Euro-Info Nr. 02/2014
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Gemeinsame BDA/BDI-Wahlbroschüre<br />
Deutsche Wirtschaft positioniert sich für die <strong>Euro</strong>pawahl<br />
<strong>Euro</strong>pa hat die Wahl. Vom 22. bis 25. Mai <strong>2014</strong> finden in<br />
<strong>Euro</strong>pa die Wahlen zum <strong>Euro</strong>päischen Parlament statt. Mit der<br />
Wählerentscheidung gehen entscheidende Weichenstellungen<br />
für die politische Ausrichtung der <strong>Euro</strong>päischen Union in den<br />
kommenden fünf Jahren und damit auch für die deutsche Wirtschaft<br />
einher. BDA und BDI bekennen sich in ihrer gemeinsamen<br />
Broschüre ausdrücklich zu <strong>Euro</strong>pa und zur weiteren europäischen<br />
Integration in Schlüsselbereichen. Gleichzeitig wird<br />
jedoch aufgezeigt, dass eine politische Neuausrichtung der europäischen<br />
Institutionen auf globale Wettbewerbsfähigkeit,<br />
Wachstum und Arbeitsplätze notwendig ist.<br />
Diese Wahl zählt. Seit der letzten <strong>Euro</strong>pawahl hat das <strong>Euro</strong>päische<br />
Parlament durch das Inkrafttreten des Vertrages von<br />
Lissabon deutlich an Kompetenzen hinzugewonnen. Das <strong>Euro</strong>päische<br />
Parlament entscheidet gleichberechtigt mit dem Rat<br />
über die große Mehrheit aller Gesetze der <strong>Euro</strong>päischen Union.<br />
<strong>Euro</strong>pa braucht deshalb ein starkes und handlungsfähiges Parlament,<br />
das die notwendige Reformpolitik zur Stärkung der<br />
europäischen Wettbewerbsfähigkeit weiter vorantreibt.<br />
BDA und BDI erkennen in ihrer gemeinsamen Broschüre die<br />
Reformanstrengungen und Erfolge der <strong>Euro</strong>-Krisenstaaten bei<br />
der Bewältigung der Finanz- und Staatsschuldenkrise an. Das<br />
Wachstum kehrt nach tiefer Rezession vor allem in Südeuropa<br />
zurück. Die meisten Krisenländer bauen die zuvor stark angewachsenen<br />
Importüberschüsse ab und haben an Wettbewerbsfähigkeit<br />
gewonnen. Der dafür ausschlaggebende Reformeifer<br />
darf jedoch nicht erlahmen. BDA und BDI fordern daher eine<br />
konsequente Fortsetzung der Doppelstrategie aus Haushaltskonsolidierung<br />
einerseits und einer auf Wettbewerbsfähigkeit<br />
ausgerichteten Reformpolitik andererseits.<br />
Die europäischen Institutionen haben zu den Erfolgen maßgeblich<br />
beigetragen, indem sie das Regelwerk der <strong>Euro</strong>zone in<br />
wichtigen Teilen reformiert haben. Speziell im Bereich der wirtschaftspolitischen<br />
Koordinierung ist jedoch eine vertieftere Integration,<br />
z. B. durch verbindliche vertragliche Vereinbarungen<br />
über Strukturreformen, notwendig, um die noch anstehenden<br />
Herausforderungen der Krise zu meistern. BDA und BDI befürworten<br />
in ihrer Broschüre deshalb eine stärkere Integration in<br />
Schlüsselbereichen, wie der Wirtschafts- und Finanzpolitik.<br />
Die EU-Kommission soll jedoch nur das regeln, was in den<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong><br />
Gemeinsame BDA/BDI-Wahlbroschüre<br />
Corporate Social Responsibility (CSR)<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament verabschiedet Durchsetzungsrichtlinie<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament stimmt Trilog-Einigung zur<br />
ICT-Richtlinie zu<br />
Erste Lesung zur Datenschutzgrundverordnung abgeschlossen<br />
Bankenunion vervollständigt<br />
Überarbeitungsentwurf zur Pensionsfondsrichtlinie<br />
<strong>Euro</strong>päische Plattform gegen Schwarzarbeit<br />
Revision von ISO 26000 abgelehnt<br />
EU-Gipfel vom 20./21. März <strong>2014</strong><br />
Deutsch-französische Beziehungen<br />
Qualitätsrahmen für Praktika<br />
Veranstaltungshinweis: <strong>Euro</strong>pean Business Summit<br />
BDA | Bundesvereinigung der<br />
Deutschen Arbeitgeberverbände<br />
Mitglied von BUSINESSEUROPE<br />
Breite Straße 29 | 10178 Berlin<br />
T +49 30 2033-1900<br />
F +49 30 2033-1905<br />
europa@arbeitgeber.de<br />
Verantwortlich: Renate Hornung-Draus<br />
Redaktion: Martin Kumstel<br />
Satz: Konstanze Wilgusch<br />
Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen<br />
Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong>
Mitgliedstaaten nicht ausreichend geregelt werden kann. Sie<br />
sollte sich auf ihre Kernaufgaben fokussieren, diese verantwortungsvoll<br />
wahrnehmen und von einer Überdehnung ihrer Kompetenzen<br />
besonders im Bereich der Sozialpolitik absehen. Zukünftige<br />
Gesetzesvorschläge sollten systematisch auf Wettbewerbsfähigkeitswirkungen<br />
und Kohärenz geprüft werden. Sämtliches<br />
Handeln der EU-Kommission sollte sich am Leitprinzip<br />
der Wettbewerbsfähigkeit ausrichten. Denn nur wenn sich die<br />
<strong>Euro</strong>päische Union zeitgemäß erneuert, kann sie auch in Zukunft<br />
auf Augenhöhe mit anderen großen Wirtschaftsräumen<br />
der Welt bestehen und die Weltpolitik weiterhin als Global<br />
Player mitgestalten.<br />
Die BDA/BDI-Wahlbroschüre zur <strong>Euro</strong>pawahl ist abrufbar unter:<br />
http://tinyurl.com/llt2vwq<br />
Martin Kumstel<br />
