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Euro-Info Nr. 02/2014

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Gemeinsame BDA/BDI-Wahlbroschüre<br />

Deutsche Wirtschaft positioniert sich für die <strong>Euro</strong>pawahl<br />

<strong>Euro</strong>pa hat die Wahl. Vom 22. bis 25. Mai <strong>2014</strong> finden in<br />

<strong>Euro</strong>pa die Wahlen zum <strong>Euro</strong>päischen Parlament statt. Mit der<br />

Wählerentscheidung gehen entscheidende Weichenstellungen<br />

für die politische Ausrichtung der <strong>Euro</strong>päischen Union in den<br />

kommenden fünf Jahren und damit auch für die deutsche Wirtschaft<br />

einher. BDA und BDI bekennen sich in ihrer gemeinsamen<br />

Broschüre ausdrücklich zu <strong>Euro</strong>pa und zur weiteren europäischen<br />

Integration in Schlüsselbereichen. Gleichzeitig wird<br />

jedoch aufgezeigt, dass eine politische Neuausrichtung der europäischen<br />

Institutionen auf globale Wettbewerbsfähigkeit,<br />

Wachstum und Arbeitsplätze notwendig ist.<br />

Diese Wahl zählt. Seit der letzten <strong>Euro</strong>pawahl hat das <strong>Euro</strong>päische<br />

Parlament durch das Inkrafttreten des Vertrages von<br />

Lissabon deutlich an Kompetenzen hinzugewonnen. Das <strong>Euro</strong>päische<br />

Parlament entscheidet gleichberechtigt mit dem Rat<br />

über die große Mehrheit aller Gesetze der <strong>Euro</strong>päischen Union.<br />

<strong>Euro</strong>pa braucht deshalb ein starkes und handlungsfähiges Parlament,<br />

das die notwendige Reformpolitik zur Stärkung der<br />

europäischen Wettbewerbsfähigkeit weiter vorantreibt.<br />

BDA und BDI erkennen in ihrer gemeinsamen Broschüre die<br />

Reformanstrengungen und Erfolge der <strong>Euro</strong>-Krisenstaaten bei<br />

der Bewältigung der Finanz- und Staatsschuldenkrise an. Das<br />

Wachstum kehrt nach tiefer Rezession vor allem in Südeuropa<br />

zurück. Die meisten Krisenländer bauen die zuvor stark angewachsenen<br />

Importüberschüsse ab und haben an Wettbewerbsfähigkeit<br />

gewonnen. Der dafür ausschlaggebende Reformeifer<br />

darf jedoch nicht erlahmen. BDA und BDI fordern daher eine<br />

konsequente Fortsetzung der Doppelstrategie aus Haushaltskonsolidierung<br />

einerseits und einer auf Wettbewerbsfähigkeit<br />

ausgerichteten Reformpolitik andererseits.<br />

Die europäischen Institutionen haben zu den Erfolgen maßgeblich<br />

beigetragen, indem sie das Regelwerk der <strong>Euro</strong>zone in<br />

wichtigen Teilen reformiert haben. Speziell im Bereich der wirtschaftspolitischen<br />

Koordinierung ist jedoch eine vertieftere Integration,<br />

z. B. durch verbindliche vertragliche Vereinbarungen<br />

über Strukturreformen, notwendig, um die noch anstehenden<br />

Herausforderungen der Krise zu meistern. BDA und BDI befürworten<br />

in ihrer Broschüre deshalb eine stärkere Integration in<br />

Schlüsselbereichen, wie der Wirtschafts- und Finanzpolitik.<br />

Die EU-Kommission soll jedoch nur das regeln, was in den<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong><br />

Gemeinsame BDA/BDI-Wahlbroschüre<br />

Corporate Social Responsibility (CSR)<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament verabschiedet Durchsetzungsrichtlinie<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament stimmt Trilog-Einigung zur<br />

ICT-Richtlinie zu<br />

Erste Lesung zur Datenschutzgrundverordnung abgeschlossen<br />

Bankenunion vervollständigt<br />

Überarbeitungsentwurf zur Pensionsfondsrichtlinie<br />

<strong>Euro</strong>päische Plattform gegen Schwarzarbeit<br />

Revision von ISO 26000 abgelehnt<br />

EU-Gipfel vom 20./21. März <strong>2014</strong><br />

Deutsch-französische Beziehungen<br />

Qualitätsrahmen für Praktika<br />

Veranstaltungshinweis: <strong>Euro</strong>pean Business Summit<br />

BDA | Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Mitglied von BUSINESSEUROPE<br />

Breite Straße 29 | 10178 Berlin<br />

T +49 30 2033-1900<br />

F +49 30 2033-1905<br />

europa@arbeitgeber.de<br />

Verantwortlich: Renate Hornung-Draus<br />

Redaktion: Martin Kumstel<br />

Satz: Konstanze Wilgusch<br />

Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong>


Mitgliedstaaten nicht ausreichend geregelt werden kann. Sie<br />

sollte sich auf ihre Kernaufgaben fokussieren, diese verantwortungsvoll<br />

wahrnehmen und von einer Überdehnung ihrer Kompetenzen<br />

besonders im Bereich der Sozialpolitik absehen. Zukünftige<br />

Gesetzesvorschläge sollten systematisch auf Wettbewerbsfähigkeitswirkungen<br />

und Kohärenz geprüft werden. Sämtliches<br />

Handeln der EU-Kommission sollte sich am Leitprinzip<br />

der Wettbewerbsfähigkeit ausrichten. Denn nur wenn sich die<br />

<strong>Euro</strong>päische Union zeitgemäß erneuert, kann sie auch in Zukunft<br />

auf Augenhöhe mit anderen großen Wirtschaftsräumen<br />

der Welt bestehen und die Weltpolitik weiterhin als Global<br />

Player mitgestalten.<br />

Die BDA/BDI-Wahlbroschüre zur <strong>Euro</strong>pawahl ist abrufbar unter:<br />

http://tinyurl.com/llt2vwq<br />

Martin Kumstel<br />

Corporate Social Responsibility (CSR)<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament verabschiedet<br />

Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung<br />

Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat am<br />

15. April <strong>2014</strong> den Richtlinienvorschlag über die Offenlegung<br />

nichtfinanzieller <strong>Info</strong>rmationen und zu Diversity angenommen.<br />

Zuvor hatte es in den Trilog-Verhandlungen eine Einigung zwischen<br />

dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament und dem Rat gegeben.<br />

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hatte dieser<br />

Einigung bereits am 26. Februar <strong>2014</strong> zugestimmt. Nach der<br />

Verabschiedung der Richtlinie im <strong>Euro</strong>päischen Parlament<br />

muss nun noch der Rat die Richtlinie formal annehmen. Nach<br />

Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die<br />

Richtlinie in das nationale Recht umzusetzen. Die Mitgliedstaaten<br />

sollen vorsehen, dass die Vorschriften dann ein Jahr nach<br />

Ablauf der Umsetzungsfrist für die Unternehmen in Kraft treten.<br />

Unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen nun sogenannte<br />

„Unternehmen von öffentlichem Interesse“<br />

(public-interest entities) mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl<br />

von über 500 während des Geschäftsjahres. Dies sind<br />

im Wesentlichen börsennotierte Unternehmen, Banken und<br />

Versicherungen mit über 500 Arbeitnehmern. Zahlenmäßig sind<br />

somit ca. 6.000 europäische Unternehmen betroffen, im Vergleich<br />

zu den 18.000 nach dem Kommissionsvorschlag. In<br />

Deutschland werden nach Angaben des Bundesministeriums<br />

für Arbeit und Soziales ca. 1.000 Unternehmen, nach Angaben<br />

des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ca.<br />

500 Unternehmen, betroffen sein. Der Großteil des deutschen<br />

verarbeitenden Gewerbes ist somit nicht vom Anwendungsbereich<br />

erfasst, es sei denn es handelt sich um börsennotierte<br />

Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmern.<br />

Unternehmen im Anwendungsbereich der Richtlinie müssen im<br />

Lagebericht oder in einem separaten (Nachhaltigkeits-) Bericht<br />

bestimmte Angaben machen zu ihrem Geschäftsmodell, eine<br />

Beschreibung der Unternehmenspolitik in den Bereichen<br />

Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der<br />

Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.<br />

Zu diesen Punkten muss eine Beschreibung der Ergebnisse<br />

der Unternehmenspolitik, der wichtigsten Risiken und<br />

der relevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die eigene<br />

Geschäftstätigkeit, soweit dies für das Verständnis der<br />

Lage der Gesellschaft erforderlich ist, abgegeben werden.<br />

Wenn ein Unternehmen keine Unternehmenspolitik zu einem<br />

dieser Punkte eingeführt hat, muss es eine unmissverständliche<br />

und ausführliche Erklärung hierfür abgeben. Im Rahmen<br />

der Abschlussprüfung wird geprüft, ob die entsprechenden <strong>Info</strong>rmationen<br />

bereitgestellt wurden. Ein Unternehmen, dass für<br />

dasselbe Geschäftsjahr bereits einen separaten (Nachhaltigkeits-)<br />

Bericht erstellt, ist von der Pflicht zur Abgabe der zusätzlichen<br />

nichtfinanziellen <strong>Info</strong>rmationen im Lagebericht befreit,<br />

sofern dieser die im Richtlinienvorschlag aufgeführten Themen<br />

abdeckt.<br />

Des Weiteren wird für bestimmte börsennotierte Unternehmen<br />

in der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht eine<br />

Beschreibung der Diversitätspolitik der Gesellschaft für Vorstand<br />

und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht<br />

und Bildungs- und Berufshintergrund verpflichtend.<br />

Hierzu muss auch über die Ziele der Diversitätspolitik sowie die<br />

Art und Weise der Umsetzung dieser Politik und die Ergebnisse<br />

berichtet werden. Verfolgt eine Gesellschaft zu diesen Belangen<br />

keine Politik, dann muss sie erläutern, weshalb dies der<br />

Fall ist.<br />

Die BDA lehnt die Richtlinie aufgrund ihres verfehlten Ansatzes<br />

insgesamt ab. Zwar ist es im Sinne der Schadensbegrenzung<br />

ein Erfolg, dass der Anwendungsbereich eingeschränkt wurde<br />

und nun weniger Unternehmen von dieser Richtlinie betroffen<br />

sind. Dennoch bleibt es dabei, dass der Regulierungsansatz<br />

einer einheitlichen Berichterstattungspflicht den Wesenskern<br />

von CSR verkennt, nämlich die Freiwilligkeit des gesellschaftlichen<br />

Engagements von Unternehmen. Mit dieser Richtlinie wird<br />

nicht nur der Freiwilligkeitsgrundsatz ausgehöhlt, sondern auch<br />

das Ziel des Bürokratieabbaus für mehr Wettbewerbsfähigkeit<br />

ad absurdum geführt und das zu einem Zeitpunkt, an dem sich<br />

<strong>Euro</strong>pas Wirtschaft gerade aus ihrer schwersten Krise herausarbeitet.<br />

Paul Noll<br />

Durchsetzungsrichtlinie<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament stimmt für Trilog-<br />

