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Euro-Info Nr. 04/2013

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Grundsatzposition der BDA<br />

Soziale Dimension anerkennen – Arbeitsmarktflexibilität fördern<br />

Auf europäischer Ebene wird erneut kontrovers über die soziale<br />

Dimension der EU diskutiert. Im Vorfeld der für Anfang Oktober<br />

angekündigten Mitteilung zur sozialen Dimension der EU durch<br />

die <strong>Euro</strong>päische Kommission hat die BDA in einer Grundsatzposition<br />

deutlich gemacht, dass die EU bereits heute über einen<br />

umfangreichen sozialen Acquis verfügt. Um nachhaltige<br />

sozialpolitische Verbesserungen zu erreichen, müssen die<br />

strukturellen Wettbewerbsschwächen in den Mitgliedstaaten an<br />

der Wurzel angegangen werden.<br />

Die Gewerkschaften und Teile der Politik attestieren der EU ein<br />

soziales Defizit und fordern, den Binnenmarkt um eine soziale<br />

Dimension zu ergänzen. Dabei verkennen sie, dass die soziale<br />

Dimension der EU bereits heute durch ein engmaschiges Netz<br />

an verbindlichen sozialen Mindeststandards und zusätzlich<br />

durch die Entsenderichtlinie sehr konkrete und wirksame Ausprägung<br />

findet. Der gemeinsame Binnenmarkt hat in den vergangenen<br />

Jahrzehnten entscheidend zum Aufbau von Wohlstand<br />

und Beschäftigung und damit zu sozialem Fortschritt in<br />

<strong>Euro</strong>pa beigetragen.<br />

das aus fiskalischen und wirtschaftspolitischen Indikatoren besteht,<br />

um sozialpolitische Indikatoren zu ergänzen. Damit droht<br />

die Gefahr, dass die Zielerreichung nicht über die Wettbewerbsfähigkeit<br />

verbessernde strukturelle Reformen erfolgt,<br />

sondern über kurzfristige Maßnahmen wie kreditfinanzierte öffentliche<br />

Ausgabenprogramme. Solche Maßnahmen überdecken<br />

nur die Symptome mangelnder Wettbewerbsfähigkeit und<br />

verhindern, dass die Probleme selbst adressiert und nachhaltig<br />

gelöst werden.<br />

Nachhaltige sozialpolitische Verbesserungen erfordern hingegen,<br />

dass die strukturellen Probleme an der Wurzel angegangen<br />

werden und die Länder zu Wettbewerbsfähigkeit und<br />

nachhaltigem Wirtschaftswachstum zurückfinden. Globale<br />

Wettbewerbsfähigkeit und daraus resultierendes nachhaltiges<br />

Wirtschaftswachstum sind das unverzichtbare Fundament für<br />

mehr Beschäftigung sowie solide, nachhaltig finanzierbare soziale<br />

Standards.<br />

Die Grundsatzposition der BDA ist im Internet abrufbar unter:<br />

Im Rahmen dieser Debatte hat die <strong>Euro</strong>päische Kommission<br />

vorgeschlagen, das dem Verfahren zur Überwachung gesamtwirtschaftlicher<br />

Ungleichgewichte zugeordnete „Scoreboard“,<br />

http://tinyurl.com/qbpyd75<br />

Max Conzemius<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 01. Oktober <strong>2013</strong><br />

Grundsatzposition der BDA „Soziale Dimension anerkennen<br />

- Arbeitsmarktflexibilität fördern“<br />

Symposium von BDA und BDI: "The <strong>Euro</strong> - A family<br />

affair", 16. September <strong>2013</strong>, Berlin<br />

IOE Regional Meeting, Kiew<br />

Transnationale Unternehmensvereinbarungen: Abstimmung<br />

im <strong>Euro</strong>päischen Parlament<br />

Umstrukturierung von Unternehmen: Aktuelle Entwicklungen<br />

Niederländische Subsidiaritätsdebatte<br />

EU-Konsultation zu nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit<br />

G20-Arbeitsministertreffen<br />

CSR: Non-Financial Reporting „Insurance“<br />

Frauenquote: Aktueller Sachstand<br />

Eignungstest („fitness check“) zu den Richtlinien zur <strong>Info</strong>rmation<br />

und Konsultation der Arbeitnehmer<br />

Ex-Portabilitätsrichtlinie: Aktueller Sachstand<br />

BIAC: Studie “Nationale Kontaktstellen”<br />

BDA | Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Mitglied von BUSINESSEUROPE<br />

Breite Straße 29 | 10178 Berlin<br />

T +49 30 2033-1908<br />

F +49 30 2033-1905<br />

europa@arbeitgeber.de<br />

Verantwortlich: Renate Hornung-Draus<br />

Redaktion: Stefan Sträßer<br />

Satz: Konstanze Wilgusch<br />

Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 01. Oktober <strong>2013</strong>


Symposium von BDA und BDI "The <strong>Euro</strong> - A family affair"<br />

Klares Bekenntnis der Familienunternehmer<br />

zum <strong>Euro</strong><br />

Am 16. September <strong>2013</strong> haben BDA und BDI in Berlin gemeinsam<br />

zu einer Veranstaltung mit dem Präsidenten der <strong>Euro</strong>päischen<br />

