Euro-Info Nr. 06/2013

07.05.2015 Aufrufe

Corporate Social Responsibility (CSR) Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments fordert Verschärfung zur nichtfinanziellen Berichterstattung Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Bericht von MdEP Raffaele Baldassarre (EVP, Italien) zum Richtlinienvorschlag zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen und zu Diversity am 17. Dezember 2013 mit großer Mehrheit verabschiedet. Der im Rechtsausschuss angenommene Legislativbericht enthält im Vergleich zum Kommissionsvorschlag einige Änderungen. So soll bei den Themen, über die ein Unternehmen nach dem Kommissionsvorschlag berichten muss, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung, jetzt auch der soziale Dialog hinzukommen. Unternehmen, die ohnehin Verfahren zur Sorgfaltspflicht eingeführt haben („Due Diligence“), sollen über diese berichten. Des Weiteren muss berichtet werden über die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, dem Betrieb, den Produkten oder den Geschäftsbeziehungen des Unternehmens, die schwerwiegende negative Auswirkungen auf diese Bereiche haben können sowie die Handhabung dieser Risiken durch das Unternehmen. Auch muss eine Beschreibung der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens erfolgen. Verfolgt ein Unternehmen in Bezug auf einen oder mehrere dieser Belange keine Politik, dann muss es eine klare und ordnungsgemäß ge- rechtfertigte Erklärung abgeben. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag, wonach eine einfache Erklärung ausreichend war, ist diese Anforderung somit gestiegen. Eine Erleichterung im Vergleich zum Kommissionsentwurf ist es, dass eine Veröffentlichung zu bestimmten Informationen nicht erfolgen muss, wenn sie nach Auffassung des Unternehmens den unternehmerischen Interessen ernsthaft schaden würde. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag ist auch neu, dass sich das Unternehmen bei der Bereitstellung der Informationen auf internationale Standards, wie z. B. die OECD- Leitsätze für multinationale Unternehmen, stützen muss. Vor dem Hintergrund dieser Vorschrift muss die Europäische Kommission unter Beteiligung der relevanten Stakeholder Leitfäden zur Nutzung der internationalen Standards und zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, inklusive zu sektoralen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, erstellen. Die Leitfäden müssen 12 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie veröffentlicht werden. Die BDA lehnt den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission aufgrund seines verfehlten Ansatzes insgesamt ab und hat entsprechend auch den Baldassarre-Bericht abgelehnt. Nr. 06 | 20. Dezember 2013 Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über den Baldassarre-Bericht zu „Nonfinancial reporting“ Einigung zur Bankenunion Sozialministerrat am 9. Dezember 2013: Politische Einigung über die „Durchsetzungsrichtlinie“ Europäischer Qualitätsrahmen für Praktika Mitteilung zu Umstrukturierungen von Unternehmen Trilog-Einigung über die EU-Mobilitätsrichtlinie CSR-Preis 2014 der Bundesregierung Zweites UN-Forum zu Wirtschaft und Menschenrechten, Genf HDE-Konferenz zur gesellschaftlichen Verantwortung von international tätigen Handelsunternehmen BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Breite Straße 29 | 10178 Berlin T +49 30 2033-1908 F +49 30 2033-1905 europa@arbeitgeber.de Verantwortlich: Renate Hornung-Draus Redaktion: Stefan Sträßer Satz: Konstanze Wilgusch Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet BDA | euro-info Nr. 06 | 20. Dezember 2013

Corporate Social Responsibility (CSR)<br />

Rechtsausschuss des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments fordert Verschärfung zur nichtfinanziellen<br />

Berichterstattung<br />

Der Rechtsausschuss des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat den<br />

Bericht von MdEP Raffaele Baldassarre (EVP, Italien) zum<br />

Richtlinienvorschlag zur Offenlegung nichtfinanzieller <strong>Info</strong>rmationen<br />

und zu Diversity am 17. Dezember <strong>2013</strong> mit großer<br />

Mehrheit verabschiedet. Der im Rechtsausschuss angenommene<br />

Legislativbericht enthält im Vergleich zum Kommissionsvorschlag<br />

einige Änderungen. So soll bei den Themen, über die<br />

ein Unternehmen nach dem Kommissionsvorschlag berichten<br />

muss, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung<br />

der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und<br />

Bestechung, jetzt auch der soziale Dialog hinzukommen. Unternehmen,<br />

die ohnehin Verfahren zur Sorgfaltspflicht eingeführt<br />

haben („Due Diligence“), sollen über diese berichten. Des<br />

Weiteren muss berichtet werden über die wesentlichen Risiken<br />

im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, dem Betrieb, den Produkten<br />

oder den Geschäftsbeziehungen des Unternehmens,<br />

die schwerwiegende negative Auswirkungen auf diese Bereiche<br />

haben können sowie die Handhabung dieser Risiken durch das<br />

Unternehmen. Auch muss eine Beschreibung der Strategie und<br />

des Geschäftsmodells des Unternehmens erfolgen. Verfolgt ein<br />

Unternehmen in Bezug auf einen oder mehrere dieser Belange<br />

keine Politik, dann muss es eine klare und ordnungsgemäß ge-<br />

rechtfertigte Erklärung abgeben. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag,<br />

