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Allgemeine Bestimmungen - Armasuisse - admin.ch

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tV (te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Vorgabe) Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Weisung<br />

Si<strong>ch</strong>erheitskonzept Starkstromanlagen;<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bestimmungen</strong> Si<strong>ch</strong>erheitskonzept SIKO<br />

6.3 Aufträge<br />

6.3.1 Arbeitsauftrag<br />

Mündli<strong>ch</strong>er oder s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er Auftrag zum Arbeiten an elektris<strong>ch</strong>en Anlagen. Er gibt Auskunft über<br />

S<strong>ch</strong>altzustand, S<strong>ch</strong>althandlungen (wenn ni<strong>ch</strong>t spez. S<strong>ch</strong>altauftrag), zu treffende S<strong>ch</strong>utzmassnahmen,<br />

den erforderli<strong>ch</strong>en Arbeitsablauf, Fremdeinspeisungen, mögli<strong>ch</strong>e andere elektris<strong>ch</strong>e und<br />

ni<strong>ch</strong>telektris<strong>ch</strong>e Anlagen, Lage der Anlageteile.<br />

6.3.2 S<strong>ch</strong>altauftrag/S<strong>ch</strong>altprogramm<br />

Mündli<strong>ch</strong>er oder s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er Auftrag zum S<strong>ch</strong>alten von elektris<strong>ch</strong>en Anlagen. Kann mit dem Arbeitsauftrag<br />

kombiniert sein. Umfasst Anlass, Anlageteil, Ort, Datum, Zeit, verantwortli<strong>ch</strong>e Person.<br />

(StV Art. 69)<br />

S<strong>ch</strong>altungen im Ho<strong>ch</strong>spannungsnetz und anspru<strong>ch</strong>svolle Aktionen im Niederspannungsnetz dürfen<br />

nur mit s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>altprogrammen ausgeführt werden.<br />

Ausnahmen:<br />

� Bei Störungen sind S<strong>ch</strong>altungen ohne S<strong>ch</strong>altprogramme zulässig, wenn der S<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigte<br />

persönli<strong>ch</strong> die Aufsi<strong>ch</strong>t und Verantwortung übernimmt.<br />

� In einfa<strong>ch</strong>en Fällen dürfen der S<strong>ch</strong>altauftrag und die notwendigen Informationen dur<strong>ch</strong> den<br />

S<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigten mündli<strong>ch</strong> erteilt werden. Mündli<strong>ch</strong> erteilte S<strong>ch</strong>altaufträge sind vom Beauftragten<br />

zu wiederholen.<br />

Jeder an einem Programm Beteiligte muss si<strong>ch</strong> an die Vorgaben des S<strong>ch</strong>altprogramms halten. Der<br />

Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e hat die Pfli<strong>ch</strong>t alle Beteiligte über den S<strong>ch</strong>altzustand der Anlagen und Leitungen<br />

zu orientieren.<br />

MS ID/Vers 70140/00<br />

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