Corporate Social Responsibility (CSR)<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament verabschiedet<br />
Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung<br />
Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat am<br />
15. April <strong>2014</strong> den Richtlinienvorschlag über die Offenlegung<br />
nichtfinanzieller <strong>Info</strong>rmationen und zu Diversity angenommen.<br />
Zuvor hatte es in den Trilog-Verhandlungen eine Einigung zwischen<br />
dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament und dem Rat gegeben.<br />
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hatte dieser<br />
Einigung bereits am 26. Februar <strong>2014</strong> zugestimmt. Nach der<br />
Verabschiedung der Richtlinie im <strong>Euro</strong>päischen Parlament<br />
muss nun noch der Rat die Richtlinie formal annehmen. Nach<br />
Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die<br />
Richtlinie in das nationale Recht umzusetzen. Die Mitgliedstaaten<br />
sollen vorsehen, dass die Vorschriften dann ein Jahr nach<br />
Ablauf der Umsetzungsfrist für die Unternehmen in Kraft treten.<br />
Unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen nun sogenannte<br />
„Unternehmen von öffentlichem Interesse“<br />
(public-interest entities) mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl<br />
von über 500 während des Geschäftsjahres. Dies sind<br />
im Wesentlichen börsennotierte Unternehmen, Banken und<br />
Versicherungen mit über 500 Arbeitnehmern. Zahlenmäßig sind<br />
somit ca. 6.000 europäische Unternehmen betroffen, im Vergleich<br />
zu den 18.000 nach dem Kommissionsvorschlag. In<br />
Deutschland werden nach Angaben des Bundesministeriums<br />
für Arbeit und Soziales ca. 1.000 Unternehmen, nach Angaben<br />
des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ca.<br />
500 Unternehmen, betroffen sein. Der Großteil des deutschen<br />
verarbeitenden Gewerbes ist somit nicht vom Anwendungsbereich<br />
erfasst, es sei denn es handelt sich um börsennotierte<br />
Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmern.<br />
Unternehmen im Anwendungsbereich der Richtlinie müssen im<br />
Lagebericht oder in einem separaten (Nachhaltigkeits-) Bericht<br />
bestimmte Angaben machen zu ihrem Geschäftsmodell, eine<br />
Beschreibung der Unternehmenspolitik in den Bereichen<br />
Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der<br />
Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.<br />
Zu diesen Punkten muss eine Beschreibung der Ergebnisse<br />
der Unternehmenspolitik, der wichtigsten Risiken und<br />
der relevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die eigene<br />
Geschäftstätigkeit, soweit dies für das Verständnis der<br />
Lage der Gesellschaft erforderlich ist, abgegeben werden.<br />
Wenn ein Unternehmen keine Unternehmenspolitik zu einem<br />
dieser Punkte eingeführt hat, muss es eine unmissverständliche<br />
und ausführliche Erklärung hierfür abgeben. Im Rahmen<br />
der Abschlussprüfung wird geprüft, ob die entsprechenden <strong>Info</strong>rmationen<br />
bereitgestellt wurden. Ein Unternehmen, dass für<br />
dasselbe Geschäftsjahr bereits einen separaten (Nachhaltigkeits-)<br />
Bericht erstellt, ist von der Pflicht zur Abgabe der zusätzlichen<br />
nichtfinanziellen <strong>Info</strong>rmationen im Lagebericht befreit,<br />
sofern dieser die im Richtlinienvorschlag aufgeführten Themen<br />
abdeckt.<br />
Des Weiteren wird für bestimmte börsennotierte Unternehmen<br />
in der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht eine<br />
Beschreibung der Diversitätspolitik der Gesellschaft für Vorstand<br />
und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht<br />
und Bildungs- und Berufshintergrund verpflichtend.<br />
Hierzu muss auch über die Ziele der Diversitätspolitik sowie die<br />
Art und Weise der Umsetzung dieser Politik und die Ergebnisse<br />
berichtet werden. Verfolgt eine Gesellschaft zu diesen Belangen<br />
keine Politik, dann muss sie erläutern, weshalb dies der<br />
Fall ist.<br />
Die BDA lehnt die Richtlinie aufgrund ihres verfehlten Ansatzes<br />
insgesamt ab. Zwar ist es im Sinne der Schadensbegrenzung<br />
ein Erfolg, dass der Anwendungsbereich eingeschränkt wurde<br />
und nun weniger Unternehmen von dieser Richtlinie betroffen<br />
sind. Dennoch bleibt es dabei, dass der Regulierungsansatz<br />
einer einheitlichen Berichterstattungspflicht den Wesenskern<br />
von CSR verkennt, nämlich die Freiwilligkeit des gesellschaftlichen<br />
Engagements von Unternehmen. Mit dieser Richtlinie wird<br />
nicht nur der Freiwilligkeitsgrundsatz ausgehöhlt, sondern auch<br />
das Ziel des Bürokratieabbaus für mehr Wettbewerbsfähigkeit<br />
ad absurdum geführt und das zu einem Zeitpunkt, an dem sich<br />
<strong>Euro</strong>pas Wirtschaft gerade aus ihrer schwersten Krise herausarbeitet.<br />
Paul Noll<br />
Durchsetzungsrichtlinie<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament stimmt für Trilog-<br />
Einigung zur Arbeitnehmerentsendung<br />
Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat das Votum des<br />
Beschäftigungsausschusses des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments<br />