Zentralbank (EZB), Mario Draghi, eingeladen. Ziel der<br />

Veranstaltung war es, ein deutliches Bekenntnis der deutschen<br />

Wirtschaft, insbesondere der Familienunternehmer, zum <strong>Euro</strong><br />

und zur Wirtschafts- und Währungsunion in die Öffentlichkeit zu<br />

tragen. Vor circa 130 Teilnehmern bekräftigte Mario Draghi,<br />

dass die EZB angesichts des schwachen Wirtschaftsaufschwungs<br />

in der <strong>Euro</strong>-Zone noch länger an ihrer lockeren<br />

Geldpolitik festhalten werde. "Die Erholung steckt noch in den<br />

Kinderschuhen. Die Wirtschaft bleibt fragil, die Arbeitslosigkeit<br />

ist immer noch zu hoch", sagte Draghi. Angesichts des mittelfristig<br />

verhaltenen Inflationsausblicks sei davon auszugehen,<br />

dass die EZB-Leitzinsen für einen längeren Zeitraum auf dem<br />

aktuellen oder niedrigeren Niveau bleiben werden, so Draghi.<br />

Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Dieter Hundt betonte, dass er<br />

sicher sei, dass bei aller <strong>Euro</strong>skepsis, die sich vielerorts eingestellt<br />

habe, <strong>Euro</strong>pa mit der Doppelstrategie aus Konsolidierung<br />

und wachstumsfördernden Strukturreformen den richtigen Weg<br />

eingeschlagen habe. "Nur ein wettbewerbsfähiges Land kann<br />

auch unter sozialen Gesichtspunkten erfolgreich sein“, erklärte<br />

er.<br />

Anlässlich des Symposiums hat Arbeitgeberpräsident Prof. Dr.<br />

Dieter Hundt gemeinsam mit dem Präsidenten des BDI, Ulrich<br />

Grillo, sowie den Präsidenten der Schwesterverbände von BDA<br />

und BDI aus Österreich (Georg Kapsch, IV), Spanien (Juan<br />

Rosell, CEOE), Italien (Giorgio Squinzi, CONFINDUSTRIA),<br />

Frankreich (Pierre Gattaz, MEDEF) und Niederlande (Bernard<br />

Wientjes, VNO-NCW) eine gemeinsame Resolution unterzeichnet.<br />

Diese Resolution ist im Internet abrufbar unter:<br />

http://tinyurl.com/qjme6hg<br />

<strong>Euro</strong>päisches Regionaltreffen der IOE in Kiew<br />

Antje Gerstein<br />

Ukrainische Arbeitgeber für Annäherung an<br />

die EU<br />

Am 12./13. September <strong>2013</strong> kamen auf Einladung des ukrainischen<br />

Arbeitgeberverbandes Federation of Employers of Ukraine<br />

(FEU) über 60 Vertreter der europäischen und zentralasiatischen<br />

Mitgliedsverbände des internationalen Arbeitgeberverbandes<br />

IOE in Kiew zusammen, um über aktuelle Entwicklungen<br />

auf regionaler und auch globaler Ebene sowie über die zukünftigen<br />

Prioritäten der europäischen und zentralasiatischen<br />

Verbände innerhalb der IOE zu beraten. Im Mittelpunkt des<br />

diesjährigen Regionaltreffens stand die Annäherung zwischen<br />

der Ukraine und der <strong>Euro</strong>päischen Union. Dabei sprachen sich<br />

die ukrainischen Arbeitgeber dezidiert für eine stärkere Kooperation<br />

beider Wirtschaftsräume aus. Die bevorstehende Unterzeichnung<br />

eines Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine<br />

und der EU anlässlich des EU-Ukraine-Gipfels am 28./29.<br />

November <strong>2013</strong> in Vilnius wurde einhellig als ein wichtiger Meilenstein<br />

auf dem Weg zu einer engeren Zusammenarbeit begrüßt.<br />

Der für die Ukraine zuständige Länderdirektor der Weltbank<br />

Qimiao Fan, der die Ergebnisse des jüngsten Doing Business<br />

Reports der Weltbank vorstellte, attestierte der Ukraine<br />

Fortschritte bei der Herstellung eines förderlichen Umfeldes für<br />

Unternehmen und eines guten Investitionsklimas.<br />

Einen weiteren Schwerpunkt des Regionaltreffens bildete das<br />

gegenseitige Kennenlernen von Vertretern der Arbeitgeberverbände<br />

aus den zentralasiatischen Republiken Usbekistan, Tadschikistan,<br />

Kirgisistan und Kasachstan, die noch keine Mitglieder<br />

der IOE sind und erstmals als Beobachter an einem europäischen<br />

Regionaltreffen teilnahmen. Aus den Berichten der<br />

Verbandsvertreter aus Zentralasien wurde deutlich, dass in vielen<br />

Ländern der Region staatliche Eingriffe in die Arbeit der Arbeitgeberverbände<br />

und Gewerkschaften nach wie vor zur Regel<br />

gehören und die Entwicklung starker und repräsentativer Sozialpartnerstrukturen<br />

behindern. Um einen starken und verantwortungsvollen<br />

sozialen Dialog in diesen Ländern zu fördern,<br />

bedarf es zunächst des Kapazitätsaufbaus für starke und repräsentative<br />

Verbände. Die deutschen Arbeitgeber sind auf<br />

diesem Feld stark engagiert und unterstützen den Kapazitätsaufbau<br />

u.a. durch die Veranstaltung von entsprechenden Seminaren<br />

und Studienreisen.<br />

Transnationale Unternehmensvereinbarungen<br />

Max Conzemius<br />

Initiativbericht des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments<br />

bringt nichts Neues<br />

Das <strong>Euro</strong>päische Parlament hat am 12. September <strong>2013</strong> einen<br />

Initiativbericht von Thomas Händel (GUE/NGL-Fraktion,<br />

Deutschland) über grenzüberschreitende Kollektivverhandlungen<br />

und transnationalen sozialen Dialog angenommen. Der<br />

verabschiedete Bericht ist in der Endversion weniger schädlich<br />

als die ursprünglich diskutierten Entwürfe. Beispielsweise wurden<br />

die Forderungen nach einem Recht auf Durchführung<br />

grenzüberschreitender kollektiver Maßnahmen, der Aufbau einer<br />

europäischen Arbeitsgerichtsbarkeit und nach Verabschiedung<br />

eines Rechtsrahmens für transnationale Unternehmensvereinbarungen<br />

(TCAs) nicht aufgenommen.<br />

Der im Plenum verabschiedete Bericht befasst sich im Kern mit<br />

der Frage, ob auf europäischer Ebene ein fakultativer Rechtsrahmen<br />

für TCAs eingeführt werden soll. In der verabschiedeten<br />

Fassung wird angeregt, dass die <strong>Euro</strong>päische Kommission<br />

prüfen könnte, ob für TCAs ein fakultativer europäischer<br />

Rechtsrahmen notwendig und sinnvoll wäre. Viviane Reding,<br />

Vizepräsidentin der <strong>Euro</strong>päischen Kommission und Kommissarin<br />

