Euro-Info Nr. 04/2014
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EU-Haushalt 2015<br />
Rat legt Standpunkt zum Haushaltsentwurf<br />
der EU-Kommission für 2015 vor<br />
Der Rat hat am 2. September <strong>2014</strong> seinen Standpunkt zum<br />
Budgetentwurf der EU-Kommission für das kommende Haushaltsjahr<br />
festgelegt. Die EU-Kommission hatte dem <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlament (EP) und Rat ihren Vorschlag für den<br />
EU-Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 am 11. Juni <strong>2014</strong><br />
übermittelt. Darin schlägt die EU-Kommission eine Erhöhung<br />
der Mittel für Verpflichtungen, also Zahlungen, die die EU für<br />
mehrjährige Programme zusichern kann, um 2,1 % gegenüber<br />
<strong>2014</strong> auf 145,6 Mrd. € und einen Anstieg der Mittel für Zahlungen<br />
um 4,9 % auf 142,1 Mrd. € vor.<br />
Dagegen fordert der Rat eine geringere Erhöhung der Haushaltsmittel.<br />
Für Verpflichtungen sind 1,7 % mehr Mittel als im<br />
Vorjahr vorgesehen und damit 522 Mio. € weniger als von der<br />
EU-Kommission gefordert. Für Zahlungen sieht der Rat eine<br />
Ausgabenobergrenze von 140 Mrd. €, was einem Anstieg um<br />
3,3 % gegenüber <strong>2014</strong> entspricht, vor. Damit liegt der Ratsvorschlag<br />
gut 2 Mrd. € unter dem Vorschlag der EU-Kommission.<br />
Bei der Verteilung der Mittel für Zahlungen auf die verschiedenen<br />
Bereiche sieht der Rat für den Bereich „Wettbewerbsfähigkeit<br />
für Wachstum und Beschäftigung“ den stärksten Zuwachs,<br />
mit einem Plus von 24,5 %, vor. Damit bleibt der Rat leicht hinter<br />
dem Vorschlag der EU-Kommission zurück, die Mittel für<br />
diesen Bereich um 29,5 % zu erhöhen.<br />
Vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Haushaltslage<br />
in vielen EU-Staaten ist die vom Rat vorgeschlagene Begrenzung<br />
der Ausgaben für Verpflichtungen und Zahlungen<br />
grundsätzlich zu begrüßen. Auch wenn der Rat eine Reduzierung<br />
der Mittel für den Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für<br />
Wachstum und Beschäftigung“ im Vergleich zum Kommissionsvorschlag<br />
vorsieht, bleibt die Prioritätensetzung auf diesen<br />
Bereich klar erkennbar und ist positiv zu bewerten. Die BDA<br />
hatte bereits mit Blick auf den mehrjährigen Finanzrahmen der<br />
EU für <strong>2014</strong>-2020 gefordert, dass sich EU-Mittel stärker an der<br />
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ausrichten<br />
sollten.<br />
Des Weiteren dürften die im Vergleich zum Kommissionsvorschlag<br />
abgesenkten Steigerungen bei den Zahlungsmitteln<br />
dennoch deutlich über der für 2015 von der EU-Kommission<br />
erwarteten EU-Inflationsrate von 1,8 % liegen. Durch den realen<br />
Zuwachs der EU-Mittel können, bei einer zielgerichteten<br />
Verwendung dieser, zusätzliche Impulse für Wachstum und<br />
Beschäftigung erwartet werden.<br />
Das EP hat binnen 42 Tagen nach Übermittlung des Ratsstandpunktes<br />
Zeit den Haushaltsplan zu erlassen oder mit der<br />
Mehrheit seiner Mitglieder Änderungen am Ratsentwurf vorzunehmen.<br />
Die Abstimmung im EP dazu ist für den<br />
22. Oktober <strong>2014</strong> vorgesehen. Bereits jetzt ist seitens des EP<br />
eine unterstützende Haltung für den Vorschlag der<br />
EU-Kommission erkennbar. Sollten EP und Rat wie zu erwarten<br />
nicht auf einer Linie liegen, folgt anschließend eine 21-tägige<br />
Vermittlungsphase mit dem Ziel, eine Einigung über einen gemeinsamen<br />
Entwurf bis Ende November zu erzielen.<br />
Green Employment<br />
Elisaveta Gomann/Martin Kumstel<br />
Umfassender Nachhaltigkeitsansatz statt<br />
Nischendenken<br />
Mit der am 2. Juli <strong>2014</strong> vorgelegten „Initiative für grüne Beschäftigung“<br />
will die EU-Kommission die mit der Umstellung auf<br />
eine grüne Wirtschaft verbundenen Beschäftigungschancen<br />
besser ausschöpfen. Die Kommission setzt dabei vor allem auf<br />
eine bessere Ausrichtung und engere Koordinierung bestehender<br />
Instrumente der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik. Zu Recht<br />
legt sie den Fokus auf die Überwindung von Qualifikationsdefiziten<br />
und weist darauf hin, dass Ausbildungsinhalte und Qualifikationen<br />
mit den Arbeitsmarkterfordernissen übereinstimmen<br />
müssen.<br />
Die BDA hat gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht,<br />
dass die enge Verzahnung zwischen Wirtschaft und Bildungseinrichtungen,<br />
wie sie der dualen Ausbildung in Deutschland<br />
zugrunde liegt, hierbei eine wesentliche Rolle spielt. Darüber<br />
hinaus sind mehr qualifizierte Fachkräfte vor allem im Bereich<br />
Mathematik, <strong>Info</strong>rmatik, Naturwissenschaften und Technik<br />
(MINT) die zentrale Voraussetzung, um das Know-how für beständige<br />
Produkt- und Prozessinnovationen im Sinne eines<br />
ganzheitlichen „Greening of the Economy“ zu generieren.<br />
Die der Mitteilung zugrunde liegende willkürliche Einteilung in<br />
„grüne“ und „nicht grüne“ Industriezweige ist hingegen nicht<br />
zielführend. Ein Nischendenken, bei dem allein die Umweltindustrie<br />
im Zentrum der Aufmerksamkeit steht, konterkariert<br />
die umfangreichen Bemühungen, Nachhaltigkeit in der Wirtschaft<br />
insgesamt zu stärken. Die EU-Kommission sollte daher<br />
stärker berücksichtigen, dass es in erster Linie berechenbarer,<br />
investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen und einer verlässlichen<br />
Energiepolitik bedarf, um Innovationen im Umweltschutz<br />
und einen effizienten Ressourceneinsatz entlang der gesamten<br />
Wertschöpfungskette zu befördern. Entscheidend ist, die<br />
Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen insgesamt<br />
zu stärken und damit die Voraussetzungen für nachhaltiges<br />
Beschäftigungswachstum in allen Branchen zu schaffen.<br />
Es wäre daher völlig falsch, in „green“ und „nicht green“ Jobs,<br />
also in gut und schlecht, zu unterteilen. Die BDA wird sich dafür<br />
einsetzen, dass die Kommission diesen umfassenden Nachhaltigkeitsansatz<br />
bei der weiteren Maßnahmenplanung stärker berücksichtigt.<br />
Max Conzemius<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 6