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03.06.2015 Aufrufe

Kinderzulagen Der Anspruch auf Familienzulagen soll in der ganzen Schweiz harmonisiert und auf Mindestbeiträge festgesetzt werden. Auch Nichterwerbstätige mit geringem Einkommen sollen Zulagen erhalten. Dies wollen Bundesrat und Parlament. Weil ein Komitee das Referendum gegen das Familienzulagengesetz eingereicht hat, kommt die Vorlage am 26. November vors Stimmvolk. Wer in der Schweiz Kinder hat und einer Arbeit nachgeht, hat Anrecht auf Kinderzulagen. Diese liegen derzeit je nach Kanton zwischen 160 und 340 Franken pro Kind und Monat, für Jugendliche in Ausbildung zwischen 170 und 440 Franken. Mit dem neuen Familienzulagengesetz sollen gesamtschweizerische Minimalstandards für Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt werden. Die 26 Kantone sollen jedoch über den Mindeststandard des Bundesgesetzes hinausgehen und auch weiterhin zusätzliche Vergütungen wie Geburts- und Adoptionszulagen vergeben können. Das neue Familienzulagengesetz geht zurück auf eine parlamentarische Initiative und eine inzwischen zurückgezogene Volksinitiative, die 450 Franken monatlich pro Kind forderte. Die nun zur Abstimmung kommende Vorlage ist ein als Gegenvorschlag zur Initiative erarbeiteter Kompromiss. Mindestens 200 Franken Laut dem Gesetz sollen alle arbeitnehmenden Eltern eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken im Monat für Kinder bis 16 Jahre und eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken für 16- bis 25-Jährige in Ausbildung erhalten. Auch Teilzeitbeschäftigte, die mehr als 6450 Franken pro Jahr verdienen, sollen Anrecht auf volle Kinderzulagen haben. Anspruch harmonisieren Schliesslich sollen die Bedingungen für den Anspruch auf Zulagen für die ganze Schweiz einheitlich geregelt werden. Diese sind heute in vielen Kantonen verschieden. Die Familienzulagen sollen weiterhin vorwiegend durch die Arbeitgeber finanziert werden. Der Bundesrat (Landesregierung) rechnet mit Mehrkosten von rund 593 Mio. Franken, von denen 455 Mio. auf die Arbeitgeber und 138 Mio. auf Kantone und Bund entfallen würden. Schliesslich sollen die Kantone in ihrer Familienpolitik weitgehend autonom bleiben und über die Mindestansätze im Familienzulagengesetz hinausgehen, Zulagen für Selbständigerwerbende einführen und ihre Familienzulagen-Ordnung mit den übrigen kantonalen Leistungen für die Familien koordinieren können. Pro "Wir möchten etwas für Familien mit Kindern tun und setzen Minimalvorschriften", betont der christlichdemokratische Ständerat und Fraktionspräsident Urs Schwaller, Mitglied im Präsidium des Ja-Komitees, im Gespräch mit swissinfo. "Im Übrigen aber lassen wir den Kantonen wie heute die Freiheit." Kontra Der freisinnige Nidwaldner Nationalrat Eduard Engelberger, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, engagiert sich an vorderster Front gegen die Vorlage. "Wir sind gegen einen Systemwechsel der Verschiebung der Kompetenzen vom Kanton zum Bund", erklärt er. "Wir glauben, dass man in den Kantonen festlegen kann, was vor Ort notwendig ist."

<strong>Kinderzulagen</strong><br />

Der Anspru<strong>ch</strong> auf Familienzulagen soll in der ganzen S<strong>ch</strong>weiz harmonisiert und auf<br />

Mindestbeiträge festgesetzt werden. Au<strong>ch</strong> Ni<strong>ch</strong>terwerbstätige mit geringem Einkommen<br />

sollen Zulagen erhalten.<br />

Dies wollen Bundesrat und Parlament. Weil ein Komitee das Referendum gegen das<br />

Familienzulagengesetz eingerei<strong>ch</strong>t hat, kommt die Vorlage am 26. November vors<br />

Stimmvolk.<br />

Wer in der S<strong>ch</strong>weiz Kinder hat und einer Arbeit na<strong>ch</strong>geht, hat Anre<strong>ch</strong>t auf <strong>Kinderzulagen</strong>.<br />

Diese liegen derzeit je na<strong>ch</strong> Kanton zwis<strong>ch</strong>en 160 und 340 Franken pro Kind und Monat, für<br />

Jugendli<strong>ch</strong>e in Ausbildung zwis<strong>ch</strong>en 170 und 440 Franken.<br />

Mit dem neuen Familienzulagengesetz sollen gesamts<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Minimalstandards für<br />

Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt werden. Die 26 Kantone sollen jedo<strong>ch</strong> über den<br />

Mindeststandard des Bundesgesetzes hinausgehen und au<strong>ch</strong> weiterhin zusätzli<strong>ch</strong>e<br />

Vergütungen wie Geburts- und Adoptionszulagen vergeben können.<br />

Das neue Familienzulagengesetz geht zurück auf eine parlamentaris<strong>ch</strong>e Initiative und eine<br />

inzwis<strong>ch</strong>en zurückgezogene Volksinitiative, die 450 Franken monatli<strong>ch</strong> pro Kind forderte.<br />

Die nun zur Abstimmung kommende Vorlage ist ein als Gegenvors<strong>ch</strong>lag zur Initiative<br />

erarbeiteter Kompromiss.<br />

Mindestens 200 Franken<br />

Laut dem Gesetz sollen alle arbeitnehmenden Eltern eine Kinderzulage von mindestens 200<br />

Franken im Monat für Kinder bis 16 Jahre und eine Ausbildungszulage von mindestens 250<br />

Franken für 16- bis 25-Jährige in Ausbildung erhalten.<br />

Au<strong>ch</strong> Teilzeitbes<strong>ch</strong>äftigte, die mehr als 6450 Franken pro Jahr verdienen, sollen Anre<strong>ch</strong>t auf<br />

volle <strong>Kinderzulagen</strong> haben.<br />

Anspru<strong>ch</strong> harmonisieren<br />

S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> sollen die Bedingungen für den Anspru<strong>ch</strong> auf Zulagen für die ganze S<strong>ch</strong>weiz<br />

einheitli<strong>ch</strong> geregelt werden. Diese sind heute in vielen Kantonen vers<strong>ch</strong>ieden.<br />

Die Familienzulagen sollen weiterhin vorwiegend dur<strong>ch</strong> die Arbeitgeber finanziert werden.<br />

Der Bundesrat (Landesregierung) re<strong>ch</strong>net mit Mehrkosten von rund 593 Mio. Franken, von<br />

denen 455 Mio. auf die Arbeitgeber und 138 Mio. auf Kantone und Bund entfallen würden.<br />

S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> sollen die Kantone in ihrer Familienpolitik weitgehend autonom bleiben und über<br />

die Mindestansätze im Familienzulagengesetz hinausgehen, Zulagen für<br />

Selbständigerwerbende einführen und ihre Familienzulagen-Ordnung mit den übrigen<br />

kantonalen Leistungen für die Familien koordinieren können.<br />

Pro<br />

"Wir mö<strong>ch</strong>ten etwas für Familien mit Kindern tun und setzen<br />

Minimalvors<strong>ch</strong>riften", betont der <strong>ch</strong>ristli<strong>ch</strong>demokratis<strong>ch</strong>e Ständerat und<br />

Fraktionspräsident Urs S<strong>ch</strong>waller, Mitglied im Präsidium des Ja-Komitees, im<br />

Gesprä<strong>ch</strong> mit swissinfo. "Im Übrigen aber lassen wir den Kantonen wie heute<br />

die Freiheit."<br />

Kontra<br />

Der freisinnige Nidwaldner Nationalrat Eduard Engelberger, Präsident des<br />

S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Gewerbeverbandes, engagiert si<strong>ch</strong> an vorderster Front gegen<br />

die Vorlage. "Wir sind gegen einen Systemwe<strong>ch</strong>sel der Vers<strong>ch</strong>iebung der<br />

Kompetenzen vom Kanton zum Bund", erklärt er. "Wir glauben, dass man in<br />

den Kantonen festlegen kann, was vor Ort notwendig ist."


Volksmehr ents<strong>ch</strong>eidet<br />

Da es si<strong>ch</strong> bei der Vorlage um ein Bundesgesetz, respektive ein fakultatives Referendum<br />

dagegen handelt, ist am 26. November 2006 das Volksmehr auss<strong>ch</strong>laggebend.<br />

Seit den 1970er-Jahren sind diverse Vorstösse für eine nationale Vereinheitli<strong>ch</strong>ung<br />

unternommen worden - ohne Erfolg.<br />

Das nun vorliegende Gesetz ist der indirekte Gegenvors<strong>ch</strong>lag auf eine zurückgezogene<br />

Volksinitiative, die 450 Franken pro Kind und Monat forderte.<br />

FAKTEN<br />

Bundesrat und Parlament empfehlen den Stimmenden das Familienzulagengesetz zur<br />

Annahme. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 106 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen<br />

gutgeheissen, der Ständerat mit 23 zu 21 Stimmen.<br />

Quelle: swissinfo<br />

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