Einigung zur Arbeitnehmerentsendung<br />

Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat das Votum des<br />

Beschäftigungsausschusses des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments<br />

vom 18. März <strong>2014</strong> bestätigt und am 16. April <strong>2014</strong> ebenfalls<br />

deutlich (474 Ja-Stimmen, 158 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen)<br />

und ohne Abänderungen für den Kompromisstext zum<br />

Richtlinienvorschlag zur verbesserten Durchsetzung der Arbeit-<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 2


nehmer-Entsenderichtlinie (Durchsetzungsrichtlinie) gestimmt.<br />

Das <strong>Euro</strong>päische Parlament hat damit den sehr schwierigen<br />

Verhandlungen zwischen <strong>Euro</strong>päischem Parlament, Rat und<br />

EU-Kommission ein positives Ende gesetzt, indem es Kompromisswilligkeit<br />

bewiesen und politische Verantwortung für einen<br />

insgesamt pragmatischen, praktikablen und daher tragbaren<br />

Kompromiss übernommen hat.<br />

Die neue Durchsetzungsrichtlinie sieht eine engere Kooperation<br />

der Verwaltungen in den Mitgliedstaaten vor, die eine effektivere<br />

Durchführung von Kontrollen, Prüfungen und Untersuchungen<br />

im Falle einer Entsendung ermöglicht. Der tragbare Kompromiss<br />

berücksichtigt wichtige Forderungen der BDA. Positiv<br />

ist dabei insbesondere die offene Liste zu möglichen Kontrollmaßnahmen.<br />

Die in Deutschland bestehenden Kontrollmaßnahmen<br />

im Arbeitnehmerentsendegesetz sind künftig weiterhin<br />

möglich und das gegenwärtige Niveau an Kontrollen wird nicht<br />

abgesenkt. Hierfür hatte sich die BDA eingesetzt, um Missbrauch<br />

bei der Entsendung von Arbeitnehmern vorzubeugen,<br />

insbesondere auf Baustellen. Positiv ist auch die erreichte Klarstellung,<br />

dass die angewandten Kontrollmaßnahmen der Kommission<br />

„anzuzeigen“ und nicht von ihr zu „genehmigen“ sind.<br />

Auch entspricht die vorgesehene Auftraggeberhaftung mit Exkulpationsmöglichkeit<br />

der deutschen Praxis in der Bauwirtschaft<br />

und löst somit keinen Umsetzungsbedarf aus.<br />

Christina Breit<br />

ICT-Richtlinie<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament nimmt Trilog-<br />

Ergebnis zur ICT-Richtlinie an<br />

In der Abstimmung vom 15. April <strong>2014</strong> hat das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlaments dem Ende Februar <strong>2014</strong> in schwierigen<br />

informellen Verhandlungen zwischen <strong>Euro</strong>päischem Parlament,<br />

Rat und EU-Kommission (sog. Trilog) erzielten Kompromisstext<br />

zum Richtlinienvorschlag zur konzerninternen Entsendung von<br />

Drittstaatsangehörigen (ICT) zugestimmt. 360 Abgeordnete des<br />

<strong>Euro</strong>päischen Parlaments stimmten dafür, 278 dagegen und 38<br />

enthielten sich. Zwar hatte der federführende Ausschuss für<br />

Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlaments diesen Kompromisstext bereits am 10. März <strong>2014</strong><br />

unterstützt, der Beschäftigungsausschuss hatte aber dagegen<br />

gestimmt und Änderungsanträge eingebracht. Diese wurden im<br />

Plenum aber alle abgelehnt.<br />

Der gebilligte Kompromisstext sieht zum Hauptstreitpunkt<br />

„Arbeitsbedingungen“ nun vor, dass ICTs grundsätzlich die<br />

gleichen Mindestrechte wie entsandte EU-Arbeitnehmer in vergleichbarer<br />

Position und Branche gemäß der geltenden Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie<br />

haben sollen. Bezüglich der Entlohnung<br />

soll darüber hinaus gelten, dass für die Zulassung der<br />

ICTs von den Mitgliedstaaten zusätzlich verlangt wird, dass deren<br />

Vergütung nicht ungünstiger als die eines inländischen<br />

Arbeitnehmers in vergleichbarer Position sein darf. Weitergehende<br />

Forderungen des Beschäftigungsausschusses nach einer<br />

Gleichstellung der ICTs mit Inländern bezüglich des Lohnes<br />

und aller anderen Arbeitsbedingungen konnten sich somit nicht<br />

durchsetzen. Hiergegen hatten sich auch BDA und BUSINESS-<br />

EUROPE nachdrücklich gewandt, da dies zu einer nicht zu<br />

rechtfertigenden Besserstellung der aus Drittstaaten kommenden<br />

ICTs gegenüber entsandten EU-Arbeitnehmern geführt<br />

hätte, für welche nach wie vor "nur" die Mindestrechte nach Art.<br />

3 der Entsenderichtlinie (d. h. Mindestlohn) gegolten hätten.<br />

Insgesamt hat die ICT-Richtlinie aus Sicht der BDA nur noch<br />

einen eingeschränkten Mehrwert. Das eigentliche Ziel der<br />

ICT-Richtlinie, Unternehmen den effektiven und schnellen Einsatz<br />

ihres aus Drittstaaten kommenden Schlüsselpersonals in<br />

verschiedenen Unternehmensteilen innerhalb der <strong>Euro</strong>päischen<br />

Union zu erleichtern, wurde insbesondere durch Beschränkungen<br />

zur innereuropäischen Mobilität im Verhandlungsverlauf<br />

erheblich verwässert. Die antragsfreie innereuropäische Weiterwanderungsmöglichkeit<br />

der ICTs auf Grundlage der Zulassung<br />

im ersten EU-Mitgliedstaat wurde von den ursprünglich<br />

von der EU-Kommission vorgeschlagenen zwölf auf drei Monate<br />

(bzw. 90 Tage) erheblich verkürzt. Auch soll eine antragsfreie<br />

Weiterentsendung nur einmalig innerhalb eines Zeitraums<br />

von 180 Tagen möglich sein. Zudem enthält der Kompromiss<br />

praxisferne Vorgaben für den internationalen Personaleinsatz<br />

und stellt Unternehmen vor noch nicht absehbare bürokratische<br />

Hürden (z. B. Vorbeschäftigungspflicht im Heimatunternehmen,<br />

Sperrzeit zwischen den Entsendungen). Die BDA wird sich dafür<br />

einsetzen, dass deren negative Auswirkungen über die nationale<br />

Umsetzung so gering wie möglich bleiben werden. Hierbei<br />

wird sie auch auf die wegen Missbrauchsgefahr erforderliche<br />

Baubereichsausnahme bzw. branchenspezifische Nullkontingent-Regelungen<br />

- insbesondere auch bei der Weiterentsendung<br />

- drängen.<br />

Christina Breit<br />

Datenschutzgrundverordnung<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament beendet erste<br />

