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spielplätze | http://te<strong>ch</strong>nikseiten.<strong>hsr</strong>.<strong>ch</strong><br />

Einleitung 1<br />

Normen 1<br />

Planungsgrundsätze 1<br />

Grundsätzli<strong>ch</strong>e Überlegungen zur Planung 1<br />

Konstruktions- und Gestaltungshinweise 2<br />

Untergrund im Fallberei<strong>ch</strong> von Spielplatzgeräten 3<br />

Fallhöhe 3<br />

Materialien 4<br />

Inspektion und Wartung 5<br />

Beispiele 5<br />

Spielplatz Züri<strong>ch</strong>horn 5<br />

Spielplatz Fabrik am Wasser 6<br />

Spielplatz Sihlpromenade 6<br />

Literatur 7


spielplätze | 1<br />

Einleitung<br />

"Ein Spiel ist der Weg der Kinder zur Erkenntnis der Welt, in der sie leben und<br />

die zu verändern sie berufen sind." Maxim Gorki<br />

Normen<br />

- SIA 318<br />

- EN 1176<br />

- EN 1177<br />

- bfu-Dokumentation 2.025 Spielräume<br />

- bfu-Dokumentation 2.026 Gewässer<br />

Planungsgrundsätze<br />

Grundsätzli<strong>ch</strong>e Überlegungen zur Planung<br />

Spielen ist für die Entwicklung der Kinder von ents<strong>ch</strong>eidender Bedeutung. Eine ausgewogene Auswahl an<br />

standortunabhängigen Spielen und standortgebundenen Spielgeräten ist für die Attraktivität der Spielplätze sehr<br />

wi<strong>ch</strong>tig und erhöht deren pädagogis<strong>ch</strong>en Wert.<br />

Der Spielwert eines Spielplatzes wird erhöht, wenn Kinder die Mögli<strong>ch</strong>keit haben, mit begrenzten Risiken,<br />

Erfahrungen zu sammeln. Ein Kind soll lernen, mit Gefahren umzugehen. Dabei sind die wi<strong>ch</strong>tigsten Grundsätze<br />

für die Planung eines Spielplatzes:<br />

- Wahl des Standortes und der Zugängli<strong>ch</strong>keit unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung des Geländes<br />

- Klare Abgrenzung des Spielplatzes von der Strasse<br />

- Spielangebote für unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e Altersklassen (räumli<strong>ch</strong> getrennt, dem Gefahrenbewusstsein angepasst)<br />

- Bei der Finazierung die Aufwendungen für Unterhalt, Kontrolle und Reparaturen ni<strong>ch</strong>t vergessen<br />

- Keine Dominanz monofunktionaler Einri<strong>ch</strong>tungen<br />

- Mehrfa<strong>ch</strong>nutzung (Umdeutung) von Spieleinri<strong>ch</strong>tungen sollte mögli<strong>ch</strong> sein<br />

- Erfahrung der natürli<strong>ch</strong>en und städtis<strong>ch</strong>en Umwelt<br />

- Angebot an unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en Raumstrukturierungen und Arealbildungen<br />

- Ermögli<strong>ch</strong>en von Gruppenspielen<br />

- Vorhandensein von Rasenflä<strong>ch</strong>en zum Turnen und wilden Toben.<br />

- Der S<strong>ch</strong>werpunkt liegt auf der Spielraumgestaltung und ni<strong>ch</strong>t auf der Spielplatzgestaltung.<br />

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spielplätze | 2<br />

Ri<strong>ch</strong>twerte als quantitative Argumentationshilfen (SenBauWohnen, Berlin, 1983):<br />

- Kategorie I (bis 6 Jahre) nutzbare Spielflä<strong>ch</strong>e mind. 150 m 2 Einzugsberei<strong>ch</strong> max. 200 m<br />

- Kategorie II (6-10 Jahre) nutzbare Spielflä<strong>ch</strong>e 450-800 m 2 Einzugsberei<strong>ch</strong> 500 m<br />

- Kategorie III (10-18 Jahre) nutzbare Spielflä<strong>ch</strong>e 600-4000 m 2 , Einzugsberei<strong>ch</strong> 1000 m<br />

Idealerweise sollte es si<strong>ch</strong> bei Kinderspielplätzen ni<strong>ch</strong>t um Restflä<strong>ch</strong>en-Spielghettos handeln, son dern um<br />

grössere, spielgeeignete Berei<strong>ch</strong>e hoher materieller und räumli<strong>ch</strong>er Differenzierung. Selbstverständli<strong>ch</strong><br />

sind geeignete Materialien auszuwählen (Ungiftigkeit von Pflanzen und verwendeten Materialien,<br />

Re generationsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit etc.).<br />

In Wohnungsnähe sollte das Kinderspiel au<strong>ch</strong> auf ni<strong>ch</strong>t dafür bestimmten Flä<strong>ch</strong>en mögli<strong>ch</strong> sein<br />

