Euro-Info Nr. 01/2015

07.05.2015 Aufrufe

Annahme und Durchführung der Reformen beinhalten. Die Reformen müssen zudem breit angelegt sein, zur Steigerung des potenziellen Wachstums des Mitgliedstaats beitragen und langfristig positive Auswirkungen auf den Haushalt haben. Neben Strukturreformen sollen auch öffentliche Investitionen im Rahmen des SWP zukünftig begünstigt behandelt werden. Einzahlungen in den geplanten Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) werden bei der Festlegung der haushaltspolitischen Anpassung eines Mitgliedstaats nicht mitgerechnet werden. Sollte ein Mitgliedstaat lediglich aufgrund seiner gezahlten Beträge in den EFSI ein Haushaltsdefizit von über 3 % aufweisen, kann von der Einleitung eines Defizitverfahrens abgesehen werden. Auch andere öffentliche Investitionsausgaben – unabhängig vom EFSI – sollen stärker berücksichtigt werden. Mitgliedstaaten, die nicht gegen die 3 %-Defizitgrenze verstoßen, dürfen vorübergehend vom vereinbarten Konsolidierungskurs abweichen, wenn ihr Wirtschaftswachstum negativ ist oder weit hinter seinem Potenzial zurückbleibt. Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Ansatz der neuen EU-Kommission, Investitionen, Wachstum und Jobs höchste Priorität einzuräumen. Die Ankündigung, nationale Beiträge zum EFSI bei der Bewertung der Haushaltslage eines Mitgliedstaats nicht zu berücksichtigen und unter bestimmten Voraussetzungen Pläne für Strukturreformen als ausreichend für Fristenverlängerungen zu bewerten, kommt jedoch einer Aufweichung der Stabilitätskriterien gleich. Die EU-Kommission sollte nun auf eine stärkere Verbindlichkeit bei den Reformzusagen der Mitgliedstaaten pochen, damit der SWP nicht weiter verwässert wird. Europäisches Investitionspaket Martin Kumstel EU-Kommission legt Rechtsgrundlage für Europäischen Investitionsfonds vor Die EU-Kommission hat am 13. Januar 2015 die Details für das im vergangenen November angekündigte Investitionspaket in Höhe von 315 Mrd. € vorgestellt. Im Zentrum des Pakets steht die Errichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), für den die EU-Kommission nun einen Verordnungsvorschlag vorgelegt hat. Der Vorschlag umfasst außerdem den Aufbau einer Europäischen Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub - EIAH) sowie eines europäischen Investitionsprojektverzeichnisses. Damit soll die Ermittlung und Durchführung von Projekten erleichtert werden, das Informationsangebot für potentielle Investoren soll verbessert werden. Der Fonds wird innerhalb der Europäischen Investitionsbank (EIB) errichtet und soll zur Förderung strategischer Investitionen, z. B. in Energie- und Breitbandnetze sowie von Unternehmen mit weniger als 3 000 Beschäftigten eingesetzt werden. Die EU stellt dafür 16 Mrd. € in Form von Garantien aus dem EU-Haushalt zur Verfügung, weitere 5 Mrd. € kommen von der EIB. Mit dem 21 Mrd. € schweren Fonds soll mittels Hebelwirkung 15-mal so viel Privatkapital bis Ende 2017 für Investitionen mobilisiert werden. Dafür soll der Fonds Bürgschaften übernehmen können, einen Teil des Verlustrisikos bei Investitionsprojekten absichern oder Kredite vergeben können. Die Mitgliedstaaten können sich ebenfalls am Fonds beteiligen, ebenso nationale Förderbanken und der private Sektor in und außerhalb der EU. Um die Beteiligung der Mitgliedstaaten am Fonds zu fördern, werden nationale Beiträge bei der Bewertung der Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) nicht gezählt. Dies hat die EU-Kommission in ihrer Mitteilung zu den Anwendungen der SWP-Regelungen zeitgleich präzisiert. Zudem bekommen Staaten, die einen Beitrag zum EFSI geleistet haben, ein stärkeres Mitspracherecht bei der Verteilung der Mittel. Solange noch kein Mitgliedstaat zum Fonds beiträgt, entscheidet ein Lenkungsrat aus EU-Kommission und EIB-Repräsentanten über die Mittelverwendung sowie über die allgemeine Ausrichtung und das Risikoprofil des Fonds. Die Prüfung der einzelnen Projekte übernimmt ein Investitionsausschuss aus sechs unabhängigen Wirtschaftsfachleuten und einem von der EU-Kommission und der EIB ernannten geschäftsführenden Direktor. Der Vorschlag der EU-Kommission muss vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen werden. Eine Einigung soll bis Juni 2015 erzielt werden, damit die ersten Investitionsprojekte bereits Mitte 2015 gestartet werden können. Mit ihrem Investitionspaket legt die Kommission wichtige Weichen für die Stärkung der Investitionstätigkeit in der EU insgesamt, setzt dabei jedoch zu Recht den Schwerpunkt auf die Mobilisierung privater Investitionen. Die BDA begrüßt das ambitionierte zeitliche Vorgehen der EU-Kommission ebenso wie ihr Bestreben, für maximale Transparenz mithilfe eines Verzeichnisses für Investitionsprojekte zu sorgen. Problematisch ist dagegen die Entscheidung der EU-Kommission, nationale Beiträge der Mitgliedstaaten zum EFSI im Rahmen des SWP wohlwollend zu berücksichtigen. Der dadurch kurzfristig gewonnene Freiraum steht dem nachhaltig wirkenden Risiko einer Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspakts entgegen. Wichtiger ist eine Stärkung der Rahmenbedingungen für private Investitionen auf nationaler und europäischer Ebene sowie die haushaltsneutrale Stärkung der öffentlichen Investitionen in den Mitgliedstaaten. Ebenfalls kritisch ist die vorgesehene Anpassung der Stimmverteilung im Lenkungsrat entsprechend der Beiträge zum Fonds. Dies birgt das Risiko einer politisierten Entscheidungsfindung über die Mittelvergabe nach dem Motto "I want my money back". Elisaveta Gomann BDA | euro-info Nr. 01 | 30. Januar 2015 4

