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Allgemeine Bestimmungen - Armasuisse - admin.ch

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tV (te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Vorgabe) Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Weisung<br />

Si<strong>ch</strong>erheitskonzept Starkstromanlagen;<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bestimmungen</strong> Si<strong>ch</strong>erheitskonzept SIKO<br />

16.4 Elektrounfall<br />

16.4.1 Allgemein<br />

� Notfallsituation überblicken und analysieren<br />

� Folgegefahren für Helfer und Notfallpatienten erkennen<br />

� Selbsts<strong>ch</strong>utz und S<strong>ch</strong>utz Dritter<br />

� Bergen - Retten<br />

� Nothilfe leisten, ABCD anwenden<br />

� Alarmieren (Interventions<strong>ch</strong>eckliste)<br />

� Weitergehende Massnahmen einleiten<br />

16.4.2 Bergungsablauf<br />

A Grundsatz<br />

Grundsätzli<strong>ch</strong> müssen Starkstromanlagen zum Bergen von Verunfallten na<strong>ch</strong> den fünf Si<strong>ch</strong>erheitsregeln<br />

freiges<strong>ch</strong>altet werden.<br />

Die 5 Si<strong>ch</strong>erheitsregeln (StV Art 72):<br />

1. Freis<strong>ch</strong>alten und allseitig trennen (auss<strong>ch</strong>alten)<br />

2. Gegen Wiedereins<strong>ch</strong>alten si<strong>ch</strong>ern (si<strong>ch</strong>ern)<br />

3. Auf Spannungslosigkeit prüfen (prüfen)<br />

4. Erden und kurzs<strong>ch</strong>liessen (erden/kurzs<strong>ch</strong>liessen)<br />

5. Gegen bena<strong>ch</strong>barte, unter Spannung stehende Teile s<strong>ch</strong>ützen<br />

B Bergen bei unter Spannung stehenden Anlagen<br />

Vorgehen bei Niederspannung<br />

Grundsatz: Isolierung zwis<strong>ch</strong>en Opfer und Retter.<br />

� Opfer an trockenen, isolierenden Kleidern aus dem Gefahrenberei<strong>ch</strong> ziehen.<br />

� Nie an nassen, nackten Körperteilen anfassen.<br />

� Für isolierten Standort sorgen.<br />

Vorgehen bei Ho<strong>ch</strong>spannung<br />

Grundsatz: Ents<strong>ch</strong>eiden, ob Unfallopfer ohne Gefahr für den Retter mit Betätigungsgeräten, die für<br />

die anstehende Ho<strong>ch</strong>spannung gebaut sind, geborgen werden kann.<br />

� Körpers<strong>ch</strong>utzmittel anziehen.<br />

� Si<strong>ch</strong>erstellen, dass si<strong>ch</strong> der Retter ausserhalb der Annäherungs- und Gefahrenzone befindet.<br />

� Opfer mittels Betätigungsgeräten unter Einhaltung des S<strong>ch</strong>utzabstandes aus dem Gefahrenberei<strong>ch</strong><br />

ziehen.<br />

MS ID/Vers 70140/00<br />

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