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Euro-Info Nr. 02/2014

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Mitgliedstaaten nicht ausreichend geregelt werden kann. Sie<br />

sollte sich auf ihre Kernaufgaben fokussieren, diese verantwortungsvoll<br />

wahrnehmen und von einer Überdehnung ihrer Kompetenzen<br />

besonders im Bereich der Sozialpolitik absehen. Zukünftige<br />

Gesetzesvorschläge sollten systematisch auf Wettbewerbsfähigkeitswirkungen<br />

und Kohärenz geprüft werden. Sämtliches<br />

Handeln der EU-Kommission sollte sich am Leitprinzip<br />

der Wettbewerbsfähigkeit ausrichten. Denn nur wenn sich die<br />

<strong>Euro</strong>päische Union zeitgemäß erneuert, kann sie auch in Zukunft<br />

auf Augenhöhe mit anderen großen Wirtschaftsräumen<br />

der Welt bestehen und die Weltpolitik weiterhin als Global<br />

Player mitgestalten.<br />

Die BDA/BDI-Wahlbroschüre zur <strong>Euro</strong>pawahl ist abrufbar unter:<br />

http://tinyurl.com/llt2vwq<br />

Martin Kumstel<br />

Corporate Social Responsibility (CSR)<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament verabschiedet<br />

Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung<br />

Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat am<br />

15. April <strong>2014</strong> den Richtlinienvorschlag über die Offenlegung<br />

nichtfinanzieller <strong>Info</strong>rmationen und zu Diversity angenommen.<br />

Zuvor hatte es in den Trilog-Verhandlungen eine Einigung zwischen<br />

dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament und dem Rat gegeben.<br />

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hatte dieser<br />

Einigung bereits am 26. Februar <strong>2014</strong> zugestimmt. Nach der<br />

Verabschiedung der Richtlinie im <strong>Euro</strong>päischen Parlament<br />

muss nun noch der Rat die Richtlinie formal annehmen. Nach<br />

Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die<br />

Richtlinie in das nationale Recht umzusetzen. Die Mitgliedstaaten<br />

sollen vorsehen, dass die Vorschriften dann ein Jahr nach<br />

Ablauf der Umsetzungsfrist für die Unternehmen in Kraft treten.<br />

Unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen nun sogenannte<br />

„Unternehmen von öffentlichem Interesse“<br />

(public-interest entities) mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl<br />

von über 500 während des Geschäftsjahres. Dies sind<br />

im Wesentlichen börsennotierte Unternehmen, Banken und<br />

Versicherungen mit über 500 Arbeitnehmern. Zahlenmäßig sind<br />

somit ca. 6.000 europäische Unternehmen betroffen, im Vergleich<br />

zu den 18.000 nach dem Kommissionsvorschlag. In<br />

Deutschland werden nach Angaben des Bundesministeriums<br />

für Arbeit und Soziales ca. 1.000 Unternehmen, nach Angaben<br />

des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ca.<br />

500 Unternehmen, betroffen sein. Der Großteil des deutschen<br />

verarbeitenden Gewerbes ist somit nicht vom Anwendungsbereich<br />

erfasst, es sei denn es handelt sich um börsennotierte<br />

Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmern.<br />

Unternehmen im Anwendungsbereich der Richtlinie müssen im<br />

Lagebericht oder in einem separaten (Nachhaltigkeits-) Bericht<br />

bestimmte Angaben machen zu ihrem Geschäftsmodell, eine<br />

Beschreibung der Unternehmenspolitik in den Bereichen<br />

Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der<br />

Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.<br />

Zu diesen Punkten muss eine Beschreibung der Ergebnisse<br />

der Unternehmenspolitik, der wichtigsten Risiken und<br />

der relevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die eigene<br />

Geschäftstätigkeit, soweit dies für das Verständnis der<br />

Lage der Gesellschaft erforderlich ist, abgegeben werden.<br />

Wenn ein Unternehmen keine Unternehmenspolitik zu einem<br />

dieser Punkte eingeführt hat, muss es eine unmissverständliche<br />

und ausführliche Erklärung hierfür abgeben. Im Rahmen<br />

der Abschlussprüfung wird geprüft, ob die entsprechenden <strong>Info</strong>rmationen<br />

bereitgestellt wurden. Ein Unternehmen, dass für<br />

dasselbe Geschäftsjahr bereits einen separaten (Nachhaltigkeits-)<br />

Bericht erstellt, ist von der Pflicht zur Abgabe der zusätzlichen<br />

nichtfinanziellen <strong>Info</strong>rmationen im Lagebericht befreit,<br />

sofern dieser die im Richtlinienvorschlag aufgeführten Themen<br />

abdeckt.<br />

Des Weiteren wird für bestimmte börsennotierte Unternehmen<br />

in der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht eine<br />

Beschreibung der Diversitätspolitik der Gesellschaft für Vorstand<br />

und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht<br />

und Bildungs- und Berufshintergrund verpflichtend.<br />

Hierzu muss auch über die Ziele der Diversitätspolitik sowie die<br />

Art und Weise der Umsetzung dieser Politik und die Ergebnisse<br />

berichtet werden. Verfolgt eine Gesellschaft zu diesen Belangen<br />

keine Politik, dann muss sie erläutern, weshalb dies der<br />

Fall ist.<br />

Die BDA lehnt die Richtlinie aufgrund ihres verfehlten Ansatzes<br />

insgesamt ab. Zwar ist es im Sinne der Schadensbegrenzung<br />

ein Erfolg, dass der Anwendungsbereich eingeschränkt wurde<br />

und nun weniger Unternehmen von dieser Richtlinie betroffen<br />

sind. Dennoch bleibt es dabei, dass der Regulierungsansatz<br />

einer einheitlichen Berichterstattungspflicht den Wesenskern<br />

von CSR verkennt, nämlich die Freiwilligkeit des gesellschaftlichen<br />

Engagements von Unternehmen. Mit dieser Richtlinie wird<br />

nicht nur der Freiwilligkeitsgrundsatz ausgehöhlt, sondern auch<br />

das Ziel des Bürokratieabbaus für mehr Wettbewerbsfähigkeit<br />

ad absurdum geführt und das zu einem Zeitpunkt, an dem sich<br />

<strong>Euro</strong>pas Wirtschaft gerade aus ihrer schwersten Krise herausarbeitet.<br />

Paul Noll<br />

Durchsetzungsrichtlinie<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament stimmt für Trilog-<br />

Einigung zur Arbeitnehmerentsendung<br />

Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat das Votum des<br />

Beschäftigungsausschusses des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments<br />

vom 18. März <strong>2014</strong> bestätigt und am 16. April <strong>2014</strong> ebenfalls<br />

deutlich (474 Ja-Stimmen, 158 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen)<br />

und ohne Abänderungen für den Kompromisstext zum<br />

Richtlinienvorschlag zur verbesserten Durchsetzung der Arbeit-<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 2

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