Allgemeine Bestimmungen - Armasuisse - admin.ch
Allgemeine Bestimmungen - Armasuisse - admin.ch
Allgemeine Bestimmungen - Armasuisse - admin.ch
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
tV (te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Vorgabe) Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Weisung<br />
Si<strong>ch</strong>erheitskonzept Starkstromanlagen;<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bestimmungen</strong> Si<strong>ch</strong>erheitskonzept SIKO<br />
6 Begriffbestimmungen<br />
6.1 Anlageteile<br />
6.1.1 Ho<strong>ch</strong>spannungsanlagen<br />
Die Ho<strong>ch</strong>spannungsanlage wird mit einer Spannung grösser 1000VAC betrieben.<br />
6.1.2 Niederspannungsanlagen<br />
Niederspannungsanlagen, bei wel<strong>ch</strong>en die Betriebsspannung grösser 50VAC, kleiner 1000VAC<br />
ist.<br />
6.1.3 Übergang Netz/Installation<br />
Dies ist die Übergangsstelle Netz (Ho<strong>ch</strong>spannungsanlage = Vorlagepfli<strong>ch</strong>tig) zur Installation (Niederspannungsanlage<br />
= Kontrollpfli<strong>ch</strong>tig.)<br />
6.1.4 S<strong>ch</strong>altgerätekombinationen<br />
S<strong>ch</strong>altgerätekombinationen sind die Zusammenfassung eines oder mehrerer Niederspannungss<strong>ch</strong>altgeräte<br />
mit zugehörigem Material zum Steuern, Messen und Melden sowie der S<strong>ch</strong>utz- und<br />
Regeleinri<strong>ch</strong>tungen usw.<br />
Sie wird unter Verantwortung des Herstellers komplett zusammengebaut, mit allen inneren elektris<strong>ch</strong>en<br />
und me<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en Verbindungen und Konstruktionsteilen.<br />
Der Hersteller belegt bei der Lieferung mit der Konformitätserklärung, dass die Anlage den Normen<br />
entspri<strong>ch</strong>t.<br />
6.1.5 Niederspannungsinstallationen<br />
Installationen sind:<br />
a. Hausinstallationen na<strong>ch</strong> Artikel 16 des Elektrizitätsgesetzes unter Eins<strong>ch</strong>luss der fest anges<strong>ch</strong>lossenen,<br />
ortsfesten Erzeugnisse.<br />
b. Installationen, die aus einer Hausinstallation gespiesen werden, mit ihr örtli<strong>ch</strong> zusammenhängen<br />
und si<strong>ch</strong> auf einem Areal befinden, über das der Inhaber der speisenden Hausinstallation<br />
das Verfügungsre<strong>ch</strong>t hat, sowie Verbindungsleitungen zwis<strong>ch</strong>en Hausinstallationen, die über<br />
privaten oder öffentli<strong>ch</strong>en Grund führen.<br />
c. Eigenversorgungsanlagen mit oder ohne Verbindung zu einem Niederspannungsverteilnetz.<br />
d.<br />
Stromverteilende und stromverbrau<strong>ch</strong>ende Installationen, die unmittelbar aus dem öffentli<strong>ch</strong>en<br />
Niederspannungsverteilnetz gespiesen werden, insbesondere Installationen für:<br />
1. Strassen und öffentli<strong>ch</strong>e Plätze sowie für Tunnels und andere unterirdis<strong>ch</strong>e Bauten<br />
2. Fris<strong>ch</strong>- und Abwasserreinigungsanlagen<br />
3. Baustellen, Märkte, Zirkus- und S<strong>ch</strong>austellerbetriebe, landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Mas<strong>ch</strong>inen usw.<br />
e. Installationen in Zivils<strong>ch</strong>utzbauten.<br />
f. Ortsfeste Erzeugnisse oder provisoris<strong>ch</strong>e Installationen, die an Installationen na<strong>ch</strong> den Bu<strong>ch</strong>staben<br />
a-f fest anges<strong>ch</strong>lossen werden.<br />
Grenzstelle zwis<strong>ch</strong>en der Ans<strong>ch</strong>lussleitung des öffentli<strong>ch</strong>en Netzes und der Installation sind<br />
MS ID/Vers 70140/00<br />
10/29