wonach eine einfache Erklärung ausreichend<br />

war, ist diese Anforderung somit gestiegen.<br />

Eine Erleichterung im Vergleich zum Kommissionsentwurf ist<br />

es, dass eine Veröffentlichung zu bestimmten <strong>Info</strong>rmationen<br />

nicht erfolgen muss, wenn sie nach Auffassung des Unternehmens<br />

den unternehmerischen Interessen ernsthaft schaden<br />

würde. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag ist auch neu,<br />

dass sich das Unternehmen bei der Bereitstellung der <strong>Info</strong>rmationen<br />

auf internationale Standards, wie z. B. die OECD-<br />

Leitsätze für multinationale Unternehmen, stützen muss. Vor<br />

dem Hintergrund dieser Vorschrift muss die <strong>Euro</strong>päische Kommission<br />

unter Beteiligung der relevanten Stakeholder Leitfäden<br />

zur Nutzung der internationalen Standards und zu nichtfinanziellen<br />

Leistungsindikatoren, inklusive zu sektoralen nichtfinanziellen<br />

Leistungsindikatoren, erstellen. Die Leitfäden müssen 12<br />

Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie veröffentlicht werden.<br />

Die BDA lehnt den Richtlinienvorschlag der <strong>Euro</strong>päischen<br />

Kommission aufgrund seines verfehlten Ansatzes insgesamt ab<br />

und hat entsprechend auch den Baldassarre-Bericht abgelehnt.<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>06</strong> | 20. Dezember <strong>2013</strong><br />

Abstimmung im Rechtsausschuss des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlaments über den Baldassarre-Bericht zu „Nonfinancial<br />

reporting“<br />

Einigung zur Bankenunion<br />

Sozialministerrat am 9. Dezember <strong>2013</strong>: Politische Einigung<br />

über die „Durchsetzungsrichtlinie“<br />

<strong>Euro</strong>päischer Qualitätsrahmen für Praktika<br />

Mitteilung zu Umstrukturierungen von Unternehmen<br />

Trilog-Einigung über die EU-Mobilitätsrichtlinie<br />

CSR-Preis 2014 der Bundesregierung<br />

Zweites UN-Forum zu Wirtschaft und Menschenrechten,<br />

Genf<br />

HDE-Konferenz zur gesellschaftlichen Verantwortung<br />

von international tätigen Handelsunternehmen<br />

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Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

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Verantwortlich: Renate Hornung-Draus<br />

Redaktion: Stefan Sträßer<br />

Satz: Konstanze Wilgusch<br />

Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>06</strong> | 20. Dezember <strong>2013</strong>


Die BDA wird sich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass CSR<br />

und die Berichterstattung darüber freiwillig bleibt. Angesichts<br />

des großen Drucks im <strong>Euro</strong>päischen Parlament, Unternehmen<br />

zur CSR-Berichterstattung zu zwingen, ist es immerhin positiv<br />

zu bewerten, dass einige geforderte Verschärfungen - wie die<br />

Erweiterung der Berichtspflicht auf KMUs - nicht aufgenommen<br />

wurden. Der Bericht geht jedoch an einigen Stellen über den<br />

Kommissionsvorschlag hinaus und verschärft diesen. So sind<br />

insbesondere die Erweiterung der Berichtspflichten und der<br />

zwingende Bezug auf internationale Standards als sehr problematisch<br />

zu bewerten, weil dadurch entgegen der erklärten<br />

Absicht der <strong>Euro</strong>päischen Kommission massiv in die inhaltliche<br />

Gestaltung der CSR-Praktiken der Unternehmen eingegriffen<br />

wird. Der Bericht soll am 10. März 2014 im Plenum des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlaments behandelt und abgestimmt werden. Zuvor<br />

kann es jedoch bereits informelle Verhandlungen zwischen <strong>Euro</strong>päischem<br />

Parlament, Rat und <strong>Euro</strong>päischer Kommission<br />

(sog. Trilog) geben, da der Rechtsausschuss dem Berichterstatter<br />

hierzu das Mandat erteilt hat.<br />

<strong>Euro</strong>päische Bankenunion<br />

Paul Noll<br />

Kompromiss zur Bankenabwicklung grundsätzlich<br />

positiv, jedoch mit offenen Fragen<br />

Die EU-Finanzminister haben sich am 18. Dezember <strong>2013</strong> auf<br />

Eckpunkte eines dringend erforderlichen gemeinsamen Bankenabwicklungsmechanismus<br />

(Single Resolution Mechanism,<br />

SRM) geeinigt. Nachdem im Oktober <strong>2013</strong> bereits eine einheitliche<br />