für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, hat lediglich ange-<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 01. Oktober <strong>2013</strong> 2


kündigt, dass die <strong>Euro</strong>päische Kommission nun prüfen werde,<br />

ob ein fakultativer europäischer Rechtsrahmen notwendig sei.<br />

Überlegungen zu europäischen Rahmenbedingungen für transnationale<br />

Unternehmensvereinbarungen sind keineswegs neu.<br />

Bereits im Jahr 2005 hatte die <strong>Euro</strong>päische Kommission Überlegungen<br />

zur Einführung eines optionalen Rechtsrahmens für<br />

TCAs vorgestellt und in den Folgejahren Untersuchungen und<br />

Studien durchgeführt. Aus diesen ergibt sich, dass die Einführung<br />

eines Rechtsrahmens nicht sinnvoll ist, da er weder notwendig<br />

noch realisierbar ist. Zahlreiche Beispiele haben klar<br />

gemacht, dass ein Bedarf für einen europaweit einheitlichen<br />

Rechtsrahmen nicht besteht, da der Zweck von TCAs als flexibles<br />

Instrument zur Anpassung an die im jeweiligen Fall bestehenden<br />

konkreten Wünsche konterkariert werden würde. Er ist<br />

auch nicht realisierbar, da sich in den Mitgliedstaaten der EU<br />

über einen langen Zeitraum hinweg eigenständige Traditionen<br />

der industriellen Beziehungen entwickelt haben, die in sehr heterogenen<br />

nationalen Regelungen ihren Niederschlag gefunden<br />

haben. Ein europäischer Rechtsrahmen würde nur zum Anwachsen<br />

der Bürokratie führen, den Unternehmen keinen<br />

Mehrwert bringen und sie mit nicht vertretbaren und unnötigen<br />

Belastungen überziehen.<br />

Die BDA hatte letztmals bei der von dem Referat Arbeitsrecht<br />

der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration<br />

der <strong>Euro</strong>päischen Kommission eingeleiteten offenen Konsultation<br />

aus dem Jahr 2012 betont, dass Überlegungen zur Einführung<br />

eines optionaler Rechtsrahmen für TCAs verworfen werden<br />

sollten. In dem nun verabschiedeten Initiativbericht sind<br />

keine neuen Erkenntnisse enthalten. Ein positives Element ist,<br />

dass die Autonomie der Sozialpartner beim Abschluss von<br />

TCA‘s mehrfach betont wird. Es wird klargestellt, dass die <strong>Euro</strong>päische<br />

Kommission bei der Prüfung eines fakultativen<br />

Rechtsrahmens von einer freiwilligen Nutzung ausgehen sollte,<br />

über die die beteiligten Sozialpartner, Unternehmen und Unternehmensgruppen<br />

freiwillig entscheiden können sollten. Kritisch<br />

zu bewerten sind die überflüssigen Vorgaben zu den Akteuren<br />

von TCAs. Sie sollen von europäischen Gewerkschaften und<br />

Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen abgeschlossen<br />

werden. <strong>Euro</strong>päische Betriebsräte sollten "gegebenenfalls<br />

umfassend an den Verhandlungen mit den europäischen<br />

Gewerkschaftsverbänden" beteiligt werden. Nicht erforderlich<br />

ist auch die Forderung nach der Aufnahme des Günstigkeitsprinzips<br />

und die Empfehlung, Mechanismen zur alternativen<br />

Streitbeilegung einzuführen.<br />

Umstrukturierung von Unternehmen<br />

Paul Noll<br />

<strong>Euro</strong>päische Kommission plant Mitteilung<br />

mit bewährten Verfahren („best practices“)<br />

als zentralen Punkt die <strong>Euro</strong>päische Kommission aufgefordert<br />

hatte, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu „Umstrukturierung<br />

und Antizipierung von Veränderungen“ zu unterbreiten,<br />

scheint die <strong>Euro</strong>päische Kommission dieser Forderung nicht zu<br />

entsprechen. Nach derzeitiger Planung wird die <strong>Euro</strong>päische<br />

Kommission im Herbst <strong>2013</strong> stattdessen eine Mitteilung mit<br />

bewährten Verfahren („best practices“) für Umstrukturierungen<br />

von Unternehmen vorlegen.<br />

Mit diesem Schritt würde die <strong>Euro</strong>päische Kommission richtigerweise<br />

von der Aufstellung einheitlicher und verbindlicher Vorgaben<br />

für Umstrukturierungen von Unternehmen Abstand nehmen.<br />

Die Erfahrungen mit Umstrukturierungen belegen, dass<br />

die Gründe für derartige Maßnahmen vielfältig sind und die<br />

damit verbundenen Herausforderungen stark variieren: Ein mittelständisches<br />

Unternehmen, das aufgrund von Absatzproblemen<br />

Personal abbauen muss, steht vor ganz anderen Herausforderungen<br />

als ein Konzern, der aufgrund einer Fusion entsteht.<br />

Daher dürfen Strategien für die Bewältigung von Umstrukturierungen<br />

kein einheitliches Vorgehen („one size fits all“)<br />

vorsehen. <strong>Euro</strong>paweit einheitliche und verbindliche Vorgaben<br />

würden angesichts der Vielfältigkeit und Komplexität von Umstrukturierungen<br />

der betrieblichen Gegebenheit nicht gerecht<br />

und hätten verheerende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der europäischen Unternehmen. Dabei sind die europäischen<br />

Unternehmen gerade jetzt dringend auf optimale Rahmenbedingungen<br />

angewiesen, um Arbeitsplätze schaffen zu<br />

können.<br />

Hervorzuheben ist, dass ein Initiativbericht des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlaments für die <strong>Euro</strong>päische Kommission nicht bindend ist.<br />

