Statuten - Nieder Ochtenhausen
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<strong>Statuten</strong> des „Club Jung <strong>Nieder</strong> <strong>Ochtenhausen</strong>"<br />
in der Neufassung von 1977, zuletzt geändert 2001, im Sinne der ursprünglichen<br />
<strong>Statuten</strong> von 1905<br />
§ 1<br />
Name und Sitz des Vereins<br />
Der Verein führt den Namen „Club Jung <strong>Nieder</strong> <strong>Ochtenhausen</strong>". Sitz des Clubs ist<br />
Bremervörde-<strong>Nieder</strong> <strong>Ochtenhausen</strong>.<br />
§2<br />
Zweck des Vereins<br />
1. Zweck des Vereins ist, die Geselligkeit und Gemeinschaft der Jugend des Dorfes<br />
zu erhalten und zu fördern.<br />
2. Der „Club Jung" soll alte Traditionen, die in <strong>Nieder</strong> <strong>Ochtenhausen</strong> schon jahrzehnte-<br />
lang existieren, besonders das Maibaumpflanzen und das Neujahrwünschen aufrecht-<br />
erhalten und weiterhin pflegen.<br />
§3<br />
Mitgliedschaft im Club<br />
1. Mitglied des „Club Jung" kann jeder werden, der mindestens das 15. Lebensjahr<br />
vollendet hat und nicht verlobt oder verheiratet ist.<br />
2. Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes erfolgt auf Antrag in der Generalversammlung<br />
durch Abstimmung.<br />
3. Aus dem „Club Jung" scheidet derjenige aus, der sich verlobt oder verheiratet. Bei<br />
einer Verlobung soll das ausscheidende Mitglied durch das traditionelle Verlobungs-<br />
schießen beglückwünscht werden, vor der Hochzeitsfeier sollen die Scherben am<br />
Polterabend Glück bringen.<br />
4. Die Mitgliedschaft im Club Jung ist freiwillig und kann jederzeit beim 1. Vorsitzenden<br />
widerrufen werden.<br />
5. Zum Ehrenmitglied wird jemand ernannt, der das 40. Lebensjahr vollendet hat und<br />
schon lange Jahre Mitglied im „Club Jung" ist.<br />
§4<br />
Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
1. Jedes Mitglied hat das Recht, die Versammlungen zu besuchen, an Wahlen und<br />
Abstimmungen teilzunehmen, in den Vorstand gewählt zu werden, sowie an allen<br />
Vorteilen des Vereins z. B.: vom Club veranstalteten Fahrten, Festen etc. teilzunehmen.<br />
2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, sich an diese Satzung zu halten, insbesondere an den<br />
traditionellen Vergnügungen teilzunehmen und bei unbegründeten Fernbleiben eine<br />
Strafe zu entrichten. Die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes<br />
sind zu respektieren. Jedes Mitglied soll sich aktiv an Veranstaltungen des „Club Jung"
eteiligen und ihm eventuell von der Versammlung übertragene Aufgaben gewissen<br />
haft ausführen.<br />
§5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
1. Ein Beitrag zum „Club Jung" wird momentan nicht erhoben, dieses kann durch Be-<br />
Schluss der Generalversammlung geändert werden, wenn es die Kassenlage erfordert.<br />
2. Neu eintretende Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr in Höhe von zurzeit 5,- €<br />
zu zahlen.<br />
3. Zur Deckung der Unkosten bei Veranstaltungen kann eine vom Vorstand festzu-<br />
setzende Umlage erhoben werden.<br />
4. Beim Ausscheiden aus dem „Club Jung" sollte ein sich verlobendes Mitglied dem<br />
Verein einen kleinen Geldbetrag zukommen lassen als „TROST" für den „VERLUST"<br />
seines Mitgliedes.<br />
§ 6<br />
Die Generalversammlung<br />
1. Die Generalversammlung der Mitglieder des „Club Jung" soll zweimal im Jahr statt-<br />
finden. Alle Mitglieder sowie von ihnen mitgebrachte Gäste dürfen an der Versamm-<br />
lung teilnehmen. Abstimmungsberechtigt und wahlberechtigt sind nur Mitglieder des<br />
„Club Jung".<br />
2. Es wird über alle zu treffenden Entscheidungen, über geplante Veranstaltungen und<br />
Fahrten sowie über die Aufnahme neuer Mitglieder beraten und abgestimmt. Ferner<br />
finden eventuelle Vorstandswahlen statt. Es sollen Beschwerden und Anregungen<br />
besprochen werden und der Kassenbericht vorgelegt werden.<br />
3. Die Tagesordnungspunkte werden zu Beginn der Versammlung vom Schriftführer<br />
verlesen. Über den Verlauf der Versammlung wird ein Protokoll geschrieben, das am<br />
Schluss der Versammlung bekannt gegeben wird.<br />
§7<br />
Der Vorstand<br />
1. Der Vorstand wird alle zwei Jahre von der Generalversammlung in geheimer Ab-<br />
stimmung mit absoluter Mehrheit gewählt. Er besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dessen<br />
Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassenwart, sowie deren Stellvertretern.<br />
2. Der 1. Vorsitzende ist der Leiter der Versammlungen, seine Stimme entscheidet bei<br />
eventuellen Stimmgleichheiten. Seine Person und seine Entscheidungen sollen von<br />
allen Mitgliedern anerkannt und respektiert werden.<br />
3. Der Schriftführer hat jede Versammlung zu protokollieren, zu Beginn die Tagesord-<br />
nung und am Ende der Versammlung das Protokoll zu verlesen.<br />
4. Der Kassenwart gibt auf der Generalversammlung den Kassenbericht. Er hat alle<br />
Einnahmen sorgfältig zu verwalten und an den Club gerichtete Rechnungen zu be-<br />
gleichen.
5. Die jeweiligen Stellvertreter üben diese Funktionen aus, wenn das betreffende Vor-<br />
standsmitglied verhindert ist.<br />
6. Der gesamte Vorstand bereitet die Versammlungen vor und stellt die Tagesordnung<br />
auf. Er hat dafür zu sorgen, dass Termine von Versammlungen und anderen Veran-<br />
staltungen den Mitgliedern bekannt gemacht werden. Er hat Versammlungen, Ver-<br />
anstaltungen, Fahrten etc. entweder selbst zu organisieren oder andere Clubmit-<br />
glieder damit zu beauftragen. Zwischen den Generalversammlungen handelt der Vor-<br />
stand in eigener Verantwortung.<br />
§8<br />
Satzungsänderung, Auflösung des Clubs, Bekanntgabe<br />
1. Satzungsänderungen können mit absoluter Mehrheit auf einer Generalversammlung<br />
beschlossen werden.<br />
2. Der „Club Jung" kann nur aufgelöst werden, wenn auf einer Generalversammlung<br />
6/7 der Mitglieder dafür stimmen.<br />
3. Allen Mitgliedern ist diese Satzung bekannt zu geben. Über die Annahme ist auf der<br />
Generalversammlung zu beraten und abzustimmen, es ist eine 2/3 Mehrheit erforder-<br />
lich. Sie tritt mit der Annahme auf der Generalversammlung in Kraft.<br />
Bremervörde-<strong>Nieder</strong> <strong>Ochtenhausen</strong>, den 2. Oktober 2001<br />
Der Vorstand<br />
Marco Meibohm Stefan Janke<br />
1. Vorsitzender stellv. Vorsitzender<br />
Michael Meibohm Dieter Müller<br />
Schriftführer Kassenwart<br />
Oliver Grotheer Michael Buck<br />
stellv. Schriftführer stellv. Kassenwart