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Allgemeine Bestimmungen - Armasuisse - admin.ch

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tV (te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Vorgabe) Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Weisung<br />

Si<strong>ch</strong>erheitskonzept Starkstromanlagen;<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bestimmungen</strong> Si<strong>ch</strong>erheitskonzept SIKO<br />

6 Begriffbestimmungen<br />

6.1 Anlageteile<br />

6.1.1 Ho<strong>ch</strong>spannungsanlagen<br />

Die Ho<strong>ch</strong>spannungsanlage wird mit einer Spannung grösser 1000VAC betrieben.<br />

6.1.2 Niederspannungsanlagen<br />

Niederspannungsanlagen, bei wel<strong>ch</strong>en die Betriebsspannung grösser 50VAC, kleiner 1000VAC<br />

ist.<br />

6.1.3 Übergang Netz/Installation<br />

Dies ist die Übergangsstelle Netz (Ho<strong>ch</strong>spannungsanlage = Vorlagepfli<strong>ch</strong>tig) zur Installation (Niederspannungsanlage<br />

= Kontrollpfli<strong>ch</strong>tig.)<br />

6.1.4 S<strong>ch</strong>altgerätekombinationen<br />

S<strong>ch</strong>altgerätekombinationen sind die Zusammenfassung eines oder mehrerer Niederspannungss<strong>ch</strong>altgeräte<br />

mit zugehörigem Material zum Steuern, Messen und Melden sowie der S<strong>ch</strong>utz- und<br />

Regeleinri<strong>ch</strong>tungen usw.<br />

Sie wird unter Verantwortung des Herstellers komplett zusammengebaut, mit allen inneren elektris<strong>ch</strong>en<br />

und me<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en Verbindungen und Konstruktionsteilen.<br />

Der Hersteller belegt bei der Lieferung mit der Konformitätserklärung, dass die Anlage den Normen<br />

entspri<strong>ch</strong>t.<br />

6.1.5 Niederspannungsinstallationen<br />

Installationen sind:<br />

a. Hausinstallationen na<strong>ch</strong> Artikel 16 des Elektrizitätsgesetzes unter Eins<strong>ch</strong>luss der fest anges<strong>ch</strong>lossenen,<br />

ortsfesten Erzeugnisse.<br />

b. Installationen, die aus einer Hausinstallation gespiesen werden, mit ihr örtli<strong>ch</strong> zusammenhängen<br />

und si<strong>ch</strong> auf einem Areal befinden, über das der Inhaber der speisenden Hausinstallation<br />

das Verfügungsre<strong>ch</strong>t hat, sowie Verbindungsleitungen zwis<strong>ch</strong>en Hausinstallationen, die über<br />

privaten oder öffentli<strong>ch</strong>en Grund führen.<br />

c. Eigenversorgungsanlagen mit oder ohne Verbindung zu einem Niederspannungsverteilnetz.<br />

d.<br />

Stromverteilende und stromverbrau<strong>ch</strong>ende Installationen, die unmittelbar aus dem öffentli<strong>ch</strong>en<br />

Niederspannungsverteilnetz gespiesen werden, insbesondere Installationen für:<br />

1. Strassen und öffentli<strong>ch</strong>e Plätze sowie für Tunnels und andere unterirdis<strong>ch</strong>e Bauten<br />

2. Fris<strong>ch</strong>- und Abwasserreinigungsanlagen<br />

3. Baustellen, Märkte, Zirkus- und S<strong>ch</strong>austellerbetriebe, landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Mas<strong>ch</strong>inen usw.<br />

e. Installationen in Zivils<strong>ch</strong>utzbauten.<br />

f. Ortsfeste Erzeugnisse oder provisoris<strong>ch</strong>e Installationen, die an Installationen na<strong>ch</strong> den Bu<strong>ch</strong>staben<br />

a-f fest anges<strong>ch</strong>lossen werden.<br />

Grenzstelle zwis<strong>ch</strong>en der Ans<strong>ch</strong>lussleitung des öffentli<strong>ch</strong>en Netzes und der Installation sind<br />

MS ID/Vers 70140/00<br />

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