Nach Artikel 225 AEUV kann das <strong>Euro</strong>päische Parlament die<br />

<strong>Euro</strong>päische Kommission zwar zur Vorlage geeigneter Gesetzgebungsvorschläge<br />

auffordern. Die <strong>Euro</strong>päische Kommission<br />

ist jedoch gerade nicht verpflichtet, dieser Aufforderung zu folgen.<br />

Dies ergibt sich ebenfalls aus Artikel 225 AEUV: legt die<br />

<strong>Euro</strong>päische Kommission keinen entsprechenden Vorschlag<br />

vor, muss sie dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament lediglich die Gründe<br />

dafür mitteilen. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich,<br />

dass der <strong>Euro</strong>päische Gewerkschaftsbund eine Beschwerde<br />

beim <strong>Euro</strong>päischen Bürgerbeauftragten eingelegt hat und<br />

sich dagegen wendet, dass die <strong>Euro</strong>päische Kommission keinen<br />

entsprechenden Rechtsakt vorgelegt habe, obwohl der<br />

AEUV sie dazu verpflichte. Wie sich eindeutig aus dem AUEV<br />

ergibt, steht allein der <strong>Euro</strong>päischen Kommission das Initiativrecht<br />

zu. Der <strong>Euro</strong>päischen Kommission ist allenfalls vorzuwerfen,<br />

dass sie nicht innerhalb von drei Monaten reagiert<br />

hat. Diese Frist sieht jedoch nicht der AEUV vor, sondern lediglich<br />

eine „Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen<br />

dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament und der Kommission“ aus<br />

dem Jahr 2010.<br />

Mareike Krug/Stefan Sträßer<br />

Nachdem das <strong>Euro</strong>päische Parlament Anfang <strong>2013</strong> in einem<br />

Initiativbericht von Alejandro Cercas (S&D-Fraktion, Spanien)<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 01. Oktober <strong>2013</strong> 3


Niederländischer Subsidiaritätsbericht<br />

Niederlande fordern eine strenger am Subsidiaritätsprinzip<br />

ausgerichtete EU-Politik<br />

In den Niederlanden und in der EU wird zurzeit intensiv über<br />

den im Juni <strong>2013</strong> vorgelegten sogenannten Subsidiaritätsbericht<br />

diskutiert. Das in Zusammenarbeit aller niederländischen<br />

Ministerien, der Sozialpartner sowie weiterer Stakeholder entstandene<br />

Regierungspapier umfasst eine Liste mit neun allgemeinen<br />

Empfehlungen und 54 konkreten Aktionspunkten, die<br />

zur Stärkung des Subsidiaritätsprinzips auf EU-Ebene beitragen<br />

sollen. Zentrales Anliegen des Regierungspapiers ist es,<br />

der anhaltenden Kompetenzausweitung auf die EU-Ebene entgegen<br />

zu treten und eine Neuausrichtung am Subsidiaritätsprinzip<br />

anzustoßen. Die <strong>Euro</strong>päische Kommission solle nur in<br />

Bereichen tätig werden, in denen ihr die Verträge eine ausdrücklich<br />

dahingehende Kompetenz zuweisen. In den Fällen, in<br />

denen der <strong>Euro</strong>päischen Kommission kein expliziter Regulierungsauftrag<br />

zukomme, solle sie nicht nur darauf verzichten,<br />

Legislativakte anzustoßen, sondern darüber hinaus grundsätzlich<br />

auch von der Ergreifung jeglicher Soft-Law-Maßnahmen<br />

absehen. Auch solle die <strong>Euro</strong>päische Kommission bei „weitverbreiteten“<br />

Vorbehalten der Mitgliedstaaten im Rat zukünftig auf<br />

Gesetzesinitiativen verzichten.<br />

Der Bericht spiegelt insgesamt keine generell integrationskritische<br />

Haltung wider, sondern zielt vielmehr auf die Stärkung<br />

und konsequente Durchsetzung des vertraglich fixierten Subsidiaritätsprinzips<br />

ab. Eine Vertragsrevision wird daher explizit<br />

ausgeschlossen. Die Forderungen des Subsidiaritätsberichts<br />

können mit der Formel „<strong>Euro</strong>päisch wenn nötig, national wenn<br />

möglich“ zusammengefasst werden. Der Subsidiaritätsbericht<br />

ist im Nachgang zu der vom britischen Premierminister David<br />

Cameron im Januar <strong>2013</strong> gehaltenen Rede zur „Zukunft der EU<br />

und Großbritanniens Rolle in ihr“ entstanden. Dieser ähnelt<br />

Camerons Rede insofern, als dass eine sich verselbstständigende<br />

stetige Kompetenzausweitung der <strong>Euro</strong>päischen Kommission<br />

grundsätzlich abgelehnt wird. Im Gegensatz zu Cameron<br />

fordert der Subsidiaritätsbericht jedoch keine generelle Beschränkung<br />

der EU-Regulierung auf Binnenmarktfragen.<br />

Aus Arbeitgebersicht sind insbesondere folgende Aspekte der<br />

54 Einzelvorschläge relevant: Konsequent abgelehnt werden u.<br />

a. die weitere Harmonisierung der sozialen Sicherungssysteme<br />

und der Arbeitsbedingungen, EU-weite Vereinbarungen mit<br />

Drittstaaten im Rahmen der externen Dimension der Koordinierung<br />

der Systeme der sozialen Sicherheit, die Schaffung eines<br />

eigenständigen Haushalts für die <strong>Euro</strong>zone, die Einführung einer<br />

Frauenquote auf EU-Ebene und jegliche Versuche zur<br />

Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie. Der Bericht bringt<br />

darüber hinaus Bedenken in Hinblick auf die Einführung einer<br />

europäischen Finanztransaktionssteuer, die Reichweite des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Globalisierungsfonds (EGF) und die Einrichtung eines<br />