Lesung<br />

Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat am<br />

12. März <strong>2014</strong> mit großer Mehrheit (621 Ja-Stimmen,<br />

10 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen) und ohne Änderungsanträge<br />

für den Beschlussvorschlag des federführenden Ausschusses<br />

für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)<br />

zur Datenschutzgrundverordnung gestimmt und damit die erste<br />

Lesung abgeschlossen.<br />

Bis Ende <strong>2014</strong> will der Rat eine gemeinsame Position finden,<br />

was angesichts der zähen Verhandlungen äußerst ambitioniert<br />

erscheint. Der Rat für Justiz und Inneres hatte am 5. März <strong>2014</strong><br />

nur seine Diskussion über die Datenschutzgrundverordnung<br />

fortgesetzt und keine Beschlüsse gefasst. Insbesondere die<br />

deutschen Vertreter fordern nach dem Motto „Gründlichkeit vor<br />

Schnelligkeit“ mehr Zeit für Beratungen. Die BDA wird sich weiterhin<br />

dafür einsetzen, dass die Regelungen zum Datenschutz<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 3


im Sinne der deutschen Unternehmen ausgestaltet werden.<br />

Dazu gehört vor allem, dass die Harmonisierung des<br />

EU-Datenschutzes auch eine weitgehende Vereinheitlichung<br />

der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz nach sich zieht<br />

und Unternehmen nicht durch zusätzliche unflexible, komplexe<br />

und bürokratische Regelungen belastet werden.<br />

Christina Breit<br />

Bankenunion<br />

<strong>Euro</strong>päisches Parlament beschließt Bankenabwicklungsmechanismus<br />

Nach zähem Ringen haben sich Rat und <strong>Euro</strong>päisches Parlament<br />

noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode auf<br />

einen Kompromiss zur Abwicklung maroder Banken verständigt.<br />

Die entsprechende EU-Verordnung wurde am<br />

15. April <strong>2014</strong> im Plenum verabschiedet, muss nun aber noch<br />

von den Sprachjuristen des Rates und EP überarbeitet werden.<br />

Dies sollte bis Mitte Mai abgeschlossen sein. Anschließend<br />

muss die endgültige Fassung vom Parlamentsausschuss für<br />

Wirtschaft und Währung (ECON) und vom Rat angenommen<br />

werden.<br />

Mit dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus neben der<br />

bereits beschlossenen einheitlichen Bankenaufsicht unter dem<br />

Dach der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank wurde die Bankenunion für<br />

die <strong>Euro</strong>zone vervollständigt. Sie soll dazu beitragen, Schieflagen<br />

von Kreditinstituten zu verhindern und die Stabilität des Finanzsystems<br />

zu erhöhen. Die Steuerzahler sollen vor Kosten<br />

für Bankenrettungen geschützt werden.<br />

Zu der Einigung gehört die Gründung eines Abwicklungsgremiums<br />

(„board“), das ab Januar 2015 über die potenzielle Abwicklung<br />

von Banken, die der Aufsicht der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank<br />

(EZB) unterliegen oder grenzüberschreitend tätig sind,<br />

entscheiden soll. Schlankere Entscheidungsprozesse, als von<br />

den Ministern ursprünglich vorgesehen, sollen im Krisenfall<br />

tragfähige und schnellere Beschlüsse gewährleisten. Legt das<br />

Abwicklungsgremium auf Vorschlag der EZB ein Abwicklungskonzept<br />

vor, hat die EU-Kommission zwölf Stunden, um entweder<br />

das Konzept zu billigen oder gegebenenfalls dem Rat der<br />

Finanzminister vorzuschlagen, das Konzept abzulehnen. Das<br />

Risiko einer Politisierung der Abwicklungsentscheidung ist damit<br />

eingegrenzt worden. Ob damit im Ergebnis tatsächlich eine<br />

effizient ausgestaltete Abwicklung erreicht werden kann, muss<br />

sich in der Praxis noch zeigen.<br />

Finanziell soll bei einer Bankenabwicklung eine Haftungskaskade<br />

greifen, bei der zunächst Eigentümer und Gläubiger in<br />

die Pflicht genommen werden. Erst danach würde der Abwicklungsfonds<br />

einspringen, den die Banken selbst mit Beträgen<br />

aufbauen müssen und der schrittweise „europäisiert“ werden<br />

soll. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird der Fonds nun<br />

