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Euro-Info Nr. 02/2014

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Sichtweise der EU-Kommission geprägt, dass Einrichtungen<br />

der betrieblichen Altersvorsorge vor allem Anbieter von Finanzdienstleistungen<br />

seien, weshalb die qualitativen Vorgaben<br />

überwiegend auf den Vorgaben von Solvency II für Versicherungsunternehmen<br />

basieren. Einrichtungen der betrieblichen<br />

Altersvorsorge unterscheiden sich jedoch grundlegend von<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen, da sie Sozialeinrichtungen<br />

der Unternehmen sind, die die Altersvorsorge der Mitarbeiter<br />

organisieren. Insofern sind auch die überwiegend für den Verbraucherschutz<br />

konzipierten Regelungen der Lebensversicherungsunternehmen<br />

nach Solvency II für diese unpassend und<br />

sehr belastend.<br />

Christina Breit<br />

Schwarzarbeit<br />

EU-Kommission schlägt europäische Plattform<br />

gegen Schwarzarbeit vor<br />

Die EU-Kommission hat am 9. April <strong>2014</strong> einen Vorschlag für<br />

einen Beschluss vorgelegt, mit dem eine <strong>Euro</strong>päische Plattform<br />

zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und<br />

Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit eingerichtet<br />

werden soll. Die Plattform war bereits im Beschäftigungspaket<br />

der EU-Kommission vom April 2012 angekündigt<br />

und vom <strong>Euro</strong>päischen Parlament in einer nicht verbindlichen<br />

Entschließung am 14. Januar <strong>2014</strong> begrüßt worden (vgl.<br />

euro-info <strong>Nr</strong>. 01/<strong>2014</strong>). Der Beschluss basiert auch auf den Ergebnissen<br />

der von Juli 2013 bis März <strong>2014</strong> durchgeführten<br />

Konsultation der <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartner, an der sich die<br />

BDA über BUSINESSEUROPE aktiv beteiligt hatte.<br />

Der Beschlussvorschlag sieht eine verpflichtende Mitgliedschaft<br />

der verschiedenen Durchsetzungsbehörden (insbesondere Arbeitsaufsichtsbehörden,<br />

Aufsichtsbehörden im Bereich soziale<br />

Sicherheit und Steuerbehörden) aller 28 EU-Mitgliedstaaten an<br />

der Plattform vor. Geplant ist eine einzelne Anlaufstelle jedes<br />

EU-Mitgliedstaats. Die EU-Kommission koordiniert die Arbeit<br />

und führt den Vorsitz in den Sitzungen, an denen Sozialpartner<br />

als Beobachter teilnehmen können. Ein Beobachterstatus wird<br />

auch der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingeräumt.<br />

Die vorgeschlagene europäische Plattform kann ein nützliches<br />

Instrument zur besseren Zusammenarbeit zwischen den nationalen<br />

Durchsetzungsbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit<br />

sein. Richtigerweise erkennt die EU-Kommission in ihrem Beschlussvorschlag<br />

an, dass Prävention, Aufdeckung und Ahndung<br />

von Schwarzarbeit in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten<br />

ist. Die Plattform soll vielmehr zum Austausch von<br />

<strong>Info</strong>rmationen und bewährter Verfahren dienen, wofür sich auch<br />

die BDA ausgesprochen hatte. Zu begrüßen ist auch, dass die<br />

operationelle Zusammenarbeit durch z. B. gemeinsame Schulungen,<br />

Mitarbeiter- sowie Datenaustausch gestärkt werden<br />

soll. Allerdings soll die Plattform auch „Leitlinien für Inspektoren“<br />

und „gemeinsame Inspektionsgrundsätze“ annehmen können.<br />

Hierbei muss klargestellt werden, dass es sich jeweils um<br />

nicht verbindliche Instrumente handelt. BDA und BUSINESS-<br />

EUROPE hatten sich im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation<br />

gegen die Annahme von europaweit einheitlichen Grundsätzen<br />

für die Arbeitsaufsicht von der EU-Plattform ausgesprochen.<br />

Angesichts der unterschiedlichen Ursachen nicht angemeldeter<br />

Erwerbstätigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten, sind auch die<br />

jeweiligen Lösungsansätze national unterschiedlich. Eine „one<br />

size fits all“-Lösung auf EU-Ebene ist nicht zielführend.<br />

Christina Breit<br />

ISO 26000<br />

Normierungsinstitute stimmen gegen Revision<br />

von ISO 26000<br />

Die überwiegende Anzahl der nationalen Normierungsinstitute<br />

hat sich gegen eine Revision von „ISO 26000 – Leitfaden zur<br />

gesellschaftlichen Verantwortung“ ausgesprochen. Das ist das<br />

Ergebnis der internationalen Abstimmung im Rahmen der nach<br />

drei Jahren nach Veröffentlichung stattfindenden systematischen<br />

Überprüfung. Dabei ging es im Wesentlichen um die<br />

Frage, ob ISO 26000 überarbeitet ("Revision") oder der Status<br />

als unverbindlicher Leitfaden beibehalten werden soll ("Bestätigung").<br />

Von den 34 teilnehmenden Normierungsinstituten haben<br />

nur acht für eine „Revision“ gestimmt, 21 plädierten für eine<br />

„Bestätigung“ und fünf enthielten sich. Insbesondere das Deutsche<br />

Institut für Normung (DIN) und elf weitere <strong>Euro</strong>päer<br />

(Österreich, Kroatien, Finnland, Irland, Italien, Norwegen,<br />

Polen, Spanien, Schweden, Schweiz und UK) hatten sich für<br />

eine „Bestätigung“ ausgesprochen. Für eine Revision stimmten<br />

u. a. Frankreich, Niederlande, Brasilien und die USA. Die Post<br />

Publication Organization (PPO) wird das Umfrageergebnis in<br />

einer Sitzung am 24. April <strong>2014</strong> auswerten und dem<br />

ISO-Lenkungsgremium (ISO/TMB) das weitere Vorgehen empfehlen.<br />

Mit diesem Abstimmungsergebnis wurde der Forderung nach<br />

Umwandlung von ISO 26000 in einen zertifizierbaren<br />

CSR-Standard eine klare Absage erteilt. Das ist ein großer Erfolg<br />

für die Arbeitgeber, die sich aktiv dafür eingesetzt hatten,<br />

dass der Status von ISO 26000 als Leitfaden bestehen bleibt<br />

und keine Revision erfolgt. Die internationale Norm ISO 26000<br />

– in Deutschland als DIN ISO 26000 erschienen – ist ein freiwilliger<br />

Leitfaden, der Organisationen dabei unterstützen soll, gesellschaftliche<br />

Verantwortung wahrzunehmen. ISO 26000 ist<br />

kein neues Managementsystem und nicht für Zertifizierungszwecke<br />

bestimmt und geeignet. Dieser Kernforderung der BDA<br />

wurde bereits im Jahr 2010 durch eine ausdrückliche Klarstellung<br />

im verbindlichen Hauptteil der ISO 26000 Rechnung getragen.<br />

Nach der Veröffentlichung des Standards hatten die zuständigen<br />

Bundesressorts zusammen mit den vier Spitzenverbänden<br />

der Wirtschaft BDA/BDI/DIHK/ZDH in einer gemeinsamen<br />

Erklärung die Nichtzertifizierbarkeit von ISO 26000 betont.<br />

Paul Noll<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 5

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