<strong>Euro</strong>päischen Hilfsfonds gegen Armut zum Ausdruck. Kritisch<br />

begleiten werde man die derzeitigen Arbeiten auf EU-<br />

Ebene zur Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie und der<br />

Richtlinie zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentensprüchen.<br />

Der Subsidiaritätsbericht benennt aber auch Politikfelder, in denen<br />

eine stärkere europäische Zusammenarbeit nötig sei. Neben<br />

der Regulierung des Finanzmarkts treffe dies auch auf die<br />

Energie-, Klima-, Asyl- und Migrationspolitik, die Vollendung<br />

des gemeinsamen Binnenmarkts, den Kampf gegen Steuerhinterziehung<br />

sowie auf die Verteidigungspolitik zu. Diese Forderungen,<br />

die unter Mitarbeit des niederländischen Schwesterverbands<br />

der BDA, VNO-NCW, erarbeitet wurden, werden auch<br />

von der BDA unterstützt.<br />

Nachdem sich das niederländische Parlament ausführlich mit<br />

dem Subsidiaritätsbericht befasst hat, wird der Bericht dann auf<br />

europäischer Ebene mit der <strong>Euro</strong>päischen Kommission und<br />

dem Rat diskutiert, wo um Unterstützung der anderen Mitgliedstaaten<br />

geworben werden soll. Der Subsidiaritätsbericht könnte<br />

in einen Aktionsplan für eine bescheidenere und besonnenere,<br />

aber effektivere EU übersetzt werden.<br />

EU-Konsultation zu „Schwarzarbeit“<br />

Matthias Beninde<br />

Effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit in<br />

der EU<br />

Die <strong>Euro</strong>päische Kommission hat im Juli <strong>2013</strong> eine Konsultation<br />

der europäischen Sozialpartner nach Artikel 154 AEUV eingeleitet.<br />

Ziel dieser Konsultation ist es, künftige EU-<br />

Maßnahmen zur Prävention und Abschreckung nicht angemeldeter<br />

Erwerbstätigkeit zu ermitteln. Dies soll insbesondere<br />

durch eine bessere Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen<br />

Durchsetzungsbehörden (z. B. Arbeitsaufsichts-, Steuer oder<br />

Sozialversicherungsbehörden) erfolgen. Zentraler Vorschlag<br />

der <strong>Euro</strong>päischen Kommission ist es, auf EU-Ebene eine Plattform<br />

für Arbeits- und andere Durchsetzungsbehörden einzurichten,<br />

um gegen Schwarzarbeit vorzugehen.<br />

Schwarzarbeit führt zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten<br />

gesetzestreuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu Einnahmeausfällen<br />

in den sozialen Sicherungssystemen und den öffentlichen<br />

Hauhalten. Daneben werden die Steuermoral und das<br />

Vertrauen in staatliche Institutionen und Systeme untergraben.<br />

Schwarzarbeit muss daher effektiver als bisher eingedämmt<br />

werden. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die<br />

<strong>Euro</strong>päische Kommission Überlegungen anstellt, wie die EU die<br />

Mitgliedstaaten dabei ergänzend unterstützen kann. Die von<br />

der <strong>Euro</strong>päischen Kommission in dem Konsultationspapier angedachte<br />

Plattform kann dabei ein Instrument zur Verbesserung<br />

der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.<br />

Ziel dieser Plattform sollte es vorranging sein, die Zusammenarbeit<br />

zwischen den Behörden zu erleichtern und zu<br />

unterstützen (z. B. durch Mitarbeiteraustausch und gemeinsame<br />

Schulungen) und den Austausch bewährter Verfahren<br />

(„best practices“) zu fördern.<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 01. Oktober <strong>2013</strong> 4


Allerdings darf nicht übersehen werden, dass die Faktoren für<br />

die Begünstigung von Schwarzarbeit je nach Mitgliedstaat beträchtlich<br />

variieren. Deshalb muss die Bekämpfung von<br />

Schwarzarbeit in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten sein.<br />

Mitgliedstaatliche Behörden spielen bei Prävention, Aufdeckung<br />

und Ahndung von Schwarzarbeit eine zentrale Rolle. Ebenso<br />

ist es angesichts der Komplexität und der vielfältigen Formen<br />

von Schwarzarbeit ein umfassendes Konzept erforderlich, mit<br />

dem Schwarzarbeit finanziell unattraktiver gemacht wird, die<br />

Verwaltung reformiert und vereinfacht sowie die Überwachung<br />

und Ahndung verschärft werden. Entsprechende Maßnahmen<br />

werden je nach Mitgliedstaat stark variieren. Ein europaweit<br />

einheitliches Vorgehen („one size fits all“) ist deshalb gerade<br />

nicht zielführend. Dies muss die <strong>Euro</strong>päische Kommission bei<br />

ihrem weiteren Vorgehen konsequent berücksichtigen.<br />

G20-Arbeitsministertreffen<br />

Stefan Sträßer<br />

Sozialpartner geben wichtige Impulse zu<br />

Beschäftigungsfragen<br />

Seit dem ersten Treffen der G20-Arbeitsminister im April 2010<br />

in Washington sind beschäftigungs- und sozialpolitische Themen<br />

zu einem festen Bestandteil des G20-Prozesses geworden.<br />

Am 18./19. Juli <strong>2013</strong> fand in Moskau unter russischem<br />

Vorsitz das nunmehr vierte Treffen der G20-Arbeitsminister mit<br />

Sozialpartnerkonsultationen statt, an denen auch die BDA beteiligt<br />

war. Als zentrale Innovation richtete die russische Präsidentschaft<br />

am 19. Juli <strong>2013</strong> zudem erstmals ein gemeinsames<br />

Treffen der G20-Arbeits- und Finanzminister aus. Durch die enge<br />

Abstimmung zwischen beschäftigungs- und finanzpolitischen<br />

Instrumenten soll eine kohärente Vorgehensweise bei<br />

der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den G20-Staaten sichergestellt<br />

