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<strong>wegebau</strong><br />

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Konstruktive Entwurfsri<strong>ch</strong>tlinien<br />

Vors<strong>ch</strong>riften der S<strong>ch</strong>weizer Normenvereinigung:<br />

- SNV 640 269 a Si<strong>ch</strong>tverhältnisse bei öffentli<strong>ch</strong>en Strassen u.a.<br />

- SNV 640 630 Bushaltestellen<br />

- SNV 640 620 private Einmündungen in Ers<strong>ch</strong>liessungsstrassen<br />

Normalien für den Bau von Entwässerungsanlagen und Strassen, Tiefbauamt der Stadt Züri<strong>ch</strong>, 1981<br />

(können direkt beim Tiefbauamt bezogen werden).<br />

Wegbreiten<br />

200<br />

25<br />

55<br />

90 280<br />

Mindestbreite der Wege + (2 x 10)<br />

75 110 300<br />

Masse in cm<br />

Abb. 32<br />

Mindestbreiten für Wege<br />

Gefälle<br />

Quergefälle in Geraden<br />

Um einen Optimalen Wasserabfluss si<strong>ch</strong>erzustellen sollte in Geraden ein einseitiges oder da<strong>ch</strong>förmiges Gefälle<br />

mit 2.5 - 3.0% ausgebildet werden.<br />

Quergefälle in Kurven<br />

Aufgrund der Fliehkraft sollten in Kurven Quergefälle immer na<strong>ch</strong> innen ausgebildet werden. Bei<br />

Siedlungsstrassen in bebautem Gebiet kann auf das minimale Quergefälle reduziert werden.<br />

Längsgefälle<br />

Wasserführende Strassenränder sollten eine Längsneigung von min. 0.5% aufweisen. Deshalb empfiehlt es si<strong>ch</strong><br />

bei der Projektierung für den gesamten Strassenberei<strong>ch</strong> ein Längsgefälle von min. 0.5% vorzusehen.<br />

Bei 40 km/h ist ein maximales Längsgefälle von 12% mögli<strong>ch</strong>.<br />

<strong>hsr</strong> te<strong>ch</strong>nik in der lands<strong>ch</strong>aftsar<strong>ch</strong>itektur prof. peter pets<strong>ch</strong>ek

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