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Checkliste Investitionshilfe für Bau und Renovation ... - RW Oberwallis

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<strong>Checkliste</strong> <strong>Investitionshilfe</strong> für <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Renovation</strong><br />

von Hotels <strong>und</strong> einfachen Unterkünften<br />

Einschlägiger Artikel 32, Absatz 1, des kantonalen Gesetztes über den Tourismus vom 9. Februar<br />

1996: „Mit Mitteln des allgemeinen Investitionsfonds des kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetzes<br />

kann der Staat zu günstigen Bedingungen Kredite für den <strong>Bau</strong> oder Erneuerung von Betriebsstätten<br />

der öffentlichen Beherbergung <strong>und</strong> einfach Unterkünften gewähren…“<br />

Nachfolgend sind die Dokumente aufgeführt, welche für die Prüfung des Gesuchs notwendig<br />

sind.<br />

Dem Investitionsgesuch müssen folgende<br />

Belege beigelegt werden:<br />

Beleg<br />

Nr.<br />

Schriftliches Gesuch des Projektträgers 1<br />

Vorhandene Belege bitte ankreuzen<br />

Genauer Beschrieb des Vorhabens (Bericht,<br />

Pläne, Situationsplan usw.)<br />

2<br />

Kostenvoranschlag 3<br />

Businessplan (inkl. Finanzplan) 4<br />

Bestätigung der Finanzierungspartner (Banken<br />

<strong>und</strong> Dritte)<br />

5<br />

Jahresrechnungen der zwei letzten Jahre 6<br />

Angaben zur Sicherstellung des <strong>Investitionshilfe</strong>darlehens<br />

7<br />

<strong>Bau</strong>bewilligung, Konzession usw. 8<br />

Auszug aus dem Gr<strong>und</strong>buchamt 9<br />

Bericht der Schweizerischen Gesellschaft für<br />

Hotelkredite (SGH) für Hotelprojekte<br />

10


Das vollständige Dossier bitte in gedruckter- <strong>und</strong> elektronischer Form (als pdf-Datei) an folgende<br />

Adresse einreichen:<br />

<strong>RW</strong> <strong>Oberwallis</strong> AG<br />

Kehrstrasse 12<br />

3904 Naters<br />

info@rw-oberwallis.ch<br />

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der <strong>RW</strong> <strong>Oberwallis</strong> AG gerne zur Verfügung:info@rw-oberwallis.ch<br />

/ Tel. 027 921 18 88<br />

Bitte beachten Sie: Möchten Sie eine <strong>Investitionshilfe</strong> erhalten, mit dem <strong>Bau</strong> allerdings vor der<br />

Zusicherung der <strong>Investitionshilfe</strong> beginnen, muss Ihnen eine „Bewilligung zum vorzeitigen <strong>Bau</strong>beginn“<br />

ausgestellt werden. Ohne diese Bewilligung kann auf Ihr Gesuch nach <strong>Bau</strong>beginn nicht<br />

mehr eingetreten werden. Diese Bewilligung wird Ihnen von der <strong>RW</strong> <strong>Oberwallis</strong> AG auf Ihr<br />

schriftliches Gesuch auf dem einschlägigen Formular erteilt.<br />

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