Corporate Social Responsibility (CSR) Ergebnisse der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zu CSR wenig aussagekräftig Die EU-Kommission hat die Ergebnisse ihrer öffentlichen Konsultation zur CSR-Strategie 2011-2014 veröffentlicht. Insgesamt hat sie 525 ausgefüllte Online-Fragebögen sowie 45 eigenständige Stellungnahmen erhalten. Dabei kamen weniger als die Hälfte der Antworten aus der Wirtschaft (44 %). 56 % der Antworten stammen von Nichtregierungsorganisationen, EU-Bürgern sowie internationalen und nationalen Organisationen. Auch die BDA hatte sich im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme der vier Spitzenverbände BDA/BDI/DIHK/ZDH an der Konsultation beteiligt. Die acht Arbeitsfelder der CSR-Strategie 2011-2014 wurden hinsichtlich der Merkmale "Wichtigkeit" und "Erfolg" wie folgt bewertet: 1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten (European CSR-Awards, EU- Stakeholder-Plattformen) 2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren 3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern 4. Stärkere Marktanreize für CSR schaffen a. Verbrauch b. Öffentliches Auftragswesen c. Investitionen 5. Die Offenlegung von sozialen und umweltbezogenen Informationen durch die Unternehmen verbessern 6. CSR stärker in Ausbildung, Weiterbildung und Forschung integrieren 7. Die Bedeutung von CSR- Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben 8. Europäische und globale CSR- Konzepte besser aufeinander abstimmen a. Schwerpunkt auf international anerkannte CSR-Grundsätze und –Leitlinien b. Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte c. Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt Wichtigkeit in % Erfolg in % 77 63 77 35 71 39 77 83 84 33 47 34 76 70 83 38 77 53 85 81 79 54 55 40 Bei den "Schwachstellen oder fehlender Maßnahmen" in der CSR-Strategie gaben 49 % der Antwortenden an, dass es diese gegeben hat. 17 % sahen keine Schwachstellen, 31 % der Antwortenden gaben "ich weiß nicht" an. Als Defizite wurden der fehlende Fokus auf KMUs, die Entwicklung von nationalen Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die Befassung mit internationalen Lieferketten benannt. Zur Gesamtwirkung der CSR- Strategie gaben 68 % an, dass diese nützlich gewesen sei. 25 % gaben an, dass die CSR-Strategie nicht nützlich war (7 % neutral). Hinsichtlich der Frage der zukünftigen Rolle der EU-Kommission gaben 83 % an, dass die EU-Kommission künftig im Rahmen einer CSR-Strategie aktiv tätig werden sollte. Die EU-Kommission leitet aus diesen Ergebnissen eine generelle Zustimmung zu ihren durchgeführten Maßnahmen in Höhe von 71 % - 86 % ab. Sie schlussfolgert, dass CSR von erheblichem Interesse für die Stakeholder sei und sie die Aufforderung erhalten habe, zukünftig in diesem Bereich tätig zu werden. Die Stakeholder hätten drei zukünftige Arbeitsschwerpunkte für die EU-Kommission identifiziert: • Verbesserung der Transparenz (Berichterstattung, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Investieren etc.) • Arbeiten zu internationalen Fragen (multilaterale Arbeit, Drittstaaten-Diplomatie, globales "level playing field") • Bewusstseinsschaffung für CSR Die BDA bewertet die von der EU-Kommission dargestellten Ergebnisse zur öffentlichen Konsultation als wenig aussagekräftig. Sie gehen im Kern an der CSR-Debatte vorbei. Bereits die im Rahmen der öffentlichen Konsultation gestellten Fragen waren teilweise unklar und unpräzise, weshalb es durch das Ausfüllen des Fragenkatalogs allein nicht möglich war, die eigenen Positionen und Vorstellungen von CSR deutlich zu machen. Die EU-Kommission erkennt dies ausdrücklich an und stellt klar, dass durch den Online-Fragebogen die wesentlichen Prinzipien der CSR-Politik der EU-Kommission, wie beispielsweise die CSR-Definition, nicht erfasst wurden. Die zusätzlich abgegebenen 45 Stellungnahmen zeigen, dass bei vielen Stakeholdern die Notwendigkeit gesehen wurde, eine eigene Darstellung ihres CSR-Verständnisses deutlich zu machen, was über den Online-Fragebogen nicht möglich war. Des Weiteren wurden bei der Auswertung unzulässige Schlussfolgerungen gezogen. So wurde aus der überwiegenden Bejahung der "Wichtigkeit" einer Maßnahme eine generelle Zustimmung zu dieser abgeleitet, was nicht schlüssig ist. Die EU-Kommission wird am 3./4. Februar 2015 in Brüssel ein "European Multi-Stakeholder Forum on CSR" durchführen, um die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation vorzustellen. Dabei will sie den Stakeholdern die Möglichkeit geben, Eingaben zur neuen CSR-Strategie 2015-2020 der EU-Kommission zu machen und diese zu diskutieren. Paul Noll BDA | euro-info Nr. 01 | 30. Januar 2015 5