Bankenaufsicht für die Banken der <strong>Euro</strong>zone unter dem<br />

Dach der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank beschlossen wurde, ist der<br />

gemeinsame Bankenabwicklungsmechanismus der zweite<br />

Schritt auf dem Weg zu einer <strong>Euro</strong>päischen Bankenunion.<br />

Der SRM soll ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten und gilt<br />

dann für alle etwa 6.000 Banken in der <strong>Euro</strong>zone und alle Banken<br />

der Nicht-<strong>Euro</strong>-Länder in der EU, die sich entschließen, der<br />

einheitlichen Bankenaufsicht freiwillig beizutreten. Die Einigung<br />

der EU-Finanzminister sieht die Gründung eines Abwicklungsgremiums<br />

aus Mitgliedern der nationalen Abwicklungsbehörden<br />

(Board) vor, das - nach Vorschlag der abzuwickelnden Bank<br />

durch die EZB - die Abwicklungsentscheidungen vorbereitet<br />

und beschließt. Die <strong>Euro</strong>päische Kommission hat diesbezüglich<br />

ein Vetorecht. Macht sie von diesem Gebrauch, trifft der EU-<br />

Finanzministerrat die endgültige Abwicklungsentscheidung mit<br />

einfacher Mehrheit. Das Abwicklungsgremium ist zuständig für<br />

die direkte Bankenabwicklung aller grenzüberschreitend tätigen<br />

Banken der <strong>Euro</strong>zone sowie aller Banken, die aufgrund ihrer<br />

Systemrelevanz unter die direkte Aufsicht der EZB fallen. Die<br />

Abwicklung kleinerer und regional tätiger Banken wird dagegen<br />

nach wie vor von den nationalen Behörden ausgeführt. Aus<br />

Sicht der BDA ist der beschlossene Entscheidungsmechanismus<br />

mit Beteiligung von <strong>Euro</strong>päischer Kommission und EU-<br />

Finanzministerrat nicht unproblematisch. Der SRM muss sicherstellen,<br />

dass in Schieflage geratene Banken auch tatsächlich<br />

abgewickelt werden und nicht aus politischen Gründen und<br />

nationalen Interessen auf Kosten der Steuerzahler am Leben<br />

gehalten werden.<br />

Ab dem 1. Januar 2016 soll bei der Bankenabwicklung eine<br />

Haftungskaskade greifen, wobei zuerst die Aktionäre und Gläubiger<br />

der Bank herangezogen werden, dann Einlagen über<br />

100.000 <strong>Euro</strong> und am Ende ein gemeinsamer Abwicklungsfonds.<br />

Dieser Abwicklungsfonds soll innerhalb von zehn Jahren<br />

mittels Bankenabgaben in Höhe von voraussichtlich 0,8 % der<br />

gesicherten Einlagen gefüllt werden und ein Volumen von 55<br />

Mrd. <strong>Euro</strong> erreichen. Die Beiträge sollen zunächst in nationale<br />

Fondskammern fließen, die dann schrittweise in den gemeinsamen<br />

Fonds aufgehen sollen. Sollten die Fondsmittel nicht<br />

ausreichen, sollen in der Anfangszeit auch die Mitgliedstaaten<br />

in die Pflicht genommen werden können. Damit eine Einigung<br />

mit dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament noch in der laufenden Legislaturperiode<br />

möglich ist, sollen juristische Detailfragen zur Finanzierung<br />

des gemeinsamen Fonds bis 1. März 2014 geklärt<br />

werden. Richtigerweise wird durch die verankerte Haftungskaskade<br />

die notwendige enge Verbindung zwischen Handlung<br />

und Haftung wieder hergestellt und der Steuerzahler entlastet.<br />

Unklar und zügig zu klären ist aus Sicht der BDA aber, was im<br />

Fall einer gravierenden Schieflage passiert und wenn die Gelder<br />

des Fonds nicht ausreichen. Eine teilweise befürwortete<br />

direkte Bankenrekapitalisierung durch den <strong>Euro</strong>päischen Stabilitätsmechanismus<br />

(ESM) ist entschieden abzulehnen, da<br />

dadurch die Haftungskaskade gefährlich aufgeweicht würde.<br />

Entsendung von Arbeitnehmern<br />

Christina Breit<br />

Rat erzielt überraschend politische Einigung<br />

zur „Durchsetzungsrichtlinie“<br />

Die Beratungen des Richtlinienvorschlags zur verbesserten<br />

Durchsetzung der heute geltenden Arbeitnehmer-<br />

Entsenderichtlinie gehen weiter voran: Am 9. Dezember <strong>2013</strong><br />

haben die Arbeitsminister - für viele unterwartet - nach mehr als<br />

achtstündiger, sehr kontroverser Debatte eine politische Einigung<br />

(„allgemeine Ausrichtung“) zu dem Richtlinienvorschlag<br />

der <strong>Euro</strong>päischen Kommission erzielt. Äußerst strittig waren<br />

dabei bis zuletzt zwei Vorschläge des Kommissionsvorschlags:<br />

der Vorschlag für einen abschließenden Katalog an nationalen<br />

Maßnahmen, mit dem die Mitgliedstaaten die Einhaltung der<br />

Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie kontrollieren dürfen (Artikel 9)<br />

und der Vorschlag für die Einführung einer EU-weiten Generalunternehmerhaftung<br />

in der Bauwirtschaft (Artikel 12). Nachdem<br />

im Sommer bereits der federführende Ausschuss für Beschäftigung<br />

und soziale Angelegenheiten des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments<br />

seine Position zu dem Kommissionsvorschlag festgelegt<br />

hatte, können nun die informellen Verhandlungen zwischen<br />

Rat, <strong>Euro</strong>päischem Parlament und <strong>Euro</strong>päischer Kommission<br />

(sog. Trilog) beginnen. Ziel des Trilogs ist es, den Richtlinienvorschlag<br />

bereits in erster Lesung zu verabschieden.<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>06</strong> | 20. Dezember <strong>2013</strong> 2


