Euro-Info Nr. 04/2014
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Arbeitgeberpräsident Kramer in Paris<br />
Gespräche mit Premierminister Valls und MEDEF-Präsident Gattaz über vertiefte<br />
Zusammenarbeit<br />
Am 29. September sind Arbeitgeberpräsident Kramer und eine<br />
Delegation von Vizepräsidenten und Präsidiumsmitgliedern der<br />
BDA in Paris zu Gesprächen mit hochrangigen Vertretern der<br />
französischen Regierung und Wirtschaft zusammengetroffen.<br />
Auf dem Programm stand ein Austausch mit dem französischen<br />
Premierminister Valls, Finanzminister Sapin, Wirtschaftsminister<br />
Macron, Arbeitsminister Rebsamen sowie dem Präsidenten<br />
des französischen Arbeitgeberverbandes MEDEF, Pierre<br />
Gattaz. Dabei ging es um die aktuellen politischen und wirtschaftlichen<br />
Entwicklungen in Frankreich sowie die gemeinsamen<br />
Herausforderungen für die neue europäische Legislaturperiode.<br />
Ziel des Arbeitsbesuchs in Paris war es, in einen vertieften Erfahrungs-<br />
und Ideenaustausch mit den französischen Partnern<br />
einzutreten und damit den Anstoß zu einer weiteren Vertiefung<br />
der Beziehungen zwischen den Regierungen und Sozialpartnern<br />
beider Länder zu geben. Der deutschen Seite war es dabei<br />
ein besonderes Anliegen, ein starkes Signal des Vertrauens<br />
in die Reformpolitik der französischen Regierung zu setzen und<br />
sie darin zu bestärken, den eingeschlagenen Reformkurs<br />
fortzusetzen.<br />
Arbeitgeberpräsident Kramer und sein französischer Amtskollege<br />
Gattaz machten anlässlich ihres Gesprächs deutlich, dass<br />
es in der gemeinsamen Verantwortung aller EU-Mitgliedstaaten<br />
liegt, Strukturreformen für mehr globale Wettbewerbsfähigkeit<br />
voranzutreiben. Gleichzeitig habe jede Volkswirtschaft und jedes<br />
Land Eigenarten, so dass niemand einfach auf die Blaupause<br />
eines anderen Staates setzen und dessen Reformweg<br />
kopieren kann. Letztlich müsse daher jeder Mitgliedstaat im<br />
Rahmen der gemeinsam gesetzten europäischen Regeln sein<br />
eigenes Programm der Strukturreformen entwickeln und konsequent<br />
umsetzen.<br />
Dennoch könne man voneinander lernen und letztlich profitieren,<br />
wenn man den Blick über den Tellerrand des eigenen Landes<br />
hinaus weitet und sich von guten Erfahrungen anderer inspirieren<br />
lässt. Dies gilt beispielsweise für die Familienpolitik<br />
Frankreichs, die im Hinblick auf die Vereinbarkeit von privaten<br />
und familiären Belangen mit beruflichen Anforderungen deutlich<br />
günstigere Ergebnisse erzielt als Deutschland. Frankreich wiederum<br />
kann sich von den Erfolgsfaktoren der dualen Berufsausbildung<br />
und den Strukturreformen des letzten Jahrzehnts für<br />
einen deutlich flexibleren Arbeitsmarkt in Deutschland<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong><br />
Arbeitgeberpräsident Kramer in Paris: Gespräche mit<br />
Premierminister Valls und MEDEF-Präsident Gattaz<br />
Künftige EU-Kommission: Weichenstellung auf Wettbewerbsfähigkeit,<br />
Wachstum und Jobs<br />
Deutsch-italienischer Austausch zur dualen Berufsausbildung<br />
im Vorfeld des EU-Beschäftigungsgipfels<br />
UN-Konsultation zur Umsetzung der „Ruggie“-<br />
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte<br />
TTIP: Chance für globales „fair play“ mit hohem Sozial-,<br />
Gesundheits- und Verbraucherschutz<br />
EU-Pensionsfondsrichtlinie: Entwurf der EU-Kommission<br />
enthält falsche Weichenstellungen<br />
EU-Arbeitszeitrichtlinie: Sozialpartnerkonsultation zu<br />
praktischen Fragen der Umsetzung<br />
BDA-Erwartungen an neue CSR-Strategie<br />
EU-Haushalt 2015: Rat legt Standpunkt vor<br />
Green Employment: Umfassender Nachhaltigkeitsansatz<br />
Impressum<br />
BDA | Bundesvereinigung der<br />
