Erläuterung UTA Abrechnungsunterlagen
Erläuterung UTA Abrechnungsunterlagen
Erläuterung UTA Abrechnungsunterlagen
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Abrechnungsservice<br />
Alle Details übersichtlich zusammengefasst:<br />
Der Einzelpostennachweis<br />
Auf dem Einzelpostennachweis fi nden Sie übersichtlich alle Details zu den jeweiligen Transaktionen pro Fahrzeug und Datum<br />
aufgelistet. Damit behalten Sie stets die Kontrolle über Ihre Fuhrparkkosten.<br />
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich kostenlos für den digitalen Datenausgang freischalten und beziehen Sie den Einzelpostennachweis<br />
in elektronischer Form. Ihnen stehen die Daten nicht nur früher zur Verfügung, Sie können diese auch für eigene<br />
Auswertungen nutzen und in Ihre Controlling-Systeme einspielen.<br />
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Alle Transaktionen im Überblick<br />
Hier fi nden Sie für jedes Fahrzeug die jeweils angefallenen Transaktionen sowie die Gesamtsumme.<br />
Die Informationen im Detail:<br />
Datum (1)<br />
Produktart und Lieferort (2)<br />
Steuerliches Leistungsland (sLD)* (3)<br />
Hinweis auf ursprüngliches Leistungsland (uLD) falls abweichend vom steuerlichen Leistungsland* (4)<br />
Menge und Mengeneinheit (5)<br />
Einzelpreis (6)<br />
Netto- und Bruttobetrag in jeweiliger Landeswährung (7) + (8)<br />
Netto- und Bruttobetrag in Zahlungswährung (9) + (10)<br />
Gesamtsumme je Fahrzeug (11)<br />
* Im Rahmen des Mehrwertsteuerpaket 2010 ist bei der Rechnungslegung von bestimmten Dienstleistungen seit Januar 2010 der Firmensitz des Leistungsempfängers für die Berechnung<br />
der USt ausschlaggebend. Da <strong>UTA</strong> in Deutschland ansässig ist und sich in der umsatzsteuerlichen Leistungskette befi ndet, werden diese Dienstleistungen nach Deutschland<br />
verlagert und werden deshalb in der Spalte steuerliches Leistungsland (sLD) unter DEU aufgeführt. Damit Sie Ihre Transaktionen optimal nachvollziehen können, liefern wir<br />
Ihnen im Einzelpostennachweis zusätzlich die Information, in welchem Land die Leistung ursprünglich bezogen wurde (uLD). <strong>UTA</strong> hat seinerseits das Reverse Charge Verfahren<br />
anzuwenden, wenn der umsatzsteuerpfl ichtige Leistungsempfänger nicht in Deutschland ansässig ist. In diesem Fall wird eine zusätzliche Übersicht jeder Abrechnung beigefügt.