Gebührenverordnung für das Bestattungswesen - Domat/Ems
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4. Konditionen<br />
Die Taxen und Gebühren sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.<br />
5. Ausnahmebestimmung<br />
Der Vorstand kann die Gebühren im Einzelfall - insbesondere bei Vorliegen unverhältnismässiger<br />
Härten - ganz oder teilweise erlassen.<br />
6. Schlussbestimmung<br />
Diese Gebührenverordnung tritt zusammen mit dem Bestattungs- und Friedhofgesetz vom<br />
29. November 2010 in Kraft (Inkrafttreten 1. Januar 2011). Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung<br />
wird die Gebührenordnung zum Bestattungs- und Friedhofgesetz vom 20. November<br />
1989 aufgehoben.