24.05.2015 Aufrufe

ALLGEMEINE UMWELTPOLITIK An das Amt der Kärntner ...

ALLGEMEINE UMWELTPOLITIK An das Amt der Kärntner ...

ALLGEMEINE UMWELTPOLITIK An das Amt der Kärntner ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

A LLGEMEIN E U MWELT P O LIT IK<br />

Sektion V – Referat Umweltbewertung<br />

A-1090 Wien, Spittelauer Lände 5<br />

Telefon: (01) 31 304<br />

Durchwahl: 3536 Datum: 14. März 2007<br />

Telefax Nr.: (01) 31 304-3700 Zahl: 162-88/07<br />

Sachbearbeiterin: DI Markus Leitner<br />

02 0235/17-UK/07<br />

<strong>An</strong> <strong>das</strong><br />

<strong>Amt</strong> <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung<br />

Abteilung 7 Wirtschaftsrecht und Infrastruktur<br />

Mießtaler-Straße 1<br />

A-9021 Klagenfurt<br />

z. H. Frau Ing. Mag. Margit Schnei<strong>der</strong><br />

Zahl: 7-A-UVP-1142/15/2007<br />

Betrifft: LB100 Drautal Straße Radlach-West – Berg-West; Stellungnahme des<br />

BMLFUW zu <strong>der</strong> übermittelten Umweltverträglichkeitserklärung<br />

Das <strong>Amt</strong> <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung, Abteilung 17 – Straßen- und Brückenbau, hat<br />

beim <strong>Amt</strong> <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung einen <strong>An</strong>trag auf Durchführung <strong>der</strong><br />

Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau <strong>der</strong> LB100 Drautal Straße Radlach-West –<br />

Berg-West eingebracht. Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,<br />

Umwelt und Wasserwirtschaft wurde vom <strong>Amt</strong> <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung die<br />

Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zum im Betreff genannten Projekt übermittelt.<br />

Gemäß § 5 Abs. 4 UVP-G 2000 haben <strong>der</strong> Umweltanwalt, die Standortgemeinde<br />

sowie <strong>das</strong> Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

<strong>das</strong> Recht, zur UVE Stellung zu nehmen. Die von <strong>der</strong> Kärntner<br />

Landesregierung übermittelte UVE zum gegenständlichen Vorhaben langte am<br />

12. Februar 2007 beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft, Referat Umweltbewertung, ein.<br />

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft soll ein Umweltverträglichkeitsgutachten nach § 12 o<strong>der</strong> eine<br />

zusammenfassende Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen nach § 12a UVP-G 2000<br />

nicht vorwegnehmen, son<strong>der</strong>n bezieht sich im Wesentlichen darauf, ob die <strong>An</strong>gaben<br />

<strong>der</strong> UVE vollständig und plausibel sind, sowie fachlich einwandfrei konzipiert wurden.<br />

In <strong>der</strong> vorliegenden Stellungnahme wird daher auf folgende Punkte eingegangen:<br />

Darstellung des Untersuchungsrahmens<br />

Vollständigkeit <strong>der</strong> Unterlagen in Hinblick auf die inhaltlichen <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ungen des<br />

§ 6 Abs. 1 UVP-G 2000<br />

Methodischer <strong>An</strong>satz zur Erstellung <strong>der</strong> UVE<br />

Nachvollziehbarkeit bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Daten<br />

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, A-1010 Wien, Stubenbastei 5<br />

Telefon (+43 1) 515 22-0, Telefax (+43 1) 515 22-4002, E-Mail: office@lebensministerium.at, www.lebensministerium.at<br />

DVR 0000183, Bank PSK 5060904, BLZ 60000, BIC OPSKATWW, IBAN AT 77 6000 0000 0506 0904, UID ATU 37979906


- 2 -<br />

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />

Referat Umweltbewertung, wurden folgende Unterlagen übermittelt:<br />

Kapitel<br />

Teil 1<br />

Titel/Inhalt<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

Teil 2 VORHABEN BETRIEB<br />

Band 2.1 Straßenprojekt Radlach West - Berg Ost<br />

Band 2.2 Straßenprojekt Berg<br />

Band 2.3 UFT Greifenburg Ost<br />

Band 2.4 UFT Greifenburg West<br />

Band 2.5 UFT Berg<br />

Band 2.6 Wasserrechtsoperat Radlach West - Berg Ost<br />

Band 2.7 Wasserrechtsoperat Berg<br />

Band 2.8 Lärmtechnische Untersuchung Radlach West - Berg Ost<br />

Band 2.9 Lärmtechnische Untersuchung Berg<br />

Band 2.10 Landschaftspflegerische Begleitplanung<br />

Band 2.11 Forstrechtsoperat<br />

Teil 3: VORHABEN BAU<br />

Teil 4: GEOLOGIE UND HYDROGEOLOGIE, GEOTECHNIK, ERSCHÜTTERUNGEN<br />

Teil 5:<br />

Teil 6:<br />

Teil 7:<br />

Teil 8:<br />

Teil 8/1<br />

Teil 8/2<br />

Teil 9:<br />

RAUMPLANUNG, VERKEHR, LÄRM<br />

KLIMA, LUFT, UMWELTMEDIZIN<br />

WASSERBAUTECHNIK UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWÄSSERÖKOLOGIE<br />

NATURSCHUTZ/LANDSCHAFT, WILDÖKOLOGIE, FORSTTECHNIK, BODEN UND<br />

LANDWIRTSCHAFT<br />

Fauna, Vegetation, Natura 2000, Landschaftsbild<br />

Wildökologie, Fortswirtschaft, Landwirtschaft, Veterinärmedizin, Argrarrecht<br />

ERGÄNZUNGEN UND KORREKTUREN


- 3 -<br />

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

nimmt zur vorliegenden UVE wie folgt Stellung:<br />

1. Generelle <strong>An</strong>merkungen zur UVE<br />

Die Unterlagen zu gegenständlicher UVE sind insgesamt übersichtlich strukturiert<br />

sowie für die einzelnen Fachbereiche weitgehend vollständig. Die enthaltenen<br />

Informationen zu den Schutzgütern sind überwiegend ausreichend und<br />

nachvollziehbar dargestellt.<br />

Im Fachgutachten Luft sind die Maßnahmen während <strong>der</strong> Bauphase verpflichtend<br />

vorzusehen.<br />

Die Beurteilung des Schutzgutes Lebensraum Wald ist unzureichend. Eine<br />

ausreichende und nachvollziehbare Darstellung zur Bewertung <strong>der</strong> Vegetationsform<br />

Wald ist notwendig.<br />

Das Schutzgut Boden wird als solches nicht explizit behandelt. Eine entsprechende<br />

Darstellung des IST-Zustandes in einigen Bereichen sowie eine durchgängige<br />

Bewertung inklusive relevanter Maßnahmen fehlen und sind zu ergänzen.<br />

Maßnahmen mit Empfehlungscharakter – wie sie vielfach in den Fachgutachten<br />

angeführt werden – können nicht zur Minimierung <strong>der</strong> Auswirkungen herangezogen<br />

werden. Daher ist zu klären, welche Maßnahmen verbindlich im Projekt verankert sind,<br />

und die daraus abgeleitete Resterheblichkeit entsprechend exakt zu definieren.<br />

Die vorliegende Zusammenfassung erfüllt nicht die <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ung des UVP-G 2000.<br />

Im Folgenden sind die für die jeweiligen Fachbereiche notwendigen Ergänzungen,<br />

unterglie<strong>der</strong>t nach den gemäß § 6 UVP-G 2000 idgF. gefor<strong>der</strong>ten <strong>An</strong>gaben zur<br />

Umweltverträglichkeitserklärung, dargestellt.<br />

2. Notwendige Ergänzungen<br />

2.1. zu: Beschreibung des Vorhabens<br />

Verkehr<br />

Die Abgrenzungen des betrachteten Systems (Systemgrenzen) werden nicht erwähnt<br />

und sind zu ergänzen.<br />

Die Wirkungen des gegenständlichen Teilstücks auf die nicht zum Projekt gehörigen<br />

Teile <strong>der</strong> LB100 Drautal Straße, und darüber hinaus (überregionale Wirkungen), sind<br />

zu ergänzen.<br />

2.1.1. Rückstände und Emissionen<br />

Abfall<br />

In Teil 9 Ergänzungen und Korrekturen, Teil 1 Zusammenfassung Abfallwirtschaft<br />

(Teilabschnitt Radlach West – Berg Ost bzw. Teilabschnitt Berg), wird auf S. 9 bzw.<br />

S. 7 die Abfallart „nichtgefährliches Aushubmaterial (Erden, Bodenaushub)“ mit <strong>der</strong> SN


- 4 -<br />

31411 angegeben. Nach Abfallverzeichnisverordnung (BGBl. II Nr. 570/2003, <strong>An</strong>lage 5<br />

idgF.) wurde diese SN durch die Bezeichnung „Bodenaushub“ mit den Spezifikationen<br />

29 – 35 geän<strong>der</strong>t (wird bereits auf S. 14 bzw. S. 12 verwendet). Eine Korrektur ist<br />

vorzunehmen.<br />

Auf S. 13 werden unter <strong>der</strong> Überschrift „<strong>An</strong>fall, Handhabung und Zwischenlagerung“<br />

gefährliche Abfälle beschrieben. Näher auszuführen ist die Zwischenlagerung von<br />

gefährlichen Abfällen.<br />

Bei beiden Fachgutachten (9/1.6.E1 und 9/1.6.E2) wird je eine Tabelle (Tabelle 3-2) in<br />

Kapitel 3.4 angeführt, die anfallende Abfallarten und Abfallmengen während <strong>der</strong><br />

Bauphase anführen. Vergleicht man beide Tabellen, fällt auf, <strong>das</strong>s bei allen<br />