In Artikel 9 der „allgemeinen Ausrichtung“ ist nun festgelegt,<br />

dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene lediglich solche<br />

Maßnahmen ergreifen dürfen, die gerechtfertigt und verhältnismäßig<br />

sind, um die Einhaltung der Arbeitnehmer-<br />

Entsenderichtlinie zu kontrollieren. Dazu wird ein beispielhafter<br />

Katalog an Maßnahmen aufgeführt. Die Mitgliedstaaten werden<br />

verpflichtet, sämtliche Maßnahmen der <strong>Euro</strong>päischen Kommission<br />

anzuzeigen. Mit dieser Ausgestaltung des Katalogs ist sichergestellt,<br />

dass in Deutschland existierende Kontrollmaßnahmen<br />

im AEntG weiterhin durchgeführt werden können. Damit<br />

wird das gegenwärtige Niveau an Kontrollen, mit dem die<br />

deutschen Zollbehörden die Einhaltung der Arbeitnehmer-<br />

Entsenderichtlinie gewährleisten, nicht abgesenkt. Dies entspricht<br />

einer zentralen Forderung der BDA. Allerdings muss im<br />

weiteren Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich klargestellt<br />

werden, dass die Mitgliedstaaten die angewandten Kontrollmaßnahmen<br />

der <strong>Euro</strong>päischen Kommission lediglich anzeigen<br />

und nicht etwa genehmigen lassen müssen, damit Rechtssicherheit<br />

gewährleistet ist.<br />

In Artikel 12 der „allgemeinen Ausrichtung“ ist vorgesehen,<br />

dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in der Bauwirtschaft<br />

eine Auftraggeberhaftung einzuführen. Auf freiwilliger Basis<br />

können sie darüber hinaus ein solches System in allen Branchen<br />

einführen. Diese Haftung soll sich auf den nicht abgeführten<br />

Mindestnettolohn und die Sozialkassenbeiträge im direkten<br />

Auftragsverhältnis beziehen. Ferner können die Mitgliedstaaten<br />

strengere Maßnahmen vorsehen, z. B. die Ausdehnung der<br />

Haftung auf die gesamte Nachunternehmerkette. Der Kompromiss<br />

sieht jedoch vor, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit<br />

haben, eine Exkulpation von der Auftraggeberhaftung vorzusehen.<br />

Dazu muss der Auftraggeber den Nachweis erbringen,<br />

dass er sich bei der Auftragsvergabe sorgfältig verhalten hat<br />

("due diligence"). Die vorgesehene verpflichtende Einführung<br />

einer Auftraggeberhaftung, also der Haftung im direkten Auftragsverhältnis,<br />

für die Bauwirtschaft existiert in Deutschland<br />

bereits für alle AEntG-Branchen (§ 14 AEntG). Insoweit löst der<br />

vom Rat gefundene Kompromiss keinen Umsetzungsbedarf in<br />

Deutschland aus. Auch wurde sichergestellt, dass durch die<br />

Möglichkeit der Exkulpation das in der deutschen Bauwirtschaft<br />

bewährte System der Präqualifizierung aufrechterhalten werden<br />

kann. Auch dies entspricht einer zentralen Forderung der BDA.<br />

Im weiteren Verfahren muss sichergestellt werden, dass der im<br />

Rat gefundene Kompromiss auch in den Trilog-Verhandlungen<br />

berücksichtigt wird. Zu Artikel 9 erscheint dies realistisch, da<br />

hierzu im Rat und im <strong>Euro</strong>päischen Parlament ein gleicher<br />

Grundkonsens über die Ausgestaltung des Katalogs an Maßnahmen<br />

besteht. Dagegen liegen die Positionen zu Artikel 12<br />

bisher weit auseinander: Im Gegensatz zum Rat fordert der<br />

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des<br />

<strong>Euro</strong>päischen Parlaments eine verpflichtende Generalunternehmerhaftung<br />

in der gesamten Haftungskette ohne Möglichkeit<br />

der Exkulpation, die sich auf alle Branchen beziehen soll.<br />

Stefan Sträßer<br />

<strong>Euro</strong>päischer Qualitätsrahmen für Praktika<br />

Praktika sind Sprungbretter in Beschäftigung<br />

Die <strong>Euro</strong>päische Kommission hat am 4. Dezember <strong>2013</strong> eine<br />

Empfehlung für einen europäischen „Qualitätsrahmen für Praktika“<br />

vorgelegt. Der Qualitätsrahmen enthält Leitlinien, die gewährleisten<br />

sollen, „dass junge Menschen, die ein Praktikum<br />

absolvieren, unter sicheren Bedingungen wertvolle Arbeitserfahrungen<br />

sammeln“. Konkret werden die EU-Mitgliedstaaten<br />

dazu aufgefordert sicherzustellen, dass Praktika auf einer<br />

schriftlichen Praktikumsvereinbarung basieren, die u. a. die<br />

Lerninhalte und -ziele, die Dauer des Praktikums und die Arbeitszeiten<br />

regelt. Auch soll in der Vereinbarung festgehalten<br />

werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Praktikanten<br />

eine Aufwandsentschädigung erhalten. Der Kommissionsvorschlag<br />

bezieht sich ausschließlich auf freiwillige Praktika.<br />

Nicht abgedeckt durch den Qualitätsrahmen sind somit Praktika,<br />

die im Rahmen einer Schul- oder Studienordnung vorgeschrieben<br />

oder Teil einer Fortbildungsmaßnahme sind. Die <strong>Euro</strong>päische<br />

