Allgemeine Bestimmungen - Armasuisse - admin.ch
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tV (te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Vorgabe) Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Weisung<br />
Si<strong>ch</strong>erheitskonzept Starkstromanlagen;<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bestimmungen</strong> Si<strong>ch</strong>erheitskonzept SIKO<br />
12 Arbeiten an Starkstromanlagen<br />
12.1 <strong>Allgemeine</strong> <strong>Bestimmungen</strong><br />
Der Nutzer bezei<strong>ch</strong>net für jede Arbeitsstelle einen Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>en, wel<strong>ch</strong>er für die notwendigen<br />
S<strong>ch</strong>utzmassnahmen und die si<strong>ch</strong>ere Ausführung der Arbeiten verantwortli<strong>ch</strong> ist.<br />
Die nötigen S<strong>ch</strong>utzmassnahmen sind gemäss den folgenden drei Arbeitsmethoden (StV. Kapitel 5)<br />
zu wählen:<br />
� Arbeiten an ausges<strong>ch</strong>alteten Anlagen (Spannungsfrei)<br />
� Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehender Teile (Annäherungszone)<br />
� Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (Gefahrenzone)<br />
12.2 Organisation am Arbeitsplatz<br />
12.2.1 Ho<strong>ch</strong>spannungsanlagen<br />
Für Tätigkeiten in oder an Ho<strong>ch</strong>spannungsanlagen sind immer mindestens zwei Personen pro Arbeitsplatz<br />
für diese Arbeit einzusetzen. Eine davon muss sa<strong>ch</strong>verständig sein und die Arbeiten<br />
leiten und beaufsi<strong>ch</strong>tigen. Die übrigen Personen müssen mindestens instruiert sein. (NIV Art.22.2)<br />
12.2.2 Niederspannungsanlagen<br />
Müssen Arbeiten an Niederspannungsanlagen „unter Spannung stehend“ ausgeführt werden, so<br />
sind mindestens zwei Personen pro Arbeitsplatz für diese Arbeit einzusetzen. Eine davon muss<br />
sa<strong>ch</strong>verständig sein und die Arbeiten leiten und beaufsi<strong>ch</strong>tigen. Die übrigen Personen müssen<br />
mindestens instruiert sein. (NIV Art.22.2)<br />
12.3 Arbeiten an Ho<strong>ch</strong>spannungsanlagen<br />
� Arbeiten an Ho<strong>ch</strong>spannungsanlagen müssen grundsätzli<strong>ch</strong> von Fa<strong>ch</strong>firmen ausgeführt werden.<br />
� Der Netzbetreiber ist verantwortli<strong>ch</strong> für Arbeiten an Ho<strong>ch</strong>spannungs-Anlagen.<br />
� Arbeiten an Ho<strong>ch</strong>spannungsanlagen müssen immer protokolliert werden. Die Protokolle müssen<br />
dur<strong>ch</strong> den Betriebsinhaber und den verantwortli<strong>ch</strong>en Leiter re<strong>ch</strong>tsgültig visiert und für eine<br />
Frist von zwei Jahren einsi<strong>ch</strong>tbereit aufbewahrt werden.<br />
� Sie müssen dur<strong>ch</strong> den Betriebsinhaber und den verantwortli<strong>ch</strong>en Leiter re<strong>ch</strong>tsgültig visiert<br />
werden.<br />
� Die Si<strong>ch</strong>erheitsbestimmungen sind in vollem Umfange anzuwenden.<br />
MS ID/Vers 70140/00<br />
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