werden. Die russische G20-Präsidentschaft hat –<br />

wie bereits die vorangegangene Präsidentschaft Mexikos – Beschäftigung<br />

und insbesondere die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit<br />

zu Schwerpunktthemen erklärt.<br />

Wie unter den vorangegangenen G20-Präsidentschaften Frankreichs<br />

und Mexikos hat die BDA den G20-Prozess auch unter<br />

russischem Vorsitz von Beginn an intensiv begleitet. Dadurch<br />

ist es gelungen, wichtige Forderungen der deutschen Arbeitgeber<br />

in den G20-Prozess einzubringen und sowohl in den<br />

Schlussfolgerungen der G20-Arbeitsminister als auch in der<br />

gemeinsamen Abschlusserklärung der G20-Arbeits- und Finanzminister<br />

zu verankern. So weisen die Minister auf die Notwendigkeit<br />

hin, ein förderliches Umfeld für Unternehmen zu<br />

schaffen, das es diesen ermöglicht, Investitionen zu tätigen,<br />

neue Arbeitsplätze zu schaffen und nachhaltiges Wirtschaftswachstum<br />

zu erzeugen. Hierzu gehört auch, den Zugang von<br />

Unternehmen – insbesondere von kleineren und mittleren Unternehmen<br />

(KMU) – zu Finanzierungsmitteln zu verbessern sowie<br />

Unternehmertum und Innovationen zu fördern. Weiterhin<br />

wird in den Schlussfolgerungen auf die Bedeutung von Strukturreformen<br />

zur Schaffung von nachhaltigem Wachstum hingewiesen.<br />

Die G20-Staaten sollen integrative Arbeitsmärkte fördern,<br />

die auf einer Vielzahl von Beschäftigungsformen beruhen<br />

und den Einstieg v. a. von Langzeitarbeitslosen und jungen<br />

Leuten in den Arbeitsmarkt erleichtern.<br />

Im Vorfeld der beiden Treffen hatten sich die in der B20 ("Business<br />

20")-Formation zusammengeschlossenen Vertreter führender<br />

Wirtschaftsverbände aus den G20-Staaten am 20. Juni<br />

<strong>2013</strong> in St. Petersburg getroffen, um gemeinsam mit dem Internationalen<br />

Arbeitgeberverband IOE und dem Business and Industry<br />

Advisory Committee to the OECD (BIAC) die Empfehlungen<br />

der Wirtschaft an den G20-Arbeits- und Finanzminister<br />

zu formulieren. Die BDA war mit ihrem Vize-präsidenten Prof.<br />

Randolf Rodenstock beim B20-Treffen vertreten.<br />

Prof. Rodenstock ging in seiner Rede beim B20-Treffen in St.<br />

Petersburg auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ein,<br />

die in vielen G20-Staaten eines der drängendsten Probleme<br />

darstelle. Er machte deutlich, dass es zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit<br />

entscheidend darauf ankomme, die strukturellen<br />

Hürden für Schulabgänger und Absolventen beim Eintritt<br />

in den Arbeitsmarkt – hierzu gehören Mindestlöhne ebenso<br />

wie ein zu rigides Arbeitsrecht – zu beseitigen und die Ausbildungsinhalte<br />

eng an den Erfordernissen der Wirtschaft auszurichten.<br />

Dabei verwies Prof. Rodenstock auf die erfolgreiche<br />

Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt in Deutschland,<br />

die zum einen auf dem System der dualen Ausbildung beruhe,<br />

zum anderen auf dem Vorhandensein flexibler Beschäftigungsformen,<br />

die den Übergang von der Ausbildung in den Beruf<br />

oftmals erleichterten.<br />

Max Conzemius<br />

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte<br />

BDA und IOE kritisieren Initiative zur Erstellung<br />

eines neuen Berichtsstandards<br />

Mazars, Shift und das Human Rights Resource Centre ASEAN<br />

(Association of South-East Asian Nations) haben eine Initiative<br />

mit dem Titel „Developing Global Standards for the Reporting<br />

and Assurance of Company Alignment with the UN Guiding<br />

Principles on Business and Human Rights" gestartet. Mazars ist<br />

eine internationale Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft<br />

mit Sitz in Frankreich. Shift ist eine in den USA ansässige<br />

gemeinnützige Nichtregierungsorganisation für Wirtschaft<br />

und Menschenrechte, deren Mitarbeiter an der Erarbeitung der<br />

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beteiligt<br />

waren. Im Rahmen dieser Initiative soll ein neuer Berichtsstandard<br />

zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte<br />

und ein Standard zur Überprüfung von Berichten erarbeitet<br />

werden.<br />

Die BDA und der internationale Arbeitgeberverband IOE haben<br />

zu diesem Vorhaben kritische Stellungnahmen abgegeben. Bei<br />

diesem Vorhaben wird verkannt, dass es auf internationaler,<br />

europäischer und nationaler Ebene bereits hinreichend viele<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 01. Oktober <strong>2013</strong> 5


Standards gibt, weshalb die Erarbeitung eines weiteren Standards<br />

nicht notwendig ist. Auch wird durch diese Initiative die<br />

einheitliche Haltung und Zustimmung zu den UN-Leitprinzipien<br />

für Wirtschaft und Menschenrechte gefährdet. Schließlich wird<br />

den Möglichkeiten und Ressourcen von kleinen und mittleren<br />

Unternehmen (KMU) nicht hinreichend Rechnung getragen.<br />

Besser wären die Förderung von Dialogprozessen und der Austausch<br />

von „best practices“. Die in den letzten Jahren gestiegene<br />

Zahl der Unternehmen, die bereits jährliche entsprechende<br />

Berichte freiwillig und entsprechend ihrer Tätigkeitsfelder veröffentlichen,<br />

belegt, dass auch ohne weitere neue Standards die<br />

Unternehmen für Transparenz und Glaubwürdigkeit ihres Engagements<br />

sorgen.<br />

Richtlinienvorschlag zur Frauenquote<br />

Paul Noll<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament streitet heftig über<br />