Deutschen Arbeitgeberverbände<br />
Mitglied von BUSINESSEUROPE<br />
Breite Straße 29 | 10178 Berlin<br />
T +49 30 2033-1908<br />
F +49 30 2033-1905<br />
europa@arbeitgeber.de<br />
Verantwortlich: Renate Hornung-Draus<br />
Redaktion: Martin Kumstel<br />
Satz: Konstanze Wilgusch<br />
Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen<br />
Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong>
inspirieren lassen.<br />
BDA und MEDEF intensivieren ihre enge und konstruktive Zusammenarbeit<br />
in diesem Geist gegenseitiger Befruchtung, sowohl<br />
bilateral, als auch gemeinsam mit den Gewerkschaften,<br />
u. a. im Rahmen der deutsch-französischen Sozialpartnerarbeitsgruppe,<br />
in der konkrete Projekte zur Förderung der dualen<br />
Berufsausbildung bereits vereinbart wurden.<br />
Künftige EU-Kommission<br />
Max Conzemius<br />
Weichenstellung auf Wettbewerbsfähigkeit,<br />
Wachstum und Jobs<br />
Der designierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker<br />
hat die EU-Kommission politisch auf Wettbewerbsfähigkeit,<br />
Wachstum und Jobs ausgerichtet. Junckers „Politische Leitlinien“<br />
für die nächsten fünf Jahre enthalten zehn überwiegend<br />
wachstumsrelevante Prioritäten: Stärkung von Investitionen,<br />
Schaffung eines vernetzten digitalen Binnenmarktes und einer<br />
Energieunion, Vollendung des Binnenmarktes mit einer gestärkten<br />
industriellen Basis sowie die Vertiefung der Wirtschafts-<br />
und Währungsunion.<br />
Die thematische Neuausrichtung geht Hand in Hand mit einem<br />
tiefgreifenden strukturellen Umbau der EU-Kommission und deren<br />
Arbeitsweise. So sind künftig sieben Vizepräsidenten für<br />
zentrale Schwerpunktthemen als "Projektteamleiter" verantwortlich.<br />
Ihre Aufgabe wird es sein, projektbezogen die Arbeit der<br />
Fachkommissare zu leiten und zu koordinieren. Mit dieser Matrixstruktur<br />
will Juncker ein vernetztes Zusammenarbeiten aller<br />
Mitglieder des Kollegiums sicherstellen und das bislang der<br />
EU-Kommission vorgeworfene "Schubladendenken" aufbrechen.<br />
Die Vizepräsidenten verfügen dabei nicht über eigene<br />
Verwaltungen im Sinne von Generaldirektionen, sind aber<br />
de facto mit Vetorechten gegenüber "Fachkommissaren" - aus<br />
den ihnen zugeordneten Projektgruppen - ausgestattet.<br />
Sozialpolitisch bemerkenswert ist dabei die Einrichtung einer<br />
Projektgruppe zum Thema "Der <strong>Euro</strong> und Soziale Dialog" unter<br />
der Leitung von Vizepräsident Valdis Dombrovskis (EVP,<br />
Lettland). Hier bleibt abzuwarten, ob dem sozialen Dialog damit<br />
künftig ein höherer Stellenwert insbesondere an der Schnittstelle<br />
zur europäischen Wirtschaftspolitik zukommen wird. Erfreulich<br />
ist die Ernennung der belgischen <strong>Euro</strong>paabgeordneten Marianne<br />
Thyssen (EVP) zur Kommissarin für Beschäftigung, soziale<br />
Angelegenheiten, Qualifikation und Mobilität der Arbeitnehmer.<br />
Sie konnte in ihrer Anhörung vor dem <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlament überzeugen und glaubhaft vermitteln, dass die europäische<br />
Sozialpolitik künftig mehr auf Wettbewerbsfähigkeit,<br />
Wachstum und Jobs ausgerichtet sein wird als das bisher der<br />
Fall war.<br />
Daneben erhielt auch der Niederländer Frans Timmermans als<br />
erster Vizepräsident und künftig als "rechte Hand des Kommissionspräsidenten"<br />
zuständig für das Thema "Bessere Rechtsetzung"<br />
nach reibungsloser Anhörung die Unterstützung des <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlaments. Damit wird nicht nur - wie von der Wirtschaft<br />
gefordert - das Thema "Bessere Rechtsetzung" zur<br />
Chefsache, sondern neben den Vizepräsidenten eine weitere<br />
Instanz eingezogen, um unausgegorene Gesetzesvorschläge<br />