vom 18. März <strong>2014</strong> bestätigt und am 16. April <strong>2014</strong> ebenfalls<br />
deutlich (474 Ja-Stimmen, 158 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen)<br />
und ohne Abänderungen für den Kompromisstext zum<br />
Richtlinienvorschlag zur verbesserten Durchsetzung der Arbeit-<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 2
nehmer-Entsenderichtlinie (Durchsetzungsrichtlinie) gestimmt.<br />
Das <strong>Euro</strong>päische Parlament hat damit den sehr schwierigen<br />
Verhandlungen zwischen <strong>Euro</strong>päischem Parlament, Rat und<br />
EU-Kommission ein positives Ende gesetzt, indem es Kompromisswilligkeit<br />
bewiesen und politische Verantwortung für einen<br />
insgesamt pragmatischen, praktikablen und daher tragbaren<br />
Kompromiss übernommen hat.<br />
Die neue Durchsetzungsrichtlinie sieht eine engere Kooperation<br />
der Verwaltungen in den Mitgliedstaaten vor, die eine effektivere<br />
Durchführung von Kontrollen, Prüfungen und Untersuchungen<br />
im Falle einer Entsendung ermöglicht. Der tragbare Kompromiss<br />
berücksichtigt wichtige Forderungen der BDA. Positiv<br />
ist dabei insbesondere die offene Liste zu möglichen Kontrollmaßnahmen.<br />
Die in Deutschland bestehenden Kontrollmaßnahmen<br />
im Arbeitnehmerentsendegesetz sind künftig weiterhin<br />
möglich und das gegenwärtige Niveau an Kontrollen wird nicht<br />
abgesenkt. Hierfür hatte sich die BDA eingesetzt, um Missbrauch<br />
bei der Entsendung von Arbeitnehmern vorzubeugen,<br />
insbesondere auf Baustellen. Positiv ist auch die erreichte Klarstellung,<br />
dass die angewandten Kontrollmaßnahmen der Kommission<br />
„anzuzeigen“ und nicht von ihr zu „genehmigen“ sind.<br />
Auch entspricht die vorgesehene Auftraggeberhaftung mit Exkulpationsmöglichkeit<br />
der deutschen Praxis in der Bauwirtschaft<br />
und löst somit keinen Umsetzungsbedarf aus.<br />
Christina Breit<br />
ICT-Richtlinie<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament nimmt Trilog-<br />
Ergebnis zur ICT-Richtlinie an<br />
In der Abstimmung vom 15. April <strong>2014</strong> hat das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlaments dem Ende Februar <strong>2014</strong> in schwierigen<br />
informellen Verhandlungen zwischen <strong>Euro</strong>päischem Parlament,<br />
Rat und EU-Kommission (sog. Trilog) erzielten Kompromisstext<br />
zum Richtlinienvorschlag zur konzerninternen Entsendung von<br />
Drittstaatsangehörigen (ICT) zugestimmt. 360 Abgeordnete des<br />
<strong>Euro</strong>päischen Parlaments stimmten dafür, 278 dagegen und 38<br />
enthielten sich. Zwar hatte der federführende Ausschuss für<br />
Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlaments diesen Kompromisstext bereits am 10. März <strong>2014</strong><br />
unterstützt, der Beschäftigungsausschuss hatte aber dagegen<br />
gestimmt und Änderungsanträge eingebracht. Diese wurden im<br />
Plenum aber alle abgelehnt.<br />
Der gebilligte Kompromisstext sieht zum Hauptstreitpunkt<br />
„Arbeitsbedingungen“ nun vor, dass ICTs grundsätzlich die<br />
gleichen Mindestrechte wie entsandte EU-Arbeitnehmer in vergleichbarer<br />
Position und Branche gemäß der geltenden Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie<br />
haben sollen. Bezüglich der Entlohnung<br />
soll darüber hinaus gelten, dass für die Zulassung der<br />
ICTs von den Mitgliedstaaten zusätzlich verlangt wird, dass deren<br />
Vergütung nicht ungünstiger als die eines inländischen<br />
Arbeitnehmers in vergleichbarer Position sein darf. Weitergehende<br />
Forderungen des Beschäftigungsausschusses nach einer<br />
Gleichstellung der ICTs mit Inländern bezüglich des Lohnes<br />
und aller anderen Arbeitsbedingungen konnten sich somit nicht<br />
durchsetzen. Hiergegen hatten sich auch BDA und BUSINESS-<br />
EUROPE nachdrücklich gewandt, da dies zu einer nicht zu<br />
rechtfertigenden Besserstellung der aus Drittstaaten kommenden<br />
ICTs gegenüber entsandten EU-Arbeitnehmern geführt<br />
hätte, für welche nach wie vor "nur" die Mindestrechte nach Art.<br />
3 der Entsenderichtlinie (d. h. Mindestlohn) gegolten hätten.<br />
Insgesamt hat die ICT-Richtlinie aus Sicht der BDA nur noch<br />
einen eingeschränkten Mehrwert. Das eigentliche Ziel der<br />
ICT-Richtlinie, Unternehmen den effektiven und schnellen Einsatz<br />
ihres aus Drittstaaten kommenden Schlüsselpersonals in<br />
verschiedenen Unternehmensteilen innerhalb der <strong>Euro</strong>päischen<br />
Union zu erleichtern, wurde insbesondere durch Beschränkungen<br />
zur innereuropäischen Mobilität im Verhandlungsverlauf<br />
erheblich verwässert. Die antragsfreie innereuropäische Weiterwanderungsmöglichkeit<br />
der ICTs auf Grundlage der Zulassung<br />
im ersten EU-Mitgliedstaat wurde von den ursprünglich<br />
von der EU-Kommission vorgeschlagenen zwölf auf drei Monate<br />
(bzw. 90 Tage) erheblich verkürzt. Auch soll eine antragsfreie<br />
Weiterentsendung nur einmalig innerhalb eines Zeitraums<br />
von 180 Tagen möglich sein. Zudem enthält der Kompromiss<br />
praxisferne Vorgaben für den internationalen Personaleinsatz<br />