schneller gefüllt und vergemeinschaftet. Binnen acht – statt zuvor<br />

zehn – Jahren soll ab 2016 ein Zielvolumen von 55 Mrd. €<br />

erreicht werden. Im ersten Jahr stehen 40 % der eingesammelten<br />

Mittel länderübergreifend für alle Abwicklungsfälle zur Verfügung,<br />

im zweiten Jahr bereits 60 %. Nach acht Jahren ist<br />

dann das Fondsvolumen komplett vergemeinschaftet, so dass<br />

im Ergebnis Banken für die Abwicklung von Geldhäusern aus<br />

anderen Ländern finanziell aufkommen. Noch steht allerdings<br />

der Kommissionsvorschlag zur Ausgestaltung der Bankenabgabe<br />

aus: Offen ist u. a., ob und in welchem Umfang alle Banken<br />

in den Abwicklungsfonds einzahlen müssen.<br />

Ob der hohe Anspruch, im Ernstfall nicht den Steuerzahler,<br />

sondern die Banken selbst zur Haftung heranzuziehen, durchgehalten<br />

wird, bleibt abzuwarten. Das Volumen des Fonds ist,<br />

gemessen an den möglichen Abwicklungsrisiken einer größeren<br />

Bankenkrise, keineswegs hoch. Eine Bankenunion ohne<br />

ausreichende finanzielle Schlagkraft stünde auf schwachem<br />

Fundament. Umso wichtiger wird daher die ausreichende Ausstattung<br />

der Finanzinstitute mit hartem Eigenkapital sein, damit<br />

in hinreichendem Ausmaß Finanzpuffer zur Abdeckung von geschäftlichen<br />

Risiken der Banken vorhanden sind. Zentral wird<br />

im konkreten Insolvenzfall sein, dass zunächst Eigentümer und<br />

Gläubiger der Banken konsequent zur Haftung herangezogen<br />

werden („bail-in“). Für eine nachhaltige Stabilisierung des europäischen<br />

Finanzmarkts und eine Entflechtung der Verschuldung<br />

von Staaten und Finanzinstituten sind allerdings weitere<br />

Schritte notwendig, insbesondere eine Eingrenzung der regulatorischen<br />

Vorzugsbehandlung von Staatspapieren in Bankbilanzen.<br />

Elisaveta Gomann<br />

Pensionsfondsrichtlinie<br />

EU-Kommission legt Überarbeitungsentwurf<br />

vor<br />

Die EU-Kommission hat am 27. März <strong>2014</strong> im Rahmen ihres<br />

Fahrplans "für die Deckung des langfristigen Finanzierungsbedarfs<br />

der europäischen Wirtschaft" ihren seit längerem angekündigten<br />

Vorschlag zur Überarbeitung der aus dem Jahr 2003<br />

stammenden EU-Pensionsfondsrichtlinie vorgelegt. Der Entwurf<br />

sieht die Überarbeitung der qualitativen Aufsichtsvorgaben vor<br />

und enthält unter anderem neue komplizierte Vorgaben zur<br />

Verwaltung (v. a. zum Risikomanagement) und eine deutliche<br />

Ausweitung der <strong>Info</strong>rmationsverpflichtungen für Einrichtungen<br />

der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Regelungen werden die<br />

betrieblichen Versorgungseinrichtungen mit zusätzlicher Bürokratie<br />

erheblich belasten.<br />

Die BDA hat bereits im vergangenen Jahr erreichen können,<br />

dass die EU-Kommission im Zuge der jetzt geplanten Novellierung<br />

der EU-Pensionsfondsrichtlinie nicht auch noch die<br />

Eigenmittelvorgaben für Pensionsfonds und Pensionskassen<br />

verschärft. Beim jetzt vorgelegten Richtlinienentwurf wird sich<br />

die BDA dafür einsetzen, die bürokratischen Belastungen zu<br />

begrenzen. Der vorgelegte Überarbeitungsentwurf zur<br />

EU-Pensionsfondsrichtlinie ist nach wie vor von der verfehlten<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 4


Sichtweise der EU-Kommission geprägt, dass Einrichtungen<br />

der betrieblichen Altersvorsorge vor allem Anbieter von Finanzdienstleistungen<br />

seien, weshalb die qualitativen Vorgaben<br />

überwiegend auf den Vorgaben von Solvency II für Versicherungsunternehmen<br />

basieren. Einrichtungen der betrieblichen<br />

Altersvorsorge unterscheiden sich jedoch grundlegend von<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen, da sie Sozialeinrichtungen<br />

der Unternehmen sind, die die Altersvorsorge der Mitarbeiter<br />

organisieren. Insofern sind auch die überwiegend für den Verbraucherschutz<br />

konzipierten Regelungen der Lebensversicherungsunternehmen<br />

nach Solvency II für diese unpassend und<br />

sehr belastend.<br />

Christina Breit<br />

Schwarzarbeit<br />

EU-Kommission schlägt europäische Plattform<br />

gegen Schwarzarbeit vor<br />

Die EU-Kommission hat am 9. April <strong>2014</strong> einen Vorschlag für<br />

einen Beschluss vorgelegt, mit dem eine <strong>Euro</strong>päische Plattform<br />

zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und<br />

Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit eingerichtet<br />

werden soll. Die Plattform war bereits im Beschäftigungspaket<br />

der EU-Kommission vom April 2012 angekündigt<br />

und vom <strong>Euro</strong>päischen Parlament in einer nicht verbindlichen<br />

Entschließung am 14. Januar <strong>2014</strong> begrüßt worden (vgl.<br />

euro-info <strong>Nr</strong>. 01/<strong>2014</strong>). Der Beschluss basiert auch auf den Ergebnissen<br />

der von Juli 2013 bis März <strong>2014</strong> durchgeführten<br />

Konsultation der <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartner, an der sich die<br />

BDA über BUSINESSEUROPE aktiv beteiligt hatte.<br />

Der Beschlussvorschlag sieht eine verpflichtende Mitgliedschaft<br />

der verschiedenen Durchsetzungsbehörden (insbesondere Arbeitsaufsichtsbehörden,<br />