Abfallarten, mit Ausnahme <strong>der</strong> SN 92105 – Holz, die gleiche Menge zu erwarten ist. Zu<br />

klären ist, ob bei dieser Darstellung beide Bauabschnitte gemeinsam betrachtet<br />

wurden. Dies gilt ebenso für die Tabellen 3-3 und 3-4.<br />

2.2. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglicherweise vom Vorhaben erheblich<br />

beeinträchtigten Umwelt<br />

Fauna<br />

Im Allgemeinen sind die notwendigen Indikatorgruppen gut ausgewählt und genau<br />

bearbeitet worden. Kritikpunkte sind in <strong>der</strong> Verständlichkeit und Vergleichbarkeit <strong>der</strong><br />

Kartenmaterialen festzuhalten. <strong>An</strong>hang II Arten sind in <strong>der</strong> „Fauna Ist-Zustands-Karte“<br />

eingetragen, jedoch nicht in <strong>der</strong> „8.3 Natura 2000 Karte“. Zum Beispiel sind in „Karte<br />

8.1 Ist-Zustandskarte Fauna“ an einem Ort die Fle<strong>der</strong>mausarten Langohr und Kleine<br />

Hufeisennase eingetragen, während an demselben Ort in <strong>der</strong> „Karte 8.3 Natura 2000<br />

Ist-Zustandskarte“ aber die <strong>An</strong>hang II Arten Großes Mausohr und Kleine Hufeisennase<br />

eingetragen sind. Dieser Wi<strong>der</strong>spruch ist auszuräumen.<br />

Diese wi<strong>der</strong>sprüchlichen <strong>An</strong>gaben in den Vegetationskarten finden sich auch im<br />

Vegetation Endbericht (8.2.1) hinsichtlich des Auenwaldes wie<strong>der</strong>. Hier besteht<br />

Erklärungsbedarf.<br />

Landschaftsbild<br />

Die planliche Darstellung des Natura 2000-Gebietes „Obere Drau“ fehlt in allen Plänen<br />

zum Beitrag Landschaftsbild („Ist-Zustand und Wertigkeit“ sowie<br />

„Kompensationsmaßnahmen und Resterheblichkeit“) und ist zwecks Übersichtlichkeit<br />

zu ergänzen.<br />

Im vorliegenden Fachbeitrag erfolgt eine detaillierte Beschreibung und<br />

nachvollziehbare Bewertung <strong>der</strong> meisten Landschaftsräume. Es wird jedoch nicht<br />

angeführt, warum eine detaillierte Beschreibung einiger Landschaftsräume (55, 56, 57,<br />

59, 60, 67, 68, 69, 70, 71, 73, 81, 82, 84, 85) fehlt. Eine Begründung bzw. eine<br />

Ergänzung ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Lebensraum Wald/Forstwirtschaft<br />

Die für den Bereich Forstwirtschaft (Teil 9/8.6, Endbericht Forstwirtschaft) in Kap. 3<br />

erläuterte Untersuchungsmethodik ist zwar theoretisch korrekt und verständlich, findet<br />

jedoch in <strong>der</strong> konkreten Umsetzung in den folgenden Kapiteln keine <strong>An</strong>wendung bzw.


- 5 -<br />

ist nicht nachvollziehbar. So erfolgt die Beurteilung des IST-Zustandes aus rein<br />

forstwirtschaftlicher Sicht (Alter und davon abgeleitete Stabilität <strong>der</strong> Bestände gegen<br />

Windwurf). Eine nachvollziehbare Darstellung <strong>der</strong> betroffenen Waldflächen anhand <strong>der</strong><br />

zuvor allgemeinen Beschreibung <strong>der</strong> Lebensraumtypen fehlt und fließt damit nicht in<br />

die Beurteilung ein. Auch die Beschreibung <strong>der</strong> Eingriffsintensitäten nimmt keinen<br />

Bezug auf die naturschutzfachliche Wertigkeit <strong>der</strong> betroffenen/zu rodenden<br />

Waldbestände. Damit sind auch die Darstellung <strong>der</strong> Wirkung <strong>der</strong> Maßnahmen und die<br />

letztlich daraus resultierende Herleitung <strong>der</strong> Restbelastung nicht möglich und<br />

nachvollziehbar. Auch im Vegetation Endbericht (Teil 8.2.1) findet sich mit Ausnahme<br />

des Vegetationstyps „Erlen-, Eschen-, Quellhangwald“ keine<br />

naturschutzfachliche/ökologische Bewertung die jedoch für die Beurteilung <strong>der</strong><br />

Waldvegetation unabdingbar ist.<br />

Weiters werden die Eingriffsintensitäten anhand <strong>der</strong> Teilbereiche (z. B. FW1)<br />

flächenmäßig angeführt; die Verknüpfung mit <strong>der</strong> Maßnahmenwirksamkeit, die<br />

letztendlich zur Beurteilung <strong>der</strong> Resterheblichkeit führen soll, ist jedoch nicht<br />

nachvollziehbar. Es ist nicht klar, auf welchen Flächen eine hohe Eingriffserheblichkeit<br />

besteht, ob auf exakt diesen Flächen die hohe Maßnahmenwirksamkeit zutrifft und wie<br />

diese Verknüpfung konkret erfolgt. Die praktische Umsetzung <strong>der</strong> theoretisch<br />

beschriebenen Methodik ist jedenfalls grundlegend zu überarbeiten.<br />

Die im Endbericht Forstwirtschaft (Teil 9/8.6) und auch im Forstrechtsoperat (Teil<br />