EU-Frauenquote<br />

Kontrovers wurden in einer gemeinsamen Sitzung der zwei federführenden<br />

Ausschüsse des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments am<br />

18. September <strong>2013</strong> die über 300 Änderungsanträge zum Berichtsentwurf<br />

zu dem vergangenen Jahr von der <strong>Euro</strong>päischen<br />

Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag über eine<br />

40-prozentige Frauenquote für Aufsichtsräte in börsennotierten<br />

Unternehmen diskutiert. Hauptstreitpunkte waren die von den<br />

Ko-Berichterstatterinnen Evelyn Regner (S&D-Fraktion, Österreich)<br />

aus dem Rechtsausschuss und Rodi Kratsa-<br />

Tsagaropoulou (EVP-Fraktion, Griechenland) aus dem Ausschuss<br />

für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter<br />

geforderte Ausweitung des Anwendungsbereichs auf<br />

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Streichung<br />

der im Richtlinienvorschlag enthaltenen Ausnahme, wenn das<br />

unterrepräsentierte Geschlecht weniger als 10 Prozent der Belegschaft<br />

ausmacht. Einige Abgeordnete wandten sich gegen<br />

diese auch im Vorfeld von der BDA stark kritisierten Verschärfungsvorschläge.<br />

Ko-Berichterstatterin Kratsa-Tsagaropoulou<br />

schlug daraufhin vor, zunächst eine Auswirkungsstudie der<br />

Richtlinie auf KMU in Auftrag zu geben und die Entscheidung<br />

über eine Einbeziehung von KMU auf einen späteren Zeitpunkt<br />

zu verschieben.<br />

Änderungsanträgen zur Ausweitung der Richtlinienvorgaben<br />

auf Vorstände und andere Managementebenen erteilten beide<br />

Ko-Berichterstatterinnen eine Absage, man müsse realistisch<br />

bleiben. Dieses Zurückrudern und die Tatsache, dass sich einige<br />

Ausschussmitglieder vehement gegen den Richtlinienvorschlag<br />

als völlig falschen Ansatz und stattdessen für freiwillige<br />

Maßnahmen aussprachen, sind als positive Entwicklungen zu<br />

begrüßen. Untragbar ist dagegen, dass sich beide Ko-<br />

Berichterstatterinnen nach wie vor für die Streichung der<br />

10-Prozent-Ausnahme und gegen die von Angelika Niebler<br />

(EVP-Fraktion, Deutschland) richtigerweise eingebrachte Forderung<br />

der Ausnahme von Familienunternehmen einsetzen.<br />

Angesichts des deutlichen Verhandlungsbedarfs bleibt abzuwarten,<br />

ob beide Ausschüsse wie geplant am 14. Oktober <strong>2013</strong><br />

über den Berichtsentwurf abstimmen werden. Derzeit ist noch<br />

geplant, dass das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments im<br />

November <strong>2013</strong> über den Bericht abstimmen wird. Bei den weiteren<br />

Beratungen in Rat und <strong>Euro</strong>päischem Parlament wird sich<br />

die BDA gemeinsam mit dem BDI weiterhin aktiv gegen eine<br />

pauschale Zwangsquote auf EU-Ebene einsetzen.<br />

Christina Breit<br />

Eignungstest („fitness check“) der <strong>Euro</strong>päischen Kommission<br />

Richtlinien zur <strong>Info</strong>rmation und Konsultation<br />

der Arbeitnehmer sind „fit for purpose“<br />

Die <strong>Euro</strong>päische Kommission hat im Juli <strong>2013</strong> das Ergebnis<br />

des Eignungstests ("fitness check") der Richtlinien zur <strong>Info</strong>rmation<br />

und Konsultation der Arbeitnehmer vorgestellt, mit dessen<br />

Durchführung sie bereits 2010 begonnen hatte. Mit diesem<br />

Eignungstest wollte die <strong>Euro</strong>päische Kommission ermitteln, ob<br />

die Richtlinie über Massenentlassungen (Richtlinie 98/59/EG),<br />

die Betriebsübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001/23/EG) sowie<br />

die Rahmenrichtlinie über <strong>Info</strong>rmation und Konsultation der Arbeitnehmer<br />

(Richtlinie 2002/14/EG) übermäßige Belastungen,<br />

Überschneidungen, Lücken oder Widersprüche mit sich gebracht<br />

haben.<br />

Das Fazit des Berichts der <strong>Euro</strong>päischen Kommission lautet,<br />

dass die drei Richtlinien "generell relevant, wirksam und kohärent"<br />

seien und "einander wechselseitig stärkten", d. h. für ihren<br />

Zweck geeignet sind. Dieses Ergebnis entspricht auch der Einschätzung<br />

der deutschen Arbeitgeber, die sich bei der Befragung<br />

der Sozialpartner durch die <strong>Euro</strong>päische Kommission intensiv<br />

in den Eignungstest eingebracht hatten. Die deutschen<br />

Arbeitgeber hatten dabei deutlich gemacht, dass das System<br />

der <strong>Info</strong>rmation und Konsultation der Arbeitnehmer in Deutschland<br />

funktioniere und die deutschen Vorgaben – insbesondere<br />

des BetrVG – ohnehin weit über die Vorgaben der europäischen<br />

Richtlinien hinausgingen.<br />

Die <strong>Euro</strong>päische Kommission zieht in ihrem Bericht im Zusammenhang<br />

mit der Kohärenz der drei Richtlinien – insbesondere<br />

bei den Definitionen – eine vertiefte Diskussion mit den Beteiligten<br />

in Betracht und schließt nicht aus, dass dieser Prozess<br />

letztlich zu einer Konsolidierung der Richtlinien führen könnte.<br />

Eine Konsolidierung der Richtlinien würde jedoch den besonderen<br />

Fallgestaltungen, für die die einzelnen Richtlinien geschaffen<br />

wurden, widersprechen. Vielfach liegen die Probleme bei<br />

den Richtlinien auf nationaler Ebene, so dass auch die Lösung<br />

auf nationaler Ebene erfolgen muss.<br />

Stefan Sträßer<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 01. Oktober <strong>2013</strong> 6


