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung<br />
vom 12.0 .2005 (GVOBl. M-V S. 1 6), zuletzt geändert durch Artikel<br />
5 des Gesetzes vom 1 .12.2007 (GVOBl. M-V S. 10, 27)<br />
hat die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Eggesin</strong> in ihrer Sitzung am 2 .06.2010<br />
folgende Satzung erlassen:<br />
§ 1 Gegenstand und Entstehung der Gebühr<br />
1. Für die Sondernutzung von Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten,<br />
Wegen und Plätzen sowie von sonstigen öffentlichen<br />
Straßen <strong>im</strong> Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> werden Gebühren<br />
nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.<br />
2. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis.<br />
3. Bei unbefugter Sondernutzung entsteht die Gebührenpflicht mit<br />
dem Beginn des Gebrauchs der Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten,<br />
Wege und Plätze sowie sonstigen öffentlichen Straßen.<br />
. Die Sondernutzungsgebührensatzung gilt nicht für Flächen<br />
die nicht öffentlich gewidmet sind.<br />
§ 2 Gebührenschuldner<br />
1. Gebührenschuldner sind:<br />
- der Antragsteller,<br />
- der Erlaubnisnehmer oder sein Rechtsnachfolger<br />
- derjenige, der die Sondernutzung unbefugt in Anspruch n<strong>im</strong>mt.<br />
2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 3 Gebührenfreiheit und Gebührenermäßigung<br />
1. Von der Sondernutzungsgebühr (jedoch nicht von der Antragstellung)<br />
sind befreit:<br />
a) Sondernutzungen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben,<br />
b) Sondernutzungen durch politische Parteien <strong>im</strong> Sinne des<br />
Erlasses des Wirtschaftsministers mit dem Innenminister<br />
des Landes M-V vom 17.08.199<br />
c) Sondernutzungen durch Wählergruppen für Wahlwerbung<br />
sowie Gewerkschaften und gemeinnützige Organisationen.<br />
Entsprechendes gilt für kulturelle, kirchliche und sportliche<br />
Veranstaltungen. Sofern kommerzielle Zwecke verfolgt werden,<br />
findet diese Regelung keine Anwendung.<br />
d) Dekorationsgegenstände, wie Zierpflanzen, Blumenkübel<br />
und dergleichen, soweit es sich nicht um Werbeeinrichtungen<br />
handelt.<br />
2. Im Übrigen kann eine Befreiung gewährt werden, wenn <strong>im</strong> Einzelfall<br />
an der Sondernutzung öffentliches Interesse besteht, die Sondernutzung<br />
<strong>im</strong> Einzelfall einen begründeten Härtefall darstellt<br />
oder die Sondernutzung einem gemeinnützigen Zweck dient.<br />
3. In begründeten Einzelfällen kann <strong>im</strong> öffentlichen Interesse eine<br />
ermäßigte Gebühr festgelegt werden.<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
§ 4 Gebührenbemessung<br />
1. Bemessungsgrundlagen für die Bemessung der Gebühr sind:<br />
- die örtliche Lage<br />
- der Umfang der Beeinträchtigung der öffentlichen Nutzung<br />
(d. h. über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung)<br />
sowie<br />
- der wirtschaftliche Vorteil der Sondernutzung<br />
2. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Anlage zu dieser<br />
Gebührensatzung. Das Recht, für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis<br />
Verwaltungsgebühren zu erheben, bleibt<br />
unberührt.<br />
§ 5 Gebührenberechnung<br />
1. Bei nach Metern oder Quadratmetern zu berechnenden Gebühren<br />
werden angefangene Maßeinheiten voll gerechnet.<br />
2. Gebühren werden in Tages-, und Monatsbeiträgen nach Maßgabe<br />
des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § ) festgesetzt.<br />
Sind Monatsgebühren festgesetzt, so wird bei zeitlich kürzerer<br />
Nutzung für jeden Tag 1/30 der Monatsgebühr erhoben.<br />
3. Alle Gebühren werden auf volle Eurobeträge aufgerundet.<br />
§ 6 Fälligkeit<br />
Die Sondernutzungsgebühr wird eine Woche nach Zugang der<br />
Sondernutzungserlaubnis an den Gebührenschuldner fällig, sofern<br />
nicht <strong>im</strong> Bescheid ein anderes Fälligkeitsdatum festgesetzt ist.<br />
§ 7 Marktgebühren<br />
Für den öffentlichen Wochenmarkt gilt die Satzung zur Regelung<br />
der Wochenmärkte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong>. Gebühren für sonstige<br />
Marktveranstaltungen werden nach Anlage zu § (Gebührenverzeichnis)<br />
erhoben.<br />
§ 8 Gebührenerstattung<br />
1. Wird die Sondernutzung vor Zeitablauf aufgegeben oder die<br />
Erlaubnis aus Gründen, die der Gebührenschuldner zu vertreten<br />
hat, widerrufen, so besteht kein Rechtsanspruch auf die<br />
Erstattung der Gebühren.<br />
2. Widerruft die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> die Sondernutzung aus Gründen,<br />
die der Gebührenschuldner nicht zu vertreten hat, so werden<br />
ihm auf Antrag die <strong>im</strong> Voraus entrichteten Gebühren anteilmäßig<br />
erstattet. Der Antrag kann nur innerhalb eines Vierteljahres,<br />
nach Zustellung des Widerrufs, gestellt werden.<br />
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung treten die Sondernutzungsgebührensatzung<br />
sowie die Anlage zu § (Gebührenverzeichnis)<br />
vom 08.0 .2003 außer Kraft.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 30.06.2010<br />
Jesse<br />
Bürgermeister<br />
Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften<br />
verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5<br />
Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor- pommern<br />
(KV M-V) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.<br />
Die Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />
Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 30.06.2010<br />
Jesse<br />
Bürgermeister
Nr. 10/10 - 11 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Anlage zur § der Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />
für die Sondernutzung von Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten,<br />
Wegen und Plätzen sowie sonstigen Straßen <strong>im</strong> Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Eggesin</strong> (Gebührenverzeichnis)<br />
Plakatwerbung<br />
Plakatierung mit einer Größe bis zu 0,5 m² je Plakat und pro Tag<br />
(A5-A1) 0,50 € tägl.<br />
Plakatierung mit einer Größe von 0,5 m² bis 1 m² je Plakat und<br />
pro Tag 1,00 € tägl.<br />
Plakatierung mit einer Größe von 1 m² bis 2,5 m² je Plakat und<br />
pro Tag 2,00 € tägl.<br />
Aufstellen von Automaten und sonstigen Plakataufstellern<br />
auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen<br />
Warenautomaten (Speisen und Getränke) 15,00 € monatl.<br />
Kinderunterhaltungsgeräte 15,00 € monatl.<br />
Plakataufsteller 15,00 € monatl.<br />
oder 0,50 € täglich<br />
Straßenhandel ohne bzw. außerhalb der Räume gewerblicher<br />
Niederlassungen<br />
Straßenverkäufe, Verkaufsstände- und wagen, Imbissständeund<br />
zelte einschließlich Tische, Stehtische und Sitzgelegenheiten<br />
je m² 0,80 € täglich<br />
Sonstige Veranstaltungen<br />
Fahrgeschäfte und Zelte von Schaustellerbetrieben und Zirkusveranstaltern<br />
je m² (einmalige Gebühr für die Dauer der Veranstaltung)<br />
0,50 €<br />
Aufstellen von Bauzäunen, Bauwagen, Baugerüsten, Arbeitswagen,<br />
Baumaschinen und Baugeräten jeder Art, einschließlich<br />
Hilfseinrichtungen wie Zuleitungskabel, Schuttmulden,<br />
Baugrubensicherungen sowie die Lagerung von Baumaterialien,<br />
Erd- und anderen Stoffen<br />
je m² bis zu einem Monat 0,20 € tägl.<br />
je m² bis zu drei Monaten 0,15 € tägl.<br />
je m² über drei Monate 0,10 € tägl.<br />
Bekanntmachung<br />
über die öffentliche Zustellung des Abgabenbescheides für<br />
Paul Fritz, Pasewalker Str. 32 in <strong>Eggesin</strong>;<br />
Gemarkung <strong>Eggesin</strong>, Flur 9; Flurstücke 121/1; 121/2.<br />
Aktenzeichen Finanzamt Pasewalk: 07 /30 /0705/032/002/0<br />
Eine Zustellung der Benachrichtigung –Abgabenbescheid- über<br />
die Grundsteuern ist nicht möglich, da der Eigentümer verstorben<br />
ist und deren Rechtsnachfolger unbekannt sind. Die Benachrichtigung<br />
wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung<br />
zugestellt und kann bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> –Steueramt- Z<strong>im</strong>mer:117,<br />
<strong>Stettiner</strong> Str. 1 in <strong>Eggesin</strong> innerhalb der Öffnungszeiten<br />
eingesehen werden.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 07.10.2010<br />
Jesse<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung<br />
über die öffentliche Zustellung des Abgabenbescheides für die<br />
Erbengemeinschaft nach Emma Manke Karl-Marx-Straße 79;<br />
17367 <strong>Eggesin</strong><br />
Gemarkung <strong>Eggesin</strong>, Flur 3 ; Flurstücke 519, 57 /1, 57 /2 und<br />
Gemarkung <strong>Eggesin</strong>, Flur 9, Flurstück 52<br />
ist nicht möglich, da die Eigentümerin verstorben ist.<br />
Aktenzeichen Finanzamt Pasewalk: 07 /30 /0302/079/002/7<br />
Eine Zustellung der Benachrichtigung – Abgabenbescheid- über<br />
die Grundsteuern und den Beitrag über den Wasser- und Bodenverband<br />
ist aufgrund der ungeklärten Erbfolge nicht gegeben.<br />
Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen<br />
Bekanntmachung zugestellt und kann bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> –<br />
Steueramt- Z<strong>im</strong>mer: 117, <strong>Stettiner</strong> Str. 1 in <strong>Eggesin</strong> innerhalb der<br />
Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 07.10.2010<br />
Jesse<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
von Abgabenbescheiden für das Jahr 2010<br />
und Folgejahre<br />
Laut § 1 und § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom<br />
12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 122 Abgabenordnung<br />
in der derzeit gültigen Fassung werden die Abgabenbescheide<br />
für das Jahr 2010 und Folgejahre<br />
Kassenz. Name Abgabenbescheid vom<br />
15001869 Ralf Köppen 12.01. und 20.09.2010<br />
16005 8 Hermann Hagemeister 12.01.2010<br />
öffentlich zugestellt. Die vorgenannten Abgabenbescheide sind<br />
in der Zeit vom 19.10.2010 - 02.11.2010 <strong>im</strong> Steueramt des<br />
<strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
<strong>Stettiner</strong> Straße 1<br />
17367 <strong>Eggesin</strong><br />
zu den Öffnungszeiten:<br />
Montag v. 13.30 Uhr -15.30 Uhr<br />
Dienstag v. 09.00 Uhr - 12.00 Uhr u.v. 13.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag v. 09.00 Uhr - 12.00 Uhr u.v. 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />
Freitag v. 09.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
einzusehen. Sie gelten nach § 108 Abs.2 VwZG M/V in der jeweils<br />
gültigen Fassung am 03.11.2010 als öffentlich zugestellt.<br />
Laut § 70 VwGO Abs.1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat<br />
nach Bekanntgabe des Bescheides.<br />
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangen die o.g. Abgabenbescheide<br />
Rechtswirksamkeit.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 19.10.2010<br />
Heidschmidt<br />
<strong>Am</strong>tsvorsteher
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 12 - Nr. 10/10<br />
<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />
Die von der <strong>Stadt</strong>vertretung in ihrer Sitzung am 09.09.2010 beschlossene<br />
Sondernutzungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> wird hiermit<br />
öffentlich bekanntgegeben.<br />
Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen,<br />
Wegen und Plätzen <strong>im</strong> Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />
(Sondernutzungssatzung)<br />
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V<br />
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.200<br />
(GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes<br />
vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687,719) in Verbindung<br />
mit §§ 22 ff. Straßen - und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern - StrWG M-V - vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 2)<br />
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.02.2010<br />
(GVOBl. M-V S. 101,113) sowie § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz<br />
- FStrG - vom 28.06.2007 (BGBl. I S.1206),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
hat die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Eggesin</strong> in ihrer Sitzung am 09.09.2010<br />
folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Diese Satzung gilt für Sondernutzungen an dem öffentlichen Verkehr<br />
gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (öffentlichen Straßen)<br />
der Gemeinde- und Ortsdurchfahrten <strong>im</strong> Zuge von Bundes-,<br />
Landes- und Kreisstraßen sowie sonstigen öffentlichen Straßen.<br />
Zu den öffentlichen Straßen gehören der Straßenkörper, der Luftraum<br />
über den Straßen, das Zubehör und die Nebenanlagen (§ 2<br />
Abs.2 StrWG M-V und § 1 Abs. FStrG).<br />
Die Satzung zur Regelung der Wochenmärkte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />
bleibt von den Regelungen dieser Satzung unberührt.<br />
§ 2 Grundsatz der Erlaubnispflicht<br />
1. Die Benutzung der in § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch<br />
hinaus (Sondernutzungen) bedarf, soweit nicht<br />
§§ 3 oder eingreifen oder in dieser Satzung anderes best<strong>im</strong>mt<br />
ist, der Erlaubnis der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong>.<br />
2. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung einer<br />
Sondernutzung. Die Benutzung ist erst nach schriftlicher<br />
Erteilung und nur <strong>im</strong> festgelegten Umfang der Erlaubnis zulässig.<br />
Darüber hinaus darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen<br />
