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4.3. Verkehrserziehung<br />
Im Rahmen der Verkehrserziehung sollen die Schülerinnen und Schüler im Unterricht<br />
einerseits (z.B. Klasse 5 Ek „Wir in unserer n<strong>eu</strong>en Schule“, Stadtplanarbeit)<br />
und in Zusammenarbeit mit der Verkehrssicherheitsberatung der<br />
Kreispolizeibehörde Borken lernen, Verantwortung für sich selbst und andere<br />
Verkehrsteilnehmer zu übernehmen.<br />
Die Verkehrserziehung folgt einem mehrstufigen Aufbau, der sich von der Unterstufe<br />
bis in die Oberstufe zieht. In der Klasse 5 wird von den Sicherheitsberatern<br />
der Polizei die Gefahr des „Tote Winkels“ theoretisch und praktisch<br />
verd<strong>eu</strong>tlicht.<br />
Den sechsten Klassen erläutern die Sicherheitsberater die Gefahren des<br />
Bremsweges eines Kfz.<br />
In der Jahrgangsstufe 11 schulen die Beamten der Kreispolizeibehörde die<br />
Schülerinnen im Rahmen des „Schutzengelprogramms“. Neben der Selbstverantwortung<br />
wird hier auch das soziale Engagement und die Kooperationsbereitschaft<br />
gefördert, wenn es darum geht, sein eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen<br />
und sich für andere einzusetzen.<br />
Zielvorstellung – Evaluation:<br />
Ziel der Verkehrserziehung ist es, den Schülerinnen und Schülern Wissen an die Hand zu geben, das es<br />
ihnen ermöglicht gefahrlos am Straßenverkehr teilzunehmen. Damit werden die Inhalte, die in der Grundschule<br />
im Rahmen der Verkehrserziehung vermittelt werden, fortgesetzt. Im Fokus der Verkehrserziehung<br />
steht zur Zeit die aktive Teilnahme am Straßenverkehr (Klasse 5 und 6) und die Teilnahme als Beifahrer<br />
(Jgst. 11).<br />
Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte die Verkehrserziehung zu einem wiederkehrenden Element werden.<br />
Wichtig scheint besonders eine Auffrischung der Verhaltensregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr<br />
in den Klassen 8 oder 9 zu sein.<br />
Da es sich bei der Verkehrserziehung in der Unterstufe um Pflichtveranstaltungen im Klassenverband<br />
handelt ist eine direkte Evaluation schwierig. Viel mehr kann ein Lernfortschritt nur am Verhalten der<br />
Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr ablesbar.<br />
Die Schülerinnen der Jahrgangsstufe 11 müssen sich einzeln für die Veranstaltung „Schutzengelprogramm“<br />
anmelden. Anhand der Anmeldezahlen können Rückschlüsse darauf gezogen werden, welchen Stellenwert<br />
die Schülerinnen der Veranstaltung beimessen (abzüglich Anmeldungen, die einen „unterrichtsfreien“<br />
Tag nutzen wollen).<br />
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