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Allgemeine Bestimmungen - Armasuisse - admin.ch

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tV (te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Vorgabe) Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Weisung<br />

Si<strong>ch</strong>erheitskonzept Starkstromanlagen;<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bestimmungen</strong> Si<strong>ch</strong>erheitskonzept SIKO<br />

9 Zutrittregelungen<br />

9.1 Allgemein<br />

Betriebsräume für elektris<strong>ch</strong>e Starkstromanlagen (Ho<strong>ch</strong>- und Niederspannung) dürfen ni<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong><br />

unbefugte Personen betreten oder bedient werden. Für die Si<strong>ch</strong>erstellung dieser Forderungen<br />

müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:<br />

� Betriebsräume für elektris<strong>ch</strong>e Starkstromanlagen (Ho<strong>ch</strong>- und Niederspannung) und S<strong>ch</strong>altgerätekombinationen<br />

müssen mit der entspre<strong>ch</strong>enden S<strong>ch</strong>liessung versehen sein.<br />

� Zutritt zu diesen Räumen haben:<br />

� Fa<strong>ch</strong>kundige Personen<br />

� Kontrollbere<strong>ch</strong>tigte Personen<br />

� Sa<strong>ch</strong>verständige Personen<br />

� Elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unterwiesene Person (Instruierte Personen)<br />

� Mitarbeiter der Energieversorgungsunternehmungen<br />

� Besu<strong>ch</strong>er von Starkstromanlagen sind von sa<strong>ch</strong>verständigen oder mit den Anlagen vertrauten<br />

und vom Betriebsinhaber ermä<strong>ch</strong>tigten Personen zu begleiten. Der Zutritt zu Anlagen,<br />

die unter Spannung stehen, ist nur in kleinen Gruppen zu gestatten.<br />

9.2 S<strong>ch</strong>lüsselmanagement<br />

� S<strong>ch</strong>lüssel werden gegen Quittung den zutrittsbere<strong>ch</strong>tigten, fa<strong>ch</strong>kundigen und sa<strong>ch</strong>verständigen<br />

Personen persönli<strong>ch</strong> abgegeben.<br />

� An elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unterwiesene Personen darf ein persönli<strong>ch</strong>er S<strong>ch</strong>lüssel nur gegen Vorweisung<br />

des Instruktionsausweises abgegeben werden.<br />

� Die zutrittsbere<strong>ch</strong>tigten Personen, die einen persönli<strong>ch</strong> zugeteilten S<strong>ch</strong>lüssel haben, werden<br />

über die S<strong>ch</strong>lüsselliste erfasst. Die S<strong>ch</strong>lüsselliste ist jährli<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> den verantwortli<strong>ch</strong>en Leiter<br />

zu überprüfen und zu aktualisieren.<br />

� Die S<strong>ch</strong>lüsselverwaltung obliegt dem verantwortli<strong>ch</strong>en Leiter. Er ist für die ri<strong>ch</strong>tige S<strong>ch</strong>lüsselausgabe<br />

bzw. die korrekte S<strong>ch</strong>lüsselrücknahme verantwortli<strong>ch</strong>.<br />

9.3 Zugang Dritter<br />

Der Zugang für das Energieversorgungsunternehmen und Feuerwehr ist anlagespezifis<strong>ch</strong> zu regeln.<br />

Die Feuerwehr muss über den Zutritt zu den elektris<strong>ch</strong>en Anlagen instruiert werden.<br />

Die Instruktion ist auf dem Instruktionsverzei<strong>ch</strong>nis zu dokumentieren. Die Instruktion ist alle drei<br />

Jahre zu wiederholen.<br />

MS ID/Vers 70140/00<br />

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