anderer erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnis und/<br />
oder Best<strong>im</strong>mungen ausgeführt werden.<br />
§ 3 Gestattung nach bürgerlichem Recht<br />
Die Einräumung von Rechten zu Benutzung der Straße richtet sich<br />
nach bürgerlichen Recht, wenn die Benutzung über den Gemeingebrauch<br />
hinaus<br />
a) den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt, wobei eine vorübergehende<br />
Beeinträchtigung für Zwecke der öffentlichen<br />
Versorgung außer Betracht bleiben (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 StrWG<br />
M-V und § 8 Abs. 10 FStrG),<br />
oder<br />
b) eine sonstige öffentliche Straße betrifft (§2 Abs. 2 StrWG).<br />
§ 4 Entbehrlichkeit einer Sondernutzungserlaubnis<br />
1. Einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es nicht, soweit für die<br />
beabsichtigte Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis<br />
erforderlich ist (§ 22 Abs. 7 StrWG M-V). In diesem Fall ist<br />
die Erlaubnis bei dem Landrat des Landkreises Uecker-Randow<br />
zu beantragen.<br />
2. Keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf eine Versammlung <strong>im</strong><br />
Sinne des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge -Versammlungsgesetz<br />
-.<br />
3. Für Veranstaltungen anerkannter Religionsgemeinschaften, der<br />
Gewerkschaften, karitativer Verbände und ähnlicher gemeinnüt-<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
ziger Vereinigungen bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis.<br />
Das gilt auch für die Inanspruchnahme der Gemeindestraßen<br />
für religionsbezogene und ähnliche Einrichtungen, wie Altäre,<br />
Rednertribünen, Fahnenmasten, die aus Anlass der genannten<br />
Veranstaltungen aufgestellt werden. Die Best<strong>im</strong>mungen des<br />
Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge - Versammlungsgesetz<br />
- bleiben unberührt.<br />
§ 5 Erlaubnisfreie Nutzungen<br />
1. Ohne Sondernutzungserlaubnis dürfen auf Fußwegen und in<br />
Fußgängerzonen durchgeführt werden:<br />
a. bis 30 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinreichende<br />
Bauteile, z. B. Gebäudesockel, Fensterbänke, Kellerlichtschächte,<br />
Vordächer, Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen<br />
in Gehwegen;<br />
b. Errichtung von Werbeanlagen an der Stätte der Leistungen<br />
und Warenautomaten, die nicht mehr als 30 cm in den Gehweg<br />
hineinragen<br />
c. das Anbringen von Sonnenschutzdächern ab 2,50 m Höhe<br />
d. die Errichtung von Werbeanlagen und Verkaufseinrichtungen<br />
mit Warenauslagen, die vorübergehend mit einer baulichen<br />
Anlage am Boden angebracht oder aufgestellt werden und<br />
nicht mehr als 30 cm in den Straßenraum hineinragen.<br />
e. dem Fußgängerverkehr muss eine Breite von 75 cm verbleiben.<br />
Die Erlaubnispflicht nach anderen Vorschriften (etwa Erhaltungs-<br />
und Gestaltungssatzungen, Sanierungssatzungen)<br />
bleiben unberührt.<br />
2. Erlaubnisfrei sind auch:<br />
a. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für Feiern,<br />
Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege<br />
des Brauchtums sowie für kirchliche Prozessionen;<br />
b. einzeln auf Fußwegen und in Fußgängerzonen auftretende<br />
Straßenmusikanten (ohne elektroakustische Verstärker)<br />
ohne einen länger zeitigen Verbleib auf dem Standplatz (max<strong>im</strong>al<br />
30 Minuten),<br />
c. vorübergehende Betätigungen (max<strong>im</strong>al 30 Minuten) auf<br />
Fußwegen und in Fußgängerzonen, die der Durchführung<br />
von parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen<br />
oder gemeinnützigen Belangen oder der allgemeinen Meinungsäußerung<br />
dienen, soweit hierzu nicht die Errichtung<br />
von verkehrsfremden Anlagen notwendig ist;<br />
d. kommerzielle Werbung, soweit hierzu nicht die Errichtung von<br />
verkehrsfremden Anlagen notwendig ist.<br />
3. Erlaubnisfrei sind weiterhin:<br />
a. die vorübergehende Lagerung von Brennstoffen, Baumaterialien<br />
sowie Umzugsgut auf Gehwegen und Parkstreifen<br />
am Tage der An- bzw. Abfuhr, sofern die Verkehrsteilnehmer<br />
hierdurch nicht gefährdet werden,<br />
b. das Aufstellen von Hausmüll- und Reststoffbehältern,<br />
c. das Anbringen und Aufstellen von Briefkästen herkömmlicher<br />
Abmessungen.<br />
. Erlaubnisfrei sind ferner Autonotrufsäulen, Notrufsäulen, Stromkästen,<br />
Wartehäuschen für öffentliche Verkehrsmittel ohne Werbeträger<br />
und Fahrkartenautomaten.<br />
5. Ist auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls zu besorgen,<br />
dass eine erlaubnisfreie Sondernutzung Belange des Straßenbaus,<br />
Belange der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder<br />
anderweitige straßenbezogene Belange beeinträchtigt, kann<br />
die Sondernutzung eingeschränkt oder untersagt werden.<br />
§ 6 Antrag auf Sondernutzungserlaubnis<br />
1. Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Der Antrag<br />
ist spätestens 1 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung<br />
schriftlich bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> zu stellen.<br />
2. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:<br />
a) Name und Anschrift des Antragstellers<br />
b) genaue Orts- bzw. Straßenbezeichnung der Sondernutzung,<br />
c) Art und Umfang der Sondernutzung
Nr. 10/10 - 13 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
d) Dauer der Sondernutzung sowie<br />
e) Angaben über die Maßnahmen zur Beseitigung, der durch<br />
die Sondernutzung entstehenden Verunreinigungen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> kann Erläuterungen durch Zeichnung, textliche<br />
Beschreibung- oder in sonst geeigneter Weise verlangen.<br />
3. Ist mit der beantragten Sondernutzung eine Behinderung oder<br />
Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße<br />
oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so<br />
muss der Antrag darüber hinaus Angaben über<br />
a) ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung<br />
und<br />
b) ein Konzept zum Schutz der Straße, bzw. zur Umgestaltung<br />
derselben<br />
enthalten.<br />
. Werden mit der Sondernutzung Einschränkungen bzw. Sperrungen<br />
des öffentlichen Verkehrsraums erforderlich, muss der<br />
Antrag darüber hinaus Angaben über<br />
a) die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen und<br />
b) einen Plan über die notwendige Beschilderung<br />
enthalten.<br />
§ 7 Erlaubnisversagung<br />
1. Die Erlaubnis ist in der Regel zu versagen, wenn durch die Sondernutzung<br />
oder die Häufung von Sondernutzungen eine nicht<br />
vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit<br />
des Verkehrs zu erwartet ist, die auch durch Erteilung von Bedingungen<br />
und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann.<br />
2. Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des<br />
Gemeingebrauchs, insbesondere der Sicherheit oder Leichtigkeit<br />
des Verkehrs, des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes<br />
oder anderer straßenbezogener Belange, der Vorrang<br />
gegenüber den Interessen des Antragstellers gebührt. Dies ist<br />
insbesondere der Fall, wenn<br />
a) der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch<br />
die Inanspruchnahme privater Grundstücke erreicht werden<br />
kann;<br />
b) die Sondernutzung an anderer geeigneter Stelle bei geringerer<br />
Beeinträchtigung des Gemeingebrauches erfolgen kann;<br />
c) die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung<br />
und/oder deren Folgen beschädigt werden kann und<br />
der Erlaubnisnehmer nicht hinreichend Gewähr bietet, dass<br />
die Beschädigung auf seine Kosten unverzüglich wieder behoben<br />
wird,<br />
d) zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere Personen<br />
gefährdet oder in unzumutbarer Weise belästigt werden<br />
können.<br />
3. In der Zeit vor den Wahlen ist den Parteien die erforderliche<br />
Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung ihres Wahlkampfes<br />
zu erteilen (max. 3 Monate vor der Wahl), soweit nicht höherrangige<br />
Belange des Straßenbaus, der Sicherheit und Ordnung<br />
des Verkehrs oder anderweitige straßenbezogene Belange entgegenstehen.<br />
. Verstößt die beabsichtigte Sondernutzung gegen andere ordnungsrechtliche<br />
Vorschriften, so kann die Erlaubnis versagt<br />
werden, wenn die Handlung durch die zuständige Ordnungsbehörde<br />
vollziehbar untersagt ist oder mit Sicherheit zu erwarten<br />
ist, dass diese die Handlung untersagen wird.<br />
§ 8 Sondernutzungserlaubnis<br />
1. Die Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann unter<br />
Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies zur<br />
Wahrung der Belange des Straßenbaus, der Sicherheit und<br />
Ordnung des Verkehrs oder anderweitiger straßenbezogener<br />
Belange erforderlich ist.<br />
2. Die angemessene Bereitstellung von Plakatwerbung der politischen<br />
Parteien aus Anlass von Wahlen erfolgt gemäß Erlass<br />
des Innenministeriums vom 17.08.199 und den ergänzenden<br />
Hinweisen des Innenministeriums vom 12.08.1998.<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Unter Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruches der<br />
politischen Parteien nach Artikel 21 Grundgesetz und dem<br />
Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit nach Artikel<br />
5 Abs. 1 Grundgesetz wird die Bereitstellung der Plakatflächen<br />
für Wahlwerbung ausschließlich auf Straßenzüge mit Werberahmen<br />
beschränkt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> stellt jeder politischen<br />
Partei/Wählergemeinschaft/Einzelbewerber zur Teilnahme an<br />
der jeweils bevorstehenden Wahl max<strong>im</strong>al 10 (numerisch vorgegebene)<br />
Werberahmen zur beidseitigen Nutzung (2 Plakate<br />
je Rahmen) zur Verfügung. Eine Weitergabe nicht in Anspruch<br />
genommener Werberahmen zugunsten anderer Parteien/Wählergemeinschaften<br />
erfolgt nicht.<br />
3. Soweit eine Sondernutzung <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Betrieb<br />
eines Gewerbes ausgeübt wird, hat die Sondernutzungserlaubnis<br />
eine Beschränkung der Ausübung der Sondernutzung auf die<br />
Zeit der gewerberechtlich zulässigen Offenhaltung des Gewerbebetriebes<br />
auszusprechen. Das gilt nicht für Warenautomaten.<br />
4. Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften<br />
wird durch die Sondernutzungserlaubnis nicht berührt.<br />
5. Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer.<br />
Erlaubnisnehmer ist derjenige, welchem die Sondernutzungserlaubnis<br />
erteilt wurde. Weder eine Überlassung an Dritte,<br />
noch die Wahrnehmung durch Dritte, die nicht Erlaubnisnehmer<br />
sind ist ohne Gestattung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> gestattet.<br />
6. Be<strong>im</strong> Vorhandensein von mehreren Antragstellern besteht kein<br />
Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis.<br />
7. Die Sondernutzungserlaubnis umfasst nicht andere erforderliche<br />
Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen (§ 22 Abs. 3<br />
StrWG M-V).<br />
§ 9 Pflichten des Erlaubnisnehmers<br />
1. Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten,<br />
dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung,<br />
den anerkannten Regeln der Technik sowie der Verkehrssicherheit<br />
genügen.<br />
2. Das Plakatieren jeglicher Werbeträger in Werberahmen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Eggesin</strong> und auf beweglichen Werbeträgern an der zulässigen<br />
Straßenbeleuchtung ist nur in der Pasewalker Straße, der Ueckermünder<br />
Straße, Binning, Ueckermünder Straße <strong>im</strong> Ortsteil<br />
Hoppenwalde und der <strong>Stettiner</strong> Straße ab Hausnummer 10 in<br />
Richtung Ahlbeck erlaubt.<br />
3. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zust<strong>im</strong>mung der Straßenbaubehörde.<br />
Sie sind so vorzunehmen, dass nachhaltige<br />
Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen, insbesondere<br />
an den Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und Kanalleitungen<br />
sowie eine Änderung ihrer Lage vermieden werden.<br />
. Der Erlaubnisnehmer hat einen ungehinderten Zugang zu allen<br />
in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu gewährleisten.<br />
Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-,<br />
Heizungs- und sonstige Schächte sind freizuhalten.<br />
5. Verunreinigungen, die durch Sondernutzung entstehen, sind unbeschadet<br />
des § 22 Abs. 2 S. 3 Straßen und Wegegesetz M-V<br />
von dem Veranstalter unverzüglich zu beseitigen.<br />
Erfüllt der Veranstalter diese Verpflichtung nicht, kann die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Eggesin</strong> die Verunreinigung ohne vorherige Aufforderung auf<br />
Kosten des Pflichtigen beseitigen.<br />
6. Der Sondernutzungsberechtigte hat alle Kosten zu ersetzen, die<br />
durch die Sondernutzung zusätzlich entstehen.<br />
§ 10 Erlöschen der Sondernutzungserlaubnis<br />
1. Erlischt die Erlaubnis, so hat der bisherige Erlaubnisnehmer<br />
die Sondernutzung einzustellen, alle von ihm erstellten Einrichtungen<br />
und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände<br />
unverzüglich zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß<br />
wiederherzustellen. Abfälle und Wertstoffe sind<br />
ordnungsgemäß zu entsorgen, die beanspruchten Flächen sind<br />
gegebenenfalls zu reinigen.<br />
2. Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung<br />
oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch.
