Checkliste Investitionshilfe für Bau und Renovation ... - RW Oberwallis
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<strong>Checkliste</strong> <strong>Investitionshilfe</strong> für <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Renovation</strong><br />
von Hotels <strong>und</strong> einfachen Unterkünften<br />
Einschlägiger Artikel 32, Absatz 1, des kantonalen Gesetztes über den Tourismus vom 9. Februar<br />
1996: „Mit Mitteln des allgemeinen Investitionsfonds des kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetzes<br />
kann der Staat zu günstigen Bedingungen Kredite für den <strong>Bau</strong> oder Erneuerung von Betriebsstätten<br />
der öffentlichen Beherbergung <strong>und</strong> einfach Unterkünften gewähren…“<br />
Nachfolgend sind die Dokumente aufgeführt, welche für die Prüfung des Gesuchs notwendig<br />
sind.<br />
Dem Investitionsgesuch müssen folgende<br />
Belege beigelegt werden:<br />
Beleg<br />
Nr.<br />
Schriftliches Gesuch des Projektträgers 1<br />
Vorhandene Belege bitte ankreuzen<br />
Genauer Beschrieb des Vorhabens (Bericht,<br />
Pläne, Situationsplan usw.)<br />
2<br />
Kostenvoranschlag 3<br />
Businessplan (inkl. Finanzplan) 4<br />
Bestätigung der Finanzierungspartner (Banken<br />
<strong>und</strong> Dritte)<br />
5<br />
Jahresrechnungen der zwei letzten Jahre 6<br />
Angaben zur Sicherstellung des <strong>Investitionshilfe</strong>darlehens<br />
7<br />
<strong>Bau</strong>bewilligung, Konzession usw. 8<br />
Auszug aus dem Gr<strong>und</strong>buchamt 9<br />
Bericht der Schweizerischen Gesellschaft für<br />
Hotelkredite (SGH) für Hotelprojekte<br />
10
Das vollständige Dossier bitte in gedruckter- <strong>und</strong> elektronischer Form (als pdf-Datei) an folgende<br />
Adresse einreichen:<br />
<strong>RW</strong> <strong>Oberwallis</strong> AG<br />
Kehrstrasse 12<br />
3904 Naters<br />
info@rw-oberwallis.ch<br />
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der <strong>RW</strong> <strong>Oberwallis</strong> AG gerne zur Verfügung:info@rw-oberwallis.ch<br />
/ Tel. 027 921 18 88<br />
Bitte beachten Sie: Möchten Sie eine <strong>Investitionshilfe</strong> erhalten, mit dem <strong>Bau</strong> allerdings vor der<br />
Zusicherung der <strong>Investitionshilfe</strong> beginnen, muss Ihnen eine „Bewilligung zum vorzeitigen <strong>Bau</strong>beginn“<br />
ausgestellt werden. Ohne diese Bewilligung kann auf Ihr Gesuch nach <strong>Bau</strong>beginn nicht<br />
mehr eingetreten werden. Diese Bewilligung wird Ihnen von der <strong>RW</strong> <strong>Oberwallis</strong> AG auf Ihr<br />
schriftliches Gesuch auf dem einschlägigen Formular erteilt.<br />
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