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Euro-Info Nr. 02/2014

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nehmer-Entsenderichtlinie (Durchsetzungsrichtlinie) gestimmt.<br />

Das <strong>Euro</strong>päische Parlament hat damit den sehr schwierigen<br />

Verhandlungen zwischen <strong>Euro</strong>päischem Parlament, Rat und<br />

EU-Kommission ein positives Ende gesetzt, indem es Kompromisswilligkeit<br />

bewiesen und politische Verantwortung für einen<br />

insgesamt pragmatischen, praktikablen und daher tragbaren<br />

Kompromiss übernommen hat.<br />

Die neue Durchsetzungsrichtlinie sieht eine engere Kooperation<br />

der Verwaltungen in den Mitgliedstaaten vor, die eine effektivere<br />

Durchführung von Kontrollen, Prüfungen und Untersuchungen<br />

im Falle einer Entsendung ermöglicht. Der tragbare Kompromiss<br />

berücksichtigt wichtige Forderungen der BDA. Positiv<br />

ist dabei insbesondere die offene Liste zu möglichen Kontrollmaßnahmen.<br />

Die in Deutschland bestehenden Kontrollmaßnahmen<br />

im Arbeitnehmerentsendegesetz sind künftig weiterhin<br />

möglich und das gegenwärtige Niveau an Kontrollen wird nicht<br />

abgesenkt. Hierfür hatte sich die BDA eingesetzt, um Missbrauch<br />

bei der Entsendung von Arbeitnehmern vorzubeugen,<br />

insbesondere auf Baustellen. Positiv ist auch die erreichte Klarstellung,<br />

dass die angewandten Kontrollmaßnahmen der Kommission<br />

„anzuzeigen“ und nicht von ihr zu „genehmigen“ sind.<br />

Auch entspricht die vorgesehene Auftraggeberhaftung mit Exkulpationsmöglichkeit<br />

der deutschen Praxis in der Bauwirtschaft<br />

und löst somit keinen Umsetzungsbedarf aus.<br />

Christina Breit<br />

ICT-Richtlinie<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament nimmt Trilog-<br />

Ergebnis zur ICT-Richtlinie an<br />

In der Abstimmung vom 15. April <strong>2014</strong> hat das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlaments dem Ende Februar <strong>2014</strong> in schwierigen<br />

informellen Verhandlungen zwischen <strong>Euro</strong>päischem Parlament,<br />

Rat und EU-Kommission (sog. Trilog) erzielten Kompromisstext<br />

zum Richtlinienvorschlag zur konzerninternen Entsendung von<br />

Drittstaatsangehörigen (ICT) zugestimmt. 360 Abgeordnete des<br />

<strong>Euro</strong>päischen Parlaments stimmten dafür, 278 dagegen und 38<br />

enthielten sich. Zwar hatte der federführende Ausschuss für<br />

Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlaments diesen Kompromisstext bereits am 10. März <strong>2014</strong><br />

unterstützt, der Beschäftigungsausschuss hatte aber dagegen<br />

gestimmt und Änderungsanträge eingebracht. Diese wurden im<br />

Plenum aber alle abgelehnt.<br />

Der gebilligte Kompromisstext sieht zum Hauptstreitpunkt<br />

„Arbeitsbedingungen“ nun vor, dass ICTs grundsätzlich die<br />

gleichen Mindestrechte wie entsandte EU-Arbeitnehmer in vergleichbarer<br />

Position und Branche gemäß der geltenden Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie<br />

haben sollen. Bezüglich der Entlohnung<br />

soll darüber hinaus gelten, dass für die Zulassung der<br />

ICTs von den Mitgliedstaaten zusätzlich verlangt wird, dass deren<br />

Vergütung nicht ungünstiger als die eines inländischen<br />

Arbeitnehmers in vergleichbarer Position sein darf. Weitergehende<br />

Forderungen des Beschäftigungsausschusses nach einer<br />

Gleichstellung der ICTs mit Inländern bezüglich des Lohnes<br />

und aller anderen Arbeitsbedingungen konnten sich somit nicht<br />

durchsetzen. Hiergegen hatten sich auch BDA und BUSINESS-<br />

EUROPE nachdrücklich gewandt, da dies zu einer nicht zu<br />

rechtfertigenden Besserstellung der aus Drittstaaten kommenden<br />

ICTs gegenüber entsandten EU-Arbeitnehmern geführt<br />

hätte, für welche nach wie vor "nur" die Mindestrechte nach Art.<br />

3 der Entsenderichtlinie (d. h. Mindestlohn) gegolten hätten.<br />

Insgesamt hat die ICT-Richtlinie aus Sicht der BDA nur noch<br />

einen eingeschränkten Mehrwert. Das eigentliche Ziel der<br />

ICT-Richtlinie, Unternehmen den effektiven und schnellen Einsatz<br />

ihres aus Drittstaaten kommenden Schlüsselpersonals in<br />

verschiedenen Unternehmensteilen innerhalb der <strong>Euro</strong>päischen<br />

Union zu erleichtern, wurde insbesondere durch Beschränkungen<br />

zur innereuropäischen Mobilität im Verhandlungsverlauf<br />

erheblich verwässert. Die antragsfreie innereuropäische Weiterwanderungsmöglichkeit<br />

der ICTs auf Grundlage der Zulassung<br />

im ersten EU-Mitgliedstaat wurde von den ursprünglich<br />

von der EU-Kommission vorgeschlagenen zwölf auf drei Monate<br />

(bzw. 90 Tage) erheblich verkürzt. Auch soll eine antragsfreie<br />

Weiterentsendung nur einmalig innerhalb eines Zeitraums<br />

von 180 Tagen möglich sein. Zudem enthält der Kompromiss<br />

praxisferne Vorgaben für den internationalen Personaleinsatz<br />

und stellt Unternehmen vor noch nicht absehbare bürokratische<br />

Hürden (z. B. Vorbeschäftigungspflicht im Heimatunternehmen,<br />

Sperrzeit zwischen den Entsendungen). Die BDA wird sich dafür<br />

einsetzen, dass deren negative Auswirkungen über die nationale<br />

Umsetzung so gering wie möglich bleiben werden. Hierbei<br />

wird sie auch auf die wegen Missbrauchsgefahr erforderliche<br />

Baubereichsausnahme bzw. branchenspezifische Nullkontingent-Regelungen<br />

- insbesondere auch bei der Weiterentsendung<br />

- drängen.<br />

Christina Breit<br />

Datenschutzgrundverordnung<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament beendet erste<br />

Lesung<br />

Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat am<br />

12. März <strong>2014</strong> mit großer Mehrheit (621 Ja-Stimmen,<br />

10 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen) und ohne Änderungsanträge<br />

für den Beschlussvorschlag des federführenden Ausschusses<br />

für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)<br />

zur Datenschutzgrundverordnung gestimmt und damit die erste<br />

Lesung abgeschlossen.<br />

Bis Ende <strong>2014</strong> will der Rat eine gemeinsame Position finden,<br />

was angesichts der zähen Verhandlungen äußerst ambitioniert<br />

erscheint. Der Rat für Justiz und Inneres hatte am 5. März <strong>2014</strong><br />

nur seine Diskussion über die Datenschutzgrundverordnung<br />

fortgesetzt und keine Beschlüsse gefasst. Insbesondere die<br />

deutschen Vertreter fordern nach dem Motto „Gründlichkeit vor<br />

Schnelligkeit“ mehr Zeit für Beratungen. Die BDA wird sich weiterhin<br />

dafür einsetzen, dass die Regelungen zum Datenschutz<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 3

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