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 1 - Nr. 10/10<br />
§ 11 Haftung und Sicherheiten<br />
1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur<br />
Deckung des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der<br />
Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung<br />
nachzuweisen und diese Versicherung für die Dauer<br />
der Sondernutzung aufrechtzuerhalten. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> kann<br />
die Hinterlegung einer angemessenen Sicherheit verlangen.<br />
Der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> zusätzlich durch die Sondernutzung entstehende<br />
Kosten hat der Sondernutzer auch zu ersetzen, wenn sie<br />
die hinterlegte Sicherheit übersteigen.<br />
2. Der Erlaubnisnehmer haftet der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> für Schäden, die<br />
durch die Sondernutzung entstehen. Von Ersatzansprüchen<br />
Dritter hat der Erlaubnisnehmer die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> freizustellen.<br />
3. Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der angebrachten<br />
oder aufgestellten Sondernutzungsanlagen und Gegenstände.<br />
Wird durch die Sondernutzung der Straßenkörper<br />
beschädigt, so hat der Erlaubnisnehmer die Fläche verkehrssicher<br />
zu schließen und der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> die vorläufige Instandsetzung<br />
und die endgültige Wiederherstellung mit Angabe des<br />
Zeitpunktes, wann die Straße dem öffentlichen Verkehr wieder<br />
zur Verfügung steht, anzuzeigen. Über die endgültige Wiederherstellung<br />
wird ein Abnahmeprotokoll mit Vertretern der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Eggesin</strong> gefertigt. Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> hinsichtlich verdeckter Mängel der Wiederherstellung<br />
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />
bis zum Ablauf einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren.<br />
§ 12 Sondernutzungsgebühren<br />
Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Sondernutzungsgebühren<br />
nach der Sondernutzungsgebührensatzung sowie<br />
der Anlage zu § Sondernutzungsgebührensatzung (Gebührenverzeichnis)<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> erhoben.<br />
§ 13 Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig <strong>im</strong> Sinne des § 61 StrWG M-V und des § 5 KV M-V<br />
handelt, wer entweder vorsätzlich oder fahrlässig;<br />
a) entgegen des § 2 eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis<br />
benutzt,<br />
b) eine der nach § 8 Abs. 1 Satz 2 erteilten Auflagen oder Bedingungen<br />
nicht nachkommt oder entgegen § 8 Abs. 2 Satz 3 plakatiert<br />
c) entgegen § 9 Abs. 1 bis Anlagen nicht vorschriftsgemäß errichtet<br />
oder unterhält, entgegen der vorgegebenen Straßen plakatiert,<br />
erforderliche Zust<strong>im</strong>mungen der Straßenbaubehörde nicht<br />
einholt oder einen ungehinderten Zugang nicht freihält,<br />
d) entgegen § 9 Abs. 5 Verunreinigungen nicht beseitigt,<br />
e) entgegen § 10 Abs. 1 erstellte Einrichtungen und verwendeten Gegenstände<br />
nicht unverzüglich entfernt und den früheren Zustand<br />
wiederherzustellen oder Abfälle und Wertstoffe nicht ordnungsgemäß<br />
entsorgt oder die beanspruchten Flächen nicht reinigt.<br />
Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 61 StrWG M-V mit einer Geldbuße<br />
geahndet werden. Zwangsmaßnahmen nach anderen Vorschriften<br />
bleiben unberührt.<br />
§ 14 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Mir dem Inkrafttreten dieser Satzung, tritt die Satzung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Eggesin</strong> über die Sondernutzung von öffentlichen Straßen vom<br />
08.0 .2003 außer Kraft.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 15.09.2010<br />
Papke<br />
1. stellv. Bürgermeisterin<br />
Öffentliche Bekanntmachungen / Informationen<br />
Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften<br />
verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5<br />
Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
(KV M-V) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.<br />
Die Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />
Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />
Verbrennen pflanzlicher nicht kompostierbarer<br />
Gartenabfälle <strong>im</strong> Oktober wieder gestattet<br />
Sperrmüll gehört nicht ins Feuer - Geldbußen bei Missbrauch<br />
Landkreis Uecker-Randow. „Die meisten Bürgerinnen und Bürger<br />
wissen, dass es <strong>im</strong> Oktober wieder erlaubt ist, pflanzliche<br />
Abfälle zu verbrennen. Obwohl die Wetterlage für die Gartenarbeit<br />
in den vergangenen Tagen nicht opt<strong>im</strong>al war, sind zu den<br />
genauen Modalitäten wieder einige Nachfragen <strong>im</strong> Pasewalker<br />
Landratsamt eingegangen“, sagte Kreissprecher Ach<strong>im</strong> Froitzhe<strong>im</strong>.<br />
Zudem hätten Bürgerinnen und Bürger wiederum Fälle aus der<br />
Nachbarschaft gemeldet, bei denen bereits Gegenstände verbrannt<br />
worden seien, deren „Entsorgung“ auf diese Art und Weise<br />
eindeutig verboten sei und mit empfindlichen Geldbußen von bis<br />
zu 50.000 Euro geahndet werden könne.<br />
„Wir wissen von Extremfällen, bei denen sogar Teile von Anbaureihen,<br />
sonstige Möbel, Plast-Stühle und sogar Autoreifen angezündet<br />
wurden“, sagte Froitzhe<strong>im</strong>.<br />
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist <strong>im</strong> Monat Oktober wie<br />
auch <strong>im</strong> Monat März von Montag bis Sonnabend in der Zeit von<br />
08.00 – 18.00 Uhr für max<strong>im</strong>al zwei Stunden pro Tag unter best<strong>im</strong>mten<br />
Voraussetzungen erlaubt:<br />
Laut Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle<br />
außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung<br />
vom 18.06.2001) dürfen pflanzliche Abfälle, die auf<br />
nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, verbrannt<br />
werden, wenn die drei folgenden Voraussetzungen vorliegen:<br />
• Eine Entsorgung pflanzlicher Abfälle, die auf bewachsenen Flächen<br />
anfallen, ist durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen,<br />
Einbringen in den Boden oder Kompostieren auf dem<br />
Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar.<br />
• Kompostierbare Stoffe aus Haushaltungen können, auch zusammen<br />
mit pflanzlichen Abfällen, die auf bewachsenen Flächen<br />
anfallen, nicht auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen,<br />
kompostiert werden oder die Kompostierung ist nicht zumutbar.<br />
Auch ein Zusammenschluss mehrerer Grundstückseigentümer<br />
zu diesem Zweck (in der Regel nicht mehr als acht Haushaltungen)<br />
zum Betreiben eines gemeinsamen Kompostplatzes ist<br />
nicht möglich oder nicht zumutbar.<br />
• Eine Nutzung der von der entsorgungspflichtigen Körperschaft<br />
durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme ist nicht<br />
möglich oder nicht zumutbar.<br />
Wenn alle oben genannten Voraussetzungen vorliegen, ist das<br />
Verbrennen pflanzlicher Abfälle vom 1. bis 31. Oktober und wieder<br />
vom 1. bis 31. März von Montag bis Sonnabend während<br />
zwei Stunden täglich in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr zulässig.<br />
Die einschlägigen Brandschutzbest<strong>im</strong>mungen sind zu beachten.<br />
Das Verbrennen ist gesondert vom Bereitstellungsplatz<br />
der pflanzlichen Abfälle durchzuführen. Auf die Windrichtung ist<br />
zu achten, um eine Belästigung der Nachbarn weitgehend ausschließen<br />
zu können.<br />
„Insbesondere das Flämmen von Wiesenflächen und Böschungen,<br />
das nicht nur nach dem Winter, sondern auch <strong>im</strong><br />
Herbst <strong>im</strong> Landkreis schon beobachtet wurde, fällt nicht unter diese<br />
Erlaubnis, sondern ist verboten“, betonte Froitzhe<strong>im</strong>. Neben<br />
der davon ausgehenden Brandgefahr kämen durch das Flämmen<br />
zahlreiche Tiere zu Tode. Darüber hinaus wachse das Gras nach<br />
diesem verbotenen Eingriff nicht etwa besser, sondern schlechter,<br />
da die oberste Bodenschicht komplett tot sei. Bodenorganismen,<br />
die dem Feuer zum Opfer fallen, könnten keinen wachstumsfördernden<br />
Humus mehr bilden.<br />
„Bürger, die dennoch flämmen, haben mit einer empfindlichen<br />
Geldbuße zu rechnen, denn es werden <strong>im</strong> Landkreis stichprobenartige<br />
Kontrollen durchgeführt und dieses Verhalten wird als<br />
Ordnungswidrigkeit geahndet“, sagte der Sprecher.
Nr. 10/10 - 15 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbeck für das Haushaltsjahr 2010<br />
Aufgrund der §§ 5 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />
vom 29.07.2010 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Uecker-Randow“ folgende Nachtragshaushaltssatzung<br />
erlassen:<br />
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />
gegenüber erhöht um vermindert um nunmehr auf<br />
bisher EUR EUR EUR EUR<br />
1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt<br />
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 712.600 0 0 712.600<br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.019.900 108.900 0 1.127.900<br />
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 306. 00 - 108.900 0 - 15.300<br />
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 0<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 0<br />
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 0 0 0<br />
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf - 306. 00 - 108.900 0 - 15.300<br />
die Einstellung in Rücklagen auf 0 0 0 0<br />
die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 0 0 0<br />
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 306. 00 - 108.900 0 - 15.300<br />
2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 677.700 0 0 677.700<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 908.200 108.900 0 1.017.100<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 230.500 - 108.900 0 - 339. 00<br />
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 0<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 0<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 0<br />
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1 0.200 - 87.000 0 53.200<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1 6.800 51.200 0 198.000<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 6.600 - 138.200 0 - 1 .800<br />
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.055.000 - 21.900 - 1.076.900<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 731.500 87.000 - 6 .500<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 323.500 - 108.900 - 32. 00<br />
festgesetzt.<br />
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 0<br />
EUR auf 138.200 EUR.<br />
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 0 EUR<br />
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher 500.000 EUR auf 500.000 EUR<br />
§ 5 Hebesätze<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) von bisher 239 v.H. auf 239 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 360 v.H. auf 360 v. H<br />
2. Gewerbesteuer von bisher 330 v.H. auf 330 v. H.<br />
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan<br />
Die Gesamtzahl der <strong>im</strong> Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 2,96 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 2,96<br />
Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 02.09.2010 erteilt.<br />
<strong>Eggesin</strong>, den 07.09.2010<br />
Zeisler<br />
Bürgermeisterin<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan<br />
einschließlich aller Anlagen liegt in der Zeit vom Zeitpunkt der Bekanntmachung für einen Monat in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Eggesin</strong>, <strong>Stettiner</strong><br />
Straße 1, Z<strong>im</strong>mer 118 zur Einsichtnahme aus.
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 16 - Nr. 10/10<br />
Rückblick auf das <strong>Eggesin</strong>er Randowfest
Nr. 10/10 - 17 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Für Kinder, die spätestens am 30. Juni 2011 sechs Jahre alt werden,<br />
beginnt die Schulpflicht am 1. August 2011.<br />
Kinder, die spätestens am 31. Dezember 2011 sechs Jahre alt werden,<br />
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls mit<br />
Beginn des o. g. Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den<br />
Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend<br />
entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht. Über<br />
die Aufnahme dieser Kinder entscheidet die Schulleiterin.<br />
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann <strong>im</strong> Einvernehmen mit<br />
der Schulleiterin der Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen<br />
Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die<br />
Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.<br />
Möchten Eltern ihr Kind in eine andere als die örtliche zuständige<br />
Grundschule schicken, muss die Anmeldung zunächst trotzdem an<br />
der örtlich zuständigen Grundschule vorgenommen werden.<br />
Ein entsprechender Antrag muss durch die Erziehungsberechtigten<br />
Aus der <strong>Eggesin</strong>er Grundschule<br />
Anmeldung der ABC – Schützen für das Schuljahr 2011 / 2012<br />
Die Einschulung ist Samstag, den 13. August 2011!<br />
be<strong>im</strong> örtlichen Schulträger gestellt werden, ihm obliegt die Entscheidung<br />
über eine Zust<strong>im</strong>mung. Bei der Anmeldung von Kindern mit<br />
einer bereits durch Fachärzte diagnostizierten Behinderung (Sehbehinderung,<br />
Blindheit, Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit, Körper-<br />
behinderung, Erziehungsschwierigkeit, Verhaltensstörung, geistige<br />
Behinderung, Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Mehrfachbehinderung)<br />
sollten die Eltern den Schulleiter bereits darauf hinweisen.<br />
Gleiches gilt für Eltern, bei deren Kindern sich solche Behinderungen<br />
zeigen. Der Schulleiter kann in diesem Fall zielgerichtet über<br />
notwendige pädagogische Fördermaßnahmen informieren sowie<br />
sonderpädagogischen Förderbedarf veranlassen.<br />
Die Anmeldungen können unter Vorlage der Geburtsurkunde <strong>im</strong> Sekretariat<br />
der Grundschule <strong>Eggesin</strong> Montag - Freitag von 7.30 bis<br />
13.00 Uhr vorgenommen werden.<br />
Termin: 19.11.2010 Ch. Blume<br />
Schulleiterin
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 18 - Nr. 10/10<br />
Herbstferienplan<br />
<strong>im</strong> Schüler- und Jugendzentrum<br />
Freitag 15.10.2010<br />
15.00 Uhr „Yo-Gi-Oh“ Turnier<br />
16.00 Uhr Backen von Pizzabrötchen<br />
Montag 18.10.2010<br />
15.00 Uhr Tischtennisturnier<br />
Dienstag 19.10.2010<br />
15.00 Uhr „Erntefest“<br />
Bau einer Vogelscheuche<br />
Staffelspiele und Kartoffelfeuer<br />
Mittwoch 20.10.2010<br />
15.00 Uhr „Holzworkshop“ Bau von Nistkästen<br />
16.00 Uhr „Rund um den Kürbis“<br />
Kürbissuppe und Kompott,<br />
Gemüsespieße<br />
Donnerstag 21.10.2010<br />
10.00 Uhr Unterwegs als „Naturparkentdecker“<br />
Wanderung in die Kieskuhle und anbringen<br />
der Nistkästen<br />
Fährten, Samen, Wasserproben<br />
15.00 Uhr Dartturnier<br />
Freitag 22.10.200<br />
15.00 Uhr Herbstquiz<br />
17.00 Uhr Grillfest<br />
An alle Hexen, Vampire & Monster aus <strong>Eggesin</strong><br />
Halloween - Party <strong>im</strong> SJZ - <strong>Eggesin</strong><br />
Freitag, der 29. Oktober 2010<br />
Ab 16.00 Uhr Mädchen der Realschule schminken euch<br />
als Hexen, Monster und Vampire<br />
Ab 17.00 Uhr Halloween – Party mit Musik<br />
- Verkostung eines Hexentrunks<br />
- Monsterschle<strong>im</strong><br />
- Würmer mit Blut<br />
- Halloween – Quiz mit Preisen<br />
Ab 18.30 Uhr Hexenfeuer<br />
- Rösten von Marshmallows & Trollwürstchen<br />
- Wer besteht die Mutproben?<br />
- Monsterpunsch mit Froschaugen<br />
Gegen 19.30 Uhr Abflug der Monster<br />
Wir Freuen uns auf Euch!!!<br />
Euer SJZ – Team<br />
Gäste mit Kostümen bekommen einen kleinen Preis!!!<br />
Aus dem <strong>Eggesin</strong>er <strong>Stadt</strong>geschehen<br />
AWO-KITA Villa Märchenland<br />
Zahngesundheit als Projektthema<br />
bei den Rumpelwichten aus der<br />
Vorschulgruppe<br />
Exper<strong>im</strong>ente zum Thema Zahnpflege<br />
Interessant war der Besuch be<strong>im</strong> Zahnarzt.<br />
Einen gebastelten Zahn übergaben die Kinder der Schwester.<br />
Zahngesundheitsfrühstück mit der Zahnschwester Frau Siewert.
Nr. 10/10 - 19 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Erntedankfest <strong>im</strong> Haus der Geborgenheit<br />
Es ist bereits zu einer Tradition geworden, dass <strong>im</strong> Pflegehe<strong>im</strong><br />
„Haus der Geborgenheit“ in der Herbstzeit ein Erntedankfest<br />
gefeiert wird. Herbstlich dekoriert und geschmückt war nicht<br />
nur das Foyer und der Aufenthaltraum, sondern auch der äußere<br />
Eingangsbereich.<br />
Musikalisch haben die Herren vom Ahlbecker Shantychor die<br />
He<strong>im</strong>bewohner und Pflegepersonal erfreut.<br />
Auch Bürgermeister Dietmar Jesse weilte unter den Gästen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Eggesin</strong> möchte sich bei folgenden<br />
Firmen bedanken, die das 44. <strong>Eggesin</strong>er Randowfest<br />
finanziell und materiell unterstützt haben:<br />
ERKA Elektro- Großhandelsgesellschaft, Remondis Entsorgungsgesellschaft<br />
mbH, GKU mbH, Garten und Landschaftsbau<br />
Firma Pawlak GmbH & Co., Ingenieurbüro Merkel<br />
Consult GbR, Ingenieurbüro Lünse & Sohn Ueckermünde,<br />
Ingenieurbüro Neuhaus & Partner, UTS Ueckermünder Tiefbau<br />
– und Straßenbau, Computerservice Andreas Tinz, Dachdeckerfirma<br />
<strong>Eggesin</strong> Manfred Klonz, Rechtsanwälte Klostermann<br />
und Schmidt, Rechtsanwältin Brigitta von Czapiewski<br />
, Jesse AG Entsorgungsfachbetrieb, Olaf Peinert, Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit, Baukonzept Neubrandenburg, Elektrofirma<br />
Jan Petrak, Ärzteehepaar Frau Christine und Herr<br />
Rainer Prange, TWE Tief und Wasserbau GmbH, Herr Erben,<br />
Provinzialversicherung , Eckhard Beltz, Heizungsfachbetrieb<br />
Schwarz <strong>Eggesin</strong>, Eon edis AG, Steffi Barlitz, Dachrinnenreinigung,<br />
Holz- Transporte Service, Mario Budy, Freie<br />
Werkstatt, Peter Malchow, Autohaus Reinhard Aßmann GM,<br />
Punktwerbung Rönnicke, Autolackier- und Karosseriefachbetrieb<br />
Wolfgang Ehrke, Randow – Floss <strong>Eggesin</strong>, Detlef<br />
Ertelt, Deckers GmbH Ueckermünde, Antje Kremkow, Zahnärztin,<br />
Friedegrund Lehmberg, Sertürner Apotheke, Heizung<br />
–Sanitärtechnik, Markus Kassler, Hoppe Dienstleistungen,<br />
Dr. Sabine Westphal, Zeltbetreiber Thomas Holz, Kulturelle<br />
Dienstleistungen Steffen Kirschbaum, Bülow- Beton GmbH<br />
<strong>Eggesin</strong>, Dipl.- Ing. Architekt Dirk Bartelt, Diplomkaufmann<br />
Klaus Detert, Schausteller Frank Rathsack, Malermeister<br />
Detlef Kurzweg, Buchhaus Graupner, <strong>Eggesin</strong>, Planungsbüro<br />
Friedrich Reilmann, Fidelis Revision GmbH, Hyper-Clean<br />
GmbH Torgelow, IBAS Axel Marquardt, BIG Städtebau,<br />
<strong>Haff</strong>-Z<strong>im</strong>merei Pfalzgraf, Gebäudereinigung Siewert, PARO-<br />
GmbH Pasewalk, Fred Lange <strong>Eggesin</strong>, Ueckermünder Maler<br />
GmbH, Tankstellen & Service GbR <strong>Eggesin</strong>, Handel und<br />
Vertrieb regenerierbarer Energieen Kirsten Gierke, Syring<br />
Handel & Logistik, Peter Mahlow, Schibri-Verlag, Nordkurier,<br />
Firma Stefan Testorf, Schornsteinfeger Michael Schmidt,<br />
Burmeister<strong>im</strong>mobilien, Jagdgenossenschaft <strong>Eggesin</strong>, Eigenbetrieb<br />
Wohnungswirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />
Aus dem <strong>Eggesin</strong>er <strong>Stadt</strong>geschehen<br />
Angebote Aus der Jugendkunstschule<br />
Natürlich fängt man auch be<strong>im</strong> Filzen ganz klein an. Da werden<br />
Kugeln für Ketten und Ohrringe gerollt, später dann wird<br />
die erste Handytasche angefertigt oder es werden dekorative<br />
Blüten zum Verschenken gemacht.<br />
Wer dann mutig ist, kann sich auch ein oder andere Kleidungsstück<br />
kreieren. Die Grundlagen dazu kann man jedenfalls in<br />
der Jugendkunstschule UER erlernen. Wer mag, kann gern<br />
dienstags von 17 bis 19 Uhr gemeinsam mit Rosi Wähl tätig<br />
werden. Anmeldungen sind nicht erforderlich- es sollte nur viel<br />
Neugier und Lust zum Ausprobieren mitgebracht werden.<br />
Ort: Luckower Str. 6a, 17367 <strong>Eggesin</strong>, Tel. 039779/29599<br />
oder 0171/6823217<br />
Heike Hirsch<br />
Information des Ordnungsamtes zur neuen<br />
Straßenreinigungssatzung<br />
Die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> mit Beschluss vom 2 .0 .1997<br />
erlassene Straßenreinigungssatzung war in vielen Punkten<br />
überarbeitungswürdig und musste geltenden gesetzlichen<br />
Best<strong>im</strong>mungen angepasst werden. Auf Grund zahlreicher<br />
Änderungen wurde in der <strong>Stadt</strong>vertretersitzung am<br />
2 .06.2010 beschlossen eine neue Straßenreinigungssatzung<br />
zu erlassen, die am 13.07.2010 in Kraft getreten ist.<br />
In diesem Zusammenhang möchte das Ordnungsamt auf<br />
die §§ 2 und 3 hinweisen, wonach alle zwischen dem anliegenden<br />
Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Flächen<br />
zum Straßenbereich gehören und von den Grundstückseigentümern<br />
entsprechend zu reinigen sind.<br />
Hierzu gehören u. a. das Rasenmähen, die Beseitigung<br />
von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Gräser<br />
sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr<br />
behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen<br />
eingeschränkt oder wenn Gräser die Straßenbelege schädigen.<br />
Danke an die Tagesmutti Elke Westphal<br />
Lucy Stanke war viele Monate bei der Tagesmutti Elke<br />
Westpahl in Betreuung und besucht jetzt eine Kindereinrichtung.<br />
Sie und auch ihre Eltern möchten Danke für die<br />
schöne Zeit sagen.