und stellt Unternehmen vor noch nicht absehbare bürokratische<br />
Hürden (z. B. Vorbeschäftigungspflicht im Heimatunternehmen,<br />
Sperrzeit zwischen den Entsendungen). Die BDA wird sich dafür<br />
einsetzen, dass deren negative Auswirkungen über die nationale<br />
Umsetzung so gering wie möglich bleiben werden. Hierbei<br />
wird sie auch auf die wegen Missbrauchsgefahr erforderliche<br />
Baubereichsausnahme bzw. branchenspezifische Nullkontingent-Regelungen<br />
- insbesondere auch bei der Weiterentsendung<br />
- drängen.<br />
Christina Breit<br />
Datenschutzgrundverordnung<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament beendet erste<br />
Lesung<br />
Das Plenum des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments hat am<br />
12. März <strong>2014</strong> mit großer Mehrheit (621 Ja-Stimmen,<br />
10 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen) und ohne Änderungsanträge<br />
für den Beschlussvorschlag des federführenden Ausschusses<br />
für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)<br />
zur Datenschutzgrundverordnung gestimmt und damit die erste<br />
Lesung abgeschlossen.<br />
Bis Ende <strong>2014</strong> will der Rat eine gemeinsame Position finden,<br />
was angesichts der zähen Verhandlungen äußerst ambitioniert<br />
erscheint. Der Rat für Justiz und Inneres hatte am 5. März <strong>2014</strong><br />
nur seine Diskussion über die Datenschutzgrundverordnung<br />
fortgesetzt und keine Beschlüsse gefasst. Insbesondere die<br />
deutschen Vertreter fordern nach dem Motto „Gründlichkeit vor<br />
Schnelligkeit“ mehr Zeit für Beratungen. Die BDA wird sich weiterhin<br />
dafür einsetzen, dass die Regelungen zum Datenschutz<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 3
im Sinne der deutschen Unternehmen ausgestaltet werden.<br />
Dazu gehört vor allem, dass die Harmonisierung des<br />
EU-Datenschutzes auch eine weitgehende Vereinheitlichung<br />
der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz nach sich zieht<br />
und Unternehmen nicht durch zusätzliche unflexible, komplexe<br />
und bürokratische Regelungen belastet werden.<br />
Christina Breit<br />
Bankenunion<br />
<strong>Euro</strong>päisches Parlament beschließt Bankenabwicklungsmechanismus<br />
Nach zähem Ringen haben sich Rat und <strong>Euro</strong>päisches Parlament<br />
noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode auf<br />
einen Kompromiss zur Abwicklung maroder Banken verständigt.<br />
Die entsprechende EU-Verordnung wurde am<br />
15. April <strong>2014</strong> im Plenum verabschiedet, muss nun aber noch<br />
von den Sprachjuristen des Rates und EP überarbeitet werden.<br />
Dies sollte bis Mitte Mai abgeschlossen sein. Anschließend<br />
muss die endgültige Fassung vom Parlamentsausschuss für<br />
Wirtschaft und Währung (ECON) und vom Rat angenommen<br />
werden.<br />
Mit dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus neben der<br />
bereits beschlossenen einheitlichen Bankenaufsicht unter dem<br />
Dach der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank wurde die Bankenunion für<br />
die <strong>Euro</strong>zone vervollständigt. Sie soll dazu beitragen, Schieflagen<br />
von Kreditinstituten zu verhindern und die Stabilität des Finanzsystems<br />
zu erhöhen. Die Steuerzahler sollen vor Kosten<br />
für Bankenrettungen geschützt werden.<br />
Zu der Einigung gehört die Gründung eines Abwicklungsgremiums<br />
(„board“), das ab Januar 2015 über die potenzielle Abwicklung<br />
von Banken, die der Aufsicht der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank<br />
(EZB) unterliegen oder grenzüberschreitend tätig sind,<br />
entscheiden soll. Schlankere Entscheidungsprozesse, als von<br />
den Ministern ursprünglich vorgesehen, sollen im Krisenfall<br />
tragfähige und schnellere Beschlüsse gewährleisten. Legt das<br />
Abwicklungsgremium auf Vorschlag der EZB ein Abwicklungskonzept<br />
vor, hat die EU-Kommission zwölf Stunden, um entweder<br />
das Konzept zu billigen oder gegebenenfalls dem Rat der<br />
Finanzminister vorzuschlagen, das Konzept abzulehnen. Das<br />
Risiko einer Politisierung der Abwicklungsentscheidung ist damit<br />
eingegrenzt worden. Ob damit im Ergebnis tatsächlich eine<br />
effizient ausgestaltete Abwicklung erreicht werden kann, muss<br />
sich in der Praxis noch zeigen.<br />
Finanziell soll bei einer Bankenabwicklung eine Haftungskaskade<br />
greifen, bei der zunächst Eigentümer und Gläubiger in<br />
die Pflicht genommen werden. Erst danach würde der Abwicklungsfonds<br />
einspringen, den die Banken selbst mit Beträgen<br />
aufbauen müssen und der schrittweise „europäisiert“ werden<br />
soll. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird der Fonds nun<br />
schneller gefüllt und vergemeinschaftet. Binnen acht – statt zuvor<br />
zehn – Jahren soll ab 2016 ein Zielvolumen von 55 Mrd. €<br />
erreicht werden. Im ersten Jahr stehen 40 % der eingesammelten<br />
Mittel länderübergreifend für alle Abwicklungsfälle zur Verfügung,<br />
im zweiten Jahr bereits 60 %. Nach acht Jahren ist<br />
