Satzung der SV - Berufsbildende Schule Naturwissenschaften ...

Satzung der SV - Berufsbildende Schule Naturwissenschaften ... Satzung der SV - Berufsbildende Schule Naturwissenschaften ...

31.05.2015 Aufrufe

Die Satzung der SV der Berufsbildenden Schule Naturwissenschaften, Ludwigshafen am Rhein Im Folgenden wird aus Gründen der Übersichtlichkeit häufig das generische Maskulinum verwendet, dieses beinhaltet immer die weibliche und männliche Bezeichnung der jeweiligen Funktion. 1. Das Selbstverständnis der SV 1. Die Schülervertretung (SV) der Berufsbildenden Schule Naturwissenschaften in Ludwigshafen ist die Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler. Sie wirkt gemäß §31 SchulG bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule mit. Sie nimmt die Vertretung der Interessen der Schüler und Schülerinnen in der Schule gegenüber den Schulbehörden und in der Öffentlichkeit wahr und übt die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler aus. 2. Die Schülervertretung (SV) ist für den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft der Schüler und Schülerinnen und allen für das Schulleben relevanten Personen, Verbänden und Organisationen verantwortlich. Sie setzt sich speziell für einen guten Kontakt zu allen schulinternen Gremien und der Schulleitung ein. 3. Die Schülervertretung (SV) ist für den Kontakt und die Zusammenarbeit mit allen für die SV relevanten regionalen und überregionalen Organisationen und Verbänden wie der Landesschülervertretung (LSV) zuständig. Seite 1

Die <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>SV</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Berufsbildende</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Naturwissenschaften</strong>,<br />

Ludwigshafen am Rhein<br />

Im Folgenden wird aus Gründen <strong>der</strong> Übersichtlichkeit häufig das generische Maskulinum verwendet,<br />

dieses beinhaltet immer die weibliche und männliche Bezeichnung <strong>der</strong> jeweiligen Funktion.<br />

1. Das Selbstverständnis <strong>der</strong> <strong>SV</strong><br />

1. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) <strong>der</strong> <strong>Berufsbildende</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Naturwissenschaften</strong> in Ludwigshafen ist die<br />

Interessensvertretung <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler. Sie wirkt gemäß §31 SchulG bei <strong>der</strong><br />

Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> mit.<br />

Sie nimmt die Vertretung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen in <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> gegenüber den<br />

Schulbehörden und in <strong>der</strong> Öffentlichkeit wahr und übt die Beteiligungsrechte <strong>der</strong> Schülerinnen und<br />

Schüler aus.<br />

2. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) ist für den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen und allen für das Schulleben relevanten Personen, Verbänden und<br />

Organisationen verantwortlich.<br />

Sie setzt sich speziell für einen guten Kontakt zu allen schulinternen Gremien und <strong>der</strong> Schulleitung ein.<br />

3. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) ist für den Kontakt und die Zusammenarbeit mit allen für die <strong>SV</strong> relevanten<br />

regionalen und überregionalen Organisationen und Verbänden wie <strong>der</strong> Landesschülervertretung (L<strong>SV</strong>)<br />

zuständig.<br />

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2. Die Struktur<br />

Die Interessensvertretung <strong>der</strong> Schüler setzt sich aus folgenden Ämtern und Gremien zusammen:<br />

• <strong>der</strong> Vollversammlung <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen (<strong>SV</strong>V),<br />

• den Klassensprechern und <strong>der</strong>en Stellvertretern,<br />

• <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Klassensprecher (K<strong>SV</strong>),<br />

• aus mindestens einem Blocksprecher des ersten, zweiten und dritten Blocks <strong>der</strong><br />

Berufsschule und <strong>der</strong>en Stellvertretern,<br />

• <strong>der</strong> Schülervertretung (<strong>SV</strong>),<br />

• dem Schülersprecher <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> und mindestens einem stellvertretenden Schülersprecher,<br />

• aus projekt- und aufgabengebundenen Ausschüssen <strong>der</strong> <strong>SV</strong>,<br />

• und dem Kassenprüfer und dem stellvertreten<strong>der</strong> Kassenprüfer.<br />

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2.1 Die Klassensprecher und die stellvertretenden Klassensprecher<br />

1. Jede Klasse wählt innerhalb <strong>der</strong> ersten Schulwochen einen Klassensprecher und einen Stellvertreter.<br />