Kommission rechtfertigt ihren Vorschlag mit den<br />

vermeintlich überwiegend schlechten Arbeitsbedingungen und<br />

mangelnden Lerninhalten von Praktika.<br />

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme hat<br />

die <strong>Euro</strong>päische Kommission mit dem Qualitätsrahmen zu<br />

Recht auf das Instrument einer Empfehlung zurückgegriffen<br />

und verzichtet überwiegend auf Vorschläge für verbindliche<br />

Maßnahmen. Dennoch ist es kontraproduktiv, wenn die <strong>Euro</strong>päische<br />

Kommission Praktika pauschal schlechte Arbeitsbedingungen<br />

und mangelnde Lerninhalte unterstellt. Die Situation<br />

der Praktikanten in Deutschland ist gut, dies belegen die Studien<br />

der Hochschul-<strong>Info</strong>rmations-System GmbH (HIS). Um die<br />

gute Situation für Praktikanten in Deutschland zu sichern, haben<br />

die Spitzenverbände der Wirtschaft in Zusammenarbeit mit<br />

den Bundesministerien für Arbeit und Soziales und für Bildung<br />

und Forschung schon 2011 den Leitfaden „Praktika - Nutzen für<br />

Praktikanten und Unternehmen“ erstellt. Dieser Leitfaden ist<br />

abrufbar unter:<br />

http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-<br />

Nutzen-Praktikanten-Unternehmen.html<br />

Die Arbeitgeber wenden sich klar gegen den Missbrauch von<br />

Praktika. Ein Leitfaden mit freiwilligem Charakter, der klar abgrenzt<br />

zwischen Praktikanten, Trainees und Auszubildenden<br />

und auch den Wert von Praktika nach Ausbildung oder Studium<br />

anerkennt, ist daher zu begrüßen. Die konkrete Ausgestaltung<br />

dieser Leitfäden muss jedoch den Mitgliedstaaten und den nationalen<br />

Akteuren überlassen bleiben, damit diese den jeweiligen<br />

nationalen Besonderheiten Rechnung tragen kann. Aus<br />

deutscher Sicht besteht daher kein Handlungsbedarf für einen<br />

EU-weiten Qualitätsrahmen für Praktika.<br />

Praktika in der Schulzeit, im Rahmen eines Studiums oder auch<br />

unmittelbar vor Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit sind ein<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>06</strong> | 20. Dezember <strong>2013</strong> 3


unverzichtbarer Bestandteil von Berufsfindung und Berufsbildung.<br />

Praktika bieten jungen Menschen die Möglichkeit, praktische<br />

Lernerfahrungen zu sammeln und damit den Übergang<br />

von der Ausbildung oder dem Studium in eine Berufstätigkeit<br />

zügig zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für freiwillige Praktika<br />

im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, die<br />

sich für Absolventen häufig als Sprungbretter in Beschäftigung<br />

erweisen. In vielen Studiengängen fehlt ein Praxisbezug. Praktika<br />

helfen hier, Defizite der Curricula zu kompensieren. Vor<br />

diesem Hintergrund sollte die <strong>Euro</strong>päische Kommission das<br />

hohe Engagement der Unternehmen, qualitativ anspruchsvolle<br />

Praktikumsplätze anzubieten, unterstützen bzw. ermutigen und<br />

nicht weiter diskreditieren.<br />

Max Conzemius<br />

Mitteilung zu Umstrukturierungen von Unternehmen<br />

<strong>Euro</strong>päische Kommission fasst bewährte<br />

Verfahren in Qualitätsrahmen zusammen<br />

Die <strong>Euro</strong>päische Kommission hat am 13. Dezember <strong>2013</strong> einen<br />

unverbindlichen Qualitätsrahmen der EU für die Antizipation<br />

von Veränderungen und Umstrukturierungen vorgestellt. Dieser<br />

Veröffentlichung vorausgegangen waren jahrelange Diskussionen<br />

auf EU-Ebene um das Thema „Umstrukturierungen von<br />

Unternehmen“. Zuletzt sah sich die <strong>Euro</strong>päische Kommission<br />

massiven Forderungen des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments nach einem<br />

verbindlichen EU-Rechtsakt zu Umstrukturierungen von<br />

Unternehmen ausgesetzt, die das <strong>Euro</strong>päische Parlament in<br />

einem Initiativbericht (unter Federführung des spanischen Abgeordneten<br />

Alejandro Cercas) zu diesem Thema erhoben hatte.<br />

Der nun vorgelegte Rahmen soll Unternehmen, Arbeitnehmern,<br />

Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden<br />

und öffentlichen Verwaltungen als Leitfaden dafür<br />

dienen, durch eine adäquate Vorausplanung und durch Investitionen<br />

in Humankapital den Umstrukturierungsprozess für Unternehmen<br />

und Arbeitnehmer zu erleichtern und dabei die sozialen<br />

Auswirkungen zu minimieren.<br />

Konkret sind folgende Maßnahmen in dem Rahmen vorgesehen:<br />

• Strategisches langfristiges Monitoring von Arbeitsmarktentwicklungen<br />

• Fortlaufende Erfassung der Anforderungen des Arbeitsmarkts<br />

und des Qualifikationsbedarfs<br />

• Maßnahmen für einzelne Beschäftigte, wie Schulungen,<br />

Laufbahnberatung und Unterstützung beim Berufswechsel<br />

• Frühzeitige Einbeziehung externer Akteure wie öffentlicher<br />

Behörden, Hochschulen, Ausbildungszentren<br />

und der Lieferkette<br />

• Umfassende Nutzung der EU-Strukturfonds, wie des<br />

<strong>Euro</strong>päischen Sozialfonds (ESF) und des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Fonds zur Anpassung an die Globalisierung<br />