dann das Fondsvolumen komplett vergemeinschaftet, so dass<br />
im Ergebnis Banken für die Abwicklung von Geldhäusern aus<br />
anderen Ländern finanziell aufkommen. Noch steht allerdings<br />
der Kommissionsvorschlag zur Ausgestaltung der Bankenabgabe<br />
aus: Offen ist u. a., ob und in welchem Umfang alle Banken<br />
in den Abwicklungsfonds einzahlen müssen.<br />
Ob der hohe Anspruch, im Ernstfall nicht den Steuerzahler,<br />
sondern die Banken selbst zur Haftung heranzuziehen, durchgehalten<br />
wird, bleibt abzuwarten. Das Volumen des Fonds ist,<br />
gemessen an den möglichen Abwicklungsrisiken einer größeren<br />
Bankenkrise, keineswegs hoch. Eine Bankenunion ohne<br />
ausreichende finanzielle Schlagkraft stünde auf schwachem<br />
Fundament. Umso wichtiger wird daher die ausreichende Ausstattung<br />
der Finanzinstitute mit hartem Eigenkapital sein, damit<br />
in hinreichendem Ausmaß Finanzpuffer zur Abdeckung von geschäftlichen<br />
Risiken der Banken vorhanden sind. Zentral wird<br />
im konkreten Insolvenzfall sein, dass zunächst Eigentümer und<br />
Gläubiger der Banken konsequent zur Haftung herangezogen<br />
werden („bail-in“). Für eine nachhaltige Stabilisierung des europäischen<br />
Finanzmarkts und eine Entflechtung der Verschuldung<br />
von Staaten und Finanzinstituten sind allerdings weitere<br />
Schritte notwendig, insbesondere eine Eingrenzung der regulatorischen<br />
Vorzugsbehandlung von Staatspapieren in Bankbilanzen.<br />
Elisaveta Gomann<br />
Pensionsfondsrichtlinie<br />
EU-Kommission legt Überarbeitungsentwurf<br />
vor<br />
Die EU-Kommission hat am 27. März <strong>2014</strong> im Rahmen ihres<br />
Fahrplans "für die Deckung des langfristigen Finanzierungsbedarfs<br />
der europäischen Wirtschaft" ihren seit längerem angekündigten<br />
Vorschlag zur Überarbeitung der aus dem Jahr 2003<br />
stammenden EU-Pensionsfondsrichtlinie vorgelegt. Der Entwurf<br />
sieht die Überarbeitung der qualitativen Aufsichtsvorgaben vor<br />
und enthält unter anderem neue komplizierte Vorgaben zur<br />
Verwaltung (v. a. zum Risikomanagement) und eine deutliche<br />
Ausweitung der <strong>Info</strong>rmationsverpflichtungen für Einrichtungen<br />
der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Regelungen werden die<br />
betrieblichen Versorgungseinrichtungen mit zusätzlicher Bürokratie<br />
erheblich belasten.<br />
Die BDA hat bereits im vergangenen Jahr erreichen können,<br />
dass die EU-Kommission im Zuge der jetzt geplanten Novellierung<br />
der EU-Pensionsfondsrichtlinie nicht auch noch die<br />
Eigenmittelvorgaben für Pensionsfonds und Pensionskassen<br />
verschärft. Beim jetzt vorgelegten Richtlinienentwurf wird sich<br />
die BDA dafür einsetzen, die bürokratischen Belastungen zu<br />
begrenzen. Der vorgelegte Überarbeitungsentwurf zur<br />
EU-Pensionsfondsrichtlinie ist nach wie vor von der verfehlten<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 4
Sichtweise der EU-Kommission geprägt, dass Einrichtungen<br />
der betrieblichen Altersvorsorge vor allem Anbieter von Finanzdienstleistungen<br />
seien, weshalb die qualitativen Vorgaben<br />
überwiegend auf den Vorgaben von Solvency II für Versicherungsunternehmen<br />
basieren. Einrichtungen der betrieblichen<br />
Altersvorsorge unterscheiden sich jedoch grundlegend von<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen, da sie Sozialeinrichtungen<br />
der Unternehmen sind, die die Altersvorsorge der Mitarbeiter<br />
organisieren. Insofern sind auch die überwiegend für den Verbraucherschutz<br />
konzipierten Regelungen der Lebensversicherungsunternehmen<br />
nach Solvency II für diese unpassend und<br />
sehr belastend.<br />
Christina Breit<br />
Schwarzarbeit<br />
EU-Kommission schlägt europäische Plattform<br />
gegen Schwarzarbeit vor<br />
Die EU-Kommission hat am 9. April <strong>2014</strong> einen Vorschlag für<br />
einen Beschluss vorgelegt, mit dem eine <strong>Euro</strong>päische Plattform<br />
zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und<br />
Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit eingerichtet<br />
werden soll. Die Plattform war bereits im Beschäftigungspaket<br />
der EU-Kommission vom April 2012 angekündigt<br />
und vom <strong>Euro</strong>päischen Parlament in einer nicht verbindlichen<br />
Entschließung am 14. Januar <strong>2014</strong> begrüßt worden (vgl.<br />
euro-info <strong>Nr</strong>. 01/<strong>2014</strong>). Der Beschluss basiert auch auf den Ergebnissen<br />
der von Juli 2013 bis März <strong>2014</strong> durchgeführten<br />
Konsultation der <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartner, an der sich die<br />
BDA über BUSINESSEUROPE aktiv beteiligt hatte.<br />
Der Beschlussvorschlag sieht eine verpflichtende Mitgliedschaft<br />
der verschiedenen Durchsetzungsbehörden (insbesondere Arbeitsaufsichtsbehörden,<br />
Aufsichtsbehörden im Bereich soziale<br />
Sicherheit und Steuerbehörden) aller 28 EU-Mitgliedstaaten an<br />
der Plattform vor. Geplant ist eine einzelne Anlaufstelle jedes<br />
EU-Mitgliedstaats. Die EU-Kommission koordiniert die Arbeit<br />