Annahme und Durchführung der Reformen beinhalten. Die Reformen<br />

müssen zudem breit angelegt sein, zur Steigerung des<br />

potenziellen Wachstums des Mitgliedstaats beitragen und langfristig<br />

positive Auswirkungen auf den Haushalt haben.<br />

Neben Strukturreformen sollen auch öffentliche Investitionen im<br />

Rahmen des SWP zukünftig begünstigt behandelt werden. Einzahlungen<br />

in den geplanten <strong>Euro</strong>päischen Fonds für Strategische<br />

Investitionen (EFSI) werden bei der Festlegung der haushaltspolitischen<br />

Anpassung eines Mitgliedstaats nicht mitgerechnet<br />

werden. Sollte ein Mitgliedstaat lediglich aufgrund seiner<br />

gezahlten Beträge in den EFSI ein Haushaltsdefizit von<br />

über 3 % aufweisen, kann von der Einleitung eines Defizitverfahrens<br />

abgesehen werden. Auch andere öffentliche Investitionsausgaben<br />

– unabhängig vom EFSI – sollen stärker berücksichtigt<br />

werden. Mitgliedstaaten, die nicht gegen die<br />

3 %-Defizitgrenze verstoßen, dürfen vorübergehend vom vereinbarten<br />

Konsolidierungskurs abweichen, wenn ihr Wirtschaftswachstum<br />

negativ ist oder weit hinter seinem Potenzial<br />

zurückbleibt.<br />

Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Ansatz der neuen<br />

EU-Kommission, Investitionen, Wachstum und Jobs höchste<br />

Priorität einzuräumen. Die Ankündigung, nationale Beiträge<br />

zum EFSI bei der Bewertung der Haushaltslage eines Mitgliedstaats<br />

nicht zu berücksichtigen und unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Pläne für Strukturreformen als ausreichend für Fristenverlängerungen<br />

zu bewerten, kommt jedoch einer Aufweichung<br />

der Stabilitätskriterien gleich. Die EU-Kommission sollte<br />

nun auf eine stärkere Verbindlichkeit bei den Reformzusagen<br />

der Mitgliedstaaten pochen, damit der SWP nicht weiter verwässert<br />

wird.<br />

<strong>Euro</strong>päisches Investitionspaket<br />

Martin Kumstel<br />

EU-Kommission legt Rechtsgrundlage für<br />

<strong>Euro</strong>päischen Investitionsfonds vor<br />

Die EU-Kommission hat am 13. Januar 2<strong>01</strong>5 die Details für das<br />

im vergangenen November angekündigte Investitionspaket in<br />

Höhe von 315 Mrd. € vorgestellt. Im Zentrum des Pakets steht<br />

die Errichtung eines <strong>Euro</strong>päischen Fonds für strategische Investitionen<br />

(EFSI), für den die EU-Kommission nun einen Verordnungsvorschlag<br />

vorgelegt hat. Der Vorschlag umfasst außerdem<br />

den Aufbau einer <strong>Euro</strong>päischen Plattform für Investitionsberatung<br />