Mindestvorschriften bei Betriebsrenten<br />

Start der Trilogverhandlungen zur „Ex-<br />

Portabilitätsrichtlinie“<br />

Am 25. September <strong>2013</strong> haben Rat, <strong>Euro</strong>päisches Parlament<br />

und <strong>Euro</strong>päische Kommission informelle Verhandlungen („Trilog“)<br />

bezüglich des Richtlinienvorschlags über „Mindestvorschriften<br />

zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch<br />

Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen“<br />

(vormals „Portabilitätsrichtlinie“) aufgenommen.<br />

Die Verhandlungen sollen trotz bestehender Differenzen noch<br />

unter der laufenden litauischen EU-Ratspräsidentschaft zum<br />

Abschluss kommen.<br />

Der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

hatte seine Verhandlungsposition im Rahmen<br />

seiner Sitzung am 20. Juni <strong>2013</strong> festgelegt. Die dort erzielte<br />

politische Einigung sieht u. a. vor, dass die Unverfallbarkeitsfrist<br />

maximal drei Jahre statt der derzeit in Deutschland geltenden<br />

fünf Jahre betragen darf und das Mindestalter, das in Deutschland<br />

zur Zeit bei 25 Jahren liegt, auf maximal 21 Jahre herabgesetzt<br />

werden muss. Der Ausschuss für Beschäftigung und<br />

soziale Angelegenheiten des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hatte<br />

im Juli <strong>2013</strong> das Mandat für Verhandlungen mit dem Rat über<br />

diesen Richtlinienvorschlag basierend auf dem Bericht des<br />

Ausschusses vom 20. Juni 2007 erteilt. Die Berichterstatterin,<br />

Ria Oomen-Ruijten (EVP-Fraktion, Niederlande) hält eine Unverfallbarkeitsfrist<br />

von drei Jahren für zu hoch und eine Frist<br />

von drei Jahren bis zum Inkrafttreten plus u. U. einer weiteren<br />

Umsetzungsfrist von zwei Jahren für zu lang. Außerdem hat sie<br />

Bedenken gegen die vom Rat gewählte Rechtsgrundlage (Artikel<br />

46 AEUV) und spricht sich für eine doppelte Rechtsgrundlage<br />

(Artikel 46 AEUV i. V. m. Artikel 115 AEUV) aus. Damit wären<br />

nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch nationale<br />

Sachverhalte erfasst, und im Rat müsste der Text einstimmig<br />

angenommen werden.<br />

Da alle Beteiligten trotz der noch bestehenden Differenzen den<br />

Willen bekundet haben, den Trilog zügig zum Abschluss zu<br />

bringen, ist davon auszugehen, dass bis Ende Oktober/Anfang<br />

November eine Einigung erzielt wird. Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlaments könnte dann bereits Ende November, spätestens<br />

Anfang Dezember über das Ergebnis des Trilogs abstimmen.<br />

Anschließend wird die Annahme im Rat erfolgen.<br />

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen<br />

Katrin Sturm<br />

BIAC-Studie zum NKS-Verfahren nach den<br />

OECD-Leitsätzen<br />

Das Business and Industry Advisory Committee to the OECD<br />

(BIAC) hat die Ergebnisse einer Studie zu den Erfahrungen von<br />

multinationalen Unternehmen mit den Antragstellern von Verfahren<br />

vor den Nationalen Kontaktstellen (NKS) nach den<br />

OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen veröffentlicht.<br />

Danach zeigen die Erfahrungen von multinationalen Unternehmen,<br />

dass in einer Vielzahl von Fällen ein bedeutsamer Multistakeholder-Dialog<br />

eingeleitet und eine Lösung des Falls erreicht<br />

werden konnte. In einigen Fällen wurde jedoch von den<br />

Antragstellern die Bedeutung des NKS-Verfahrens verkannt.<br />

BIAC hat deshalb Empfehlungen abgegeben und dargelegt, wie<br />

die Wirksamkeit des NKS-Verfahrens noch weiter verbessert<br />

werden kann, um die weltweite Verbreitung der OECD-<br />

Leitsätze über die OECD-Mitgliedstaaten hinaus zu befördern.<br />

In der Studie wird klargestellt, dass die NKS dazu dienen sollen,<br />

in den eingereichten Fällen durch ein Mediationsverfahren<br />

zur Problemlösung beizutragen und dass sie faires Verhalten<br />

fördern sollen.<br />

Paul Noll<br />

Auch wenn die Ratsposition und die des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments<br />

in einigen Punkten voneinander abweichen, ist jetzt<br />

schon absehbar, dass der zu findende Kompromiss mit Belastungen<br />

für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland verbunden<br />

sein wird. Nachdem es im Zuge der Ratsverhandlungen<br />

bereits gelungen war, erheblich weitergehende Verschlechterungen,<br />

wie eine noch stärkere Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist,<br />

abzuwenden, wird sich die BDA auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br />

hierfür einsetzen. Im Rahmen des Trilogs<br />

darf es nicht zu der parlamentsseitig, aber auch von einigen<br />

Mitgliedstaaten geforderten Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist<br />

kommen. Je niedriger die Unverfallbarkeitsfrist festgelegt<br />

wird, desto stärker würde die Zahl der Kleinstanwartschaften<br />

zunehmen, was wiederum einen höheren Verwaltungs- und<br />

damit Kostenaufwand nach sich ziehen würde. Außerdem bedeutet<br />

eine Reduzierung der Unverfallbarkeitsfrist eine Entwertung<br />

der betrieblichen Altersvorsorge als Personalbindungsinstrument.<br />

Das berechtigte Interesse der Arbeitgeber, Fachkräfte<br />

zu halten, muss jedoch berücksichtigt werden.<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 01. Oktober <strong>2013</strong> 7

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