Aufsichtsbehörden im Bereich soziale<br />

Sicherheit und Steuerbehörden) aller 28 EU-Mitgliedstaaten an<br />

der Plattform vor. Geplant ist eine einzelne Anlaufstelle jedes<br />

EU-Mitgliedstaats. Die EU-Kommission koordiniert die Arbeit<br />

und führt den Vorsitz in den Sitzungen, an denen Sozialpartner<br />

als Beobachter teilnehmen können. Ein Beobachterstatus wird<br />

auch der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingeräumt.<br />

Die vorgeschlagene europäische Plattform kann ein nützliches<br />

Instrument zur besseren Zusammenarbeit zwischen den nationalen<br />

Durchsetzungsbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit<br />

sein. Richtigerweise erkennt die EU-Kommission in ihrem Beschlussvorschlag<br />

an, dass Prävention, Aufdeckung und Ahndung<br />

von Schwarzarbeit in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten<br />

ist. Die Plattform soll vielmehr zum Austausch von<br />

<strong>Info</strong>rmationen und bewährter Verfahren dienen, wofür sich auch<br />

die BDA ausgesprochen hatte. Zu begrüßen ist auch, dass die<br />

operationelle Zusammenarbeit durch z. B. gemeinsame Schulungen,<br />

Mitarbeiter- sowie Datenaustausch gestärkt werden<br />

soll. Allerdings soll die Plattform auch „Leitlinien für Inspektoren“<br />

und „gemeinsame Inspektionsgrundsätze“ annehmen können.<br />

Hierbei muss klargestellt werden, dass es sich jeweils um<br />

nicht verbindliche Instrumente handelt. BDA und BUSINESS-<br />

EUROPE hatten sich im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation<br />

gegen die Annahme von europaweit einheitlichen Grundsätzen<br />

für die Arbeitsaufsicht von der EU-Plattform ausgesprochen.<br />

Angesichts der unterschiedlichen Ursachen nicht angemeldeter<br />

Erwerbstätigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten, sind auch die<br />

jeweiligen Lösungsansätze national unterschiedlich. Eine „one<br />

size fits all“-Lösung auf EU-Ebene ist nicht zielführend.<br />

Christina Breit<br />

ISO 26000<br />

Normierungsinstitute stimmen gegen Revision<br />

von ISO 26000<br />

Die überwiegende Anzahl der nationalen Normierungsinstitute<br />

hat sich gegen eine Revision von „ISO 26000 – Leitfaden zur<br />

gesellschaftlichen Verantwortung“ ausgesprochen. Das ist das<br />

Ergebnis der internationalen Abstimmung im Rahmen der nach<br />

drei Jahren nach Veröffentlichung stattfindenden systematischen<br />

Überprüfung. Dabei ging es im Wesentlichen um die<br />

Frage, ob ISO 26000 überarbeitet ("Revision") oder der Status<br />

als unverbindlicher Leitfaden beibehalten werden soll ("Bestätigung").<br />

Von den 34 teilnehmenden Normierungsinstituten haben<br />

nur acht für eine „Revision“ gestimmt, 21 plädierten für eine<br />

„Bestätigung“ und fünf enthielten sich. Insbesondere das Deutsche<br />

Institut für Normung (DIN) und elf weitere <strong>Euro</strong>päer<br />

(Österreich, Kroatien, Finnland, Irland, Italien, Norwegen,<br />

Polen, Spanien, Schweden, Schweiz und UK) hatten sich für<br />

eine „Bestätigung“ ausgesprochen. Für eine Revision stimmten<br />

u. a. Frankreich, Niederlande, Brasilien und die USA. Die Post<br />

Publication Organization (PPO) wird das Umfrageergebnis in<br />

einer Sitzung am 24. April <strong>2014</strong> auswerten und dem<br />

ISO-Lenkungsgremium (ISO/TMB) das weitere Vorgehen empfehlen.<br />

Mit diesem Abstimmungsergebnis wurde der Forderung nach<br />

Umwandlung von ISO 26000 in einen zertifizierbaren<br />

CSR-Standard eine klare Absage erteilt. Das ist ein großer Erfolg<br />

für die Arbeitgeber, die sich aktiv dafür eingesetzt hatten,<br />

dass der Status von ISO 26000 als Leitfaden bestehen bleibt<br />

und keine Revision erfolgt. Die internationale Norm ISO 26000<br />

– in Deutschland als DIN ISO 26000 erschienen – ist ein freiwilliger<br />

Leitfaden, der Organisationen dabei unterstützen soll, gesellschaftliche<br />

Verantwortung wahrzunehmen. ISO 26000 ist<br />

kein neues Managementsystem und nicht für Zertifizierungszwecke<br />

bestimmt und geeignet. Dieser Kernforderung der BDA<br />

wurde bereits im Jahr 2010 durch eine ausdrückliche Klarstellung<br />

im verbindlichen Hauptteil der ISO 26000 Rechnung getragen.<br />

Nach der Veröffentlichung des Standards hatten die zuständigen<br />

Bundesressorts zusammen mit den vier Spitzenverbänden<br />

der Wirtschaft BDA/BDI/DIHK/ZDH in einer gemeinsamen<br />

Erklärung die Nichtzertifizierbarkeit von ISO 26000 betont.<br />

Paul Noll<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 5


EU-Gipfel vom 20./21. März <strong>2014</strong><br />

Fortsetzung des Reformkurses für mehr<br />

Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung<br />

Wie nicht anders zu erwarten wurde die Krise in der Ukraine<br />

das zentrale Thema dieses Frühjahresgipfels. Ein klares politisches<br />

Signal für die Stärkung der industriellen Basis und damit<br />

für Wachstum und Arbeitsplätze in <strong>Euro</strong>pa blieb aus. Trotzdem<br />

stellten die europäischen Staats- und Regierungschefs die<br />

Weichen Richtung mehr Wettbewerbsfähigkeit.<br />

Im Rahmen des <strong>Euro</strong>päischen Semesters bewertete der <strong>Euro</strong>päische<br />

Rat die aktuelle europäische Wirtschaftslage. Auch<br />

wenn sich die <strong>Euro</strong>päische Union allmählich von der Wirtschafts-<br />

und Finanzkrise erhole, sei diese auch nach mehr als<br />

fünf Jahren noch nicht überwunden. Für <strong>2014</strong> prognostiziert die<br />