(Innenhöfe, Dur<strong>ch</strong>gänge, verkehrsberuhigte Strassen etc.).<br />

Bereits bei der Erstellung sollte der Unterhalt mit einbere<strong>ch</strong>net werden. Als Faustformel re<strong>ch</strong>net man für den<br />

jährli<strong>ch</strong>en Unterhalt 3% der Erstellungskosten, jedo<strong>ch</strong> ohne den Bodenbelag. Der Unterhaltsaufwand für den<br />

Bodenbelag unters<strong>ch</strong>eidet si<strong>ch</strong> je na<strong>ch</strong> Ausführung sehr stark. Spielgeräte lassen si<strong>ch</strong> in der Regel über 15 Jahre<br />

abs<strong>ch</strong>reiben.<br />

Konstruktions- und Gestaltungshinweise<br />

Allgemeines<br />

1. Feste Verbindung der Geräte mit dem Untergrund<br />

2. Abrundungen sämtli<strong>ch</strong>er Ecken und Kanten der Spielgeräte<br />

3. Verwendung von splitterarmen Oberflä<strong>ch</strong>en, ohne s<strong>ch</strong>arfe oder vorspringende Kanten und hervorstehende<br />

Teile (S<strong>ch</strong>rauben, Nägel)<br />

4. Grundsätzli<strong>ch</strong> dürfen si<strong>ch</strong> Fallräume von Spielgeräten überlappen, ausser bei Geräten mit grosser<br />

Bewegungsenergie wie z.B. S<strong>ch</strong>aukeln und Ruts<strong>ch</strong>en.<br />

5. Angemessene Anordnung von Bänken und Grünanlagen (Mögli<strong>ch</strong>keit zu passiver Überwa<strong>ch</strong>ung dur<strong>ch</strong><br />

Erwa<strong>ch</strong>sene)<br />

6. Au<strong>ch</strong> Objekte, die keinen Spielgeräte aus Si<strong>ch</strong>t der Norm sind, müssen den Normen entspre<strong>ch</strong>en, wenn Sie<br />

zum Spiel genutzt werden können (z.B. Mauern, Baumstämme, Boote, Traktoren,...)!<br />

7. S<strong>ch</strong>attige Zonen für Spielgeräte und Sitzplätze<br />

8. Notwendige Einfriedungen mit s<strong>ch</strong>liessbaren Türen versehen<br />

9. Nahe liegende Kleingewässer immer Einzäunen, au<strong>ch</strong> wenn sie ni<strong>ch</strong>t zur eigentli<strong>ch</strong>en Spielflä<strong>ch</strong>e gehören.<br />

9. Beleu<strong>ch</strong>tung der öffentli<strong>ch</strong>en Wege<br />

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spielplätze | 3<br />

Untergrund im Fallberei<strong>ch</strong> von Spielplatzgeräten<br />

Um Verletzungen dur<strong>ch</strong> Fallen oder Springen zu vermeiden muss der Fallraum (ab 60cm) mit der Aufprallflä<strong>ch</strong>e<br />

frei von Hindernissen sowie ausrei<strong>ch</strong>end stossdämpfend sein. Die Aufprallflä<strong>ch</strong>en dürfen si<strong>ch</strong> übers<strong>ch</strong>neiden,<br />

ausgenommen bei drehenden und s<strong>ch</strong>wingenden Geräten. Die minimale Breite dieser Fallhöhe beträgt 1.50m. Ab<br />

einer Fallhöhe von 1.50m vergrössert si<strong>ch</strong> die Breite na<strong>ch</strong> der Formel:<br />

X = 2/3 Fallhöhe + 50cm<br />

X = Länge der Aufprallflä<strong>ch</strong>e<br />

Fallhöhe<br />

Das Mindestmass der Aufprallflä<strong>ch</strong>e ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> der freien Fallhöhe:<br />

Freie Fallhöhe<br />

Breite des Fallraumes X(cm)<br />

0 - 150 150<br />

200 185<br />

250 215<br />

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spielplätze | 4<br />

Materialien<br />

Die Wahl des ri<strong>ch</strong>tigen Bodenbelags hängt vom Gerät und der freien Fallhöhe ab. Dabei ist der Abnützung<br />

und Beanspru<strong>ch</strong>ung des Bodens sowie seiner unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en Eigens<strong>ch</strong>aften in vers<strong>ch</strong>iedenen Jahreszeiten<br />

gebührend Re<strong>ch</strong>nung zu tragen. Man unters<strong>ch</strong>eidet zwis<strong>ch</strong>en natürli<strong>ch</strong>en und künstli<strong>ch</strong>en Bodenbelägen.<br />

Natürli<strong>ch</strong>e Bodenbeläge erfordern vermehrten Unterhalt.<br />

Material Anwendung kritis<strong>ch</strong>e Falls<strong>ch</strong>utzhöhe<br />