(EGF), in den betreffenden Regionen zur Förderung<br />

der Schaffung von Arbeitsplätzen.<br />

Es ist richtig, dass sich die <strong>Euro</strong>päische Kommission darauf<br />

konzentriert hat, bewährte Verfahren („best practices“) für Umstrukturierungen<br />

von Unternehmen in einem unverbindlichen<br />

Rahmen zu sammeln. Dies trägt dem Umstand Rechnung,<br />

dass die Gründe für Umstrukturierungen sehr vielfältig sind und<br />

die damit verbundenen Herausforderungen variieren: Ein mittelständisches<br />

Unternehmen, das aufgrund von Absatzproblemen<br />

Personal abbauen muss, steht vor ganz anderen Herausforderungen<br />

als ein Konzern, der aufgrund einer Fusion entsteht.<br />

Daher dürfen Strategien für die Bewältigung von Umstrukturierungen<br />

gerade kein einheitliches Vorgehen („one size<br />

fits all“) vorsehen. <strong>Euro</strong>paweit einheitliche Vorgaben würden<br />

angesichts der Vielfalt und Komplexität von Umstrukturierungen<br />

den betrieblichen Gegebenheiten nicht gerecht. Zahlreiche von<br />

der <strong>Euro</strong>päischen Kommission aufgeführte Maßnahmen dürften<br />

bereits heute ohnehin zur betrieblichen Praxis in vielen Unternehmen<br />

gehören.<br />

Daneben ist sehr positiv, dass die <strong>Euro</strong>päische Kommission in<br />

ihrem Qualitätsrahmen nicht nur die Unternehmen sondern<br />

auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter sowie die öffentlichen<br />

Verwaltungen anspricht. Damit verdeutlicht die <strong>Euro</strong>päische<br />

Kommission, dass Umstrukturierungsprozesse nur gelingen,<br />

wenn alle Beteiligten gemeinsam konstruktiv mitwirken.<br />

Die <strong>Euro</strong>päische Kommission erkennt zu Recht an, dass kleinere<br />

und mittlere Unternehmen (KMU) aufgrund ihrer Betriebsgröße<br />

nicht alle aufgeführten Maßnahmen in der Praxis<br />

umsetzen können. Darüber hinaus ist es richtig, dass die <strong>Euro</strong>päische<br />

Kommission ausdrücklich anerkennt, dass auf EU-<br />

Ebene bereits ein umfassender Rechtsrahmen zur sozialverträglichen<br />

Gestaltung von Umstrukturierungen existiert. Deshalb<br />

sind auch weitere legislative Akte zu diesem Thema nicht<br />

erforderlich.<br />

Bedauerlich ist, dass die <strong>Euro</strong>päische Kommission an der Idee<br />

festhält, die Richtlinien im Bereich der <strong>Info</strong>rmation und Konsultation<br />

der Arbeitnehmer (Massenentlassungsrichtlinie, Betriebsübergangsrichtlinie,<br />

Richtlinie zur Unterrichtung und Anhörung<br />

der Arbeitnehmer) zu konsolidieren und dazu die Sozialpartner<br />

konsultieren wird. Eine Zusammenfassung dieser Richtlinien<br />

würde den besonderen Fallgestaltungen, für die die Richtlinien<br />

geschaffen wurden, widersprechen. Vielfach liegen bei den<br />

Richtlinien die Probleme in der Umsetzung auf nationaler Ebene.<br />

Trilog-Einigung über EU-Mobilitätsrichtlinie<br />

Stefan Sträßer<br />

Belastungen für betriebliche Altersvorsorge<br />

bei Umsetzung vermeiden<br />

Die seit Ende September <strong>2013</strong> zum EU-<br />

Mobilitätsrichtlinienvorschlag (vormals „Portabilitätsrichtlinie“)<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>06</strong> | 20. Dezember <strong>2013</strong> 4


laufenden informellen Verhandlungen zwischen Rat, <strong>Euro</strong>päischem<br />

Parlament und EU-Kommission (sog. Trilog) wurden<br />

abgeschlossen. Nachdem der im Trilog gefundene Kompromisstext<br />

am 4. Dezember <strong>2013</strong> im Ausschuss der Ständigen<br />

Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (AStV) angenommen wurde,<br />

hat auch der zuständige Ausschuss für Beschäftigung und soziale<br />

Angelegenheiten des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments mit großer<br />

Mehrheit am 9. Dezember <strong>2013</strong> dafür gestimmt. Die förmliche<br />