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 20 - Nr. 10/10<br />
Strahlende Kinderaugen be<strong>im</strong> Herbstfest mit<br />
viel Sonnenschein und guter Laune <strong>im</strong> Gemeinschaftszentrum<br />
Zeitbank e.V. <strong>Eggesin</strong><br />
Dieser Tag fing für 35 Tagesmütterkinder <strong>im</strong> Alter von 1 – 3 Jahren<br />
aus <strong>Eggesin</strong> schon richtig spektakulär an. Um 09:00 Uhr standen<br />
die Feuerwehrautos der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Eggesin</strong> bei<br />
den Tagesmuttis vor der Tür, um alle 7 Gruppen samt Knirpsen,<br />
Sportkarren und natürlich den „Muttis“ einzuladen. Ziel war das<br />
Gemeinschaftszentrum Zeitbank e. V. <strong>Eggesin</strong>, denn dorthin hatten<br />
die Mitarbeiter und freiwilligen Helfer zum offiziellen Herbstanfang<br />
recht herzlich eingeladen.<br />
Nach dem spannenden Auftakt stärkten sich die Kleinen erst einmal<br />
mit selbstgebackenem Kuchen und leckerem Apfelsaft, bevor<br />
sie an den tollen Spiel- und Malangeboten teilnahmen.<br />
Der Renner war die Schmink-Aktion vom Schülerfreizeitzentrums<br />
<strong>Eggesin</strong>. Schnell wurden aus den Stepkes zarte Schmetterlinge,<br />
süße Käfer, wilde Kater und Piraten.<br />
Eine große Spielzeugkiste vom Schüler-Jugendfreizeitzentrum<br />
<strong>Eggesin</strong>, viele bunte Bälle und jede Menge Kreide und Buntstifte<br />
luden zum Malen, Spielen und Toben ein.<br />
Als dann noch jede Tagesmutti für ihre Gruppe eine eigene Kiste<br />
mit vielen Überraschungen überreicht bekam, strahlten die Kinderaugen<br />
mit der Sonne um die Wette.<br />
Christine Müller und ihre Mitarbeiter des Gemeinschaftszentrums<br />
Zeitbank e.V. sind stolz auf das gelungene Fest: „Wir haben den<br />
Herbstanfang mit dem schönen Fest diesmal für unsere engagierten<br />
Tagesmuttis ausgerichtet. Ohne deren tägliche Arbeit, die<br />
ja nicht <strong>im</strong>mer präsent ist, wäre es vielen jungen Eltern nicht möglich,<br />
mit einem guten Gefühl oder überhaupt arbeiten zu gehen.“<br />
Dieser Meinung schloss sich auch der Bürgermeister Herr Jesse<br />
an, der sich am Anblick so vieler Knirpse erfreute und bedankte<br />
sich noch einmal für die fleißigen Sponsoren. „Ich freue mich,<br />
dass trotz Wirtschaftskrise die Bereitschaft, solche Projekte und<br />
Feste zu unterstützen, ungebrochen ist. So ein Fest wäre in diesem<br />
Umfang nicht möglich gewesen.“<br />
Die Tagesmuttis wiederum freuten sich über die Anerkennung,<br />
und die Kleinen waren satt und sichtbar ein kleines bisschen<br />
müde, als sie nach fast 2 Stunden von den Feuerwehrmännern<br />
und der Feuerwehrfrau Viola wieder abgeholt wurden.<br />
Wir möchten uns ganz herzlich bei den Sponsoren und Helfern<br />
dieses Herbstfestes bedanken, ohne die dieser Tag nicht so<br />
schön gewesen wäre.<br />
FFW <strong>Eggesin</strong>, Schülerfreizeitzentrum <strong>Eggesin</strong>, Buchhaus Graupner,<br />
Apotheke Rickelt, Sonderpostenmarkt Th. Phillipps, Computerservice<br />
Hoffmann/Winter, SEAT Autohaus Hoppe, Firma<br />
Langkand, Sparkasse Uecker-Randow, Frau K. Brinkmann, Blumenstube<br />
Cantow, Sanitätszug <strong>Eggesin</strong><br />
Aus dem <strong>Eggesin</strong>er Vereinsleben<br />
Veranstaltungsplan der VS<br />
<strong>Eggesin</strong> Bahnhofstraße<br />
19.10. 1 .00 Uhr Kaffeetrinken<br />
1 .30 Uhr Singen <strong>im</strong> Club<br />
20.10. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler<br />
1 .00 Uhr Kaffeetrinken<br />
1 .30 Uhr Handarbeit / Spielnachmittag<br />
21.10. 1 .00 Uhr Kaffeetrinken<br />
Gemütliches Beisammen sein<br />
16.00 Uhr Fahrt nach Heinrichswalde<br />
25.10. 10.00 Uhr Seniorensport<br />
1 .00 Uhr Kaffeetrinken<br />
1 .30 Uhr Spielnachmittag<br />
26.10. 1 .00 Uhr Kaffeetrinken / Würfelnachmittag<br />
27.10. 1 .00 Uhr Monatsgeburtstag<br />
28.10. 1 .00 Uhr Kaffee trinken / Herbstspaziergang<br />
01.11. 1 .00 Uhr Kaffeetrinken<br />
1 .30 Uhr Kegeln <strong>im</strong> „Haus der Geborgenheit“<br />
02.11. 1 .00 Uhr Kaffee trinken<br />
1 .30 Uhr Singen <strong>im</strong> Club<br />
03.11. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler<br />
1 .00 Uhr Kaffee / Spielnachmittag / Handarbeit<br />
0 .11. 13.00 Uhr Polenfahrt<br />
1 .00 Uhr Kaffee trinken / Würfelnachmittag<br />
08.11. 1 .00 Uhr Kaffee trinken<br />
Gemütliches beisammen sein<br />
09.11. 1 .00 Uhr Singen <strong>im</strong> „Haus der Geborgenheit“<br />
10.11. 13.00 Uhr Treff der Karten und Brettspieler<br />
1 .00 Uhr Kaffee / Handarbeit / Spielnachmittag<br />
11.11. 16.00 Uhr Anlässlich des 65. Jahrestages der VS<br />
findet unsere Herbstveranstaltung statt<br />
15.11. 1 .00 Uhr Kaffee trinken<br />
1 .30 Uhr Kegeln <strong>im</strong> „Haus der Geborgenheit“<br />
<strong>Am</strong> 18.12.2010 findet unsere Weihnachtsfeier statt.<br />
Um Anmeldung wird gebeten unter: 039779 / 21837<br />
Kameradschaft Ehemalige <strong>im</strong><br />
DBwV Uecker-Randow-Kreis<br />
Wir laden alle Kameraden und ihre Ehefrauen<br />
zu einer Verkehrsschulung am<br />
Dienstag, den 26. Oktober, um 1 .00 Uhr in<br />
den Klub der Volkssolidarität, Ueckermünde<br />
- Chausseestraße 25 - ein.<br />
<strong>Am</strong> Donnerstag, den 18. November 2010,<br />
findet um 18.00 Uhr das Herbstkegeln in der<br />
Gaststätte Müller in Hoppenwalde statt.<br />
Dazu werden alle Kameraden und ihre Ehefrauen eingeladen.<br />
Der Förderverein der Regionalen Schule<br />
<strong>Eggesin</strong> informiert<br />
<strong>Am</strong> 28. 9. 2010 fand eine Sitzung des Fördervereins der Regionalen<br />
Schule <strong>Eggesin</strong> statt. Es erfolgte die Rechenschaftslegung<br />
und der alte Vorstand wurde entlastet. Für seine geleistete Arbeit<br />
nochmals recht herzlichen Dank. Unser Dank gilt außerdem auch<br />
unseren Sponsoren und Unterstützern.<br />
Auf der Sitzung wurde der neue Vorstand gewählt, dessen Vorsitzende<br />
Frau Hennig ist. Wir wünschen dem Förderverein für seine<br />
anspruchsvolle Aufgabe viel Erfolg.
Nr. 10/10 - 21 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Spendenübergabe an Förderverein<br />
Seit vielen Jahren leisten <strong>im</strong> Förderverein der Regionalen Schule<br />
<strong>Eggesin</strong> Eltern und Lehrer eine ideenreiche Arbeit zur Ergänzung<br />
der schulischen Angebote. Als Beitrag zur Realisierung von Projekten<br />
des Fördervereins spendete der <strong>Eggesin</strong>er Unternehmerverein<br />
einen Betrag von 150 Euro, die Frau Rickelt dem Schulleiter<br />
Herrn Pott <strong>im</strong> Namen der Mitglieder <strong>im</strong> September überreichte.<br />
Der Unternehmerverein setzt damit eine langjährige Tradition fort,<br />
gemeinnützige Vereine und Einrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> <strong>im</strong><br />
Rahmen der Möglichkeiten finanziell zu unterstützen.<br />
In den Vorjahren konnten sich bereits Kindergärten, die Grundschule,<br />
die Freiwillige Feuerwehr, das Militärhistorische Museum<br />
und andere Aktive über Unterstützung für ihre Arbeit freuen.<br />
Uwe Kleinschmidt macht sich Geburtstagsgeschenk<br />
Be<strong>im</strong> Bahnabschluss Norddeutschlands, dem „Fest der 1000<br />
Zwerge“ in Hamburg, startete ein <strong>Eggesin</strong>er Ausdauerläufer.<br />
Uwe Kleinschmidt, AK M13, lief sowohl die 1000 m, als auch die<br />
2000 m. Zwischen beiden Läufen lagen einige Stunden Zeit, die<br />
Uwe zur Erholung, aber auch zum Trocknen seiner Spikes nutzte.<br />
Denn der H<strong>im</strong>mel hatte alle Schleusen geöffnet und so mussten<br />
die Sportler zum Teil durch knöcheltiefes Wasser laufen. Uwe<br />
konnte in beiden Läufen das Siegerpodest erkl<strong>im</strong>men, werden<br />
doch in Hamburg die ersten 8 Besten geehrt. Über 2000 m errang<br />
er die Bronzemedaille in 7:25,53 Minuten und über 1000 m wurde<br />
er Vierter in 3:28,88 min. Bei diesen Wetterverhältnissen spielten<br />
die Zeiten allerdings keine große Rolle. Herzlichen Glückwunsch<br />
zu dieser tollen Leistung.<br />
Rita Fründt<br />
Uwe mit der Startnummer 743 auf regennasser Bahn.<br />
Aus dem <strong>Eggesin</strong>er Vereinsleben<br />
Einladung zum Herbstfest 2010<br />
Im Auftrag des Seniorenvereins <strong>Eggesin</strong> e.V. lud Frau Marlis<br />
Schwarzer die Mitglieder für den 25. September zum Herbstfest<br />
in die Pension Bartelt ein. Frau Senta Lutz, Vorsitzende des<br />
Vereins, eröffnete mit freundlichen Grußworten den gemütlichen<br />
Nachmittag. Über 60 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt.<br />
Nach der Einnahme von Kaffee und schmackhaftem Kuchen war<br />
das „Team 76“ unter Leitung von Herrn Karl-Heinz Saeger mit<br />
Tanzmusik und Unterhaltung an der Reihe. Wie <strong>im</strong>mer kam bei<br />
abwechslungsreicher und st<strong>im</strong>mungsvoller Musik eine sehr gute<br />
St<strong>im</strong>mung auf. Für das leibliche Wohl sorgte Frau Bartelt mit ihrem<br />
Team für Speisen und Trank. Anerkennung und viel Beifall<br />
erhielten die Organisatoren und Durchführenden von den Teilnehmern.<br />
Für St<strong>im</strong>mung sorgte das Team 76.<br />
Wort und Bilder W. Jendrny<br />
Bei der Schunkelrunde wurde auch kräftig mitgesungen.<br />
Gerne und viel wurde das Tanzbein geschwungen.