EU-Kommission ein leichtes Wachstum von 1,2 % in der <strong>Euro</strong>zone<br />

und von ca. 1,5 % in der gesamten <strong>Euro</strong>päischen Union.<br />

Es wird erwartet, dass sich die wirtschaftliche Erholung im Jahr<br />

2015 verfestigt.<br />

Zum ersten Mal berieten die europäischen Staats- und<br />

Regierungschefs zudem über die Umsetzung der <strong>Euro</strong>pa 2<strong>02</strong>0<br />

Strategie und betonten, dass die Anstrengungen zur Erreichung<br />

der wichtigsten Ziele der Strategie weiter verstärkt werden sollten.<br />

Eine Zwischenbilanz dieser Strategie steht auf der Frühjahrestagung<br />

des <strong>Euro</strong>päischen Rates 2015 an.<br />

Richtigerweise unterstrichen die europäischen Staats- und Regierungschefs<br />

die Notwendigkeit den Reformkurs fortzusetzen,<br />

die Arbeitslosigkeit – insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit –<br />

zu bekämpfen und ein besseres Funktionieren der Arbeitsmärkte<br />

voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wies der <strong>Euro</strong>päische<br />

Rat auf die Notwendigkeit einer besseren Umsetzung der<br />

länderspezifischen Empfehlungen des <strong>Euro</strong>päischen Semesters<br />

hin. Das aktuelle BUSINESSEUROPE-Reformbarometer<br />

zeigt, dass lediglich 23 % der 150 länderspezifischen Empfehlungen<br />

umgesetzt werden. Hier besteht aus Arbeitgebersicht<br />

Nachholbedarf.<br />

Der <strong>Euro</strong>päische Rat unterstrich die Bedeutung einer starken<br />

und wettbewerbsfähigen industriellen Basis in <strong>Euro</strong>pa als Triebfeder<br />

für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Basierend<br />

auf der Mitteilung der <strong>Euro</strong>päischen Kommission „für ein Wiedererstarken<br />

der europäischen Industrie“ vom 22. Januar <strong>2014</strong>,<br />

benannten die Staats- und Regierungschefs die Rahmenbedingungen<br />

auf europäischer und nationaler Ebene, die Anreize für<br />

mehr Investitionen und Innovationen schaffen sollen. Darüber<br />

hinaus wurden die Relevanz besserer Rechtsetzung und die<br />

Bedeutung des REFIT-Programms unterstrichen. Außerdem<br />

sollte der Zugang zu Finanzmitteln für KMUs erleichtert werden.<br />

Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, Engpässe bei den<br />

MINT-Qualifikationen (Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften,<br />

Technologie) vorrangig anzugehen und dabei die<br />

Industrie einzubeziehen.<br />

Lobenswert ist die Forderung, dass die EU-Kommission einen<br />

Fahrplan zur Umsetzung der „industriellen Renaissance“ in<br />

<strong>Euro</strong>pa vorlegen soll. Belange der industriellen Wettbewerbsfähigkeit<br />

sollen künftig systematisch in sämtliche Politikbereiche<br />

der <strong>Euro</strong>päischen Union integriert werden. Die Staats- und<br />

Regierungschefs wollen in einem Jahr dazu Bilanz ziehen.<br />

Bedauerlicherweise wurde aber nicht konkretisiert, wie das erfolgen<br />

soll. Es fehlt ein klarer Auftrag an die EU-Kommission,<br />

den Rat und das <strong>Euro</strong>päische Parlament, ihre politischen Entscheidungen<br />

künftig am Leitgedanken der Wettbewerbsfähigkeit<br />

auszurichten. Insbesondere die institutionelle Aufwertung<br />

des Wettbewerbsfähigkeitsrates zu einem Monitoring- und<br />

Kontrollgremium mit ausgeprägten Mitspracherechten bei<br />

industrie- und wettbewerbsrelevanten Dossiers blieb aus.<br />

Nun gilt es in den kommenden Monaten diese Forderungen<br />

auch gegenüber dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament und der<br />

EU-Kommission voranzubringen und auf eine Verankerung des<br />

Wettbewerbsfähigkeitsziels hinzuarbeiten.<br />

Séverine Féraud<br />

Deutsch-französische Beziehungen<br />

Deutsch-französische Sozialpartner machen<br />

Vorschläge für Jugendbeschäftigung<br />

Die deutschen und französischen Sozialpartner – auf deutscher<br />

Seite die BDA und der DGB – haben gemeinsame Vorschläge<br />

für Jugendbeschäftigung und zur Weiterentwicklung der beruflichen<br />

Ausbildung vorgelegt. Ein entsprechendes Papier wurde<br />

im Rahmen des deutsch-französischen Sozialpartnertreffens<br />

am 17. Februar <strong>2014</strong> in Paris den Arbeitsministern beider Länder<br />

übergeben.<br />

Vor dem Hintergrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit in<br />

<strong>Euro</strong>pa und angesichts der Herausforderungen, alle jungen<br />

Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren zu wollen, schlagen<br />

