Euro-Info Nr. 02/2014
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Mitgliedstaaten nicht ausreichend geregelt werden kann. Sie<br />
sollte sich auf ihre Kernaufgaben fokussieren, diese verantwortungsvoll<br />
wahrnehmen und von einer Überdehnung ihrer Kompetenzen<br />
besonders im Bereich der Sozialpolitik absehen. Zukünftige<br />
Gesetzesvorschläge sollten systematisch auf Wettbewerbsfähigkeitswirkungen<br />
und Kohärenz geprüft werden. Sämtliches<br />
Handeln der EU-Kommission sollte sich am Leitprinzip<br />
der Wettbewerbsfähigkeit ausrichten. Denn nur wenn sich die<br />
<strong>Euro</strong>päische Union zeitgemäß erneuert, kann sie auch in Zukunft<br />
auf Augenhöhe mit anderen großen Wirtschaftsräumen<br />
der Welt bestehen und die Weltpolitik weiterhin als Global<br />
Player mitgestalten.<br />
Die BDA/BDI-Wahlbroschüre zur <strong>Euro</strong>pawahl ist abrufbar unter:<br />
http://tinyurl.com/llt2vwq<br />
Martin Kumstel<br />
Corporate Social Responsibility (CSR)<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament verabschiedet<br />
Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung<br />
Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat am<br />
15. April <strong>2014</strong> den Richtlinienvorschlag über die Offenlegung<br />
nichtfinanzieller <strong>Info</strong>rmationen und zu Diversity angenommen.<br />
Zuvor hatte es in den Trilog-Verhandlungen eine Einigung zwischen<br />
dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament und dem Rat gegeben.<br />
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hatte dieser<br />
Einigung bereits am 26. Februar <strong>2014</strong> zugestimmt. Nach der<br />
Verabschiedung der Richtlinie im <strong>Euro</strong>päischen Parlament<br />
muss nun noch der Rat die Richtlinie formal annehmen. Nach<br />
Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die<br />
Richtlinie in das nationale Recht umzusetzen. Die Mitgliedstaaten<br />
sollen vorsehen, dass die Vorschriften dann ein Jahr nach<br />
Ablauf der Umsetzungsfrist für die Unternehmen in Kraft treten.<br />
Unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen nun sogenannte<br />
„Unternehmen von öffentlichem Interesse“<br />
(public-interest entities) mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl<br />
von über 500 während des Geschäftsjahres. Dies sind<br />
im Wesentlichen börsennotierte Unternehmen, Banken und<br />
Versicherungen mit über 500 Arbeitnehmern. Zahlenmäßig sind<br />
somit ca. 6.000 europäische Unternehmen betroffen, im Vergleich<br />
zu den 18.000 nach dem Kommissionsvorschlag. In<br />
Deutschland werden nach Angaben des Bundesministeriums<br />
für Arbeit und Soziales ca. 1.000 Unternehmen, nach Angaben<br />
des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ca.<br />
500 Unternehmen, betroffen sein. Der Großteil des deutschen<br />
verarbeitenden Gewerbes ist somit nicht vom Anwendungsbereich<br />
erfasst, es sei denn es handelt sich um börsennotierte<br />
Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmern.<br />
Unternehmen im Anwendungsbereich der Richtlinie müssen im<br />
Lagebericht oder in einem separaten (Nachhaltigkeits-) Bericht<br />
bestimmte Angaben machen zu ihrem Geschäftsmodell, eine<br />
Beschreibung der Unternehmenspolitik in den Bereichen<br />
Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der<br />
Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.<br />
Zu diesen Punkten muss eine Beschreibung der Ergebnisse<br />
der Unternehmenspolitik, der wichtigsten Risiken und<br />
der relevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die eigene<br />
Geschäftstätigkeit, soweit dies für das Verständnis der<br />
Lage der Gesellschaft erforderlich ist, abgegeben werden.<br />
Wenn ein Unternehmen keine Unternehmenspolitik zu einem<br />
dieser Punkte eingeführt hat, muss es eine unmissverständliche<br />
und ausführliche Erklärung hierfür abgeben. Im Rahmen<br />
der Abschlussprüfung wird geprüft, ob die entsprechenden <strong>Info</strong>rmationen<br />
bereitgestellt wurden. Ein Unternehmen, dass für<br />
dasselbe Geschäftsjahr bereits einen separaten (Nachhaltigkeits-)<br />
Bericht erstellt, ist von der Pflicht zur Abgabe der zusätzlichen<br />
nichtfinanziellen <strong>Info</strong>rmationen im Lagebericht befreit,<br />
sofern dieser die im Richtlinienvorschlag aufgeführten Themen<br />
abdeckt.<br />
Des Weiteren wird für bestimmte börsennotierte Unternehmen<br />
in der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht eine<br />
Beschreibung der Diversitätspolitik der Gesellschaft für Vorstand<br />
und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht<br />
und Bildungs- und Berufshintergrund verpflichtend.<br />
Hierzu muss auch über die Ziele der Diversitätspolitik sowie die<br />
Art und Weise der Umsetzung dieser Politik und die Ergebnisse<br />
berichtet werden. Verfolgt eine Gesellschaft zu diesen Belangen<br />
keine Politik, dann muss sie erläutern, weshalb dies der<br />
Fall ist.<br />
Die BDA lehnt die Richtlinie aufgrund ihres verfehlten Ansatzes<br />
insgesamt ab. Zwar ist es im Sinne der Schadensbegrenzung<br />
ein Erfolg, dass der Anwendungsbereich eingeschränkt wurde<br />
und nun weniger Unternehmen von dieser Richtlinie betroffen<br />
sind. Dennoch bleibt es dabei, dass der Regulierungsansatz<br />
einer einheitlichen Berichterstattungspflicht den Wesenskern<br />
von CSR verkennt, nämlich die Freiwilligkeit des gesellschaftlichen<br />
Engagements von Unternehmen. Mit dieser Richtlinie wird<br />
nicht nur der Freiwilligkeitsgrundsatz ausgehöhlt, sondern auch<br />
das Ziel des Bürokratieabbaus für mehr Wettbewerbsfähigkeit<br />
ad absurdum geführt und das zu einem Zeitpunkt, an dem sich<br />
<strong>Euro</strong>pas Wirtschaft gerade aus ihrer schwersten Krise herausarbeitet.<br />
Paul Noll<br />
Durchsetzungsrichtlinie<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament stimmt für Trilog-<br />
Einigung zur Arbeitnehmerentsendung<br />
Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat das Votum des<br />
Beschäftigungsausschusses des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments<br />
vom 18. März <strong>2014</strong> bestätigt und am 16. April <strong>2014</strong> ebenfalls<br />
deutlich (474 Ja-Stimmen, 158 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen)<br />
und ohne Abänderungen für den Kompromisstext zum<br />
Richtlinienvorschlag zur verbesserten Durchsetzung der Arbeit-<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 2