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 22 - Nr. 10/10<br />
Schon von weitem<br />
ist er zu sehen, der<br />
renovierte Wohnblock<br />
in der Kolonienstraße.<br />
Die Ueckermünder<br />
Wohnungsgesellschaft<br />
erreichte<br />
eine wesentlich<br />
Verbesserung der<br />
Wohnqualität.<br />
Sanierung abgeschlossen<br />
17. Fußballturnier am 18.09. 2010<br />
Da der ursprünglich angesetzte<br />
Termin, für das 17. Fußballturnier<br />
am 1 .08.2010 durch<br />
Dauerregen buchstäblich ins<br />
Wasser fiel, wurde dieses nun<br />
auf den 18.09.2010 verlegt. Bei<br />
strahlendem Sonnenschein gewannen<br />
in diesem Jahr die Alten<br />
Herren aus Liepgarten den begehrten<br />
Pokal.<br />
Zweiter wurde eine Jugendmanschaft unter Leitung von Robert<br />
Meisner und durch tollen kämpferischen Einsatz belegte die Traditionsmanschaft<br />
von Einheit Ueckermünde den 3. Platz.<br />
Schon traditionell<br />
Auch in diesem Jahr schmückte Carmen Kaps mit dem Reiternachwuchs<br />
die Erntepuppen an der alten Ziegelei.<br />
Hortgruppe bastelt<br />
Mit viel Ausdauer und Geschicklichkeit<br />
fertigten die<br />
Hortkinder Cindy, Julian<br />
Jupp, Ole, Lilly und Jette<br />
einen „Wohlfühlstein“ an.<br />
Dieser besteht aus mehreren<br />
Schichten verschiedener<br />
Sperrholzarten, die<br />
miteinander verle<strong>im</strong>t wurden.<br />
Die entstandenen<br />
Klötze wurden grob zugesägt<br />
und mit Raspel, Feile<br />
und Sandpapier in die gewünschte<br />
Form gebracht.<br />
Zum Schluss erhielt der „Stein“ noch mehrere Schichte Lack, wodurch<br />
die einzelnen Holzschichten sehr schön sichtbar wurden.<br />
Aus dem Liepgartener Dorfgeschehen<br />
Biker - Ausfahrt<br />
<strong>Am</strong> 25. September luden Beate und Manfred Radloff zur diesjährigen<br />
Herbstausfahrt ein. 30 Bikerfreunde erlebten einen interessanten<br />
Ausflug. Bei schönem Wetter ging es in Richtung Templin.<br />
Nach Ca. 2 0 km fand das Abschlussgrillen mit allen Bikerfreunden<br />
<strong>im</strong> Lindenhof statt.<br />
Arbeiten fast fertig<br />
Vor einigen Tagen wurde der Asphalt<br />
<strong>im</strong> Bereich des ländlichen Wegebaues<br />
nach Dunzig aufgebracht.<br />
Jetzt werden die Bankette fertig<br />
gestellt. Die offizielle Eröffnung des<br />
neuen Weges soll Ende Oktober<br />
stattfinden, wenn die 4 km lange<br />
Trasse für den Verkehr frei ist.<br />
Jugendfeuerwehr trainiert<br />
Unter Anleitung von Burkhard<br />
Rademacher und Christian<br />
Wloch trainierten am 9. Oktober<br />
fünf neue Mitglieder unserer<br />
Jugendfeuerwehr und<br />
vier aus der Zwergenfeuerwehr<br />
den „Angriff Nass“ an der<br />
Drehbrücke. Sowohl der eingeteilte<br />
„Maschnist“ als auch die<br />
„Löschtrupps“ an den Strahlrohren<br />
hatten viel Freude, als<br />
dann endlich das Wasser lief.<br />
Auf diesem Wege möchte sich die Jugendfeuerwehr noch einmal<br />
recht herzlich bei der Patenkompanie der Bundeswehr für<br />
die Geldspende aus dem Erlös des „Spiels ohne Grenzen“ be<strong>im</strong><br />
Erntefest bedanken.<br />
Ihren 75. Geburtstag feierte<br />
Frau W. Schwohls.<br />
Bürgermeister E. Heidschmist<br />
überbrachte herzliche Glückwünsche.<br />
Auch Enkeltochter Julia reiste<br />
eigens aus Berlin an und feierte<br />
mit ihrer Oma.<br />
Gratulation<br />
Das schöne Fest der diamantenen<br />
Hochzeit feierte Gisela und<br />
Karl-Heinz Retzlaff. Leider konnten<br />
Enkel und Urenkel aus Südwestdeutschland<br />
nicht dabei sein.<br />
Bürgermeister E. Heidschmidt<br />
sprach die Glückwünsche der<br />
Gemeindevertretung aus.
Nr. 10/10 - 23 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Unser Schulausflug nach Neuwarp<br />
in die Partnerschule<br />
<strong>Am</strong> 06.10.2010 waren alle Kinder unserer Schule sehr aufgeregt,<br />
denn uns stand eine Reise in unsere Partnerschule bevor.<br />
Pünktlich um 7.30 Uhr standen zwei Reisebusse bereit und los<br />
ging unsere Fahrt. In Neuwarp wurden wir von unseren polnischen<br />
Freunden herzlich begrüßt und konnten die Schule besichtigen.<br />
Anschließend fuhren wir zum Forstamt. Dort wurden<br />
wir mit einem kleinen Lagerfeuer und gegrillten Würstchen überrascht.<br />
Wir sahen uns einen Naturfilm an und konnten anschließend<br />
<strong>im</strong> wunderschönen Park des Forstamtes spielen. Obwohl<br />
wir kein polnisch können, klappte die Verständigung pr<strong>im</strong>a und<br />
wir schlossen viele Freundschaften. Dieser Ausflug hat allen Kindern<br />
sehr gut gefallen und wir wünschen uns, dass es noch viele<br />
Treffen mit den Kindern unserer polnischen Partnerschule gibt.<br />
Unsere Abreise: Alle waren sehr aufgeregt.<br />
Auf dem Schulhof in Neuwarp.<br />
Im Forstamt in gemütlicher Runde.<br />
Informationen aus den Gemeinden<br />
Räucherfest am Altwarper Hafen<br />
<strong>Am</strong> 25. September fand am Altwarper Hafen wieder ein kleines<br />
Räucherfest statt. Organisiert wurde dieses Fest von den Altwarper<br />
Fischern. Tagsüber konnte Frischfisch und frische Räucherware<br />
erworben werden, was regen Zuspruch fand. <strong>Am</strong> Abend<br />
wurde dann in der Halle und <strong>im</strong> Bierzelt tüchtig gefeiert, denn der<br />
Fisch mußte ja schw<strong>im</strong>men. DJ Maik sorgte für die musikalische<br />
Unterhaltung und die Altwarper Linedancerinnen trugen mit ihren<br />
Tänzen zum Gelingendes Festes bei.<br />
Allen recht herzlichen Dank <strong>im</strong> Namen der Fischer der Abteilung<br />
Altwarp.<br />
Neues Schiff <strong>im</strong> Hafen von Altwarp<br />
In der kommenden Saison werden in Altwarp wieder Schiffstouren<br />
angeboten. Familie Bocklage, Eigner eines neuen Schiffes,<br />
wird den Altwarper Hafen wieder etwas beleben.<br />
In Planung sind Erlebnisfahrten oder Touren zu anderen Häfen<br />
z.B. Kaminke auf der Insel Usedom. Ca. 20 Personen haben auf<br />
dem Schiff platz und wer sein Fahrrad mitnehmen möchte, kann<br />
es auch gerne tun. Zurzeit segelt das Schiff (ehemaliger Krabbenkutter)<br />
noch unter dem Namen „Rüm Hart“. Im nächsten Jahr<br />
wird es dann auf den Namen „Lütt Matten“ umgetauft.<br />
Die ersten Schnuppertouren fanden am 25. September statt.<br />
Trotz schlechter Sicht, wurden die Fahrten gut angenommen.<br />
Liebe Eltern,<br />
Anmeldung Schulanfänger<br />
für das Schuljahr 2011/2012<br />
<strong>im</strong> Auftrag der Schulleitungen der Kleinen Grundschulen auf dem<br />
Lande Ahlbeck und Leopoldshagen bitten wir Sie bis zum 30.<br />
Oktober 2009 um Anmeldung der Kinder des Geburtsjahrganges<br />
01.07.2004 bis zum 30.06.2005, die <strong>im</strong> Schuljahr 2011/2012<br />
Schulanfänger werden.<br />
Bitte melden Sie sich schriftlich oder telefonisch an:<br />
- für den Einzugsbereich der Kleinen Grundschule auf dem<br />
Lande Ahlbeck unter Dorfstr. 9 in 17375 Ahlbeck<br />
Mo-Fr. 8.00-12.00 Uhr unter 039775 20202<br />
Schulleiterin Frau Plantikow<br />
Bitte melden Sie sich schriftlich an:<br />
- für den Einzugsbereich der Kleinen Grundschule auf dem<br />
Lande Leopoldshagen<br />
unter Hinterreihe 161 in 17375 Leopoldshagen<br />
Telefonische Rückfragen sind möglich<br />
Mo-Fr. 8.00-12.00 Uhr unter 03977 20218<br />
Schulleiterin Frau Casties<br />
Nähere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen<br />
Grundschulen.
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 2 - Nr. 10/10<br />
Kleine Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen<br />
Die Kleine Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen lud am<br />
09.10.2010, erstmalig zu einem zünftigen Oktoberfest in Leopoldshagen<br />
ein. Viele Gäste fanden den Weg auf das Schulgelände,<br />
welches oktoberfestlich geschmückt war.<br />
Frau Casties eröffnete mit ihrem Team voller Elan das Fest und<br />
versprach viele schöne Überraschungen zum Mitmachen und<br />
Mitfeiern.<br />
Nachdem der Bürgermeister, Werner Hackbarth, das Bierfass anzapfte,<br />
charterten die ersten kleinen Stars die Bühne. Die Gruppe<br />
„The Diamonds“, Schüler der Kleinen Grundschule, heizten mit<br />
ihrer modernen Play-Back-Show die Menge richtig an.<br />
Während sich die Gäste mit Kaffee und Apfelstrudel, Leberkäs,<br />
Kassler mit Sauerkraut oder auch lecker Fischbrötchen stärkten,<br />
erklärten sich die Ehepaare Leugner, Hildebrandt und Dziadzia<br />
bereit, an einem kleinen Tanzwettbewerb teilzunehmen. Alle 3<br />
Paare konnten be<strong>im</strong> Walzer, Discofox und Rock´n Roll ihr Können<br />
unter Beweis stellen. Das Publikum entschied über das beste<br />
Tanzpaar durch die Länge des Beifalls. Dieser lag knapp beieinander.<br />
Ein großes Dankeschön den mutigen Tänzern.<br />
Dies sollte eine kurze Einst<strong>im</strong>mung für die nächste Darbietung<br />
sein. Die Country Ladys des SV Christophorus Ueckermünde<br />
begeisterten in ihrem Outfit und den tänzerischen Darbietungen<br />
die Gäste. Bei der geforderten Zugabe, wurde das Publikum einbezogen<br />
und einige Männer durften dann gemeinsam mit den<br />
Ladys das Tanzbein schwingen.<br />
Aber auch an unsere<br />
kleinen Gäste<br />
wurde gedacht. So<br />
wurde durch die<br />
Klasse ein lustiger<br />
Schulsketch aufgeführt.<br />
Das THW<br />
und der Angelverein<br />
Leopoldshagen<br />
sorgten mit vielen<br />
interessanten Geduldsspielen<br />
für<br />
viel Spaß und Abwechslung<br />
bei den<br />
Kindern.<br />
Für die musikalische<br />
Umrahmung<br />
mit kleinen Einlagen<br />
sorgten STEF-<br />
FEN und TINO von<br />
der privaten Musikschule<br />
Egert aus<br />
<strong>Eggesin</strong>. Auch sie<br />
hatten einen kleinen<br />
STAR in petto.<br />
ALEXANDER sang<br />
eigene Lieder, die<br />
bei den Gästen eine<br />
Gänsehaut hervorriefen und ihm viel Beifall einbrachten.<br />
Für dieses gelungene Fest möchten wir uns herzlich bei allen Beteiligten,<br />
den Frauen der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshagen,<br />
dem Angelverein Leopoldshagen, der Fahrradraststätte „Haus<br />
Lena“, der Musikschule Egert und dem THW, bedanken. Ebenso<br />
gilt ein großes Dankeschön den freiwilligen Helfern, die uns bei<br />
der Ausgestaltung des Schulhofes tatkräftig zur Seite standen.
