Euro-Info Nr. 01/2015

07.05.2015 Aufrufe

EU-Arbeitszeitrichtlinie Online-Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie gestartet Die EU-Kommission hat am 1. Dezember 2014 eine bis 15. März 2015 laufende öffentliche Online-Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie eingeleitet. Die Beiträge zur Online-Konsultation sollen in die laufende Überprüfung und Folgenabschätzung zur Zukunft der Arbeitszeitrichtlinie einfließen. Die BDA wird sich an der Konsultation beteiligen und wie bereits in den Ende 2012 gescheiterten Sozialpartnerverhandlungen eine partielle Richtlinienüberarbeitung anmahnen, v. a. mit Blick auf die notwendige Korrektur der EuGH- Rechtsprechung zum Bereitschaftsdienst/Arbeitsbereitschaft bzw. Urlaub. Insgesamt bedarf es zudem einer größeren Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit die Arbeitgebervorstellungen angemessen Gehör finden, hat die BDA für eine hohe Beteiligung bei ihren Mitgliedern geworben. nicht über diese hinausgehen dürfen. In einem Annex zum Leitfaden werden umfangreiche Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien abgegeben, welche die Regierungen berücksichtigen sollen. Positiv zu bewerten sind die Aufforderungen, dass die Staaten die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beachten sowie die Unternehmen durch konkrete Informationen zu Menschenrechten und Leitfäden unterstützen sollen. Auch wird im Leitfaden richtigerweise festgestellt, dass es keinen "one-sizefits-all"-Ansatz geben kann und dass der Prozess zur Entwicklung von NAPs und deren Inhalt nicht vorgeschrieben werden darf. Viele Empfehlungen sind jedoch viel zu detailliert und weitgehend und gehen damit über die UN-Leitprinzipien hinaus, wie z. B. die Vorschläge zur weitergehenden CSR-Berichterstattungspflichten oder Haftungsfragen. Paul Noll Der Online-Fragebogen und weitere Informationen zur Konsultation sind unter http://goo.gl/lNaVOa abrufbar. Christina Breit Wirtschaft und Menschenrechte Leitfaden zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Die “UN Working Group on Business and Human Rights” hat den Leitfaden "Guidance on National Action Plans on Business and Human Rights, Version 1.0" veröffentlicht. Die BDA hatte sich an der öffentlichen Konsultation zur Erstellung dieses Leitfadens intensiv beteiligt. In dem UN-Leitfaden wird zunächst klargestellt, dass es sich um Empfehlungen der UN Working Group zur Erstellung, Implementierung und Aktualisierung von Nationalen Aktionsplänen zu Wirtschaft und Menschenrechten (NAP) handelt. Auch wird betont, dass es keinen "one-size-fitsall"-Ansatz geben kann und die jeweiligen Besonderheiten und Herausforderungen in den Staaten berücksichtigt werden müssen. Weder werde der Prozess zur Erstellung eines NAP noch deren Inhalt konkret vorgeschrieben. Nichtregierungsorganisationen sollten jedoch ihre Regierungen auffordern, den NAP in Übereinstimmung mit dem Leitfaden zu erstellen. Der Leitfaden sei als "living document" zu verstehen, der in regelmäßigen Abständen aktualisiert werde. In dem Leitfaden werden Nationale Aktionspläne definiert als "an evolving policy strategy developed by a State to protect against adverse human rights impacts by business enterprises in conformity with the UN Guiding Principles on Business and Human Rights." Damit wird klargestellt, dass es Aufgabe des Staates ist, einen NAP zu erstellen und dass Maßnahmen in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien sein sollen, also BDA | euro-info Nr. 01 | 30. Januar 2015 6

EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

Online-Konsultation der EU-Kommission zur<br />

Überarbeitung der Richtlinie gestartet<br />

Die EU-Kommission hat am 1. Dezember 2<strong>01</strong>4 eine bis<br />

15. März 2<strong>01</strong>5 laufende öffentliche Online-Konsultation zur<br />

Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie eingeleitet. Die Beiträge<br />

zur Online-Konsultation sollen in die laufende Überprüfung und<br />

Folgenabschätzung zur Zukunft der Arbeitszeitrichtlinie einfließen.<br />

Die BDA wird sich an der Konsultation beteiligen und wie<br />

bereits in den Ende 2<strong>01</strong>2 gescheiterten Sozialpartnerverhandlungen<br />

eine partielle Richtlinienüberarbeitung anmahnen, v. a.<br />

mit Blick auf die notwendige Korrektur der EuGH-<br />

Rechtsprechung zum Bereitschaftsdienst/Arbeitsbereitschaft<br />

bzw. Urlaub. Insgesamt bedarf es zudem einer größeren Flexibilität<br />

bei der Arbeitszeitgestaltung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.<br />

Damit die Arbeitgebervorstellungen angemessen Gehör<br />

finden, hat die BDA für eine hohe Beteiligung bei ihren Mitgliedern<br />

geworben.<br />

nicht über diese hinausgehen dürfen. In einem Annex zum Leitfaden<br />

werden umfangreiche Empfehlungen zur Umsetzung der<br />

UN-Leitprinzipien abgegeben, welche die Regierungen berücksichtigen<br />

sollen.<br />

Positiv zu bewerten sind die Aufforderungen, dass die Staaten<br />

die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beachten<br />

sowie die Unternehmen durch konkrete <strong>Info</strong>rmationen zu Menschenrechten<br />

und Leitfäden unterstützen sollen. Auch wird im<br />

Leitfaden richtigerweise festgestellt, dass es keinen "one-sizefits-all"-Ansatz<br />

geben kann und dass der Prozess zur Entwicklung<br />

von NAPs und deren Inhalt nicht vorgeschrieben werden<br />

darf. Viele Empfehlungen sind jedoch viel zu detailliert und<br />

weitgehend und gehen damit über die UN-Leitprinzipien hinaus,<br />

wie z. B. die Vorschläge zur weitergehenden<br />

CSR-Berichterstattungspflichten oder Haftungsfragen.<br />

Paul Noll<br />

Der Online-Fragebogen und weitere <strong>Info</strong>rmationen zur Konsultation<br />

sind unter http://goo.gl/lNaVOa abrufbar.<br />

Christina Breit<br />

Wirtschaft und Menschenrechte<br />

Leitfaden zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien<br />

für Wirtschaft und Menschenrechte<br />

Die “UN Working Group on Business and Human Rights” hat<br />

den Leitfaden "Guidance on National Action Plans on Business<br />

and Human Rights, Version 1.0" veröffentlicht. Die BDA hatte<br />

sich an der öffentlichen Konsultation zur Erstellung dieses Leitfadens<br />

intensiv beteiligt. In dem UN-Leitfaden wird zunächst<br />

klargestellt, dass es sich um Empfehlungen der UN Working<br />

Group zur Erstellung, Implementierung und Aktualisierung von<br />

Nationalen Aktionsplänen zu Wirtschaft und Menschenrechten<br />

(NAP) handelt. Auch wird betont, dass es keinen "one-size-fitsall"-Ansatz<br />

geben kann und die jeweiligen Besonderheiten und<br />

Herausforderungen in den Staaten berücksichtigt werden müssen.<br />

Weder werde der Prozess zur Erstellung eines NAP noch<br />

deren Inhalt konkret vorgeschrieben. Nichtregierungsorganisationen<br />

sollten jedoch ihre Regierungen auffordern, den NAP in<br />

Übereinstimmung mit dem Leitfaden zu erstellen. Der Leitfaden<br />

sei als "living document" zu verstehen, der in regelmäßigen Abständen<br />

aktualisiert werde.<br />

In dem Leitfaden werden Nationale Aktionspläne definiert als<br />

"an evolving policy strategy developed by a State to protect<br />

against adverse human rights impacts by business enterprises<br />

in conformity with the UN Guiding Principles on Business and<br />

Human Rights." Damit wird klargestellt, dass es Aufgabe des<br />

Staates ist, einen NAP zu erstellen und dass Maßnahmen in<br />

Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien sein sollen, also<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>01</strong> | 30. Januar 2<strong>01</strong>5 6

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