Euro-Info Nr. 02/2014
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Sichtweise der EU-Kommission geprägt, dass Einrichtungen<br />
der betrieblichen Altersvorsorge vor allem Anbieter von Finanzdienstleistungen<br />
seien, weshalb die qualitativen Vorgaben<br />
überwiegend auf den Vorgaben von Solvency II für Versicherungsunternehmen<br />
basieren. Einrichtungen der betrieblichen<br />
Altersvorsorge unterscheiden sich jedoch grundlegend von<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen, da sie Sozialeinrichtungen<br />
der Unternehmen sind, die die Altersvorsorge der Mitarbeiter<br />
organisieren. Insofern sind auch die überwiegend für den Verbraucherschutz<br />
konzipierten Regelungen der Lebensversicherungsunternehmen<br />
nach Solvency II für diese unpassend und<br />
sehr belastend.<br />
Christina Breit<br />
Schwarzarbeit<br />
EU-Kommission schlägt europäische Plattform<br />
gegen Schwarzarbeit vor<br />
Die EU-Kommission hat am 9. April <strong>2014</strong> einen Vorschlag für<br />
einen Beschluss vorgelegt, mit dem eine <strong>Euro</strong>päische Plattform<br />
zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und<br />
Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit eingerichtet<br />
werden soll. Die Plattform war bereits im Beschäftigungspaket<br />
der EU-Kommission vom April 2012 angekündigt<br />
und vom <strong>Euro</strong>päischen Parlament in einer nicht verbindlichen<br />
Entschließung am 14. Januar <strong>2014</strong> begrüßt worden (vgl.<br />
euro-info <strong>Nr</strong>. 01/<strong>2014</strong>). Der Beschluss basiert auch auf den Ergebnissen<br />
der von Juli 2013 bis März <strong>2014</strong> durchgeführten<br />
Konsultation der <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartner, an der sich die<br />
BDA über BUSINESSEUROPE aktiv beteiligt hatte.<br />
Der Beschlussvorschlag sieht eine verpflichtende Mitgliedschaft<br />
der verschiedenen Durchsetzungsbehörden (insbesondere Arbeitsaufsichtsbehörden,<br />
Aufsichtsbehörden im Bereich soziale<br />
Sicherheit und Steuerbehörden) aller 28 EU-Mitgliedstaaten an<br />
der Plattform vor. Geplant ist eine einzelne Anlaufstelle jedes<br />
EU-Mitgliedstaats. Die EU-Kommission koordiniert die Arbeit<br />
und führt den Vorsitz in den Sitzungen, an denen Sozialpartner<br />
als Beobachter teilnehmen können. Ein Beobachterstatus wird<br />
auch der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingeräumt.<br />
Die vorgeschlagene europäische Plattform kann ein nützliches<br />
Instrument zur besseren Zusammenarbeit zwischen den nationalen<br />
Durchsetzungsbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit<br />
sein. Richtigerweise erkennt die EU-Kommission in ihrem Beschlussvorschlag<br />
an, dass Prävention, Aufdeckung und Ahndung<br />
von Schwarzarbeit in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten<br />
ist. Die Plattform soll vielmehr zum Austausch von<br />
<strong>Info</strong>rmationen und bewährter Verfahren dienen, wofür sich auch<br />
die BDA ausgesprochen hatte. Zu begrüßen ist auch, dass die<br />
operationelle Zusammenarbeit durch z. B. gemeinsame Schulungen,<br />
Mitarbeiter- sowie Datenaustausch gestärkt werden<br />
soll. Allerdings soll die Plattform auch „Leitlinien für Inspektoren“<br />
und „gemeinsame Inspektionsgrundsätze“ annehmen können.<br />
Hierbei muss klargestellt werden, dass es sich jeweils um<br />
nicht verbindliche Instrumente handelt. BDA und BUSINESS-<br />
EUROPE hatten sich im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation<br />
gegen die Annahme von europaweit einheitlichen Grundsätzen<br />
für die Arbeitsaufsicht von der EU-Plattform ausgesprochen.<br />
Angesichts der unterschiedlichen Ursachen nicht angemeldeter<br />
Erwerbstätigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten, sind auch die<br />
jeweiligen Lösungsansätze national unterschiedlich. Eine „one<br />
size fits all“-Lösung auf EU-Ebene ist nicht zielführend.<br />
Christina Breit<br />
ISO 26000<br />
Normierungsinstitute stimmen gegen Revision<br />
von ISO 26000<br />
Die überwiegende Anzahl der nationalen Normierungsinstitute<br />
hat sich gegen eine Revision von „ISO 26000 – Leitfaden zur<br />
gesellschaftlichen Verantwortung“ ausgesprochen. Das ist das<br />
Ergebnis der internationalen Abstimmung im Rahmen der nach<br />
drei Jahren nach Veröffentlichung stattfindenden systematischen<br />
Überprüfung. Dabei ging es im Wesentlichen um die<br />
Frage, ob ISO 26000 überarbeitet ("Revision") oder der Status<br />
als unverbindlicher Leitfaden beibehalten werden soll ("Bestätigung").<br />
Von den 34 teilnehmenden Normierungsinstituten haben<br />
nur acht für eine „Revision“ gestimmt, 21 plädierten für eine<br />
„Bestätigung“ und fünf enthielten sich. Insbesondere das Deutsche<br />
Institut für Normung (DIN) und elf weitere <strong>Euro</strong>päer<br />
(Österreich, Kroatien, Finnland, Irland, Italien, Norwegen,<br />
Polen, Spanien, Schweden, Schweiz und UK) hatten sich für<br />
eine „Bestätigung“ ausgesprochen. Für eine Revision stimmten<br />
u. a. Frankreich, Niederlande, Brasilien und die USA. Die Post<br />
Publication Organization (PPO) wird das Umfrageergebnis in<br />
einer Sitzung am 24. April <strong>2014</strong> auswerten und dem<br />
ISO-Lenkungsgremium (ISO/TMB) das weitere Vorgehen empfehlen.<br />
Mit diesem Abstimmungsergebnis wurde der Forderung nach<br />
Umwandlung von ISO 26000 in einen zertifizierbaren<br />
CSR-Standard eine klare Absage erteilt. Das ist ein großer Erfolg<br />
für die Arbeitgeber, die sich aktiv dafür eingesetzt hatten,<br />
dass der Status von ISO 26000 als Leitfaden bestehen bleibt<br />
und keine Revision erfolgt. Die internationale Norm ISO 26000<br />
– in Deutschland als DIN ISO 26000 erschienen – ist ein freiwilliger<br />
Leitfaden, der Organisationen dabei unterstützen soll, gesellschaftliche<br />
Verantwortung wahrzunehmen. ISO 26000 ist<br />
kein neues Managementsystem und nicht für Zertifizierungszwecke<br />
bestimmt und geeignet. Dieser Kernforderung der BDA<br />
wurde bereits im Jahr 2010 durch eine ausdrückliche Klarstellung<br />
im verbindlichen Hauptteil der ISO 26000 Rechnung getragen.<br />
Nach der Veröffentlichung des Standards hatten die zuständigen<br />
Bundesressorts zusammen mit den vier Spitzenverbänden<br />
der Wirtschaft BDA/BDI/DIHK/ZDH in einer gemeinsamen<br />
Erklärung die Nichtzertifizierbarkeit von ISO 26000 betont.<br />
Paul Noll<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 5