Nr. 10/10 - 25 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Deftig – lecker – satt!!<br />
Im November ist es soweit: Der Landgasthof Orchidee in Rieth<br />
startet in die Grünkohlsaison! <strong>Am</strong> 06. November findet ab 18.00<br />
Uhr das 1. Riether Grünkohl-Essen statt. „Kommen & genießen“<br />
ist das Motto dieses Abends, denn frisch gekocht und unglaublich<br />
günstige gibt es Grünkohl satt. Dazu noch ein gepflegtes Pils<br />
(oder ein anderes Getränk) und schon ist der Abend perfekt. Das<br />
nächste Riether Grünkohl-Essen findet dann am 20. November<br />
ebenfalls ab 18.00 Uhr statt. Um Reservierung unter Tel.:<br />
039775/20266 wird bis zum 01.11. bzw. 15.11. gebeten.<br />
Grünkohl: Knackig frisch vom Feld auf den Tisch!<br />
Lichterglanz, Tannenduft und glänzende Kinderaugen<br />
Auch in diesem Jahr veranstaltet der Verein „Rieth am See e. V“<br />
wieder den traditionellen Adventsmarkt. Wer diesen kleinen aber<br />
feinen Markt kennt hält sich schon seit Monaten den Termin <strong>im</strong><br />
Kalender frei – wer ihn noch nicht kennt hat am Sonnabend, den<br />
27.11.2010 von 1 .00 bis 18.00 Uhr die Möglichkeit, sich von dieser<br />
vorweihnachtlichen Riether Tradition ein eigenes Bild zu machen.<br />
Schön geschmückte Stände mit vielfältigen, ausgesuchten<br />
kunsthandwerklichen Angeboten, leckere kulinarische und regionale<br />
Köstlichkeiten, ein festlich beleuchteter Festplatz und natürlich<br />
der Besuch des Weihnachtsmanns sind Garant für einen<br />
gelungenen Nachmittag. Die weit über Rieth’s Grenzen bekannte<br />
Veranstaltung findet wieder auf der he<strong>im</strong>eligen, jetzt erweiterten<br />
Hoffläche des Cafe „de Klönstuw“ statt. Daher ist der Verein in<br />
der glücklichen Lage, weitere Standplätze anzubieten.<br />
Neues aus der Grenzgemeinde Rieth<br />
Exklusive Geschenke – selber machen!<br />
Es macht riesig viel Spaß, ist sehr persönlich und bedeutet dem<br />
Beschenkten sehr viel: Selbstgemachte Geschenke. Das neue<br />
Herbst-Winter-Programm bietet daher allen Interessierten tolle<br />
Kursangebote und einfallsreiche Geschenkideen. Bis Ende<br />
März 2011 können Bastelfreunde nun in Rieth an regelmäßig<br />
stattfindenden Kursabenden ihrer Kreativität unter fachlicher<br />
Anleitung freien Lauf lassen. Jeden Donnerstag in der Zeit von<br />
18.00 – ca. 22.00 Uhr kann gefilzt werden, was die Wolle hergibt<br />
und Freitags von 18.00 – ca. 22.00 Uhr können mit Powertex®<br />
große und kleine Skulpturen, Dosen, Schalen, Vasen, Kerzenständer<br />
und vieles mehr gestaltet werden. Ein ganz besonderes<br />
Bonbon sind die langen Kettennächte von denen die nächste<br />
am 30.10.2010 ab 18.00 Uhr veranstaltet wird. Die ist ein ganz<br />
besonderes Abendprogramm für bastel- und schmuckbegeisterte<br />
Frauen: So werden in gemütlicher Runde edle Ketten<br />
und Armbänder, individueller Haarschmuck, flippige Ringe und<br />
ausgefallene Ohrringe kreieren – natürlich passend zum Outfit.<br />
Anmeldung und Informationen unter 039775/26960 oder www.<br />
kreativurlaub-rieth.de<br />
Aus diesen selbstgemachten Filzperlen werden tolle Ketten oder<br />
Armbänder<br />
Selbstgemachte Perlen kombiniert mit echten Granat-, Silber-<br />
und Süßwasserperlen – eine edle Schmuckgestaltung
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 26 - Nr. 10/10<br />
Erntefest in Lübs – Tradition und Moderne<br />
<strong>Am</strong> 11. September 2010 feierte die Gemeinde Lübs gemeinsam<br />
mit vielen Besuchern aus nah und fern ihr diesjähriges Erntefest.<br />
Es hatte sich wohl rumgesprochen, dass der Dorfclub Lübs e.V.<br />
gemeinsam mit seinen vielen Helfern ein beachtliches Programm<br />
zusammengestellt hat. So wurde die Zahl der Besucher an diesem<br />
Tag auf etwa 600 geschätzt. Wie bereits <strong>im</strong> letzten Jahr setzte<br />
sich 1 :00 Uhr der Große Festumzug mit 30 Oldt<strong>im</strong>ertraktoren,<br />
einigem Viehzeug, moderner Erntetechnik, Feuerwehrautos, historischen<br />
Fahrrädern, 5 Stock Cars und einem Pferdegespann in<br />
Bewegung. Angeführt wurde er diesmal von der Blasmusikgruppe<br />
um Thomas Poser. Heiß begehrt waren die Plätze auf den originell<br />
geschmückten Wagen. Herauszuheben ist diesmal das liebevoll in<br />
Szene gesetzte Traktorensemble aus Annenhof. Jeder der sechs<br />
Traktoren stellte ein best<strong>im</strong>mtes Thema des Landlebens dar. In der<br />
Festzeltstadt konnte man bei Kaffee und Kuchen bereits die ersten<br />
Lose der Tombola erwerben. Wieder gewann jedes Los. Die<br />
Gewinner der zwölf Hauptgewinne <strong>im</strong> Wert bis zu EUR 100,00<br />
wurden am Abend in der Endverlosung ermittelt. Wir bedanken uns<br />
sehr bei allen Einzelhändlern der Region, die uns so großzügig<br />
unterstützt haben. Danke auch an Inge Schley und ihre großartige<br />
Kuchentruppe, die über 20 Bleche Kuchen gebacken und verkauft<br />
haben. Neu <strong>im</strong> Programm war das Rasentraktorrennen. Es dauerte<br />
nicht lange bis es auf der Rennstrecke und <strong>im</strong> Fahrerlager<br />
vor Spannung knisterte. Die Starter hatten einen Hindernisparcour<br />
zu bewältigen, angefangen vom Öffnen der Startschranke mittels<br />
Wassere<strong>im</strong>er bis hin zu Wendemanövern und Gummistiefelzielwurf.<br />
Nach zwei Läufen standen die Pokalgewinner fest: Andrè<br />
und Lucas Peters sowie Mark Cevin Schley. Aus der begeisterten<br />
Menge kamen bereits Anmeldungen für das nächste Jahr.<br />
Die Traktoren der 2. Lübser Traktorschau, organisiert von Jürgen<br />
Gröschl, nutzten den etwas vergrößerten Parcour, um ihre Sieger<br />
zu ermitteln. Lesen Sie dazu auch den gesonderten Bericht.<br />
Knallharte Action gab es bei der Vorführung des Judovereins Ueckermünde<br />
zu sehen. Nicht nur Sehen sondern auch Mitmachen<br />
war die Devise der Linedancer aus Ueckermünde. Im Hintergrund<br />
durchpflügten dann noch die Stock Cars des Teams aus Ueckermünde<br />
den Acker. Einige mutige Lübser drehten eine Runde mit<br />
den zerbeulten Karossen und gewannen Freude an diesem Sport.<br />
Das gebackene Schwein bildete den kulinarischen Höhepunkt des<br />
Tages und wurde wieder von der Lübser Agrar GmbH & CoKG<br />
organisiert. Nun stand einem langen Abend mit DJ Panne nichts<br />
mehr <strong>im</strong> Wege. Die großartigen Showeinlagen des Faschingsvereins<br />
Ferdinandshof und des jungen einhe<strong>im</strong>ischen Talents Donald<br />
bleiben allen noch lange in Erinnerung. Der Dorfclub Lübs e.V. bedankt<br />
sich besonders bei allen privaten Helfern und Sponsoren und<br />
freut sich über die beispielhafte Unterstützung durch die Anwohner<br />
der „Festmeile“. Danke auch an die Gemeinde, die Feuerwehr, den<br />
Sportverein und die Ortsgruppe der Volkssolidarität für unkomplizierte<br />
Zusammenarbeit, ohne die solch schönen Momente nicht<br />
entstehen könnten. Danke auch an Thomas Böhm vom „Würfelbecher“<br />
für die 1 a Bewirtung.<br />
Unbedingt vormerken: Nächstes Erntefest 10. September 2011<br />
Lübser Mühlenweihnacht: 0 . Dezember 2010<br />
Mit Blasmusik wurde der Festumzug angeführt.<br />
Radfahrer mit originellen Trachten komplettierten den Festumzug.<br />
Viel Spaß gab es be<strong>im</strong> Rasentraktorrennen.<br />
Auch Oldt<strong>im</strong>er nahmen am Umzug teil.<br />
DJ Panne legte auf - Partyst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> Festzelt
Nr. 10/10 - 27 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Rückblick auf das Erntefest Leopoldshagen<br />
Sehr geehrte Gemeindevertreter, sehr geehrte Verantwortliche<br />
für das Erntefest am 25. 09. 2010 in Leopoldshagen!<br />
Ein großes Lob und Anerkennung denjenigen, die an der Vorbereitung<br />
und Durchführung des Erntefestes in Leopoldshagen<br />
beteiligt waren und zum guten Gelingen beigetragen haben.<br />
Die Schalmeienkapelle sowie die schön ausgeschmückten Erntefahrzeuge,<br />
Pferdekutschen und Reitpferde gehören zu einem<br />
Erntefest in Leopoldshagen dazu. Der <strong>Haff</strong>wiesenhof, der sein<br />
Areal für die Festivitäten bereitgestellt hat, hat einen sehr großen<br />
Anteil am Erfolg des Festes. Ihm gebührt besonderer Dank, denn<br />
es ist keine Selbstverständlichkeit, ein Betriebsgelände für die<br />
Öffentlichkeit bereitzustellen. Nicht nur, dass es viel Arbeit und<br />
Mühe macht, die Halle zu schmücken und herzuzurichten, auch<br />
das ganze Betriebsgelände muss dem Besucheransturm versicherungstechnisch<br />
gewachsen sein.<br />
Schade war jedoch, dass der Auftritt der Schüler unserer Schule<br />
und des Frauenchores Grambin akustisch nicht so richtig zur<br />
Geltung kamen. Für die Größe der Halle war das Mikrofon nicht<br />
ausreichend genug, denn die Zuschauer und Zuhörer hatten<br />
Mühe, den Darbietungen der Beteiligten zu folgen. Trotzdem sei<br />
auch an sie alle ein Dankeschön für ihre Bemühungen gerichtet.<br />
Vielleicht könnten die Verantwortlichen be<strong>im</strong> nächsten Erntefest<br />
dafür Sorge tragen, dass dieses akustische Problem nicht mehr<br />
auftritt. Eine Bühne wäre auch gut angebracht!<br />
Der Reitsportverein sollte auch noch positiv erwähnt werden. Die<br />
Kinder haben sich bei den Vorführungen große Mühe gegeben<br />
und die Pferde waren ganz pr<strong>im</strong>a für ihre Auftritte zurechtgemacht,<br />
die geflochtenen Mähnen und Pferdeschwänze waren<br />
sehr schön anzusehen.<br />
Für das leibliche Wohl wurde ebenso bestens durch das Anbieten<br />
von Fisch, Brot, Kuchen, Getränke usw. gesorgt. Der Fackelumzug<br />
für die Kinder und der Tanz unter der Erntekrone bildeten den<br />
Abschluss eines recht gut gelungenen Erntefestes in Leopoldshagen<br />
(keine persönliche Teilnahme).<br />
Es bedankt sich ganz herzlich<br />
Gerlinde Brückner
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 28 - Nr. 10/10<br />
Die Freiwillige Feuerwehr Lübs informiert<br />
In der Mitgliederversammlung am 24.9.2010 überreichte Axel Auras<br />
Generalvertretung der Allianz-Versicherung in Ferdinandshof<br />
30 Trainingsanzüge an die Kameraden sowie für den Torwart die<br />
nötige Ausrüstung.<br />
Die Jugendfeuerwehr unternahm am 25.9. die schon lange geplante<br />
Fahrt auf die Insel Usedom. Erstes Ziel war der Kletterwald<br />
in Ückeritz. Alle zeigten Mut und bewältigten die vorgegebenen<br />
Strecken. Nächstes Ziel sollte die Schmetterlingsfarm sein.<br />
Der in der Nähe liegende Erlebnisspielplatz war natürlich interessanter.<br />
Für alle war dies ein erlebnisreicher Tag.<br />
<strong>Am</strong> 2.10. fand zu Ehren des Landrates in Brietzig der Jugendmarsch<br />
statt. 16 Mannschaften nahmen teil. Unsere Jugend belegte<br />
den 12. Platz. Wir möchten uns recht herzlich bei der AWO<br />
für die Bereitstellung des Fahrzeuges am 25.9. und am 2.10. bedanken,<br />
ebenfalls be<strong>im</strong> Kreisvorstand für den Bus.<br />
Geburtstage Monat Oktober<br />
am 03.10 Kameradin Madlen Kühl<br />
am 13.10 Kameradin Sandra Welens<br />
am 15.10 Kamerad Karsten Leber<br />
am 22.10 Kamerad Egbert Peise<br />
am 23.10 Kamerad Hans Joach<strong>im</strong> Klüber<br />
Informationen aus den Gemeinden<br />
Erntedankfest in Grambin<br />
Unter dem Motto „Brot für die Welt“ organisierte der Grambiner<br />
Bäckemeister Jörg Reichau gemeinsam mit den Evangelischen<br />
Kirchengemeinden Ueckermünde, Altwigshagen, Leopoldshagen<br />
und Mönkebude den traditionellen Erntedankgottesdienst,<br />
der gleichzeitig Auftakt für die Aktion „Brot für die Welt“ in diesem<br />
Jahr ist.<br />
Nach dem Zeltgottesdienst konnte Pfarrer Rainer Schild mit Vertretern<br />
der Kirchengemeinde Ferdinandshof einen Scheck in<br />
Höhe von 2000 Euro in Empfang nehmen. Dieses Geld und der<br />
Erlös aus der Aktion „Brot für die Welt“ soll den Kinder aus Ruruma<br />
in Tanzania zu Gute kommen. Vertreter des Kirchenkreises<br />
haben dieses Geld bereits persönlich in der Patengemeinde<br />
Ruruma übergeben.<br />
<strong>Am</strong> Nachmittag gab es neben reichlich Unterhaltung einen weiteren<br />
Höhepunkt. Be<strong>im</strong> Bürgermeistertortenbackwettbewerb, an<br />
dem Bürgermeister der Gemeinden Grambin und Leopoldshagen<br />
sowie der Städte Ueckermünde, Pasewalk, Police und auch<br />
<strong>Am</strong>tsvorsteher Ernst Heidschmidt und Landrat Dr. Volker Böhning<br />
teilnahmen, gab es reichlich Unterhaltung.<br />
Die beste Torte wurde durch Dr. V. Böhning zubereitet.<br />
Mit dem Auftritt der Ueckermünder Line-Dancer endete das<br />
Grambiner Erntedankfest.<br />
Die Aktion Brot für die Welt läuft noch bis zum Ende des Jahres.<br />
Karnevalseröffnung in Leopoldshagen<br />
Wann: 13.11.2010 Beginn: 20 Uhr Einlass: 19 Uhr<br />
Wo: Narrenburg (Turnhalle Leopoldshagen)<br />
Für Unterhaltung und gute St<strong>im</strong>mung wird gesorgt!!!<br />
Kartenvorverkauf ab dem 01.11.2010 in der Verkaufsstelle<br />
Petra Zahl (Leopoldshagen).
Nr. 10/10 - 29 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Radtour Radlerstammtisch <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong><br />
Bellin –Altwarp<br />
Der Radlerstammtisch führte am 02.10.2010 erfolgreich die Radtour<br />
Bellin nach Altwarp durch. 6 Radler nahmen an der Tour bei<br />
herrlichem Sonnenschein teil. In 45 min wurde das erste Ziel der<br />
Hafen Altwarp erreicht. Wohlwollend wurde der Baufortschritt des<br />
Radweges 3. Streckenabschnittes Warsin- Altwarp begutachtet,<br />
da <strong>im</strong>mer noch die Streckenführung auf der Landstraße ist und<br />
eine erhebliche Unfallgefahr besteht. Die Rücktour erfolgte über<br />
die Südstraße nach Warsin. Hier stand eine Besichtigung des<br />
Kletterturmes am Holunderhof an. Dieser Radweg ist eine gute<br />
Alternative zur Befahrung als Rad-Rundweg nach Altwarp. Bleibt<br />
zu hoffen, dass der 1. Bauabschnitt Bellin-Vogelsang und der 2.<br />
Bauabschnitt Vogelsang - Warsin so schnell wie möglich in Angriff<br />
genommen wird. Die teilnehmenden Radwanderer aus <strong>Eggesin</strong><br />
machten ausdrücklich aufmerksam auf die Planung eines<br />
Radweges von <strong>Eggesin</strong> nach Ahlbeck, um die Anbindungen an<br />
anderen Radwegen sicher zu erreichen. Die Notwendigkeit wurde<br />
nochmals unterstrichen, da die geplante Naturparkstation in<br />
<strong>Eggesin</strong> in Zukunft aus allen Richtungen durch Radwanderer angefahren<br />
wird.<br />
Ahlbeck<br />
Wegen des großen Interesses <strong>im</strong> Vorjahr wird die Veranstaltung<br />
„Kreatives Gestalten von Keramik-Rohlingen“ mit Herrn Schmohl<br />
am Donnerstag, dem 21.10. ab 14:00 Uhr wiederholt. Hier kann<br />
man schon Weihnachtsgeschenke vorbereiten.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
Lichterfest In Ahlbeck<br />
am 29.10.2010<br />
Die KITA „Fennteufelchen, die Freiwillige Feuerwehr, der<br />
Turn- und Sportverein Ahlbeck e.V. und die Gemeinde Ahlbeck<br />
laden ein zu einem Lichterfest auf dem Sportplatz.<br />
Ab 18.00 Uhr<br />
- Überraschungen für Jung und Alt<br />
- Für Speisen und Getränke ist gesorgt<br />
- Bringt gute Laune mit<br />
Das Sollten Sie wissen<br />
Kindernachmittag <strong>im</strong> Pfarrhaus Altwigshagen<br />
<strong>Am</strong> 24. September war es mal wieder soweit: nach der Sommerpause<br />
trafen sich sechzehn Kinder zum gemeinsamen Kindernachmittag<br />
des Pfarrsprengels <strong>im</strong> Pfarrhaus Altwigshagen. Die<br />
zweieinhalb Stunden standen unter dem Thema „Sie heißen<br />
Gabriel, Michael, Ariel … und sind Gottes Begleiter für dich!“<br />
Jedes Kind malte auf Schrumpffolie seinen eigenen Engel und<br />
konnte anschließend staunend miterleben, wie sich <strong>im</strong> Backofen<br />
das Bild in einen ganz persönlicher Begleiter verwandelte. Vor<br />
den Augen der Kinder wurde die zuvor gestaltete Folie um etwa<br />
zwei Drittel kleiner und neunmal dicker. Nach dem Abkühlen hatte<br />
jeder seinen eigenen Schlüsselanhänger.<br />
Schnell hatten sich die Kinder Sandwiches als Reiseproviant<br />
zubereitet, ein Säckchen geschnürt und zogen mit Gesang und<br />
guter Laune wandernd in den Altwigshagener Schloßpark. Von<br />
Engeln, die unsere Wege begleiten, Schutz und Geleit in Gottes<br />
Namen gewähren, wurde unterwegs erzählt.<br />
Nun freuen wir uns bereits auf den nächsten Kindernachmittag<br />
mit Euch am 15. Oktober 2010 <strong>im</strong> Pfarrhaus Altwigshagen!<br />
Eure Anke Grunewald von der Vorbereitungsgruppe<br />
Ronja und Jonas gestalten ihre Engel<br />
Erzählstation am Glockenstuhl<br />
Gedenkveranstaltung in Lübs<br />
am 12. November 2010<br />
Aus Anlass des Volkstrauertages findet auf dem Friedhof in<br />
Lübs am Gedenkstein für die Gefallenen eine Gedenkveranstaltung<br />
statt. Vertreter der Gemeinde Lübs, der Freiwilligen<br />
Feuerwehr und der Patenkompanie der Bundeswehr<br />
werden einen Kranz niederlegen. Der Vorsitzender des<br />
Volksbundes für Deutsche Kriegsgräberfürsorge <strong>im</strong> Uecker-<br />
Randow-Kreis, Siegfried Wack, wird eine Rede halten.