Annahme soll im Februar 2014 mit der Abstimmung des<br />

Plenums des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments sowie der finalen Zustimmung<br />

des Rates für Beschäftigung und Soziales erfolgen.<br />

Danach haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, die Mobilitätsrichtlinie<br />

nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen.<br />

Der Kompromisstext sieht im Wesentlichen eine Begrenzung<br />

der Unverfallbarkeitsfristen auf maximal drei Jahre (in Deutschland<br />

bislang fünf Jahre) sowie Regelungen für die Anpassung<br />

und Abfindung von Betriebsrentenanwartschaften vor. Überraschend<br />

wurde in der letzten Verhandlungsrunde eine gravierende<br />

Verschlechterung aus Arbeitgebersicht vereinbart. Der<br />

geänderte Artikel 5 Absatz 3 sieht nunmehr vor, dass Anwartschaften<br />

nur noch einvernehmlich und nach vorheriger <strong>Info</strong>rmation<br />

abgefunden werden dürfen. Mit dieser Regelung würde die<br />

in Deutschland bestehende arbeitgeberseitige Abfindungsmöglichkeit<br />

von geringen Betriebsrentenanwartschaften nach § 3<br />

BetrAVG abgeschafft. In der Praxis würde dies die Unternehmen<br />

mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand<br />

belasten. Nicht geändert hat sich dagegen der Anwendungsbereich<br />

der Richtlinie, der sich weiterhin auf Arbeitnehmer beschränken<br />

soll, die ihren Arbeitsplatz zwischen den EU-<br />

Mitgliedstaaten wechseln. In den Erwägungsgründen der Richtlinie<br />

wird den Mitgliedstaaten aber empfohlen, die Regelungen<br />

der Richtlinie auch auf innerstaatliche Arbeitnehmerwechsel<br />

anzuwenden.<br />

Zwar konnte die BDA weitergehende Verschlechterungen, insbesondere<br />

noch kürzere Unverfallbarkeitsfristen, verhindern.<br />

Gleichwohl ist der gefundene Kompromiss mit Belastungen für<br />

die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland verbunden. Die<br />

BDA wird daher bei der anstehenden nationalen Umsetzung<br />

der Richtlinie bei der Abfindungsregelung – wie auch bei den<br />

übrigen Regelungen der Richtlinie – darauf drängen, Belastungen<br />

für die betriebliche Altersvorsorge zu vermeiden bzw. zumindest<br />

zu begrenzen.<br />

Corporate Social Responsibility (CSR)<br />

Christina Breit<br />

Bewerbungsphase für den CSR-Preis der<br />

Bundesregierung 2014 startet<br />

Am 6. Januar 2014 startet die nächste Wettbewerbsrunde des<br />

CSR-Preises der Bundesregierung. Bis zum 22. Februar 2014<br />

können sich Unternehmen in vier Größenkategorien (1 - 49,<br />

50 - 499, 500 - 4.999 und über 5.000 Mitarbeiter) um den CSR-<br />

Preis bewerben. Ausgezeichnet werden vorbildliche und innovative<br />

Unternehmen, die sich „auf den Weg gemacht haben,<br />

ihre gesamte Geschäftstätigkeit sozial, ökologisch und ökonomisch<br />

verträglich zu gestalten". Aus Sicht der BDA ist der CSR-<br />

Preis der Bundesregierung ein geeignetes Instrument zur öffentlichen<br />

Anerkennung von CSR-Aktivitäten von Unternehmen,<br />

weshalb eine zahlreiche Teilnahme sinnvoll ist. Alle weiteren<br />

<strong>Info</strong>rmationen zum CSR-Preis sowie der Leitfaden des Bundesministeriums<br />

für Arbeit und Soziales können im Internet unter<br />

folgendem Link abgerufen werden:<br />

www.csr-preis-bund.de<br />

Die Preisverleihung findet am 17. September 2014 statt.<br />

Wirtschaft und Menschenrechte<br />

Paul Noll<br />

Zweites UN-Forum zu Wirtschaft und Menschenrechten<br />

Vom 2.-4. Dezember <strong>2013</strong> fand das zweite UN-Forum zu Wirtschaft<br />

und Menschenrechten in Genf statt. Im Rahmen dieser<br />

Veranstaltung diskutierten mehr als über 1.700 Vertreter von<br />

allen relevanten Stakeholdergruppen in über 50 Foren über die<br />

verschiedenen Aspekte der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und<br />