zukünftig zu unterbinden. Das neu geschaffene Ressort "Digitale<br />
Wirtschaft und Gesellschaft" fällt in die Zuständigkeit des<br />
bisherigen Energiekommissars Günther Oettinger. Somit hat er<br />
ein für die Wettbewerbsfähigkeit der EU wichtiges wirtschaftsrelevantes<br />
Dossier erhalten und ist Ansprechpartner für alle<br />
Themen rund um Industrie 4.0.<br />
Die neue Kommissionsstruktur muss sich jetzt in der Praxis<br />
bewähren und sich an der zügigen Umsetzung der politischen<br />
Leitlinien Junckers - ausgerichtet auf Wettbewerbsfähigkeit,<br />
Wachstum und Jobs - messen lassen. Dabei ist derzeit schwer<br />
einzuschätzen, ob die inhaltlichen Überschneidungen zwischen<br />
Vizepräsidenten und Kommissaren in eine verstärkte horizontale<br />
Zusammenarbeit oder in Zuständigkeitskonflikten münden<br />
werden. Hier wird es besonders auf das Durchsetzungsvermögen<br />
der Vizepräsidenten ankommen.<br />
Wichtig ist, dass die Juncker-Kommission ihre Arbeit zügig aufnimmt.<br />
Geplant ist, dass das <strong>Euro</strong>päische Parlament am<br />
22. Oktober über die EU-Kommission als Ganzes abstimmt und<br />
die EU-Kommission am 3. November ihren Dienst antritt. Aufgrund<br />
des Widerstands aus den Reihen des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments<br />
gegen mehrere Kandidaten zeichnet sich zum Redaktionsschluss<br />
allerdings ab, dass Juncker "Wackelkandidaten"<br />
auswechseln oder mit neuen Portfolios versehen könnte, was<br />
diesen Zeitplan möglicherweise gefährden würde.<br />
Jugendbeschäftigung<br />
Anton Bauch<br />
Deutsch-italienischer Austausch zur dualen<br />
Berufsausbildung im Vorfeld des EU-<br />
Beschäftigungsgipfels<br />
Im Rahmen eines deutsch-italienischen Fachseminars zur Jugendbeschäftigung,<br />
zu dem Bundesarbeitsministerin Nahles<br />
und ihr italienischer Amtskollege Poletti eingeladen hatten, fand<br />
am 29. September in Rom ein praktischer Erfahrungs- und<br />
Ideenaustausch mit den Sozialpartnern, den öffentlichen Arbeitsverwaltungen<br />
und Unternehmensvertretern beider Länder<br />
statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Bedeutung der<br />
dualen Berufsausbildung und effizienter Arbeitsmarktpolitiken<br />
bei der erfolgreichen Gestaltung des Übergangs junger Menschen<br />
von der Schule in den Beruf.<br />
BDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Göhner machte im<br />
Gespräch mit den Ministern deutlich, dass ein gut funktionierendes<br />
duales Ausbildungssystem die Beschäftigungsfähigkeit<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 2
junger Menschen erhöht und damit einen entscheidenden Beitrag<br />
zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit leisten kann.<br />
Dabei sei die enge Einbindung der Sozialpartner in die Organisation<br />
und Durchführung der dualen Berufsausbildung ein entscheidender<br />
Erfolgsfaktor.<br />
Dr. Göhner betonte, dass die enge Verzahnung zwischen<br />
Schule und Wirtschaft, wie sie der dualen Berufsausbildung in<br />
Deutschland zugrunde liegt, sicherstellt, dass die Ausbildung<br />
nicht an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts vorbei erfolgt.<br />
Auch garantiere die bedarfsorientierte Überarbeitung der Curricula<br />
durch die Sozialpartner, dass die Ausbildungsinhalte laufend<br />
an neue Herausforderungen – wie etwa die zunehmende<br />
Digitalisierung der Arbeitswelt – angepasst werden.<br />
Die deutsche Wirtschaft engagiert sich auch über die duale Berufsausbildung<br />
hinaus stark für die optimale Verknüpfung von<br />
Schul- und Arbeitswelten. Dr. Göhner verwies in diesem<br />
Zusammenhang auf das von der BDA initiierte Netzwerk<br />
SCHULEWIRTSCHAFT, das von mehr als 22.000 ehrenamtlichen<br />
Akteuren getragen wird und für die erfolgreiche Zusammenarbeit<br />