9/2.11) in Kap. 4.2 enthaltene Darstellung des Waldentwicklungsplans ist irreführend<br />

bzw. unvollständig: Die erhöhten Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen (WEP-Kennziffern<br />

221) sind in <strong>der</strong> Karte nicht dargestellt und führen daher zu unrichtigen<br />

Interpretationen. In weiterer Folge werden diese auch in <strong>der</strong> Beurteilung des IST-<br />

Zustandes nicht berücksichtigt. Entsprechende Darstellungen bzw. Überarbeitungen<br />

sind erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Boden<br />

Das Schutzgut Boden wird explizit als solches nicht betrachtet, bewertet und<br />

dargestellt. Einzelne Parameter werden beim Schutzgut Landwirtschaft einbezogen.<br />

Es fehlt eine Klarlegung des Untersuchungsraumes und -rahmens. Dabei ist jedenfalls<br />

eine Darstellung <strong>der</strong> Bodentypen, <strong>der</strong> vorhabensrelevanten Bodeneigenschaften und<br />

beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> bestehenden Schadstoffbelastung (Schwermetalle, Organika) zu<br />

ergänzen.<br />

Die in Teil 9/Teil 1 „Beurteilung des Aushubmaterials“ dargestellten<br />

Bodenuntersuchungen dienen (gemäß Unterlagen) dem Zweck <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong><br />

Eignung des Bodenmaterials zur Lagerung auf einer Bodenaushubdeponie. Dies ist in<br />

<strong>der</strong> Form nicht geeignet, um den Bodenzustand nach bodenschutzorientierten<br />

Gesichtspunkten darzustellen. Deshalb sind diese Informationen jedenfalls anhand<br />

von entsprechenden Grundlagendaten wie z.B. <strong>der</strong> Kärntner Bodenzustandserhebung<br />

nachzureichen und anhand von bodenrelevanten (nicht abfallrelevanten) Regelwerken<br />

(z.B. ÖNORM L1075 2004, Eikmann-Kloke etc.) zu bewerten. Soweit möglich<br />

(vergleichbare Tiefenstufen, Lage <strong>der</strong> Standorte) empfiehlt sich ein Vergleich <strong>der</strong><br />

erhobenen Daten mit den Bodenzustandsinventur-Daten.


- 6 -<br />

2.3. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglichen erheblichen Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Umwelt<br />

Grundwasser<br />

Die Fragestellungen einer allfälligen qualitativen Beeinträchtigung des Schutzguts<br />

Grundwasser (z.B. durch Salzstreuung) wurden in <strong>der</strong> UVE nicht behandelt. Es wurde<br />

nicht untersucht, ob bzw. welche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wasserqualität zu erwarten ist. Diese<br />

Untersuchungen sind zu ergänzen.<br />

Oberflächengewässer<br />

Es ist in Einlage 9/2.6.16.E1 S.6 und Einlage 2.6.0.1 S. 9 zu klären inwiefern die<br />

Vorfluter Pichlergraben mit (MQ= 15 l/s im Bestand) und <strong>das</strong> Stau<strong>der</strong>bachl (MQ = 10l/s<br />

im Bestand) des Zootops 1 nach dessen geplanter Verlegung für die Aufnahme <strong>der</strong><br />

angestrebten Einleitungen (Konsensmengen) für den Pichlergraben von 54,02 l/s<br />

(Einleitepunkt bei Straßen km 65,460) und 9.63 l/s (Einleitepunkt bei Straßen km<br />

65,627) respektive für den Stau<strong>der</strong>bachl von 49,84 l/s (Einleitepunkt bei Straßen km<br />

65,900) und 51,80 l/s (Einleitepunkt bei Straßen km 65,900) geeignet sind. Eine<br />

Beschreibung etwaiger Auswirkungen durch die geän<strong>der</strong>te jährliche Wasserführung<br />

<strong>der</strong> beiden Gewässer in diesen Streckenabschnitten ist zu dokumentieren.<br />

Boden<br />

Eine Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen auf <strong>das</strong> Schutzgut Boden fehlt und ist zu ergänzen.<br />

Dazu sind jedenfalls die Auswirkung möglicher Einträge von Schadstoffen aus dem<br />

Verkehr (Schwermetalle, Organika, etc.) auf <strong>das</strong> System Boden anhand von<br />

bodenrelevanten Referenzwerten zu diskutieren und zu bewerten.<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung des Kriteriums Oberflächenwässer wird die gute Durchlässigkeit<br />

des Bodens angesprochen. Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar, da we<strong>der</strong><br />

