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Bebauungsplan Nr. 1146 - Hohenstaufenstraße - Stadt Wuppertal

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Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren <strong>Nr</strong>. <strong>1146</strong> – <strong>Hohenstaufenstraße</strong> –<br />

Anlage 03 zur VO/0631/10<br />

Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) „Änderungen durch das Gesetz zur Erleichterung<br />

von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte“ mit Wirkung vom 01.01.2007<br />

wurden wichtige Änderungen im Planungsrecht eingeführt. So war das Kernstück der Novelle<br />

die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

(§ 13a BauGB), die entsprechend der gesetzlichen Formulierung die Wiedernutzung von<br />

Brachen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung wie die Anpassung<br />

bestehender Wohngebiete an die heutigen Nutzungsanforderungen zum Gegenstand<br />

haben. Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>1146</strong> weist exakt die vom Gesetzgeber formulierten Voraussetzungen<br />

für ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB auf. Deshalb kann in diesem<br />

Verfahren auf die formelle Umweltprüfung mit gesondertem Umweltbericht nach den Vorschriften<br />

des § 2a BauGB verzichtet werden. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass die<br />

Umweltbelange nicht mehr zu prüfen und zu bewerten sind. Es werden lediglich die formellen<br />

Anforderungen reduziert, wodurch die umweltbezogenen Themen in die Planbegründung eingearbeitet<br />

werden.<br />

3.2 Frühzeitige Behördenbeteiligung<br />

Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand vom 07.05.2010 bis zum 07.06.2010 statt. Die Zusammenfassung<br />

der Stellungnahmen sowie deren Würdigung enthält die Anlage 02 zu dieser<br />

Vorlage.<br />

3.3 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet am 31.08.2010 statt. Das Protokoll sowie<br />

eine Würdigung der Aussagen werden als Tischvorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung und<br />

dem Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Wirtschaft und Bauen vorgelegt.<br />

4 Planungsrechtliche Situation<br />

4.1 Landes- und Regionalplanung<br />

In dem derzeit gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf ist das Plangebiet<br />

als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.<br />

4.2 Flächennutzungsplan<br />

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> vom 17.01.2005 stellt für den<br />

gesamten Geltungsbereich Wohnbaufläche dar. Lediglich die Tennisplatzanlage ist als Fläche<br />

für Sport- und Spielanlagen, zwei Parzellen am süd-westlichen Plangebietsrand (Wettiner<br />

Straße) sowie der nord-östlichste Bereich der Grundstücke zu Adolf-Vorwerk-Straße 19 und<br />

21 sind als Waldfläche dargestellt.<br />

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.<br />

4.3 Bebauungspläne<br />

4.3.1 <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 820<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> – Wettiner Straße / Adolf-Vorwerk-Straße / Sachsenstraße – wurde zuletzt<br />

am 02.06.2003 rechtsverbindlich. Die Flächen der Baugebiete sind überwiegend als reine<br />

Wohngebiete festgesetzt. Die Baugrenzen beschränken das Baurecht weitestgehend auf die<br />

derzeit bebaute Fläche.<br />

Die Aufhebung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 820 soll mit Rechtskraft des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>1146</strong> erfolgen.<br />

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