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Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der HLB Basis AG

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<strong>Nutzungsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Serviceeinrichtungen</strong><br />

4. Nutzungsentgelt<br />

4.1 Bemessungsgrundlage<br />

Grundlage <strong>der</strong> Bemessung des Entgeltes <strong>für</strong> die Benutzung <strong>der</strong> Serviceeinrich-<br />

tung und die Erbringung von Leistungen sind die Entgeltgrundsätze des EIU.<br />

4.2 Ausgleich ungerechtfertigter Entgeltnachlässe und Aufschläge<br />

Nach den Entgeltgrundsätzen des EIU eingeräumte Entgeltnachlässe hat <strong>der</strong><br />

Zugangsberechtigte auszugleichen, wenn und soweit die Voraussetzungen <strong>für</strong><br />

ihre Gewährung nicht erfüllt werden. Dies gilt entsprechend <strong>für</strong> den Ausgleich<br />

von Aufschlägen durch das EIU.<br />

4.3 Umsatzsteuer<br />

Die vom Zugangsberechtigten nach den Entgeltgrundsätzen des EIU zu entrich-<br />

tenden Entgelte werden zuzüglich <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer in <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Höhe berechnet.<br />

4.4 Zahlungsweise<br />

Das zu entrichtende Entgelt hat <strong>der</strong> Zugangsberechtigte auf seine Kosten grund-<br />

sätzlich binnen einer Woche nach Zugang <strong>der</strong> Rechnung auf ein von dem EIU zu<br />

bestimmendes Konto zu überweisen. Das EIU kann im Beson<strong>der</strong>en Teil seiner<br />

NBS Regelungen über Abschlagszahlungen <strong>für</strong> bereits erbrachte Leistungen vor-<br />

sehen.<br />

4.5 Aufrechnungsbefugnis<br />

Die Vertragspartner können gegen For<strong>der</strong>ungen des jeweils an<strong>der</strong>en Vertrags-<br />

partners nur aufrechnen, wenn diese For<strong>der</strong>ungen unbestritten o<strong>der</strong> rechtskräftig<br />

festgestellt sind.<br />

Stand: 10.12.2009 Seite 13 von 37 - Allgemeiner Teil -

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