Bodentypen noch Bodenart in <strong>der</strong> UVE dargestellt und bewertet werden. Die Aussage<br />

ist fachlich zu fundieren und die <strong>An</strong>gaben sind zu ergänzen.<br />

2.4. zu: Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen zur Vermeidung o<strong>der</strong> zur<br />

Einschränkung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen<br />

Grundwasser<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Beweissicherung für <strong>das</strong> Schutzgut Grundwasser gibt die UVE<br />

lediglich Empfehlungen ab. Es ist erfor<strong>der</strong>lich, <strong>das</strong> die UVE festlegt, welche<br />

Beweissicherungsmaßnahmen tatsächlich durchgeführt werden.<br />

In Einlage 9/1.1., Kapitel 4.1 werden Maßnahmen empfohlen (z.B. Filterpackung<br />

einbauen, wenn feinkörnig, gering durchlässige Schichten unter Aufstandflächen<br />

angetroffen werden sollten), um nachteilige Auswirkungen (z.B. Hangwasseraufstau)<br />

zu verhin<strong>der</strong>n. In <strong>der</strong> UVE ist festzulegen, ob diese Maßnahmen im gegebenen Fall<br />

durchzuführen sind.<br />

Oberflächengewässer<br />

Das geplante Management für den Erhalt <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Funktionstüchtigkeit <strong>der</strong><br />

Versitzmulden und Filterbecken zur Aufnahme <strong>der</strong> Straßenabwässer für die


- 7 -<br />

Versickerung bzw. Weiterleitung <strong>der</strong> Oberflächenwässer im Projektgebiet ist<br />

darzulegen, um die dauerhafte Wirksamkeit <strong>der</strong> geplanten Maßnahme nachvollziehbar<br />

zu dokumentieren.<br />

Ebenso ist <strong>das</strong> geplante Management für den Erhalt <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Funktionstüchtigkeit <strong>der</strong> Flutmulde im Sinne einer Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Wirksamkeit<br />

<strong>der</strong> geplanten Maßnahme in den Unterlagen zu erläutern.<br />

<strong>An</strong>gesichts des Entfalls <strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen Holztratten, Gnoppnitzbach und Berger<br />

Draukurve und <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Ersatzmaßnahme Fell (Einlage 9/1.5.E1 S.5) ist<br />

erneut eine Bewertung <strong>der</strong> Resterheblichkeit durchzuführenden.<br />

Lärm<br />

In den UVE-Unterlagen werden die geplanten Lärmschutzwälle bzw. -wände konkret<br />

als Maßnahme angeführt und detailliert dargestellt. Weiters werden die Auswirkungen<br />

einer absorbierenden Verkleidung <strong>der</strong> Tunnelportale untersucht. Diesbezüglich wird im<br />

schalltechnischen Gutachten angeführt, <strong>das</strong>s in <strong>der</strong> Richtlinie für Lärmschutz an<br />

Landesstraßen in Kärnten grundsätzlich eine lärmdämmende Auskleidung von<br />

Tunnelportalen vorgeschrieben ist, wenn sie in einem bewohnten Gebiet münden. Von<br />

Seite <strong>der</strong> Planung wird eine Auskleidung empfohlen. Es geht aus den Unterlagen<br />

jedoch nicht eindeutig hervor, ob nun eine lärmdämmende Auskleidung <strong>der</strong><br />

Tunnelportale im Vorhaben realisiert wird und ob sie bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> UVE<br />

ausgewiesenen Immissionspegel berücksichtigt wurde. Die UVE ist entsprechend<br />

klarzustellen. Ebenso ist in <strong>der</strong> UVE festzuhalten, <strong>das</strong>s die Schutzmaßnahmen<br />

während <strong>der</strong> Bauphase tatsächlich getroffen werden und nicht nur getroffen werden<br />

sollten, da sie in <strong>der</strong> medizinischen Beurteilung als vorausgesetzt angenommen<br />

wurden.<br />

Luft<br />

Im Fachbeitrag „6.2 – Luftschadstoffe“ wird für beide Bauabschnitte ausgeführt, <strong>das</strong>s<br />

<strong>der</strong> Grenzwert für PM10 in <strong>der</strong> Bauphase möglicherweise überschritten wird. Um dies<br />

zu verhin<strong>der</strong>n, werden verschiedene emissionsmin<strong>der</strong>nde Maßnahmen empfohlen.<br />

Aus dem „zusammenfassenden Bericht“ ist jedoch nicht ersichtlich, welche dieser<br />

Maßnahmen verbindlich vorgesehen sind. Die verbindlich vorgesehenen Maßnahmen<br />

sind im „zusammenfassenden Bericht“ konkret zu benennen.<br />

Fauna und Vegetation<br />

Für die zu setzenden Maßnahmen ist zum Teil in den jeweiligen Endberichten keine<br />

Erfolgskontrolle angegeben. Die verbindliche Erfolgskontrolle sowie die Verbindlichkeit<br />

die dargelegten Schutz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen zu setzen, ist entscheidend für<br />

die Umweltverträglichkeit dieses Vorhabens.<br />

Lebensraum Wald/Forstwirtschaft<br />

Die im Forstrechtsoperat (Teil 9/2.11) in Kap. 4.2 enthaltene Darstellung <strong>der</strong><br />