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 30 - Nr. 10/10<br />
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDEN<br />
ALTWIGSHAGEN, LEOPOLDSHAGEN & MÖNKEBUDE<br />
Evangelisches Pfarramt - Dorfstr. 46 - 17375 Leopoldshagen - Pfarrer Rainer Schild<br />
Tel:039774-20247 – Fax: 039774-29953 – E-Mail: st.petri-moenkebude@online.de<br />
Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen <strong>im</strong> Oktober-November 2010<br />
REGIONALGOTTESDIENST ZUM REFORMATIONSFEST 2010<br />
– Sonntag – 31.Oktober 2010 – 10.00 Uhr – St.Marien-Kirche Ueckermünde –<br />
Auch in diesem Jahr wieder mit anschließendem Refomationstags-Brunch!<br />
Altwigshagen<br />
Lübs<br />
Sonntag – 14.November – 10.30 Uhr<br />
Sonntag – 24.Oktober – 09.30 Uhr<br />
Gottesdienst in der Dorfkirche<br />
Gottesdienst in der Dorfkirche<br />
mit Abendmahl und Gedenken an die Verstorben<br />
Sonntag – 14.November – bereits 09.00 Uhr<br />
2.Sonntag <strong>im</strong> Advent – 05.Dezember -10.30 Uhr<br />
Gottesdienst in der Dorfkirche<br />
Dorfkirche Altwigshagen<br />
mit Abendmahl und Gedenken an die Verstorben<br />
Leopoldshagen<br />
Mönkebude<br />
Sonntag – 07.November – 10.30 Uhr<br />
Sonntag – 07.November – 09.30 Uhr<br />
Gottesdienst <strong>im</strong> Bischof-von-Scheven-Haus<br />
Gottesdienst in der St:Petri-Kirche<br />
Neuendorf A<br />
Wietstock<br />
Sonntag – 24.Oktober – 14.00 Uhr<br />
Sonntag – 24.Oktober – 10.30 Uhr<br />
Gottesdienst in der Dorfkirche<br />
Gottesdienst in der St.Magdalenen-Kirche<br />
LÜBSER MARTINSFEST 2010<br />
– Donnerstag – 11.November 2010 – 17.00 Uhr – Dorfkirche Lübs –<br />
Anschließend Laternenumzug – Martinsfest auf dem Sportplatz usw.!<br />
REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN IN DEN GEMEINDEN<br />
Männerclub <strong>im</strong> Leopoldshagener Bischof-von-Scheven-Haus<br />
Montag – 01.November – 14.30 Uhr (Mönkebude)<br />
Montag – 06.Dezember – 14.30 Uhr<br />
Nachmittag der Begegnung bei Kaffee & Kuchen<br />
<strong>im</strong> Altwigshagener Pfarrhaus<br />
Mittwoch – 27.Oktober 2010 – 14.30 Uhr<br />
Mittwoch – 10.November 2010 – 14.30 Uhr<br />
Nachmittag für die ältere Generation<br />
Montag – 25.Oktober – 13.30 Uhr in Mönkebude<br />
Montag – 29.November – 13.30 Uhr in Leopoldshagen<br />
KINDERNACHMITTAG<br />
(Nächster Termin: Martinsfest – 11.November – 17.00 Uhr – Lübs)<br />
HERZLICHEN DANK<br />
FÜR DAS<br />
ERNTEDANKOPFER<br />
GRAMBIN 2010!<br />
FÜR DIE KINDER VON<br />
RURUMA IN<br />
TANZANIA: 1.305,00 €uro!<br />
DANKE!!<br />
DRITTER HERBSTBALL DER KIRCHENGEMEINDEN<br />
<strong>Am</strong> Samstag, dem 30.Oktober 2010, um 19.00 Uhr <strong>im</strong> großen Saal zu Altwigshagen.<br />
Die Einladungen sind weitgehend verteilt. Bei Live-Musik – Tanz – Buffet – Unterhaltung u.v.m. dürfte sich<br />
wie bereits vor zwei Jahren bei Jung und Alt eine ausgelassenes Fest- und Ballatmosphäre einstellen.<br />
Kartenbestellungen sind über das Leopoldshagener Pfarramt möglich.<br />
KONFIRMANDENKURS 2009-2011<br />
Der Konfirmandenkurs für Jugendliche, die die Klassen 7 bzw. 8 besuchen und sich auf die Einsegnung <strong>im</strong><br />
Frühjahr 2011 freuen, geht in die zweite Runde. Einmal <strong>im</strong> Monat kommen die Konfirmanden aus den<br />
Pfarrbereichen Ducherow und Leopoldshagen am Freitag in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr zu ihrem<br />
gemeinsamen Kursabend zusammen. Zum nächsten gemeinsamen Kurs treffen sich alle Teilnehmer wieder am<br />
Freitag, dem 05.November 2010, um 17.00 Uhr <strong>im</strong> Bischof-von-Scheven-Haus Leopoldshagen.
Nr. 10/10 - 31 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Evangelische Kirchengemeinde Ueckermünde-Liepgarten mit Grambin<br />
Zu allen Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen<br />
sind Sie sehr herzlich eingeladen!<br />
Die Veranstaltungen in Liepgarten sind mit der<br />
Ortsbezeichnung „Kirche in Liepgarten“ versehen, alle<br />
weiteren finden in Ueckermünde statt.<br />
Besonderes<br />
Martinsfest<br />
Donnerstag, 11.11.2010, Beginn um 16.30 Uhr in der<br />
Marienkirche mit Lampionumzug sowie Feuer und Imbiss<br />
<strong>im</strong> Ueckerpark<br />
Gottesdienste<br />
Sonntag, 24.10.2010<br />
10 Uhr Gottesdienst, St. Marienkirche<br />
15 Uhr Gottesdienst, Kirche in Liepgarten<br />
Sonntag, 31.10.2010<br />
10 Uhr Regionaler Gottesdienst zum Reformationsfest,<br />
St. Marienkirche,<br />
anschließend Brunch<br />
Sonntag, 07.11.2010<br />
10 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Kreuzkirche<br />
Sonntag, 14.11.2010<br />
9 Uhr Gottesdienst, St. Marienkirche<br />
anschließend Kranzniederlegung am Gedenkstein<br />
anlässlich des Volkstrauertages<br />
Mittwoch, 17.11.2010<br />
19 Uhr Ökumenischer Gottesdienst zum Buß- und Bettag,<br />
Kreuzkirche<br />
Sonntag, 21.11.2010<br />
10 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Ewigkeitssonntag,<br />
St. Marienkirche<br />
14 Uhr Andacht zum Ewigkeitssonntag, Kreuzkirche<br />
15 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Ewigkeitssonntag,<br />
Kirche in Liepgarten<br />
Gottesdienst <strong>im</strong> Seniorenzentrum (<strong>Am</strong> Tierpark 6)<br />
donnerstags, 10.30 Uhr, <strong>im</strong> großen Tagesraum neben dem<br />
Eingang<br />
Musikalisches<br />
Flötengruppe I (Anfänger)<br />
Donnerstags, 15.30 bis 16.30 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,<br />
Leitung: A. Schulz<br />
Flötengruppe II<br />
Donnerstags, 16 bis 17 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,<br />
Leitung: A. Schulz<br />
Flötengruppe für Erwachsene<br />
Donnerstags, 17 bis 18 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,<br />
Leitung: A. Schulz<br />
Kirchenchor<br />
Dienstags, 19.30 Uhr, Kreuzkirche, Leitung: A. Schulz<br />
Thematisches<br />
Kindertag<br />
Sonnabend, 30.10.2010, 10-14 Uhr, Kreuzkirche<br />
Sonnabend, 27.11.2010, 10-14 Uhr, Kreuzkirche<br />
Konfirmandenunterricht<br />
Sonnabend, 20.11.2010, 10-16 Uhr, <strong>Eggesin</strong>er<br />
Fachwerkkirche<br />
Frauenfrühstück<br />
Mittwoch, 10.11.2010, 9 Uhr, Kreuzkirche<br />
Bibelgesprächskreis<br />
Dienstags (14-täglich), 19.10.2010, …, 14.30 Uhr,<br />
Kreuzkirche<br />
Körperbehindertennachmittag<br />
Mittwoch, 27.10.2010, 14 Uhr, Gemeinderaum, Schulstr.<br />
21<br />
Mittwoch, 17.11.2010, 14 Uhr, Gemeinderaum, Schulstr.<br />
21<br />
Seniorennachmittag<br />
Mittwoch, 24.11.2010, 14.30 Uhr, Kreuzkirche<br />
Gemeindekirchgeld<br />
Der in der Höhe selbst festzulegende Beitrag kann<br />
auf das Konto der Evangelischen Kirchengemeinde<br />
Ueckermünde überwiesen werden: Ktnr. 321 000 4136,<br />
bei der Sparkasse Uecker-Randow, BLZ: 150 504 00,<br />
Zweck: Gemeindekirchgeld. Das Gemeindekirchgeld<br />
kann auch bar <strong>im</strong> Gemeindebüro, Schulstr. 21, bezahlt<br />
werden. Vielen Dank allen, die so zur Erhaltung der<br />
Gemeindearbeit beitragen! Gerne stellen wir Ihnen eine<br />
Spendenbescheinigung aus!<br />
Die Mitarbeiter der Kirchengemeinde erreichen Sie wie<br />
folgt:<br />
Pfarrerin S. Leder und Pfarrer St. Leder: Belliner Str. 38,<br />
Tel.: 039771/23463<br />
E-Mail: ueckermuende.2@kirchenkreis-pasewalk.de<br />
Kirchenmusikerin A. Schulz: zu den Bürozeiten unter Tel.:<br />
039771/23267<br />
Das Gemeindebüro in der Schulstr. 21 ist geöffnet:<br />
Montag bis Mittwoch: 08 Uhr bis 12 Uhr<br />
Donnerstag: 08 Uhr bis 11 Uhr<br />
Tel.: 039771/23267<br />
Fax.: 039771/23270
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 32 - Nr. 10/10<br />
Auf ein wunderschönes Festwochenende zum Erntedankfest<br />
2010 können wir zurückblicken. Die Band „Stop and<br />
Go“ brachte am Sonnabend die Kirche Ahlbeck so richtig<br />
in St<strong>im</strong>mung. Rockiges in Verbindung mit tiefsinnigen Zwischentexten<br />
standen auf dem Programm.<br />
Anschließend lud ein kleiner Erntedankmarkt mit köstlichen<br />
Kleinigkeiten zum Verweilen.<br />
<strong>Am</strong> Sonntag waren nach dem Festgottesdienst dann unserer<br />
Hütten erneut geöffnet. Neben vielerlei Speisen und<br />
Getränken sorgten die Hüpfburg und ein Kinderprogramm<br />
für einen schönen Nachmittag. Erschöpft und guter Laune<br />
schloss der Erntedankmarkt gegen 16.00 Uhr seine Pforten.<br />
Rückblick: Kirchenfest zum Erntedank<br />
Vielen Dank an alle, die durch ihr ehrenamtliches Engagement<br />
diese beiden Tage möglich gemacht haben.<br />
Ein besonderes Dankeschön an die Bäckerei Plank und<br />
die Gaststätte „Zum Seegrund“ (Mahnke) für die freundliche<br />
Unterstützung.<br />
Gemeindekirchgeld 2010<br />
Warum Kirchgeld?<br />
Reich ist die Kirche in ihrer Botschaft, der finanzielle<br />
Reichtum der Kirche ist jedoch begrenzt. Auf der Grundlage<br />
ihrer Botschaft werden viele Angebote gemacht. Sie<br />
reichen von der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen<br />
bis hin zu Seelsorge und Begleitung am Krankenbett.<br />
Auch an freudigen und traurigen Wendepunkten<br />
<strong>im</strong> Leben von Menschen bietet Kirche ihre Begleitung an.<br />
Die Einnahmen haben in den letzten Jahren ständig abgenommen.<br />
Deswegen reichen diese Mittel – trotz aller notwendigen<br />
strukturellen Veränderungen – nicht aus, um die<br />
bestehenden vielfältigen Angebote dauerhaft aufrecht zu<br />
erhalten. Wir bitten Sie daher herzlich um Ihre finanzielle<br />
Unterstützung durch Spenden bzw. Gemeindekirchgeld.<br />
Wie finanziert sich die Kirche?<br />
Die Kirchen in Deutschland finanzieren sich hauptsächlich<br />
durch die Kirchensteuer. Sie beträgt 9% der Einkommenssteuer.<br />
In der Pommerschen Kirche übern<strong>im</strong>mt nur ein<br />
kleiner Teil der Gemeindeglieder auf diesem Wege finanzielle<br />
Verantwortung für unsere Kirche. Ein Teil ihres Geldes<br />
erhält die Pommersche Evangelische Kirche auch als<br />
Solidarleistung aus Kirchensteuereinnahmen der westlichen<br />
Landeskirchen. Diese Einnahmen und auch die<br />
staatliche Unterstützung nehmen jedoch <strong>im</strong>mer weiter ab.