die Gewerkschaften und Arbeitgeber Deutschlands und Frankreichs<br />

vor:<br />

<br />

<br />

<br />

Das System der deutschen dualen Ausbildung kann<br />

nicht 1:1 in <strong>Euro</strong>pa kopiert werden. Jedes Land muss<br />

auf Basis gemeinsamer nationaler Qualitätsstandards<br />

eigene Lösungen entwickeln können. Das Voneinanderlernen<br />

der zentralen Bildungs-Akteure wie der Sozialpartner<br />

der EU-Mitgliedstaaten sollte deshalb unterstützt<br />

und weiterentwickelt werden.<br />

An Gestaltung und Umsetzung der Ausbildungssysteme<br />

sollen die Sozialpartner zwingend beteiligt werden.<br />

Es braucht gute Übergänge zwischen den Bildungssystemen<br />

und entwickelte Lernortkooperationen: Jeder Beruf<br />

muss erlebbar an einem realen Arbeitsplatz erlernt<br />

werden können.<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 6


Für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sind gut<br />

funktionierende Bildungs- und Ausbildungssysteme<br />

zentral, die auch dazu befähigen, in einer zunehmend<br />

globalen Wirtschaft auch in grenzüberschreitenden Kontexten<br />

arbeiten und kommunizieren zu können.<br />

Mit gemeinsamen deutsch-französischen Projekten in Zukunftsbranchen<br />

wie der IT, dem Energiesektor oder der Biotechnologie<br />

wollen die Sozialpartner den Fachkräftebedarf<br />

sichern.<br />

Die „deutsch-französische beratende Gruppe der Sozialpartner“<br />

wurde mit der Elysée-Erklärung vom 22. Januar 2013 ins Leben<br />

gerufen. Nach dem Thema Jugendbeschäftigung wird die<br />

Arbeitsgruppe in den kommenden Monaten Vorschläge zum<br />

Thema Wettbewerbsfähigkeit erarbeiten.<br />

Die Vorschläge der deutsch-französischen Sozialpartner für<br />

Jugendbeschäftigung sind abrufbar unter:<br />

http://tinyurl.com/jwzv3n4<br />

Max Conzemius<br />

Qualitätsrahmen für Praktika<br />

EU-Arbeitsminister verabschieden Empfehlung<br />

für einen „Qualitätsrahmen für Praktika“<br />

Die EU-Arbeitsminister haben am 10. März <strong>2014</strong> eine Empfehlung<br />

für einen „Qualitätsrahmen für Praktika“ verabschiedet.<br />

Der Qualitätsrahmen sieht u. a. vor, dass Praktika auf einer<br />

schriftlichen Praktikumsvereinbarung basieren, welche die<br />

Lernziele und Praktikumsbedingungen festlegt. Die Empfehlung<br />

bezieht sich ausschließlich auf sogenannte "freiwillige Praktika".<br />

Nicht abgedeckt durch den Qualitätsrahmen sind damit Praktika,<br />

die Teil einer Fortbildungsmaßnahme sind oder für den Zugang<br />

zu bestimmten Berufen bzw. im Rahmen einer Schuloder<br />

Studienordnung vorgeschrieben sind.<br />

Die BDA hatte im Vorfeld Vorbehalte gegen einen EU-weiten<br />

Qualitätsrahmen vorgebracht, vor allem was die ursprünglich<br />

vorgesehene generelle Beschränkung der Praktikumsdauer auf<br />

sechs Monate und die Überforderung von kleinen und mittleren<br />

Unternehmen durch übermäßige bürokratische Vorgaben angeht.<br />

Der Beschlusstext trägt den Bedenken der Arbeitgeber in<br />

wesentlichen Punkten Rechnung. Dennoch muss darauf geachtet<br />

werden, dass das hohe freiwillige Engagement der Unternehmen,<br />

hochwertige Praktikumsplätze anzubieten, nicht durch<br />

unnötige Regulierung eingeengt wird.<br />

Die Ratsempfehlung für einen "Qualitätsrahmen für Praktika" ist<br />

kein verbindlicher Rechtsakt. Daher besteht bei den Mitgliedstaaten<br />

keine Pflicht, die im Qualitätsrahmen enthaltenen Leitlinien<br />

umzusetzen. Allerdings sieht die Empfehlung vor, dass die<br />

Mitgliedstaaten die EU-Kommission bis Ende 2015 darüber unterrichten,<br />

wie die im Qualitätsrahmen festgelegten Leitlinien<br />

auf nationaler Ebene umgesetzt wurden.<br />

Recht und Praxis in Deutschland entsprechen bereits den in<br />

den Leitlinien dargelegten Prinzipien, so dass kein Handlungsbedarf<br />

besteht. Weite Teile der Praktikantenverhältnisse wie<br />

z. B. Lernziele, Praktikumsbedingungen und sozialversicherungsrechtlicher<br />

Schutz sind durch das Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) umfassend geregelt. Im Übrigen belegen die Studien<br />

der Hochschul-<strong>Info</strong>rmations-System GmbH (HIS), dass die<br />

Situation der Praktikantinnen und Praktikanten in Deutschland<br />

gut ist.<br />

Séverine Féraud/Max Conzemius<br />

Veranstaltungshinweis<br />

„<strong>Euro</strong>pean Business Summit“ am<br />

14./15. Mai <strong>2014</strong> in Brüssel<br />

Vor dem Hintergrund der anstehenden <strong>Euro</strong>pawahlen und der<br />

Frage wie sich die <strong>Euro</strong>päische Union in der kommenden<br />

Legislaturperiode politisch ausrichten wird, findet vom<br />

14. bis 15. Mai <strong>2014</strong> der zwölfte „<strong>Euro</strong>pean Business Summit“<br />

in Brüssel statt. Gemeinsam mit dem belgischen Arbeiterverband<br />

(FEB) lädt BUSINESSEUROPE, der europäische Dachverband<br />

der Arbeitgeber, unter dem Titel „The Business Agenda<br />

<strong>2014</strong>-2019 – Rebuilding a Competitve <strong>Euro</strong>pe“ zu einem<br />

zweitägigen Zusammentreffen von Spitzenpolitkern und Führungskräften<br />

der Wirtschaft ein. Wie in den vorherigen Jahren<br />

werden auch für den diesjährigen Gipfel mehr als 1500<br />

Teilnehmer erwartet. Als Redner sind u. a. EU-Kommissionspräsident<br />

José Manuel Barroso, der Fraktionsvorsitzende der<br />

Liberalen und Demokraten für <strong>Euro</strong>pa (ALDE) Guy Verhofstadt<br />

und BUSINESSEUROPE-Präsidentin Emma Marcegaglia eingeplant.<br />

Weiterführende <strong>Info</strong>rmationen zu Programm und Anmeldung<br />

können Sie auf folgender Website abrufen:<br />

http://www.ebsummit.eu/index.php<br />

Martin Kumstel<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 7

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