und gegenseitige Unterstützung von Schulen und<br />
Unternehmen steht. Im Mittelpunkt der Netzwerkaktivitäten stehen<br />
die praxisnahe Berufs- und Studienorientierung von Schülern<br />
sowie die Vermittlung ökonomischer Kenntnisse.<br />
Der deutsch-italienische Austausch fand im Vorfeld des<br />
EU-Beschäftigungsgipfels statt, zu dem die italienische Ratspräsidentschaft<br />
die europäischen Staats- und Regierungschefs<br />
am 8. Oktober nach Mailand eingeladen hatte und bei dem die<br />
Bekämpfung der in vielen Mitgliedstaaten besorgniserregend<br />
hohen Jugendarbeitslosigkeit im Mittelpunkt stand. Die BDA<br />
hatte vor dem Gipfel ein umfassendes Positionspapier zum<br />
Thema Jugendbeschäftigung in <strong>Euro</strong>pa erarbeitet und an die<br />
maßgeblichen politischen Entscheidungsträger versandt.<br />
Bereits im Dezember 2012 hatten sich Deutschland und Italien<br />
auf eine Kooperation im Bereich der Berufsbildung verständigt.<br />
Die BDA ist Mitglied der damals eingesetzten<br />
deutsch-italienischen Arbeitsgruppe für berufliche Bildung, die<br />
bislang zweimal getagt hat. Angestoßen durch die Arbeitsgruppe<br />
werden aktuell zwei bilaterale Projekte durchgeführt. Sie<br />
verfolgen das Ziel, duale Elemente im Bereich Mechatronik zu<br />
erproben bzw. Jugendlichen durch Lernpatenschaften zwischen<br />
Schulen und Unternehmen berufliche Perspektiven aufzuzeigen.<br />
Positionspapier zur Förderung der Jugendbeschäftigung in <strong>Euro</strong>pa,<br />
September <strong>2014</strong>:<br />
http://bit.ly/1uPgSJN<br />
Weitere <strong>Info</strong>rmationen zum Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT:<br />
http://bit.ly/1q5NCJa<br />
http://bit.ly/1w9fwrp<br />
Max Conzemius<br />
Unternehmen und Menschenrechte<br />
UN-Konsultation zur Umsetzung der<br />
„Ruggie“-Leitprinzipien für Wirtschaft und<br />
Menschenrechte<br />
Die UN-Working Group on Business and Human Rights hat eine<br />
öffentliche Konsultation zur Umsetzung der<br />
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in nationalen<br />
Aktionsplänen durchgeführt. Im Rahmen der Konsultation<br />
soll herausgearbeitet werden, welche Elemente die Staaten in<br />
ihren nationalen Aktionsplänen bei der Umsetzung der<br />
UN-Leitprinzipien berücksichtigen sollen. Zu den Inhalten, die in<br />
den nationalen Aktionsplänen enthalten sein sollen, erarbeitet<br />
die UN-Working Group einen Leitfaden. Dieser soll im Rahmen<br />
des diesjährigen 3. UN-Forums on Business and Human<br />
Rights, welches vom 1. bis 3. Dezember <strong>2014</strong> in Genf stattfindet,<br />
vorgestellt werden.<br />
Die BDA hat in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht, dass die<br />
deutschen Unternehmen bei ihrem internationalen Engagement<br />
die Verantwortung für das wirtschaftliche und politische Umfeld,<br />
in dem sie tätig sind, beachten. Im Rahmen ihrer Direktinvestitionen<br />
schaffen deutsche Unternehmen im Ausland Arbeitsplätze<br />
und ermöglichen höhere Sozialstandards, mehr Umweltschutz,<br />
bessere Bildung und damit insgesamt eine Erhöhung<br />
des Lebensniveaus der Menschen und mehr Wohlstand in den<br />
jeweiligen Ländern. Dies erhöht zugleich das Potential für mehr<br />
Demokratie und Menschenrechte.<br />
Bislang haben lediglich europäische Staaten einen nationalen<br />
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft<br />
und Menschenrechte entworfen. Der Leitfaden sollte deshalb<br />
ein Anreiz für die nichteuropäischen Staaten darstellen, die<br />
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen.<br />
Ein „one-size-fits-all“-Ansatz ist jedoch zu vermeiden, da<br />
die Situation in den Staaten zu unterschiedlich ist. Einige der im<br />
Leitfadenentwurf der UN-Working Group angegebenen Elemente<br />
