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13.05.2015 Aufrufe

3.2. Fortbildungsplanung I. Einleitung: Ein Blick zurück – der Blick nach vorn „Die Lehrerfortbildung im Land Nordrhein-Westfalen steht an einem Wendepunkt. […], jetzt haben alle Schulen ein Fortbildungsbudget erhalten. Im Rahmen der Überlegungen zur Weiterentwicklung des Schulprogramms sind sie aufgefordert, eine Fortbildungsplanung in einem kollegialen Prozess zu erarbeiten und Fortbildungsmaßnahmen in eigener Verantwortung durchzuführen.“ So schrieb im Jahre 2004 das Dezernat 46 (Fortbildung) der Bezirksregierung Münster. Tatsächlich standen die Schulen in NRW hier vor einem Paradigmenwechsel, weg von der rein individuellen Fortbildungsaktivität des einzelnen Lehrers, hin zu einer nach den Interessen der Schule organisierten, planmäßig entwickelten Fortbildungskonzeption. Dabei stand für uns zunächst die Lösung der rein verfahrenstechnischen Probleme im Vordergrund (Antragswesen, Rechtliches, Finanzverwaltung), dann – auf der Grundlage der ersten Erfahrungen - die Verbesserung und konzeptionelle Ausgestaltung der Fortbildungsplanung. Im Schuljahr 2007/08 sind wir an genau dieser Stelle angelangt, die Fortbildungsaktivität weiter zu steigern und ihr eine konzeptionelle, am Schulprogramm orientierte Richtung zu geben. II. Das Verfahren II.1 Ist-Zustand Der Fortbildungsetat wurde für unsere Schule in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt (von 1120,60 € auf 2430,00 €), was an der steigenden Zahl der Kolleginnen und Kollegen lag, aber vor allem an der steigenden Förderung der Fort- und Weiterbildung durch das Land. Diese Gelder gerecht zu verteilen, war der erste Auftrag. Folgendes Verfahren setzte sich durch: 50

Die Lehrerkonferenz erörtert Wünsche und Vorstellungen zu kollegiumsweiten Fortbildungen im kommenden Schuljahr und bestimmt gegebenenfalls ein Vorbereitungsteam. Die Fachkonferenzen entwickeln Vorschläge zu fachbezogenen Fortbildungen und konkretisieren diese möglichst weit. In einer nächsten Lehrerkonferenz wird der konkrete Vorschlag des Vorbereitungsteams abgestimmt. In eir nächsten Fachkonferenz/ Fachgruppensitzung wird die konkrete Planung abgestimmt. Die Fortbildungsetatkonferenz entscheidet vorläufig über die Durchführung der Fortbildungen bzw. über deren Bezuschussung. Die letzte Entscheidung hat die Schulleitung. Kurzfristige, individuelle Fortbildungswünsche können ebenfalls eingereicht werden. Bei fachspezifischen Fortbildungen soll dabei Rücksprache mit den Fachkonferenzvorsitzenden genommen werden. Ein bestimmter Betrag für die individuelle Bildungsplanung wird stets eingerichtet. Zentrales Instrument der Prozesssteuerung ist die Fortbildungsetatkonferenz. Diese Konferenz tagt aus organisatorischen Gründen im Anschluss an die allgemeine Haushaltskonferenz Ende Januar. Die Beteiligung des Kollegiums erfolgt hier über die Fachkonferenzvorsitzenden. Das Vorgehen hat sich bislang bewährt. Die Verausgabung der Gelder soll innerhalb von zwei Jahren tatsächlich erfolgen. Dieses Zeitfenster war wichtig, um einerseits genügend Planungszeit einzuräumen, andererseits aber effektiv nicht benötigte Gelder wieder der gemeinsamen Kasse zuzuführen. Die Koordination des Prozesses, d.h. vornehmlich die Initiierung und Kontrolle des organisatorischen und verwaltungstechnischen Ablaufes, übernimmt der Fortbildungsbeauftragte. Die Abrechnung und Nachweisführung erfolgen über das Sekretariat der Schule. Über die tatsächliche Realisierung einer Veranstaltung entscheidet letztendlich die Schulleitung. 51

Die Lehrerkonferenz erörtert<br />

Wünsche und Vorstellungen<br />

zu kollegiumsweiten<br />

Fortbildungen im kommenden<br />

Schuljahr und bestimmt<br />

gegebenenfalls ein Vorbereitungsteam.<br />

Die Fachkonferenzen<br />

entwickeln Vorschläge<br />

zu fachbezogenen<br />

Fortbildungen und<br />

konkretisieren diese<br />

möglichst weit.<br />

In einer nächsten Lehrerkonferenz<br />

wird<br />

der konkrete Vorschlag<br />

des Vorbereitungsteams<br />

abgestimmt.<br />

In eir nächsten Fachkonferenz/<br />

Fachgruppensitzung<br />

wird die<br />

konkrete Planung abgestimmt.<br />

Die Fortbildungsetatkonferenz<br />

entscheidet<br />

vorläufig über<br />

die Durchführung der<br />

Fortbildungen bzw.<br />

über deren Bezuschussung.<br />

Die letzte Entscheidung<br />

hat die Schulleitung.<br />

Kurzfristige, individuelle Fortbildungswünsche können ebenfalls eingereicht<br />

werden. Bei fachspezifischen Fortbildungen soll dabei Rücksprache mit den<br />

Fachkonferenzvorsitzenden genommen werden. Ein bestimmter Betrag für die<br />

individuelle Bildungsplanung wird stets eingerichtet.<br />

Zentrales Instrument der Prozessst<strong>eu</strong>erung ist die Fortbildungsetatkonferenz.<br />

Diese Konferenz tagt aus organisatorischen Gründen im Anschluss an die<br />

allgemeine Haushaltskonferenz Ende Januar. Die Beteiligung des Kollegiums<br />

erfolgt hier über die Fachkonferenzvorsitzenden. Das Vorgehen hat sich bislang<br />

bewährt.<br />

Die Verausgabung der Gelder soll innerhalb von zwei Jahren tatsächlich erfolgen.<br />

Dieses Zeitfenster war wichtig, um einerseits genügend Planungszeit einzuräumen,<br />

andererseits aber effektiv nicht benötigte Gelder wieder der gemeinsamen<br />

Kasse zuzuführen.<br />

Die Koordination des Prozesses, d.h. vornehmlich die Initiierung und Kontrolle<br />

des organisatorischen und verwaltungstechnischen Ablaufes, übernimmt der<br />

Fortbildungsbeauftragte. Die Abrechnung und Nachweisführung erfolgen über<br />

das Sekretariat der Schule. Über die tatsächliche Realisierung einer Veranstaltung<br />

entscheidet letztendlich die Schulleitung.<br />

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