Hartbelag für befahrbare Flä<strong>ch</strong>en, Ballspiele bis 60cm<br />

Asphalt, Beton<br />

Naturbelag für Gruppenspiele, Ballspiele bis 1.00m<br />

Erde, Lehm, Gras<br />

Mergel oder Kies gewalzt<br />

Rasen bei Geräten und Spielfeldern bis 1.00m<br />

Rundkies unter Spielplatzgeräten 2.00 bis 3.00m<br />

Körnung 4-8mm<br />

Einstreutiefe mind. 40cm<br />

Quarzsand unter Spielplatzgeräten 2.00 bis 3.00m<br />

Einstreutiefe mind. 40cm<br />

Falls<strong>ch</strong>utzplatten bei Spielfeldern und Spielplatzgeräten 1.00 bis 3.00m<br />

und fest eingebaute Falls<strong>ch</strong>utzbeläge<br />

(vgl.<br />

bfu-Liste 'Künstli<strong>ch</strong>e Falls<strong>ch</strong>utzmaterialien)<br />

Rindens<strong>ch</strong>nitzel unter Spielplatzgeräten 2.00 bis 3.00m in fris<strong>ch</strong>em<br />

von ca. 10cm Länge.<br />

trockenem,aufgelockertem<br />

Einstreutiefe mind. 40cm<br />

Zustand<br />

Holzs<strong>ch</strong>nitzel Granulat unter Spielplatzgeräten 2.00 bis 3.00m in fris<strong>ch</strong>em,<br />

Einstreutiefe mind. 40cm<br />

trockenem, aufgelockertem<br />

Zustand<br />

Sand<br />

Sand erfüllt die Anforderungen als Falls<strong>ch</strong>utzmittel nur dann, wenn bindige Bestandteile herausgewas<strong>ch</strong>en<br />

sind (z.B. bei Flusssand). Spielsand zum Formen darf im Fallraum von Spielplatzgeräten ni<strong>ch</strong>t verwendet<br />

werden. Bereits bei der Planung empfiehlt si<strong>ch</strong>, Sandspielflä<strong>ch</strong>en und Flä<strong>ch</strong>en für Spielplatzgeräte zu<br />

trennen.<br />

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spielplätze | 5<br />

Inspektion und Wartung<br />

Sowohl in Bau und Betrieb als au<strong>ch</strong> bei den Inspektionen und Wartungen sind die europäis<strong>ch</strong>en<br />

Si<strong>ch</strong>erheitsnormen massgebli<strong>ch</strong>.<br />

Vorzusehen sind insbesondere:<br />

- Sti<strong>ch</strong>kontrollen: Je na<strong>ch</strong> Beanspru<strong>ch</strong>ung oder Gefährdung (z.B dur<strong>ch</strong> Vandalismus) tägli<strong>ch</strong>/<br />

wö<strong>ch</strong>entli<strong>ch</strong> (z.B. dur<strong>ch</strong> Erzieher, Lehrkraft, Hausmeister).<br />

- Operative Inspektion: Püfung von Funktion und Stabilität zwis<strong>ch</strong>en einem Monat und drei Monaten (z.B. dur<strong>ch</strong><br />

Hausmeister, sa<strong>ch</strong>kundige Person)<br />

- Jährli<strong>ch</strong>e Hauptinspektion: Feststellung des allgemeinen betriebssi<strong>ch</strong>eren Zustandes von Anlage, Fundamenten<br />

und Oberflä<strong>ch</strong>en, Kontrolle auf Vers<strong>ch</strong>leiss, Verrottung, vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison dur<strong>ch</strong> eine<br />

sa<strong>ch</strong>kundige Person<br />

Beispiele<br />

Spielplatz Züri<strong>ch</strong>horn - Vets<strong>ch</strong> Nipkow Lands<strong>ch</strong>aftsar<strong>ch</strong>itekten<br />

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spielplätze | 6<br />

Spielplatz Fabrik am Wasser - S<strong>ch</strong>weingruber Zulauf Lands<strong>ch</strong>aftsar<strong>ch</strong>itekten<br />

Spielplatz Sihlpromenade<br />

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spielplätze | 7<br />

Literatur<br />

- bfu- Dokumentation 2.025 'Spielräume'<br />

- bfu- Dokumentation 2.026 'Gewässer'<br />

- DIN-Tas<strong>ch</strong>enbu<strong>ch</strong> 105 'Spielplätze und Freizeitanlagen', 6. Auflage, Beuth 2009<br />

- Agde, G., Nagel, A., Ri<strong>ch</strong>ter, I. Si<strong>ch</strong>erheit auf Kinderspielplätzen. Wiesbaden: Bauverlag, 1989.<br />

- Kraus, Beat. Spiel für den Spielplatz. Basel: Lenos Verlag, 1983.<br />

- Wohlin, Hans. Freiflä<strong>ch</strong>en für Kinder. Mün<strong>ch</strong>en: Callwey Verlag, 1970.<br />

Sportanlagen<br />

-<br />

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