Die Amtszeit beträgt in <strong>der</strong> Regel ein Schuljahr.<br />

2. Jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler einer Klasse kann sich zur Wahl aufstellen lassen.<br />

3. Die Klassensprecher vertreten die Interessen ihrer Mitschüler und Mitschülerinnen.<br />

4. Die Hauptansprechpartner zur Wahrung ihrer Interessen sind die Klassenlehrer, die<br />

Verbindungslehrer und die Schülervertretung (<strong>SV</strong>).<br />

5. Die Klassensprecher informieren ihre Mitschüler in den jeweiligen Klassen über die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>)<br />

6. Vor <strong>der</strong> ersten Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) sollen alle Schüler einer Klasse durch Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>SV</strong> insbeson<strong>der</strong>e über folgende Tatsachen informiert werden:<br />

• Der Wichtigkeit <strong>der</strong> Teilnahme <strong>der</strong> Klassensprecher und interessierter Schüler an <strong>der</strong> K<strong>SV</strong>.<br />

• Das Wahlrecht <strong>der</strong> Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter bei <strong>der</strong><br />

Klassensprecherversammlung.<br />

• Über die Möglichkeit aller Schüler <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>, <strong>SV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> zu werden.<br />

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2.2 Die Versammlung <strong>der</strong> Klassensprecher (K<strong>SV</strong>)<br />

1. Es sollten mindestens zwei Versammlungen <strong>der</strong> Klassensprecher (K<strong>SV</strong>) im Schuljahr stattfinden.<br />

2. Die erste K<strong>SV</strong> im Jahr sollte innerhalb <strong>der</strong> ersten 6 Schulwochen einberufen werden, um aus den neu<br />

gewählten Klassensprechern, <strong>der</strong>en Stellvertretern und weiterer, an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit interessierter Schüler<br />

die neue Schülervertretung (<strong>SV</strong>) zu bilden.<br />

3. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>SV</strong> werden in <strong>der</strong> Regel nicht von <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> gewählt, vielmehr setzt sich die <strong>SV</strong> aus<br />

Schülern zusammen, die an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit interessiert sind. Alle Schüler <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> können bei <strong>der</strong> <strong>SV</strong><br />

mitarbeiten.<br />

4. Die Schülervertretung lädt mindestens zwei Wochen vor <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> alle Klassensprecher schriftlich<br />

unter Nennung von Zeit, Ort und einer vorläufigen Tagesordnung ein.<br />

5. Vor <strong>der</strong> ersten Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) sollen alle Schüler einer Klasse durch Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>SV</strong> insbeson<strong>der</strong>e über folgende Tatsachen informiert werden:<br />

• Der Wichtigkeit <strong>der</strong> Teilnahme <strong>der</strong> Klassensprecher und interessierter Schüler an <strong>der</strong> K<strong>SV</strong>.<br />

• Das Wahlrecht <strong>der</strong> Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter bei <strong>der</strong><br />

Klassensprecherversammlung.<br />

• Über die Möglichkeit aller Schüler <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>, <strong>SV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> zu werden.<br />

6. Nur die Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter haben Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) ein<br />

Stimmrecht.<br />

7. Jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler <strong>der</strong> BBS <strong>Naturwissenschaften</strong> hat das Recht, einen Punkt in die<br />

Tagesordnung <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> aufnehmen zu lassen. Dies geschieht durch Antrag bei <strong>der</strong> Schülervertretung<br />

(<strong>SV</strong>) mindestens drei Tage vor <strong>der</strong> Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>).<br />

8. Je<strong>der</strong> Schüler und jede Schülerin hat auf Antrag das Recht, vor <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> zu sprechen und sein<br />

Anliegen vorzutragen.<br />

9. Die Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />

• Informationsaustausch zwischen den Klassen, den einzelnen Schülern und <strong>der</strong> <strong>SV</strong>.<br />

• Meinungsbildendes Gremium, welches Themen diskutiert, Anträge aus <strong>der</strong> Schülerschaft<br />

einbringt.<br />

• Weitergabe von Informationen aus den Reihen <strong>der</strong> <strong>SV</strong> an die Klassensprecher bzw. an die<br />

Klassen.<br />

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2.3 Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>)<br />

1. Die Neubildung <strong>der</strong> Schülervertretung (<strong>SV</strong>) findet jährlich, nachdem zu Schuljahresbeginn die<br />

Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter gewählt wurden, statt. Die Neubildung wird von <strong>der</strong><br />

Schülervertretung des letzten Schuljahres organisiert.<br />

2. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) bildet sich im Rahmen <strong>der</strong> Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) aus den<br />

Reihen aller Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter, sowie an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit interessierter Schüler.<br />

3. In <strong>der</strong> Regel werden die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung (<strong>SV</strong>) nicht von <strong>der</strong><br />

Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) gewählt, sie setzt sich vielmehr aus Schülern zusammen, die sich<br />

im Rahmen <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> melden und ihr Interesse an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit bekunden.<br />

4. Bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> <strong>SV</strong> soll nach Möglichkeit beachtet werden, dass<br />

• aus jedem Block <strong>der</strong> Berufsschule mindestens zwei Vertreter und<br />

• aus den Bereichen Wahlschule und Berufsschule möglichst die Hälfte <strong>der</strong> Vertreter entstammen.<br />

5. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) wählt aus ihren Reihen<br />

• den Schülersprecher und dessen Stellvertreter,<br />

• den Kassenprüfer und dessen Stellvertreter,<br />

• und die drei Blocksprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter.<br />

6. Bei Bedarf können die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>SV</strong> projekt- und aufgabengebundene Ausschüsse bilden.<br />

7. Die Schülervertretung hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />

• Die Wahrung und Vertretung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen.<br />

• Die Organisation und Leitung <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Sitzungen und <strong>der</strong> Klassensprecherversammlungen (K<strong>SV</strong>).<br />

• Die Organisation, Leitung und Durchführung von eigenen Arbeitsgemeinschaften und<br />

Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler.<br />

• Die Wahl <strong>der</strong> beiden Verbindungslehrer.<br />

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8. Die Schülervertretung kann je<strong>der</strong>zeit freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Unterstützung<br />

ernennen und entlassen.<br />

9. Jedes Mitglied <strong>der</strong> Schülervertretung kann zu jedem Zeitpunkt ohne Nennung von Gründen<br />

zurücktreten.<br />

10. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) wählt aus ihrer Mitte zwei gleichberechtigte Kassenprüfer.<br />

Die Kassenprüfer o<strong>der</strong> Kassenprüferinnen prüfen die Kassenführung <strong>der</strong> Verbindungslehrer, die die <strong>SV</strong>-<br />

Kasse treuhän<strong>der</strong>isch verwalten.<br />

Auf <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Sitzung am Ende jedes Schuljahres legen die Kassenprüfer ihren Bericht <strong>der</strong><br />

Schülervertretung vor.<br />

3 Die Wahlen<br />

1. Wahlen erfor<strong>der</strong>n eine einfache Mehrheit zum Wahlerfolg, sofern nicht an<strong>der</strong>s geregelt.<br />

2. Wahlen müssen abgesehen von <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Klassensprecher immer mindestens eine Woche vor<br />

<strong>der</strong> Wahl schriftlich angekündigt werden.<br />

3. Auf Antrag eines Stimmberechtigten o<strong>der</strong> einer Stimmberechtigten müssen Wahlen geheim erfolgen.<br />

4 Die Verbindungslehrer<br />

1. Die Verbindungslehrer und Verbindungslehrerinnen werden alle zwei Jahre durch die K<strong>SV</strong> aus den für<br />

diese Aufgabe kandidierenden Lehrkräften gewählt.<br />

2. Die Verbindungslehrer unterstützen die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) in ihrer Arbeit und vermitteln zwischen<br />

Schüler und Schülerinnen, dem Lehrerkollegium und <strong>der</strong> Schulleitung.<br />

3. Es gibt zwei Verbindungslehrer.<br />

4. Die Verbindungslehrer und Verbindungslehrerinnen können ihre Aufgaben untereinan<strong>der</strong> sinnvoll<br />

aufteilen.<br />

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5 Schlussbestimmungen<br />

1. Die <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung <strong>der</strong> <strong>Berufsbildende</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Naturwissenschaften</strong> in Ludwigshafen<br />

tritt mit dem Beschluss <strong>der</strong> <strong>SV</strong> am 19.11.2012 im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Schulleitung und den<br />

Verbindungslehrern in Kraft.<br />

2. Eine <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>t eine 2/3-Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung.<br />

Dabei müssen mindestens 2/3 <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen.<br />

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