Euro-Info Nr. 04/2014
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gebern eingebrachte Vorschlag soll die absurde Situation beheben,<br />
dass ein Feuerwehrmann nach ungestörtem Nachtschlaf<br />
in betrieblicher Bereitschaft unmittelbar anschließend<br />
zwingend eine lange Ruhepause einlegen muss – sozusagen<br />
„eine Ruhepause von der Ruhepause“ – weil diese Form der<br />
inaktiven Bereitschaft nach der Rechtsprechung des EuGH als<br />
Arbeitszeit gilt. Einen echten Mehrwert für die Arbeitszeitflexibilität<br />
für Unternehmen und Beschäftigte würde zudem die Ausdehnung<br />
des Bezugszeitraums der wöchentlichen Höchstarbeitszeit<br />
bedeuten, wobei die Möglichkeit des Opt-Out zur Abweichung<br />
von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit weiter bestehen<br />
bleiben muss. Auch sollten die Mitgliedstaaten die Option<br />
haben, den Urlaubsanspruch auf das Urlaubsjahr zu beschränken,<br />
auch wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt<br />
nicht gearbeitet hat.<br />
Eine weitere Stellungnahme zur praktischen Anwendung der<br />
Arbeitszeitrichtlinie hat die BDA für den nationalen Bericht der<br />
Bundesrepublik Deutschland erarbeitet. Die Berichte der Sozialpartner<br />
sind für die Folgenabschätzung zur Zukunft der Arbeitszeitrichtlinie<br />
von Bedeutung, die nun von der<br />
EU-Kommission durchgeführt wird und nach Aussage der<br />
designierten EU-Kommissarin für Arbeit und Soziales,<br />
Marianne Thyssen, im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen<br />
werden sollte. Noch in diesem Jahr soll es eine öffentliche Konsultation<br />
der EU-Kommission zu einer möglichen Richtlinienüberarbeitung<br />
geben.<br />
Corporate Social Responsibility (CSR)<br />
Christina Breit<br />
BDA-Erwartungen an neue CSR-Strategie<br />
der EU-Kommission<br />
Die EU-Kommission arbeitet an einer neuen CSR-Strategie für<br />
die Zeit nach <strong>2014</strong>. Zuvor hatte sie in einer Mitteilung vom<br />
Oktober 2011 ihre CSR-Strategie für die Jahre 2011 bis <strong>2014</strong><br />
dargelegt. Um die Auffassung der Stakeholder berücksichtigen<br />
zu können, hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation<br />
zu CSR durchgeführt. Dadurch soll die Rückmeldung von<br />
staatlichen Stellen, Behörden, internationalen Organisationen,<br />
NGOs, Unternehmen, Verbänden, Hochschulen und Forschungsinstituten,<br />
relevanten Interessengruppen und Bürgern<br />
eingeholt werden. Die Ergebnisse wird die EU-Kommission in<br />
einem Fachbericht zusammenfassen und im Rahmen des für<br />
November <strong>2014</strong> geplanten EU-Stakeholder-Forums zu CSR zur<br />
Diskussion stellen.<br />
Die BDA hat in ihrer gemeinsam mit dem BDI, DIHK und ZDH<br />
veröffentlichten Stellungnahme deutlich gemacht, dass die<br />
deutschen Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung<br />
aktiv wahrnehmen und sich weit über das gesetzliche Maß hinaus<br />
engagieren. Auch die Anzahl derjenigen Unternehmen, die<br />
CSR- und Nachhaltigkeitsstrategien in ihr Kerngeschäft<br />
integrieren, wächst ständig ebenso wie die Anzahl derjenigen,<br />
die eigene Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln. BDA, BDI,<br />
DIHK und ZDH fordern die EU-Kommission auf, das Merkmal<br />
der Freiwilligkeit als zentrales Merkmal von CSR zu respektieren.<br />
Die EU-Kommission verkennt in ihrer Definition aus dem<br />
Jahr 2011 den Kern von CSR, indem sie die zentralen Elemente<br />
Freiwilligkeit und übergesetzliches Engagement nicht mehr<br />
aufführt. Die bis 2011 bestehende und von BDA, BDI, DIHK<br />
und ZDH mitgetragene Definition wurde im Konsens und als<br />
Ergebnis langer und intensiver Diskussionen aller relevanten<br />
Stakeholder, u. a. des europäischen und deutschen Multistakeholderforums,<br />
zu CSR erarbeitet. Danach wird CSR richtigerweise<br />
als das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen<br />
definiert, das diese freiwillig, über das gesetzliche Maß hinaus,<br />
in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft in ihrem Umfeld<br />
für eine zukunftsfähige Gesellschaft leisten.<br />
In der gemeinsamen Stellungnahme betonen die vier Spitzenverbände,<br />
dass Unternehmen die Freiheit haben müssen, die<br />
jeweils besten CSR-Ansätze zu entwickeln und umzusetzen.<br />
Starre Referenzrahmen, verpflichtende Zertifizierungen und regulierende<br />
Eingriffe führen hingegen zu unnötigen bürokratischen<br />
Belastungen und drohen Innovation und Dynamik im Bereich<br />
CSR zu bremsen. Die EU-Kommission sollte deshalb keine<br />
neuen Regulierungsvorhaben zu CSR vorlegen.<br />
Besser als eine Regulierung ist aus Sicht der deutschen Wirtschaft<br />
vor allem die praxisorientierte Förderung eines Erfahrungsaustauschs.<br />
Die EU-Kommission sollte daher gesellschaftliches<br />
Engagement praxisnah und konstruktiv unter Wahrung<br />
des Grundsatzes der Freiwilligkeit fördern. So sind Projekte<br />
zur Unterstützung von KMU sowie die Einrichtung von<br />
Dialog- und Austauschmöglichkeiten mit der EU-Kommission<br />
sinnvoll. Auch sollte die EU-Kommission sicherstellen, dass Unternehmen<br />
<strong>Info</strong>rmationen zur Situation in den Zielländern erhalten.<br />
Preise und Wettbewerbe, welche das gesellschaftliche<br />
Engagement von Unternehmen auszeichnen, sind eine weitere<br />
sinnvolle Maßnahme.<br />
Ein für die Wirtschaft wichtiges Thema ist die Schaffung eines<br />
„Global Level Playing Field“ durch die Verbreitung der<br />
„OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. In einer globalisierten<br />
Wirtschaft kommt den OECD-Leitsätzen zur gesellschaftlichen<br />
Verantwortung für multinationale Unternehmen eine<br />
herausragende Bedeutung bei der Gestaltung eines fairen<br />
Wettbewerbs zu. Die EU-Kommission sollte im Rahmen ihrer<br />
neuen CSR-Strategie dazu beitragen, die OECD-Leitsätze über<br />
die OECD-Mitgliedstaaten hinaus als anerkannte Grundsätze<br />
für verantwortliches unternehmerisches Verhalten bei Auslandsinvestitionen<br />
weltweit zu verbreiten. Weitere nicht-OECD-<br />
Länder sollten für die OECD-Leitsätze gewonnen werden. Die<br />
OECD-Leitsätze sind alleine natürlich nicht in der Lage, ein<br />
„Global Level Playing Field“ zu gewährleisten. Die grundlegenden<br />
Umwelt- und Sozialstandards müssen von den Staaten<br />
selbst um- und durchgesetzt werden. Die OECD-Leitsätze haben<br />
jedoch das Potenzial, diese Bemühungen zu unterstützen.<br />
Paul Noll<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 5