Menschenrechte. Dabei standen insbesondere die Auswirkungen<br />

der UN-Leitprinzipien auf multinationale Unternehmen, die<br />

Implementierung aus regionaler und nationaler Perspektive sowie<br />

durch verschiedene Branchen, wie der Finanz-, Rohstoff-,<br />

Landwirtschafts- und Personalvermittlungsbranche, im Fokus.<br />

Ein Vortreffen für die Vertreter der Wirtschaft, das von der International<br />

Organisation of Employers (IOE) mitorganisiert wurde,<br />

hatte die Bedeutung der UN-Leitprinzipien für die Unternehmen<br />

verdeutlicht und die vielfältigen Aktivitäten zur Implementierung<br />

aufgezeigt. Viele Foren befassten sich deshalb<br />

auch mit der Frage der konkreten Umsetzung der UN-<br />

Leitprinzipien durch Staat und Gesellschaft sowie durch die Unternehmen.<br />

Ein Teil der politischen Debatte war die Frage nach Abhilfemöglichkeiten<br />

und die Einführung von extraterritorialer Gerichtsbarkeit.<br />

IOE-Generalsekretär Brent Wilton betonte in der<br />

Plenumsveranstaltung, dass der Zugang zu Rechtsmitteln auf<br />

der Ebene benötigt werde, wo die nachteiligen Auswirkungen<br />

auf die Menschenrechte einträten. Extraterritoriale Gerichtsbarkeit<br />

sei keine Alternative zu einer effektiven Justiz auf nationaler<br />

Ebene. Es müsse das Ziel sein, diesen Zugang auf lokaler<br />

Ebene zu gewährleisten und die Strafverfolgung im Allgemeinen<br />

und nicht nur in Bezug auf die Menschenrechte zu verbessern.<br />

NGOs sprachen sich demgegenüber für die Einführung<br />

einer extraterritorialen Gerichtsbarkeit aus.<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>06</strong> | 20. Dezember <strong>2013</strong> 5


Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für<br />

Wirtschaft und Menschenrechte, Alexandra Guáqueta, rief in<br />

ihrem Beitrag die Regierungen zur Einführung von Aktionsplänen<br />

zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf. Des Weiteren<br />

sollten die UN-Leitprinzipien in die post-2015 Sustainable Development<br />

Goals aufgenommen sowie von internationalen Institutionen,<br />

wie der Weltbank, genutzt werden. In Bezug auf die<br />

Schwerpunkte der UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte<br />

betonte Guáqueta die Bedürfnisse der Einheimischen,<br />

die Wichtigkeit des Zugangs zu Abhilfemechanismen,<br />

die sektorale Implementierung der UN-Leitsätze sowie die zukünftige<br />

Kooperation mit regionalen Institutionen.<br />

Die Reden und Statements zu der Veranstaltung können unter<br />

folgendem Link abgerufen werden:<br />

http://www.ohchr.org/EN/Issues/Business/Forum/Pages/<strong>2013</strong>F<br />

BHRSubmissions.aspx<br />

Campaigning“ sowie die Player und ihre Mittel und die neuen<br />

Herausforderungen, die sich hieraus für die Unternehmen ergeben.<br />

Dabei gab sie insbesondere auch einen Einblick in die<br />

Hintergründe zum „Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh“.<br />

Jan Eggert, Geschäftsführer der Außenhandelsvereinigung<br />

des Einzelhandels (AVE) befasste sich in seinem Vortrag<br />

mit der Frage, was die Business Social Compliance Initiative<br />

(BSCI) bei der Verbesserung von Sozialstandards in der internationalen<br />

Lieferkette bewirken kann. Diese Fragestellung<br />

wurde von den Teilnehmern anschließend umfassend diskutiert.<br />

Insgesamt bot die Veranstaltung einen exzellenten Einblick<br />

in die Herausforderungen, denen die Unternehmen begegnen,<br />

und die Möglichkeiten, die sie im Bereich ihrer gesellschaftlichen<br />

Verantwortung haben.<br />

Paul Noll<br />

Unternehmen und Menschenrechte<br />

Paul Noll<br />

HDE-Konferenz zur gesellschaftlichen Verantwortung<br />

von international tätigen Handelsunternehmen<br />

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat eine Konferenz<br />

zur gesellschaftlichen Verantwortung von international tätigen<br />

Handelsunternehmen am 22. November <strong>2013</strong> in Berlin durchgeführt.<br />

Hintergrund der Veranstaltung war die wachsende Beachtung<br />

sozialer Standards im Rahmen von weltweiten Aktivitäten<br />

von Unternehmen und der wachsende Fokus der Öffentlichkeit,<br />

beispielsweise zu den Folgen und Auswirkungen der<br />

Unglücksfälle in Bangladesch. Im Rahmen dieser Konferenz<br />

wurde den Teilnehmern, darunter vielen Handelsunternehmen,<br />

praxisnah ein Überblick darüber gegeben, welche Verhaltenskodizes<br />

und Handlungsempfehlungen es für Unternehmen gibt<br />

und wie die darin enthaltenen Empfehlungen umgesetzt werden<br />

können. Darüber hinaus wurden die Bedeutung von sozialen<br />

Standards im Rahmen der weltweiten Aktivitäten deutscher Unternehmen<br />

sowie aktuelle politische Entwicklungen im Bereich<br />

der sozialen Verantwortung von Unternehmen diskutiert.<br />

Nach der Eröffnung durch Heribert Jöris, Geschäftsführer beim<br />

Handelsverband Deutschland (HDE), stellte Matthias Thorns,<br />

Senior Advisor der International Organisation of Employers<br />

(IOE), die Rolle der ILO und der ILO-Kernarbeitsnormen sowie<br />

des Global Compacts vor. Dirk Berg, OECD-Kontaktstelle beim<br />

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), erläuterte<br />

die Rolle der OECD und die wesentlichen Inhalte der<br />

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Dabei erklärte<br />

er insbesondere die Bedeutung des Beschwerdeverfahrens<br />

nach den OECD-Leitsätzen für die betroffenen Unternehmen<br />

und skizzierte aktuelle Herausforderungen. Renate Hornung-<br />

Draus, Geschäftsführerin bei der Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände (BDA), erläuterte das „Global<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>06</strong> | 20. Dezember <strong>2013</strong> 6

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