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Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der HLB Basis AG

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<strong>Nutzungsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Serviceeinrichtungen</strong><br />

3.2.3 Nutzung von Einrichtungen <strong>für</strong> die Brennstoffaufnahme<br />

Anmeldungen<br />

Anmeldungen <strong>für</strong> die Nutzung örtlicher Anlagen müssen grundsätzlich spätestens<br />

einen Werktag vor <strong>der</strong> jeweiligen Nutzung schriftlich vorliegen. Bei Abgabemen-<br />

gen von über 3000 Litern muss die Anmeldung spätestens drei Werktage vor <strong>der</strong><br />

jeweiligen Nutzung schriftlich vorliegen.<br />

Verfahrensweisen<br />

1. Bei einmaliger Nutzung erfolgt die Betankung durch das Personal <strong>der</strong> <strong>HLB</strong><br />

<strong>Basis</strong> <strong>AG</strong>, wobei außerhalb <strong>der</strong> regulären Besetzungszeit <strong>der</strong> Tankstelle, zusätz-<br />

lich zu den Brennstoffkosten noch Kosten <strong>für</strong> die Personalgestellung (Mindest-<br />

schichtdauer von 6 Stunden), sowie <strong>für</strong> die An- und Abfahrt dem Zugangsberech-<br />

tigten in Rechnung gestellt werden.<br />

2. Bei regelmäßiger Nutzung werden die Mitarbeiter des Zugangsberechtigten <strong>für</strong><br />

eine Selbstbetankung in die Benutzung <strong>der</strong> Tankanlage durch die <strong>HLB</strong> <strong>Basis</strong> <strong>AG</strong><br />

eingewiesen.<br />

Stand: 10.12.2009 Seite 34 von 37 - Beson<strong>der</strong>er Teil -

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