Maßnahmen (Ersatzaufforstungen) enthalten im „Abschnitt Berg“ große Flächen<br />

„gewünschter Aufforstungen“. Da diese ohne Einigung mit dem Grundeigentümer nicht<br />

verbindlich sind, können sie auch nicht als die Restbelastung senkend in die<br />

Bewertung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit einfließen. Entsprechende Klarstellungen sind<br />

notwendig. Weiters geht nicht eindeutig hervor, ob die geplanten Ersatzaufforstungen


- 8 -<br />

Fellbach (Tab. 5.10) obligatorisch sind. Dies ist jedenfalls eindeutig darzustellen, da<br />

<strong>der</strong>en Ausmaß nahezu die Größe <strong>der</strong> gesamten dauerhaften Rodungen erreicht.<br />

Landwirtschaft<br />

In <strong>der</strong> landschaftspflegerischen Begleitplanung sowie im Fachgutachten<br />

Landwirtschaft fehlen Vermeidungs-/Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz<br />

<strong>der</strong> temporär beanspruchten Flächen in <strong>der</strong> Bauphase. Diese sind anzuführen und in<br />

die Bewertung mit einzubeziehen (z.B. Maßnahmen gegen Bodenverdichtung,<br />

sachgemäße Lagerung von Bodenmieten, standortgemäßer Bodenaufbau),<br />

insbeson<strong>der</strong>e wenn die Flächen im <strong>An</strong>schluss wie<strong>der</strong> einer landwirtschaftlichen<br />

Nutzung zugeführt werden. Auch die Verbindlichkeit <strong>der</strong> Umsetzung ist anzuführen.<br />

Boden<br />

Wie die Erhaltung <strong>der</strong> Bodenfunktion als Filter und Puffer in den<br />

Versickerungsbereichen zum Schutz des Grundwassers und <strong>der</strong> angrenzenden<br />

landwirtschaftlichen Flächen auf Dauer gewährleistet wird, z.B. durch ein regelmäßig<br />

durchgeführtes Monitoring <strong>der</strong> Schadstoffeinträge sowie <strong>der</strong> Filter- und<br />

Pufferkapazität, ist darzustellen. Weiters ist anzuführen, welche Maßnahmen im Fall<br />

von Grenzwertüberschreitungen erfolgen (z.B. Bodentausch) und wie ggf. mit<br />

kontaminiertem Bodenmaterial umgegangen wird (wird auch in Teil 2 Vorhaben und<br />

Betrieb, auf den im Fachgutachten Landwirtschaft verwiesen wird, nicht dargestellt).<br />

Die Maßnahmen sowie die Verbindlichkeit <strong>der</strong> Umsetzung sind zu ergänzen und<br />

klarzustellen.<br />

Nicht nachvollziehbar ist eine Bewertung dieser Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong><br />

Gesamtbewertung des Schutzgutes Boden. Auch dies ist klarzustellen und<br />

nachzureichen.<br />

2.5. zu: Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Das Kapitel „Zusammenfassung“ hat den Zweck auch Nicht-Fachleuten, also<br />

Interessierten und betroffenen Nachbarn, die wesentlichen Aussagen <strong>der</strong> UVE<br />

zugänglich zu machen. Die Informationen sollen leicht verständlich aufbereitet sein,<br />

jedoch berechtigte <strong>An</strong>liegen und Sorgen <strong>der</strong> <strong>An</strong>rainer, in <strong>der</strong>en Lebensumfeld<br />

eingegriffen wird, im Auge behalten und entsprechend darauf eingehen.<br />

Die vorliegende Zusammenfassung erfüllt diese <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ung nicht, da sie im Textteil<br />

teilweise zu oberflächlich und die Bewertungsmatrizen insbeson<strong>der</strong>e auf Seite 45 f. für<br />

Laien ohne Interpretation kaum verständlich ist. Die vorliegende Zusammenfassung ist<br />

jedenfalls durch eine leicht verständliche Interpretation <strong>der</strong> Bewertungsmatrizen und<br />

einen Übersichtsplan, in dem u.a. die betroffenen Biotopkomplexe, Kulturgüter etc<br />

eingezeichnet sind, zu ergänzen.<br />

Aus <strong>der</strong> Zusammenfassung geht nicht hervor, um welchen Typ Straße es sich handelt.<br />

Erst im Teil 5 „Raumplanung, Verkehr, Lärm“ stellt sich heraus, <strong>das</strong>s es sich um eine<br />

Ortsumfahrung handelt. Was mit <strong>der</strong> aktuellen LB100 geschieht, wird nicht erwähnt.<br />

Der Vergleich <strong>der</strong> Tabellen 1 “Zusammenfassung <strong>der</strong> Eingriffserheblichkeit, <strong>der</strong><br />