Nr. 10/10 - 33 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Was geschieht mit dem Gemeindekirchgeld?<br />
Die Spenden bzw. das Gemeindekirchgeld, das wir hier<br />
in unseren Ortsgemeinden erbitten, bleibt zu 100% vor<br />
Ort. Nur mit Ihrer Unterstützung werden wir auch in Zukunft<br />
vor Ort unsere Arbeit tun können.<br />
Von wem wird Gemeindekirchgeld erbeten?<br />
Das Gemeindekirchgeld wird von allen Gemeindegliedern<br />
erbeten, die über die Einkommenssteuer keine<br />
Kirchensteuer zahlen. Es hat sozusagen für alle nicht-<br />
Steuern-zahlenden Kirchenmitglieder die von den Kirchengemeinden<br />
direkt erhobene „Kirchensteuer“ aus der<br />
DDR-Zeit abgelöst.<br />
Welche Höhe ist angemessen?<br />
Die Synode der Pommerschen Evangelischen Kirche hat<br />
bereits vor einigen Jahren bezüglich der Höhe des Gemeindekirchgeldes<br />
folgende Empfehlung ausgesprochen:<br />
Volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten<br />
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie Sozial-<br />
und Arbeitslosenempfänger zahlen 1 € pro Monat, alle übrigen<br />
Gemeindeglieder einschließlich Rentner 5 € pro Monat.<br />
Können auch Nichtkirchenmitglieder helfen?<br />
Über unsere Kirchenmitglieder hinaus bitten wir alle Menschen<br />
<strong>im</strong> Bereich unserer Kirchengemeinden um Unterstützung<br />
durch Spenden. Kirchliche Aufgaben kommen allen<br />
Menschen zu gute.<br />
Nur durch Kirchgeld und Spenden wird die Arbeit der Kirchengemeinden<br />
auch zukünftig möglich sein. Wie bisher,<br />
können Sie Ihre Unterstützung durch Gemeindekirchgeld<br />
bzw. Spenden auf die separat eingerichteten Kirchgeld-<br />
bzw. Spendenkonten überweisen:<br />
- Für die Kirchengemeinde <strong>Eggesin</strong> auf das Konto<br />
3240001046<br />
- Für die Kirchengemeinden Ahlbeck/Hintersee auf das<br />
Konto 3240002310<br />
Beide Konten bei der Sparkasse Uecker-Randow<br />
(Bankleitzahl 15050400)<br />
Die Kontoverbindung finden Sie auch <strong>im</strong> Kopf der Seiten<br />
in jedem <strong>Am</strong>tsblatt.<br />
Zu folgenden Terminen haben Sie die Möglichkeit,<br />
für <strong>Eggesin</strong>, Ahlbeck und Hintersee Kirchgeld 2010 und<br />
Wasser- und Müllgebühren für den Friedhof Ahlbeck zu<br />
entrichten<br />
<strong>Am</strong> 10. November 15.00-18.00 Uhr <strong>im</strong> Pfarramt Ahlbeck<br />
<strong>Am</strong> 11. November 15.00-17.00 Uhr in Hintersee (Kirche) –<br />
anschließend Martinsumzug (Freunde und Förderer)<br />
<strong>Am</strong> 24. November 15.00-17.00 Uhr in der Alten<br />
Fachwerkkirche <strong>Eggesin</strong> (Gemeinderaum)<br />
Sie können auch gerne von unserem Spenden-/Kirchgeldkonto<br />
Gebrauch machen.<br />
Termine und Veranstaltungen<br />
wöchentliche Veranstaltungen:<br />
Wann Was Ort<br />
montags<br />
18.30 Uhr bis 19.30 Uhr<br />
Singekreis ( ab 2.9.)<br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
Termine:<br />
Datum Was Ort<br />
Gottesdienste: 9.30 Uhr in AhlFachwerkkir- 24. Okt.<br />
beck<br />
10.45 Uhr in Hintersee<br />
che Ahlbeck<br />
Kirche Hintersee<br />
25. Okt.<br />
15.00 - 17.00 Uhr Seniorenkreis<br />
Ahlbeck-Hintersee<br />
Pfarrhaus Ahlbeck<br />
27. Okt. 9.00 -11.00 Frauenfrühstück<br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
27. Okt.<br />
15.00 - 17.00 Uhr Seniorenkreis<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
27. Okt.<br />
19.00 Uhr „Was Sie schon <strong>im</strong>mer<br />
wissen wollten …“ –<br />
5. Abend der thematischen Reihe<br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
30. Okt.<br />
10.30 – 15.00 Uhr (Achtung – veränderte<br />
Zeiten): Kindertag<br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
31. Okt.<br />
9.30 Uhr Gottesdienst zum Reformationstag<br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
4. Nov. 17.00 – 18.00 Uhr „Bibelteilen“<br />
Kirche Hintersee<br />
4.-9. Nov. Pfr. Becker zur Fortbildung<br />
10. Nov.<br />
9.00 bis 11.00 Uhr Frauenfrühstück<br />
Möglichkeit zum Zahlen von<br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
10. Nov.<br />
Kirchgeld<br />
und Friedhofsgebühren<br />
15.00 Uhr – 18.00 Uhr in Ahlbeck<br />
Pfarrhaus Ahlbeck<br />
10. Nov.<br />
15.00 – 17.00 Uhr Seniorenkreis<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
10. Nov. 19.30 Uhr Verbandsausschuss<br />
Möglichkeit zum Zahlen von<br />
Pfarrhaus Ahlbeck<br />
11. Nov.<br />
Kirchgeld<br />
15.00 Uhr – 17.00 Uhr Hintersee<br />
ab 17.00 Uhr Martinsumzug<br />
(Freunde und Förderer)<br />
Kirche Hintersee<br />
Gottesdienste<br />
Fachwerkkirche<br />
14. Nov.<br />
9.30 Uhr in Ahlbeck<br />
10.45 Uhr in Hintersee<br />
Ahlbeck<br />
Kirche Hintersee<br />
19. Nov.<br />
Besuch des Jugendgottesdienstes in Penkun (mit<br />
den Konfirmanden)<br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
Gottesdienste zum Ewigkeitssonntag<br />
9.30 Uhr in <strong>Eggesin</strong><br />
20. Nov. 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Konfi-Kurs<br />
21. Nov.<br />
24. Nov.<br />
24. Nov.<br />
24. Nov.<br />
(wir gedenken der <strong>im</strong> zu Ende<br />
gehenden Kirchenjahr verstorbenen<br />
Gemeindeglieder aus dem<br />
Bereich <strong>Eggesin</strong>)<br />
11.00 Uhr in Ahlbeck<br />
(wir gedenken der <strong>im</strong> zu Ende<br />
gehenden Kirchenjahr verstorbenen<br />
Gemeindeglieder aus dem<br />
Bereich Ahlbeck/Hintersee)<br />
9.00 bis 11.00 Uhr Frauenfrühstück<br />
15.00 – 17.00 Uhr Seniorenkreis<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
Möglichkeit zum Zahlen von<br />
Kirchgeld<br />
15.00 Uhr – 17.00 Uhr Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
Fachwerkkirche<br />
Ahlbeck<br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
Alte Fachwerkkirche<br />
<strong>Eggesin</strong><br />
26. Nov.<br />
14.00 Uhr Goldhochzeit der Ehe- Alte Fachwerkleute<br />
Lore und Horst Brummund kirche <strong>Eggesin</strong><br />
Bitte beachten Sie: Gegenüber der<br />
Veröffentlichung hier <strong>im</strong> <strong>Am</strong>tsblatt können sich<br />
Änderungen ergeben<br />
– Verbindlich finden Sie unsere Veranstaltungshinweise<br />
als Aushang in den Schaukästen!
„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 34 - Nr. 10/10<br />
<strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Eggesin</strong> / <strong>Stettiner</strong> Straße 1<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag: 13.30- 15.30 Uhr / Mittwoch: geschlossen / Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag: 09.00- 12.00 Uhr und 13.30- 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: 09.00- 12.00 Uhr und 13.30- 15.30 Uhr<br />
Telefonverzeichnis <strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - Sitz <strong>Eggesin</strong><br />
Tel.: 039779 264 - 0 Fax: 264 - 42 E– Mail: <strong>Stadt</strong>-<strong>Eggesin</strong>@t-online.de<br />
E-Mail: amt-am-stettiner-haff@t-online.de<br />
Vorz<strong>im</strong>mer des Bürgermeisters: Frau Tinz sekretariat@eggesin.de Zi.: 213 Tel.: 264-41<br />
Hauptamt:<br />
<strong>Am</strong>tsleiterin: Frau Papke hauptamt@eggesin.de Zi.: 215 Tel.: 264-11<br />
Stellvertreterin: Frau Sens m.sens@eggesin.de Zi.: 205 Tel.: 264-10<br />
Kita/Tagespflege Frau Arndt kita@eggesin.de Zi.: 203 Tel.: 264-14<br />
EDV: Frau Schley i.schley@eggesin.de Zi.: 003 Tel.: 264-44<br />
Sitzungsdienst: Frau Weidemann k.weidemann@eggesin.de Zi.: 206 Tel.: 264-16<br />
Kultur/Sport/Vereine<br />
Schulen: Frau Bernheiden p.bernheiden@eggesin.de Zi.: 206 Tel.: 264-81<br />
Frau Grap s.grap@eggesin.de Zi.: 112 Tel.: 264-15<br />
Personalamt:<br />
<strong>Am</strong>tsleiterin: Frau Sens m.sens@eggesin.de Zi.: 205 Tel.: 264-10<br />
Stellvertreterin: Frau Papke hauptamt@eggesin.de Zi.: 215 Tel.: 264-11<br />
Personal/ Lohn: Frau Behr b.behr@eggesin.de Zi.: 204 Tel.: 264-12<br />
Pressestelle: Herr Müsebeck presse@eggesin.de Zi.: 100 Tel.: 264-13<br />
Kämmerei<br />
<strong>Am</strong>tsleiterin: Frau Schwibbe kaemmerei@eggesin.de Zi.: 119 Tel.: 264-28<br />
Stellvertreterin: Frau Peters c.peters@eggesin.de Zi.: 018 Tel.: 264-21<br />
Kassenleiterin/Vollstreckung Frau Trampe vollstreckung@eggesin.de Zi.: 106 Tel.: 264-26<br />
Kasse/Buchhaltung Frau Minow j.minow@eggesin.de Zi.: 106 Tel.: 264-26<br />
Steuern/Abgaben Frau Krasniewski g.krasniewski@eggesin.de Zi.: 117 Tel.: 264-24<br />
Frau Gaebel steuern@eggesin.de Zi.: 117 Tel.: 264-27<br />
Wasser- u. Bodenverband<br />
Geschäftsbuchhaltung Frau Matthee wbv@eggesin.de Zi.: 118 Tel.: 264-25<br />
Geschäftsbuchhaltung Frau Preuß g.preuss@eggesin.de Zi. 118 Tel.: 264-23<br />
Haushaltsplanung F rau Hagemeister m.hagemeister@eggesin.de Zi.: 118 Tel.: 264-25<br />
Ordnungsamt<br />
<strong>Am</strong>tsleiter Herr Texter ordnungsamt@eggesin.de Zi.: 113 Tel.: 264-32<br />
Feuerwehr/ Herr Geisler r.geisler@eggesin.de Zi.: 101 Tel.: 264-34<br />
Verkehrslenkung<br />
Häfen/Ordnungswidrigkeit/Baumschutz<br />
Herr Langner d.langner@eggesin.de Zi.: 101 Tel.: 264-35<br />
Einwohnermeldeamt Frau Reinke ema@eggesin.de Zi.: 109 Tel.: 264-50<br />
Märkte/Versicherungs- Frau Malchow c.malchow@eggesin.de Zi.: 110 Tel.: 264-51<br />
angelegenheiten/Fundbüro<br />
Standesamt Frau Mans standesamt@eggesin.de Zi.: 110 Tel.: 264-54<br />
Gewerbe/allg.<br />
Ordnungsrecht Frau Kliewe gewerbeamt@eggesin.de Zi.: 111 Tel.: 264-53<br />
Wohnberechtigung Frau Busack b.busack@eggesin.de Zi.: 102 Tel.: 264-55<br />
Wohngeld Frau Schulz m.schulz@eggesin.de Zi.: 102 Tel.: 264-55<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Eggesin</strong> / <strong>Stettiner</strong> Straße 2 Tel.: 039779 264-0 Fax: 264-43<br />
Bauamt<br />
<strong>Am</strong>tsleiterin: Frau Fleck k.fleck@eggesin.de Zi.: 12 Tel.: 264-64<br />
Stellvertreterin: Frau Wendler e.wendler@eggesin.de Zi.: 15 Tel.: 264-60<br />
Ausbau-/Erschließungs-<br />
beiträge/Controlling Frau Preußer c.preusser@eggesin.de Zi.: 14 Tel.: 264-66<br />
Tief und Straßenbau Frau Miekley j.miekley@eggesin.de Zi.: 13 Tel.: 264-63<br />
Schornsteinfegerwesen<br />
Frau Witt m.witt@eggesin.de Zi.: 13 Tel.: 264-69<br />
Liegenschaften/ Frau Köhn / liegenschaften@eggesin.de Zi.: 03 Tel.: 264-68<br />
Wohnungswesen / Frau Krohn a.krohn@eggesin.de Zi.: 03 Tel.: 264-67<br />
Friedhofsverwaltung<br />
<strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ Außenstelle Ueckermünde (039771 / 20328)<br />
Sprechzeiten: (montags und freitags geschlossen)<br />
dienstags: von 13.30 bis 18.00 Uhr<br />
mittwochs: von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
donnerstags: von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
Kasse, Bürgerbüro für allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Zi.: 110 Tel.: 203-24<br />
Einwohnermeldeamt Frau Reinke ema-uem@eggesin.de Zi.: 110 Tel.: 203-28<br />
Sprechzeiten der Bürgermeister:<br />
Gemeinde Ahlbeck<br />
mittwochs <strong>im</strong> Gemeindebüro (Dorfstr. 5)<br />
Frau Zeisler von 17.00 - 18.00 Uhr<br />
oder nach Vereinbarung<br />
Tel. (039775) 26804<br />
Gemeinde Altwarp<br />
dienstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />
Frau Jennricke von 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Tel. (039773) 20315<br />
Gemeinde Grambin<br />
dienstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />
Frau Stein von 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Tel. (039774) 20494<br />
Gemeinde Hintersee<br />
donnerstags<br />
Frau Ziegfeld von 17.00 - 18.00 Uhr<br />
Tel. (039776) 20215<br />
Gemeinde Leopoldshagen<br />
mittwochs <strong>im</strong> Gemeindebüro<br />
(Grundschule)<br />
Herr Hackbarth von 17.00 - 18.00 Uhr<br />
Tel. (039774) 20216<br />
Gemeinde Liepgarten<br />
dienstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />
Herr Heidschmidt von 16.00 - 17.00 Uhr<br />
Tel. (039771) 23565<br />
Gemeinde Lübs<br />
dienstags <strong>im</strong> Gemeindezentrum<br />
Herr Wanke von 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Tel. (039777) 26722<br />
Gemeinde Luckow jeden ersten Montag<br />
<strong>im</strong> Monat von 16.00 - 17.00 Uhr <strong>im</strong><br />
Gebäude „Zur alten Feuerwehr“<br />
Frau Schwebmeyer Tel. (039775) 26880<br />
Ortsteil Rieth jeden letzten Montag des<br />
Monats in der Feuerwehr<br />
Bei Bedarf auch den zeiten Montag <strong>im</strong><br />
Monat nacht telefonischer Absprache<br />
Frau Schwebmeyer von 16.00 - 17.00 Uhr<br />
Tel. (039775) 20855<br />
Gemeinde Meiersberg<br />
dienstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />
Herr Seike von 17.00 - 19.00 Uhr<br />
Tel. (039778) 20287 oder 29743<br />
Gemeinde Mönkebude<br />
dienstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />
Herr Schultz von 16.00 - 17.30 Uhr<br />
Tel. (039774) 20323<br />
Gemeinde Torgelow-Holl.<br />
mittwochs <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />
Herr Petzel von 17.00 - 18.30 Uhr<br />
Tel. (03976) 202538<br />
Gemeinde Vogelsang – Warsin<br />
donnerstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />
Herr Walther von 16.30 - 18.00 Uhr<br />
Tel. (039773) 20327