Euro-Info Nr. 02/2014
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
nehmer-Entsenderichtlinie (Durchsetzungsrichtlinie) gestimmt.<br />
Das <strong>Euro</strong>päische Parlament hat damit den sehr schwierigen<br />
Verhandlungen zwischen <strong>Euro</strong>päischem Parlament, Rat und<br />
EU-Kommission ein positives Ende gesetzt, indem es Kompromisswilligkeit<br />
bewiesen und politische Verantwortung für einen<br />
insgesamt pragmatischen, praktikablen und daher tragbaren<br />
Kompromiss übernommen hat.<br />
Die neue Durchsetzungsrichtlinie sieht eine engere Kooperation<br />
der Verwaltungen in den Mitgliedstaaten vor, die eine effektivere<br />
Durchführung von Kontrollen, Prüfungen und Untersuchungen<br />
im Falle einer Entsendung ermöglicht. Der tragbare Kompromiss<br />
berücksichtigt wichtige Forderungen der BDA. Positiv<br />
ist dabei insbesondere die offene Liste zu möglichen Kontrollmaßnahmen.<br />
Die in Deutschland bestehenden Kontrollmaßnahmen<br />
im Arbeitnehmerentsendegesetz sind künftig weiterhin<br />
möglich und das gegenwärtige Niveau an Kontrollen wird nicht<br />
abgesenkt. Hierfür hatte sich die BDA eingesetzt, um Missbrauch<br />
bei der Entsendung von Arbeitnehmern vorzubeugen,<br />
insbesondere auf Baustellen. Positiv ist auch die erreichte Klarstellung,<br />
dass die angewandten Kontrollmaßnahmen der Kommission<br />
„anzuzeigen“ und nicht von ihr zu „genehmigen“ sind.<br />
Auch entspricht die vorgesehene Auftraggeberhaftung mit Exkulpationsmöglichkeit<br />
der deutschen Praxis in der Bauwirtschaft<br />
und löst somit keinen Umsetzungsbedarf aus.<br />
Christina Breit<br />
ICT-Richtlinie<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament nimmt Trilog-<br />
Ergebnis zur ICT-Richtlinie an<br />
In der Abstimmung vom 15. April <strong>2014</strong> hat das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlaments dem Ende Februar <strong>2014</strong> in schwierigen<br />
informellen Verhandlungen zwischen <strong>Euro</strong>päischem Parlament,<br />
Rat und EU-Kommission (sog. Trilog) erzielten Kompromisstext<br />
zum Richtlinienvorschlag zur konzerninternen Entsendung von<br />
Drittstaatsangehörigen (ICT) zugestimmt. 360 Abgeordnete des<br />
<strong>Euro</strong>päischen Parlaments stimmten dafür, 278 dagegen und 38<br />
enthielten sich. Zwar hatte der federführende Ausschuss für<br />
Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlaments diesen Kompromisstext bereits am 10. März <strong>2014</strong><br />
unterstützt, der Beschäftigungsausschuss hatte aber dagegen<br />
gestimmt und Änderungsanträge eingebracht. Diese wurden im<br />
Plenum aber alle abgelehnt.<br />
Der gebilligte Kompromisstext sieht zum Hauptstreitpunkt<br />
„Arbeitsbedingungen“ nun vor, dass ICTs grundsätzlich die<br />
gleichen Mindestrechte wie entsandte EU-Arbeitnehmer in vergleichbarer<br />
Position und Branche gemäß der geltenden Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie<br />
haben sollen. Bezüglich der Entlohnung<br />
soll darüber hinaus gelten, dass für die Zulassung der<br />
ICTs von den Mitgliedstaaten zusätzlich verlangt wird, dass deren<br />
Vergütung nicht ungünstiger als die eines inländischen<br />
Arbeitnehmers in vergleichbarer Position sein darf. Weitergehende<br />
Forderungen des Beschäftigungsausschusses nach einer<br />
Gleichstellung der ICTs mit Inländern bezüglich des Lohnes<br />
und aller anderen Arbeitsbedingungen konnten sich somit nicht<br />
durchsetzen. Hiergegen hatten sich auch BDA und BUSINESS-<br />
EUROPE nachdrücklich gewandt, da dies zu einer nicht zu<br />
rechtfertigenden Besserstellung der aus Drittstaaten kommenden<br />
ICTs gegenüber entsandten EU-Arbeitnehmern geführt<br />
hätte, für welche nach wie vor "nur" die Mindestrechte nach Art.<br />
3 der Entsenderichtlinie (d. h. Mindestlohn) gegolten hätten.<br />
Insgesamt hat die ICT-Richtlinie aus Sicht der BDA nur noch<br />
einen eingeschränkten Mehrwert. Das eigentliche Ziel der<br />
ICT-Richtlinie, Unternehmen den effektiven und schnellen Einsatz<br />
ihres aus Drittstaaten kommenden Schlüsselpersonals in<br />
verschiedenen Unternehmensteilen innerhalb der <strong>Euro</strong>päischen<br />
Union zu erleichtern, wurde insbesondere durch Beschränkungen<br />
zur innereuropäischen Mobilität im Verhandlungsverlauf<br />
erheblich verwässert. Die antragsfreie innereuropäische Weiterwanderungsmöglichkeit<br />
der ICTs auf Grundlage der Zulassung<br />
im ersten EU-Mitgliedstaat wurde von den ursprünglich<br />
von der EU-Kommission vorgeschlagenen zwölf auf drei Monate<br />
(bzw. 90 Tage) erheblich verkürzt. Auch soll eine antragsfreie<br />
Weiterentsendung nur einmalig innerhalb eines Zeitraums<br />
von 180 Tagen möglich sein. Zudem enthält der Kompromiss<br />
praxisferne Vorgaben für den internationalen Personaleinsatz<br />
und stellt Unternehmen vor noch nicht absehbare bürokratische<br />
Hürden (z. B. Vorbeschäftigungspflicht im Heimatunternehmen,<br />
Sperrzeit zwischen den Entsendungen). Die BDA wird sich dafür<br />
einsetzen, dass deren negative Auswirkungen über die nationale<br />
Umsetzung so gering wie möglich bleiben werden. Hierbei<br />
wird sie auch auf die wegen Missbrauchsgefahr erforderliche<br />
Baubereichsausnahme bzw. branchenspezifische Nullkontingent-Regelungen<br />
- insbesondere auch bei der Weiterentsendung<br />
- drängen.<br />
Christina Breit<br />
Datenschutzgrundverordnung<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament beendet erste<br />
Lesung<br />
Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat am<br />
12. März <strong>2014</strong> mit großer Mehrheit (621 Ja-Stimmen,<br />
10 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen) und ohne Änderungsanträge<br />
für den Beschlussvorschlag des federführenden Ausschusses<br />
für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)<br />
zur Datenschutzgrundverordnung gestimmt und damit die erste<br />
Lesung abgeschlossen.<br />
Bis Ende <strong>2014</strong> will der Rat eine gemeinsame Position finden,<br />
was angesichts der zähen Verhandlungen äußerst ambitioniert<br />
erscheint. Der Rat für Justiz und Inneres hatte am 5. März <strong>2014</strong><br />
nur seine Diskussion über die Datenschutzgrundverordnung<br />
fortgesetzt und keine Beschlüsse gefasst. Insbesondere die<br />
deutschen Vertreter fordern nach dem Motto „Gründlichkeit vor<br />
Schnelligkeit“ mehr Zeit für Beratungen. Die BDA wird sich weiterhin<br />
dafür einsetzen, dass die Regelungen zum Datenschutz<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 3