(<strong>Euro</strong>pean Investment Advisory Hub - EIAH) sowie<br />

eines europäischen Investitionsprojektverzeichnisses. Damit<br />

soll die Ermittlung und Durchführung von Projekten erleichtert<br />

werden, das <strong>Info</strong>rmationsangebot für potentielle Investoren<br />

soll verbessert werden.<br />

Der Fonds wird innerhalb der <strong>Euro</strong>päischen Investitionsbank<br />

(EIB) errichtet und soll zur Förderung strategischer Investitionen,<br />

z. B. in Energie- und Breitbandnetze sowie von Unternehmen<br />

mit weniger als 3 000 Beschäftigten eingesetzt werden.<br />

Die EU stellt dafür 16 Mrd. € in Form von Garantien aus dem<br />

EU-Haushalt zur Verfügung, weitere 5 Mrd. € kommen von der<br />

EIB. Mit dem 21 Mrd. € schweren Fonds soll mittels Hebelwirkung<br />

15-mal so viel Privatkapital bis Ende 2<strong>01</strong>7 für Investitionen<br />

mobilisiert werden. Dafür soll der Fonds Bürgschaften<br />

übernehmen können, einen Teil des Verlustrisikos bei Investitionsprojekten<br />

absichern oder Kredite vergeben können. Die<br />

Mitgliedstaaten können sich ebenfalls am Fonds beteiligen,<br />

ebenso nationale Förderbanken und der private Sektor in und<br />

außerhalb der EU.<br />

Um die Beteiligung der Mitgliedstaaten am Fonds zu fördern,<br />

werden nationale Beiträge bei der Bewertung der Haushaltskonsolidierung<br />

im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts<br />

(SWP) nicht gezählt. Dies hat die EU-Kommission in ihrer<br />

Mitteilung zu den Anwendungen der SWP-Regelungen zeitgleich<br />

präzisiert. Zudem bekommen Staaten, die einen Beitrag<br />

zum EFSI geleistet haben, ein stärkeres Mitspracherecht bei<br />

der Verteilung der Mittel. Solange noch kein Mitgliedstaat zum<br />

Fonds beiträgt, entscheidet ein Lenkungsrat aus<br />

EU-Kommission und EIB-Repräsentanten über die Mittelverwendung<br />

sowie über die allgemeine Ausrichtung und das Risikoprofil<br />

des Fonds. Die Prüfung der einzelnen Projekte übernimmt<br />

ein Investitionsausschuss aus sechs unabhängigen<br />

Wirtschaftsfachleuten und einem von der EU-Kommission und<br />

der EIB ernannten geschäftsführenden Direktor.<br />

Der Vorschlag der EU-Kommission muss vom Rat und vom <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlament angenommen werden. Eine Einigung soll<br />

bis Juni 2<strong>01</strong>5 erzielt werden, damit die ersten Investitionsprojekte<br />

bereits Mitte 2<strong>01</strong>5 gestartet werden können.<br />

Mit ihrem Investitionspaket legt die Kommission wichtige Weichen<br />

für die Stärkung der Investitionstätigkeit in der EU insgesamt,<br />

setzt dabei jedoch zu Recht den Schwerpunkt auf die<br />

Mobilisierung privater Investitionen. Die BDA begrüßt das ambitionierte<br />

zeitliche Vorgehen der EU-Kommission ebenso wie ihr<br />

Bestreben, für maximale Transparenz mithilfe eines Verzeichnisses<br />

für Investitionsprojekte zu sorgen.<br />

Problematisch ist dagegen die Entscheidung der<br />

EU-Kommission, nationale Beiträge der Mitgliedstaaten zum<br />

EFSI im Rahmen des SWP wohlwollend zu berücksichtigen.<br />

Der dadurch kurzfristig gewonnene Freiraum steht dem nachhaltig<br />

wirkenden Risiko einer Aufweichung des Stabilitäts- und<br />

Wachstumspakts entgegen. Wichtiger ist eine Stärkung der<br />

Rahmenbedingungen für private Investitionen auf nationaler<br />

und europäischer Ebene sowie die haushaltsneutrale Stärkung<br />

der öffentlichen Investitionen in den Mitgliedstaaten. Ebenfalls<br />

kritisch ist die vorgesehene Anpassung der Stimmverteilung im<br />

Lenkungsrat entsprechend der Beiträge zum Fonds. Dies birgt<br />

das Risiko einer politisierten Entscheidungsfindung über die<br />

Mittelvergabe nach dem Motto "I want my money back".<br />

Elisaveta Gomann<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>01</strong> | 30. Januar 2<strong>01</strong>5 4

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