und führt den Vorsitz in den Sitzungen, an denen Sozialpartner<br />
als Beobachter teilnehmen können. Ein Beobachterstatus wird<br />
auch der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingeräumt.<br />
Die vorgeschlagene europäische Plattform kann ein nützliches<br />
Instrument zur besseren Zusammenarbeit zwischen den nationalen<br />
Durchsetzungsbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit<br />
sein. Richtigerweise erkennt die EU-Kommission in ihrem Beschlussvorschlag<br />
an, dass Prävention, Aufdeckung und Ahndung<br />
von Schwarzarbeit in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten<br />
ist. Die Plattform soll vielmehr zum Austausch von<br />
<strong>Info</strong>rmationen und bewährter Verfahren dienen, wofür sich auch<br />
die BDA ausgesprochen hatte. Zu begrüßen ist auch, dass die<br />
operationelle Zusammenarbeit durch z. B. gemeinsame Schulungen,<br />
Mitarbeiter- sowie Datenaustausch gestärkt werden<br />
soll. Allerdings soll die Plattform auch „Leitlinien für Inspektoren“<br />
und „gemeinsame Inspektionsgrundsätze“ annehmen können.<br />
Hierbei muss klargestellt werden, dass es sich jeweils um<br />
nicht verbindliche Instrumente handelt. BDA und BUSINESS-<br />
EUROPE hatten sich im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation<br />
gegen die Annahme von europaweit einheitlichen Grundsätzen<br />
für die Arbeitsaufsicht von der EU-Plattform ausgesprochen.<br />
Angesichts der unterschiedlichen Ursachen nicht angemeldeter<br />
Erwerbstätigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten, sind auch die<br />
jeweiligen Lösungsansätze national unterschiedlich. Eine „one<br />
size fits all“-Lösung auf EU-Ebene ist nicht zielführend.<br />
Christina Breit<br />
ISO 26000<br />
Normierungsinstitute stimmen gegen Revision<br />
von ISO 26000<br />
Die überwiegende Anzahl der nationalen Normierungsinstitute<br />
hat sich gegen eine Revision von „ISO 26000 – Leitfaden zur<br />
gesellschaftlichen Verantwortung“ ausgesprochen. Das ist das<br />
Ergebnis der internationalen Abstimmung im Rahmen der nach<br />
drei Jahren nach Veröffentlichung stattfindenden systematischen<br />
Überprüfung. Dabei ging es im Wesentlichen um die<br />
Frage, ob ISO 26000 überarbeitet ("Revision") oder der Status<br />
als unverbindlicher Leitfaden beibehalten werden soll ("Bestätigung").<br />
Von den 34 teilnehmenden Normierungsinstituten haben<br />
nur acht für eine „Revision“ gestimmt, 21 plädierten für eine<br />
„Bestätigung“ und fünf enthielten sich. Insbesondere das Deutsche<br />
Institut für Normung (DIN) und elf weitere <strong>Euro</strong>päer<br />
(Österreich, Kroatien, Finnland, Irland, Italien, Norwegen,<br />
Polen, Spanien, Schweden, Schweiz und UK) hatten sich für<br />
eine „Bestätigung“ ausgesprochen. Für eine Revision stimmten<br />
u. a. Frankreich, Niederlande, Brasilien und die USA. Die Post<br />
Publication Organization (PPO) wird das Umfrageergebnis in<br />
einer Sitzung am 24. April <strong>2014</strong> auswerten und dem<br />
ISO-Lenkungsgremium (ISO/TMB) das weitere Vorgehen empfehlen.<br />
Mit diesem Abstimmungsergebnis wurde der Forderung nach<br />
Umwandlung von ISO 26000 in einen zertifizierbaren<br />
CSR-Standard eine klare Absage erteilt. Das ist ein großer Erfolg<br />
für die Arbeitgeber, die sich aktiv dafür eingesetzt hatten,<br />
dass der Status von ISO 26000 als Leitfaden bestehen bleibt<br />
und keine Revision erfolgt. Die internationale Norm ISO 26000<br />
– in Deutschland als DIN ISO 26000 erschienen – ist ein freiwilliger<br />
Leitfaden, der Organisationen dabei unterstützen soll, gesellschaftliche<br />
Verantwortung wahrzunehmen. ISO 26000 ist<br />
kein neues Managementsystem und nicht für Zertifizierungszwecke<br />
bestimmt und geeignet. Dieser Kernforderung der BDA<br />
wurde bereits im Jahr 2010 durch eine ausdrückliche Klarstellung<br />
im verbindlichen Hauptteil der ISO 26000 Rechnung getragen.<br />
Nach der Veröffentlichung des Standards hatten die zuständigen<br />
Bundesressorts zusammen mit den vier Spitzenverbänden<br />
der Wirtschaft BDA/BDI/DIHK/ZDH in einer gemeinsamen<br />
Erklärung die Nichtzertifizierbarkeit von ISO 26000 betont.<br />
Paul Noll<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 5
EU-Gipfel vom 20./21. März <strong>2014</strong><br />
Fortsetzung des Reformkurses für mehr<br />
Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung<br />
Wie nicht anders zu erwarten wurde die Krise in der Ukraine<br />
das zentrale Thema dieses Frühjahresgipfels. Ein klares politisches<br />
Signal für die Stärkung der industriellen Basis und damit<br />
für Wachstum und Arbeitsplätze in <strong>Euro</strong>pa blieb aus. Trotzdem<br />
stellten die europäischen Staats- und Regierungschefs die<br />
Weichen Richtung mehr Wettbewerbsfähigkeit.<br />
Im Rahmen des <strong>Euro</strong>päischen Semesters bewertete der <strong>Euro</strong>päische<br />
Rat die aktuelle europäische Wirtschaftslage. Auch<br />
wenn sich die <strong>Euro</strong>päische Union allmählich von der Wirtschafts-<br />
und Finanzkrise erhole, sei diese auch nach mehr als<br />
