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Statuten - Nieder Ochtenhausen

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<strong>Statuten</strong> des „Club Jung <strong>Nieder</strong> <strong>Ochtenhausen</strong>"<br />

in der Neufassung von 1977, zuletzt geändert 2001, im Sinne der ursprünglichen<br />

<strong>Statuten</strong> von 1905<br />

§ 1<br />

Name und Sitz des Vereins<br />

Der Verein führt den Namen „Club Jung <strong>Nieder</strong> <strong>Ochtenhausen</strong>". Sitz des Clubs ist<br />

Bremervörde-<strong>Nieder</strong> <strong>Ochtenhausen</strong>.<br />

§2<br />

Zweck des Vereins<br />

1. Zweck des Vereins ist, die Geselligkeit und Gemeinschaft der Jugend des Dorfes<br />

zu erhalten und zu fördern.<br />

2. Der „Club Jung" soll alte Traditionen, die in <strong>Nieder</strong> <strong>Ochtenhausen</strong> schon jahrzehnte-<br />

lang existieren, besonders das Maibaumpflanzen und das Neujahrwünschen aufrecht-<br />

erhalten und weiterhin pflegen.<br />

§3<br />

Mitgliedschaft im Club<br />

1. Mitglied des „Club Jung" kann jeder werden, der mindestens das 15. Lebensjahr<br />

vollendet hat und nicht verlobt oder verheiratet ist.<br />

2. Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes erfolgt auf Antrag in der Generalversammlung<br />

durch Abstimmung.<br />

3. Aus dem „Club Jung" scheidet derjenige aus, der sich verlobt oder verheiratet. Bei<br />

einer Verlobung soll das ausscheidende Mitglied durch das traditionelle Verlobungs-<br />

schießen beglückwünscht werden, vor der Hochzeitsfeier sollen die Scherben am<br />

Polterabend Glück bringen.<br />

4. Die Mitgliedschaft im Club Jung ist freiwillig und kann jederzeit beim 1. Vorsitzenden<br />

widerrufen werden.<br />

5. Zum Ehrenmitglied wird jemand ernannt, der das 40. Lebensjahr vollendet hat und<br />

schon lange Jahre Mitglied im „Club Jung" ist.<br />

§4<br />

Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

1. Jedes Mitglied hat das Recht, die Versammlungen zu besuchen, an Wahlen und<br />

Abstimmungen teilzunehmen, in den Vorstand gewählt zu werden, sowie an allen<br />

Vorteilen des Vereins z. B.: vom Club veranstalteten Fahrten, Festen etc. teilzunehmen.<br />

2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, sich an diese Satzung zu halten, insbesondere an den<br />

traditionellen Vergnügungen teilzunehmen und bei unbegründeten Fernbleiben eine<br />

Strafe zu entrichten. Die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes<br />

sind zu respektieren. Jedes Mitglied soll sich aktiv an Veranstaltungen des „Club Jung"


eteiligen und ihm eventuell von der Versammlung übertragene Aufgaben gewissen<br />

haft ausführen.<br />

§5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

1. Ein Beitrag zum „Club Jung" wird momentan nicht erhoben, dieses kann durch Be-<br />

Schluss der Generalversammlung geändert werden, wenn es die Kassenlage erfordert.<br />

2. Neu eintretende Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr in Höhe von zurzeit 5,- €<br />

zu zahlen.<br />

3. Zur Deckung der Unkosten bei Veranstaltungen kann eine vom Vorstand festzu-<br />

setzende Umlage erhoben werden.<br />

4. Beim Ausscheiden aus dem „Club Jung" sollte ein sich verlobendes Mitglied dem<br />

Verein einen kleinen Geldbetrag zukommen lassen als „TROST" für den „VERLUST"<br />

seines Mitgliedes.<br />

§ 6<br />

Die Generalversammlung<br />

1. Die Generalversammlung der Mitglieder des „Club Jung" soll zweimal im Jahr statt-<br />

finden. Alle Mitglieder sowie von ihnen mitgebrachte Gäste dürfen an der Versamm-<br />

lung teilnehmen. Abstimmungsberechtigt und wahlberechtigt sind nur Mitglieder des<br />

„Club Jung".<br />

2. Es wird über alle zu treffenden Entscheidungen, über geplante Veranstaltungen und<br />

Fahrten sowie über die Aufnahme neuer Mitglieder beraten und abgestimmt. Ferner<br />

finden eventuelle Vorstandswahlen statt. Es sollen Beschwerden und Anregungen<br />

besprochen werden und der Kassenbericht vorgelegt werden.<br />

3. Die Tagesordnungspunkte werden zu Beginn der Versammlung vom Schriftführer<br />

verlesen. Über den Verlauf der Versammlung wird ein Protokoll geschrieben, das am<br />

Schluss der Versammlung bekannt gegeben wird.<br />

§7<br />

Der Vorstand<br />

1. Der Vorstand wird alle zwei Jahre von der Generalversammlung in geheimer Ab-<br />

stimmung mit absoluter Mehrheit gewählt. Er besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dessen<br />

Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassenwart, sowie deren Stellvertretern.<br />

2. Der 1. Vorsitzende ist der Leiter der Versammlungen, seine Stimme entscheidet bei<br />

eventuellen Stimmgleichheiten. Seine Person und seine Entscheidungen sollen von<br />

allen Mitgliedern anerkannt und respektiert werden.<br />

3. Der Schriftführer hat jede Versammlung zu protokollieren, zu Beginn die Tagesord-<br />

nung und am Ende der Versammlung das Protokoll zu verlesen.<br />

4. Der Kassenwart gibt auf der Generalversammlung den Kassenbericht. Er hat alle<br />

Einnahmen sorgfältig zu verwalten und an den Club gerichtete Rechnungen zu be-<br />

gleichen.


5. Die jeweiligen Stellvertreter üben diese Funktionen aus, wenn das betreffende Vor-<br />

standsmitglied verhindert ist.<br />

6. Der gesamte Vorstand bereitet die Versammlungen vor und stellt die Tagesordnung<br />

auf. Er hat dafür zu sorgen, dass Termine von Versammlungen und anderen Veran-<br />

staltungen den Mitgliedern bekannt gemacht werden. Er hat Versammlungen, Ver-<br />

anstaltungen, Fahrten etc. entweder selbst zu organisieren oder andere Clubmit-<br />

glieder damit zu beauftragen. Zwischen den Generalversammlungen handelt der Vor-<br />

stand in eigener Verantwortung.<br />

§8<br />

Satzungsänderung, Auflösung des Clubs, Bekanntgabe<br />

1. Satzungsänderungen können mit absoluter Mehrheit auf einer Generalversammlung<br />

beschlossen werden.<br />

2. Der „Club Jung" kann nur aufgelöst werden, wenn auf einer Generalversammlung<br />

6/7 der Mitglieder dafür stimmen.<br />

3. Allen Mitgliedern ist diese Satzung bekannt zu geben. Über die Annahme ist auf der<br />

Generalversammlung zu beraten und abzustimmen, es ist eine 2/3 Mehrheit erforder-<br />

lich. Sie tritt mit der Annahme auf der Generalversammlung in Kraft.<br />

Bremervörde-<strong>Nieder</strong> <strong>Ochtenhausen</strong>, den 2. Oktober 2001<br />

Der Vorstand<br />

Marco Meibohm Stefan Janke<br />

1. Vorsitzender stellv. Vorsitzender<br />

Michael Meibohm Dieter Müller<br />

Schriftführer Kassenwart<br />

Oliver Grotheer Michael Buck<br />

stellv. Schriftführer stellv. Kassenwart

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