Wirksamkeit <strong>der</strong> Maßnahmen und die Resterheblichkeit in Betriebs- und Bauphase für<br />

die Gewässerökologie“ und Tabelle 1 “Zusammenfassung <strong>der</strong> Eingriffserheblichkeit,


- 9 -<br />

<strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> Maßnahmen und die Resterheblichkeit in Betriebs- und Bauphase<br />

für die Fischerei“ (Einlage 9/1.1 S. 27 u. 28) mit <strong>der</strong> entsprechenden Tabelle 8-1 bzw.<br />

Tabelle 8-2 des Fachgutachtens Gewässerökologie (Einlage 7.2) zeigt markante<br />

Inkonsistenzen auf, die zu berichtigen sind. So findet sich in <strong>der</strong> Tabelle zur<br />

Gewässerökologie Eingriffserheblichkeit zur Resterheblichkeit in <strong>der</strong> Betriebsphase für<br />

<strong>das</strong> Zootop 5, S. 27 die Wertung „Keine I“. In <strong>der</strong> darunter stehenden<br />

Zusammenfassenden Resterheblichkeit steht dann aber „Verbesserung“. Hier scheint<br />

ein Wi<strong>der</strong>spruch vorzuliegen, <strong>der</strong> berichtigt gehört.<br />

Vor allem ist auch in Hinblick auf den Entfall <strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen Holztratten,<br />

Gnoppnitzbach und Berger Draukurve und <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Ersatzmaßnahme Fell<br />

zu klären, ob in <strong>der</strong> Zusammenfassung bereits die Auswirkungen dieser Än<strong>der</strong>ungen<br />

Nie<strong>der</strong>schlag gefunden haben.<br />

Die Aussage, es sind keine Schutz- und Schongebiete im Untersuchungsgebiet<br />

vorhanden (Seite 10, Tei 1 Zusammenfassung), ist falsch. Das Natura 2000 Gebiet<br />

Obere Drau liegt im Untersuchungsgebiet. Diesem Schutzgebiet ist ja auch unter „8.3<br />

Natura 2000“ ein Teil <strong>der</strong> UVE gewidmet. Diese Passage ist daher zu än<strong>der</strong>n.<br />

3. Empfehlungen<br />

3.1. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglicherweise vom Vorhaben erheblich<br />

beeinträchtigten Umwelt<br />

Gewässerökologie<br />

Neben <strong>der</strong> erfolgten Darstellung <strong>der</strong> biologischen Gewässergüte <strong>der</strong> Fließgewässer im<br />

Projektgebiet sollten gemäß Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV)<br />

weitere projektrelevante Parameter zur Abschätzung <strong>der</strong> Vorbelastung <strong>der</strong><br />

Oberflächengewässer angegeben werden, ebenso wie die entsprechenden relevanten<br />

Qualitätsmessstellen.<br />

Auch immissionsseitige Vorgaben <strong>der</strong> Qualitätszielverordnung (QZV) Chemie<br />

Oberflächengewässer bezüglich projektrelevanter Parameter wären zu<br />

berücksichtigen.<br />

3.1.1. Rückstände und Emissionen<br />

Abfall<br />

Es wird empfohlen, jene gesetzlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen usw.)<br />

anzuführen, die den abfallwirtschaftlichen Fachbereich berühren.<br />

In Teil 9 „Ergänzungen und Korrekturen, Teil 1 Zusammenfassung“ (Beurteilung des<br />

Aushubmaterials), werden unter an<strong>der</strong>em <strong>An</strong>alyseergebnisse mit Grenzwerten <strong>der</strong><br />

Bodenaushubdeponie verglichen. Auffallend ist, <strong>das</strong>s bei den Proben 8776, 8777,<br />

8778, 8783, 8785, 8786, 8787 und 8788 <strong>der</strong> Gehalt von Chrom Gesamt über dem<br />

Grenzwert I liegt. Es geht aus <strong>der</strong> Zusammenfassung nicht hervor, ob <strong>der</strong> Gehalt<br />

dieses Schadstoffes geogen bedingt ist und damit eine Überschreitung bis zu dem in<br />

Spalte II angeführten Grenzwert zulässig ist. Eine Erklärung wäre notwendig.


- 10 -<br />

3.2. Übersicht über die wichtigsten an<strong>der</strong>en geprüften Lösungsmöglichkeiten<br />

Wald<br />

Aus den vorgelegten Unterlagen Teil 9/Teil 1 bzw. Teil 5.1.3, Variantenuntersuchung<br />

Berg, geht nicht hervor, warum ein Ausbau (ev. mit Einhausung) <strong>der</strong> bestehenden<br />

Trasse einer Neuanlegung nördlich des Bestandes im Bereich <strong>der</strong> Draubrücke nicht<br />

näher untersucht wurde. Diese Variante würde zumindest den <strong>der</strong>zeit geplanten<br />

Waldflächenbedarf östlich <strong>der</strong> Draubrücke in <strong>der</strong> Gemeinde Berg entscheidend<br />

vermin<strong>der</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e als es sich hier um Wäl<strong>der</strong> mit erhöhter Wohlfahrts- und<br />