fünf Jahren noch nicht überwunden. Für <strong>2014</strong> prognostiziert die<br />
EU-Kommission ein leichtes Wachstum von 1,2 % in der <strong>Euro</strong>zone<br />
und von ca. 1,5 % in der gesamten <strong>Euro</strong>päischen Union.<br />
Es wird erwartet, dass sich die wirtschaftliche Erholung im Jahr<br />
2015 verfestigt.<br />
Zum ersten Mal berieten die europäischen Staats- und<br />
Regierungschefs zudem über die Umsetzung der <strong>Euro</strong>pa 2<strong>02</strong>0<br />
Strategie und betonten, dass die Anstrengungen zur Erreichung<br />
der wichtigsten Ziele der Strategie weiter verstärkt werden sollten.<br />
Eine Zwischenbilanz dieser Strategie steht auf der Frühjahrestagung<br />
des <strong>Euro</strong>päischen Rates 2015 an.<br />
Richtigerweise unterstrichen die europäischen Staats- und Regierungschefs<br />
die Notwendigkeit den Reformkurs fortzusetzen,<br />
die Arbeitslosigkeit – insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit –<br />
zu bekämpfen und ein besseres Funktionieren der Arbeitsmärkte<br />
voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wies der <strong>Euro</strong>päische<br />
Rat auf die Notwendigkeit einer besseren Umsetzung der<br />
länderspezifischen Empfehlungen des <strong>Euro</strong>päischen Semesters<br />
hin. Das aktuelle BUSINESSEUROPE-Reformbarometer<br />
zeigt, dass lediglich 23 % der 150 länderspezifischen Empfehlungen<br />
umgesetzt werden. Hier besteht aus Arbeitgebersicht<br />
Nachholbedarf.<br />
Der <strong>Euro</strong>päische Rat unterstrich die Bedeutung einer starken<br />
und wettbewerbsfähigen industriellen Basis in <strong>Euro</strong>pa als Triebfeder<br />
für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Basierend<br />
auf der Mitteilung der <strong>Euro</strong>päischen Kommission „für ein Wiedererstarken<br />
der europäischen Industrie“ vom 22. Januar <strong>2014</strong>,<br />
benannten die Staats- und Regierungschefs die Rahmenbedingungen<br />
auf europäischer und nationaler Ebene, die Anreize für<br />
mehr Investitionen und Innovationen schaffen sollen. Darüber<br />
hinaus wurden die Relevanz besserer Rechtsetzung und die<br />
Bedeutung des REFIT-Programms unterstrichen. Außerdem<br />
sollte der Zugang zu Finanzmitteln für KMUs erleichtert werden.<br />
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, Engpässe bei den<br />
MINT-Qualifikationen (Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften,<br />
Technologie) vorrangig anzugehen und dabei die<br />
Industrie einzubeziehen.<br />
Lobenswert ist die Forderung, dass die EU-Kommission einen<br />
Fahrplan zur Umsetzung der „industriellen Renaissance“ in<br />
<strong>Euro</strong>pa vorlegen soll. Belange der industriellen Wettbewerbsfähigkeit<br />
sollen künftig systematisch in sämtliche Politikbereiche<br />
der <strong>Euro</strong>päischen Union integriert werden. Die Staats- und<br />
Regierungschefs wollen in einem Jahr dazu Bilanz ziehen.<br />
Bedauerlicherweise wurde aber nicht konkretisiert, wie das erfolgen<br />
soll. Es fehlt ein klarer Auftrag an die EU-Kommission,<br />
den Rat und das <strong>Euro</strong>päische Parlament, ihre politischen Entscheidungen<br />
künftig am Leitgedanken der Wettbewerbsfähigkeit<br />
auszurichten. Insbesondere die institutionelle Aufwertung<br />
des Wettbewerbsfähigkeitsrates zu einem Monitoring- und<br />
Kontrollgremium mit ausgeprägten Mitspracherechten bei<br />
industrie- und wettbewerbsrelevanten Dossiers blieb aus.<br />
Nun gilt es in den kommenden Monaten diese Forderungen<br />
auch gegenüber dem <strong>Euro</strong>päischen Parlament und der<br />
EU-Kommission voranzubringen und auf eine Verankerung des<br />
Wettbewerbsfähigkeitsziels hinzuarbeiten.<br />
Séverine Féraud<br />
Deutsch-französische Beziehungen<br />
Deutsch-französische Sozialpartner machen<br />
Vorschläge für Jugendbeschäftigung<br />
Die deutschen und französischen Sozialpartner – auf deutscher<br />
Seite die BDA und der DGB – haben gemeinsame Vorschläge<br />
für Jugendbeschäftigung und zur Weiterentwicklung der beruflichen<br />
Ausbildung vorgelegt. Ein entsprechendes Papier wurde<br />
im Rahmen des deutsch-französischen Sozialpartnertreffens<br />
am 17. Februar <strong>2014</strong> in Paris den Arbeitsministern beider Länder<br />
übergeben.<br />
Vor dem Hintergrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit in<br />
<strong>Euro</strong>pa und angesichts der Herausforderungen, alle jungen<br />
Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren zu wollen, schlagen<br />
die Gewerkschaften und Arbeitgeber Deutschlands und Frankreichs<br />
vor:<br />
<br />
<br />
<br />
Das System der deutschen dualen Ausbildung kann<br />
nicht 1:1 in <strong>Euro</strong>pa kopiert werden. Jedes Land muss<br />
auf Basis gemeinsamer nationaler Qualitätsstandards<br />
eigene Lösungen entwickeln können. Das Voneinanderlernen<br />
der zentralen Bildungs-Akteure wie der Sozialpartner<br />
der EU-Mitgliedstaaten sollte deshalb unterstützt<br />
und weiterentwickelt werden.<br />
An Gestaltung und Umsetzung der Ausbildungssysteme<br />
sollen die Sozialpartner zwingend beteiligt werden.<br />