Erholungsfunktion handelt (WEP-Kennziffer 122). Die Begründung dafür ist<br />

nachvollziehbar anzugeben.<br />

3.3. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglichen erheblichen Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Umwelt<br />

Lärm<br />

In <strong>der</strong> schalltechnischen Untersuchung für den Bereich Radlach West – Berg Ost wird<br />

unter Berufung auf die Größe des untersuchten Gebietes eine Rasterweite von 30 x<br />

30 m für die Lärmkartenberechnung angesetzt. Dieser Wert scheint für den<br />

Siedlungsbereich von Greifenburg jedenfalls zu grob zu sein – insbeson<strong>der</strong>e, da auf<br />

Basis <strong>der</strong> Rasterlärmkarten auch die <strong>An</strong>zahl <strong>der</strong> betroffenen Objekte abgeschätzt wird<br />

(S12, EZ 9/5.3.1). Weiters sollte die an dieser Stelle angeführte Darstellung <strong>der</strong><br />

Verringerung von Grenzwertüberschreitungen an betroffenen Objekten in Bezug auf<br />

die Ermittlungsmethode aus <strong>der</strong> Rasterlärmkarte sowie <strong>das</strong> untersuchte Gebiet<br />

konkretisiert werden.<br />

Mit dem Vorhaben kann eine Entlastung für <strong>der</strong>zeit hoch belastete <strong>An</strong>rainer erreicht<br />

werden während es in <strong>der</strong>zeit gering belasteten Gebieten zu Pegelzunahmen kommt.<br />

Eine Gegenüberstellung erfolgt auf Basis <strong>der</strong> <strong>der</strong> neuen Trasse zugewandten Objekte,<br />

für die die objektseitigen Immissionspegel ermittelt wurden. Die Entlastungswirkung<br />

sollte <strong>der</strong> Mehrbelastung quantitativ auch im ganzen Untersuchungsbereich<br />

gegenübergestellt werden (zum Beispiel mit dem Lärm-Einwohner-Index gemäß ÖAL-<br />

Richtlinie 36), allerdings wäre damit möglicherweise ein höherer Erhebungsaufwand<br />

verbunden.<br />

Im Fachbereich Medizin werden bei <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Rechtsgrundlagen die<br />

Grenzwerte 65 dB und 55 dB für Bundesstraßen angeführt. Die Grenzwerte wurden<br />

bereits 1999 um 5 dB gesenkt, die Unterlagen sollten diesbezüglich aktualisiert<br />

werden.<br />

Im schalltechnischen Gutachten für den Bereich Radlach West – Berg Ost ist unter<br />

„Kapitel 5 – Beschreibung <strong>der</strong> Lärmverhältnisse“ offensichtlich auch ein Absatz mit<br />

<strong>An</strong>gaben zu Überschreitungen enthalten, <strong>der</strong> ganz offensichtlich aus <strong>der</strong><br />

Untersuchung zum Abschnitt Berg stammt und nur irrtümlich enthalten ist. Dadurch ist<br />

die Darstellung etwas verwirrend.


- 11 -<br />

Fauna<br />

Die Erhebungen <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse im Fauna Endbericht auf Seite 12, 8.1, sind<br />

ausschließlich auf Basis vorhandener Daten (Literaturrecherche) erfolgt. Es wäre hier<br />

empfehlenswert, zumindest nähere <strong>An</strong>gaben o<strong>der</strong> einen Verweis auf <strong>das</strong><br />

Spezialkapitel „Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes“ auf Seite 31, 8.1<br />

Fauna Endbericht, über die Funde <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mausarten anzuführen.<br />

3.4. zu: Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen zu Vermeidung o<strong>der</strong> Vermin<strong>der</strong>ung<br />

wesentlicher nachteiliger Auswirkungen<br />

Wasserbautechnik und Wasserwirtschaft<br />

Aufschlussreiche Untersuchungen über die Auswirkungen <strong>der</strong> Betriebsphase<br />

hinsichtlich direkten/indirekten Eintrag, Akkumulierung bzw. Mobilisierung von<br />

Schadstoffen (insb. Schwermetalle, Asbest, Kohlenwasserstoffe) über die flächige<br />

Versickerung bzw. oberflächigen Ablauf im Projektgebiet in den Boden, <strong>das</strong><br />

Grundwasser bzw. den Oberflächenwasserkörper wären eine hilfreiche Ergänzung für<br />

die Abschätzung <strong>der</strong> stoffbezogenen Belastungen durch den Straßenverkehr.<br />

Es wäre klarzustellen, ob alle Gewässer querenden Brückenbauten mit Spritzschutz<br />

zur Ausführung gelangen.<br />

Landschaftsbild<br />

Zu den in Band 2.10 Landschaftspflegerische Begleitplanung Kapitel 2.2.<br />

angegebenen Datengrundlagen wäre die RVS 04.05.11: Umweltbaubegleitung zu<br />

ergänzen.<br />

gemäß § 6 Abs. 2 Z 32 UKG<br />

Dr. Karl Kienzl

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!