Es braucht gute Übergänge zwischen den Bildungssystemen<br />
und entwickelte Lernortkooperationen: Jeder Beruf<br />
muss erlebbar an einem realen Arbeitsplatz erlernt<br />
werden können.<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 6
Für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sind gut<br />
funktionierende Bildungs- und Ausbildungssysteme<br />
zentral, die auch dazu befähigen, in einer zunehmend<br />
globalen Wirtschaft auch in grenzüberschreitenden Kontexten<br />
arbeiten und kommunizieren zu können.<br />
Mit gemeinsamen deutsch-französischen Projekten in Zukunftsbranchen<br />
wie der IT, dem Energiesektor oder der Biotechnologie<br />
wollen die Sozialpartner den Fachkräftebedarf<br />
sichern.<br />
Die „deutsch-französische beratende Gruppe der Sozialpartner“<br />
wurde mit der Elysée-Erklärung vom 22. Januar 2013 ins Leben<br />
gerufen. Nach dem Thema Jugendbeschäftigung wird die<br />
Arbeitsgruppe in den kommenden Monaten Vorschläge zum<br />
Thema Wettbewerbsfähigkeit erarbeiten.<br />
Die Vorschläge der deutsch-französischen Sozialpartner für<br />
Jugendbeschäftigung sind abrufbar unter:<br />
http://tinyurl.com/jwzv3n4<br />
Max Conzemius<br />
Qualitätsrahmen für Praktika<br />
EU-Arbeitsminister verabschieden Empfehlung<br />
für einen „Qualitätsrahmen für Praktika“<br />
Die EU-Arbeitsminister haben am 10. März <strong>2014</strong> eine Empfehlung<br />
für einen „Qualitätsrahmen für Praktika“ verabschiedet.<br />
Der Qualitätsrahmen sieht u. a. vor, dass Praktika auf einer<br />
schriftlichen Praktikumsvereinbarung basieren, welche die<br />
Lernziele und Praktikumsbedingungen festlegt. Die Empfehlung<br />
bezieht sich ausschließlich auf sogenannte "freiwillige Praktika".<br />
Nicht abgedeckt durch den Qualitätsrahmen sind damit Praktika,<br />
die Teil einer Fortbildungsmaßnahme sind oder für den Zugang<br />
zu bestimmten Berufen bzw. im Rahmen einer Schuloder<br />
Studienordnung vorgeschrieben sind.<br />
Die BDA hatte im Vorfeld Vorbehalte gegen einen EU-weiten<br />
Qualitätsrahmen vorgebracht, vor allem was die ursprünglich<br />
vorgesehene generelle Beschränkung der Praktikumsdauer auf<br />
sechs Monate und die Überforderung von kleinen und mittleren<br />
Unternehmen durch übermäßige bürokratische Vorgaben angeht.<br />
Der Beschlusstext trägt den Bedenken der Arbeitgeber in<br />
wesentlichen Punkten Rechnung. Dennoch muss darauf geachtet<br />
werden, dass das hohe freiwillige Engagement der Unternehmen,<br />
hochwertige Praktikumsplätze anzubieten, nicht durch<br />
unnötige Regulierung eingeengt wird.<br />
Die Ratsempfehlung für einen "Qualitätsrahmen für Praktika" ist<br />
kein verbindlicher Rechtsakt. Daher besteht bei den Mitgliedstaaten<br />
keine Pflicht, die im Qualitätsrahmen enthaltenen Leitlinien<br />
umzusetzen. Allerdings sieht die Empfehlung vor, dass die<br />
Mitgliedstaaten die EU-Kommission bis Ende 2015 darüber unterrichten,<br />
wie die im Qualitätsrahmen festgelegten Leitlinien<br />
auf nationaler Ebene umgesetzt wurden.<br />
Recht und Praxis in Deutschland entsprechen bereits den in<br />
den Leitlinien dargelegten Prinzipien, so dass kein Handlungsbedarf<br />
besteht. Weite Teile der Praktikantenverhältnisse wie<br />
z. B. Lernziele, Praktikumsbedingungen und sozialversicherungsrechtlicher<br />
Schutz sind durch das Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG) umfassend geregelt. Im Übrigen belegen die Studien<br />
der Hochschul-<strong>Info</strong>rmations-System GmbH (HIS), dass die<br />
Situation der Praktikantinnen und Praktikanten in Deutschland<br />
gut ist.<br />
Séverine Féraud/Max Conzemius<br />
Veranstaltungshinweis<br />
„<strong>Euro</strong>pean Business Summit“ am<br />
14./15. Mai <strong>2014</strong> in Brüssel<br />
Vor dem Hintergrund der anstehenden <strong>Euro</strong>pawahlen und der<br />
Frage wie sich die <strong>Euro</strong>päische Union in der kommenden<br />
Legislaturperiode politisch ausrichten wird, findet vom<br />
14. bis 15. Mai <strong>2014</strong> der zwölfte „<strong>Euro</strong>pean Business Summit“<br />
in Brüssel statt. Gemeinsam mit dem belgischen Arbeiterverband<br />
(FEB) lädt BUSINESSEUROPE, der europäische Dachverband<br />
der Arbeitgeber, unter dem Titel „The Business Agenda<br />
<strong>2014</strong>-2019 – Rebuilding a Competitve <strong>Euro</strong>pe“ zu einem<br />
zweitägigen Zusammentreffen von Spitzenpolitkern und Führungskräften<br />
der Wirtschaft ein. Wie in den vorherigen Jahren<br />
werden auch für den diesjährigen Gipfel mehr als 1500<br />
Teilnehmer erwartet. Als Redner sind u. a. EU-Kommissionspräsident<br />
José Manuel Barroso, der Fraktionsvorsitzende der<br />
Liberalen und Demokraten für <strong>Euro</strong>pa (ALDE) Guy Verhofstadt<br />
und BUSINESSEUROPE-Präsidentin Emma Marcegaglia eingeplant.<br />
Weiterführende <strong>Info</strong>rmationen zu Programm und Anmeldung<br />
können Sie auf folgender Website abrufen:<br />
http://www.ebsummit.eu/index.php<br />
Martin Kumstel<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>02</strong> | 23. April <strong>2014</strong> 7