sind zu präskriptiv und sollten deshalb angepasst werden.<br />
Des Weiteren sollte der Leitfaden nicht als Checkliste für<br />
die Regierungen angesehen werden, welche diese zu erfüllen<br />
haben. Auch muss den Belangen von KMU Rechnung getragen<br />
werden, da diese andere Herausforderungen und Ressourcen<br />
haben, als große multinationale Unternehmen. Schließlich sollten<br />
bei der Entwicklung von nationalen Aktionsplänen die repräsentativen<br />
Wirtschaftsverbände beteiligt werden, da nur diese<br />
das Mandat haben, für die gesamte Wirtschaft zu sprechen.<br />
Die Initiative der UN-Working Group ist für die deutsche Wirtschaft<br />
auch deshalb wichtig, weil die Bundesregierung die nationale<br />
Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und<br />
Menschenrechte vorantreibt. Das Auswärtige Amt wird die Federführung<br />
übernehmen und plant eine 24-monatige Umsetzungsphase<br />
unter Beteiligung von Verbänden, Unternehmen,<br />
NGOs und Gewerkschaften. Die BDA wird sich intensiv in diesen<br />
Prozess einbringen und sich insbesondere für eine<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 3
ealistische und an den Sinn und Zweck der UN-Leitprinzipien<br />
orientierte Umsetzung einsetzen.<br />
Transatlantisches Freihandelsabkommen<br />
Paul Noll<br />
TTIP: Chance für globales „fair play“ mit<br />
hohem Sozial-, Gesundheits- und Verbraucherschutz<br />
Die seit Mitte 2013 laufenden Verhandlungen zwischen der EU<br />
und den USA über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft<br />
(TTIP) bieten die einmalige Chance, gemeinsam<br />
Regeln für freien und fairen Handel weltweit zu entwickeln.<br />
Die EU und USA sind die beiden mit Abstand größten Wirtschaftsräume<br />
der Welt mit den höchsten Umwelt-, Verbraucherund<br />
Sozialstandards. Sie können hohe, global wirkende<br />
Benchmarks mit Vorbildcharakter auch für andere Abkommen<br />
dieser Art setzen.<br />
Das Vertrauen in die Sinnhaftigkeit und die Chancen von TTIP<br />
ist durch falsche und vielfach absolut überzogene Behauptungen,<br />
laut denen durch TTIP ein Ende von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit<br />
und die massive Absenkung von Sozialstandards<br />
zu befürchten sei, herausgefordert. Im Rahmen einer gezielten<br />
NGO-Kampagne verbreitete Falschmeldungen und Verzerrungen<br />
haben in Deutschland eine breite Verunsicherung in politische<br />
Kreise getragen, wie sie in keinem anderen Land auch nur<br />
annähernd herrscht. Die Behauptungen über den massiven<br />
Abbau hoher Standards oder eines kulturellen Ausverkaufs <strong>Euro</strong>pas<br />
sind weder vom Verhandlungsmandat noch von den erklärten<br />
Verhandlungszielen der EU-Kommission gedeckt.<br />
Um den in der öffentlichen Debatte geschürten Befürchtungen<br />
über eine angebliche Absenkung der hohen europäischen Sozialstandards<br />
durch TTIP mit sachlichen Argumenten entgegenzutreten,<br />
hat die BDA eine neue „argumente“-Publikation<br />
zum Thema „TTIP und internationale Sozialstandards“ veröffentlicht.<br />
Darin wird die in der öffentlichen Debatte vielfach aufgestellte<br />
Behauptung, TTIP gefährde Arbeitnehmerrechte und<br />
schränke die sozialstaatliche Regulierung durch den nationalen<br />
Gesetzgeber ein, widerlegt. Weiterhin wird dargelegt, wieso eine<br />
förmliche Ratifizierung sämtlicher ILO-Kernarbeitsnormen<br />
durch die USA weder realistisch noch erforderlich ist. Fakt ist,<br />
dass die USA sich bereits heute zu den Prinzipien der<br />
ILO-Kernarbeitsnormen bekennen.<br />
Neue „argumente“-Publikation der BDA:<br />
http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_ttip<br />
Gastkommentar von Arbeitgeberpräsident Kramer in der "Welt":<br />
http://tinyurl.com/pr7qa8j<br />
Max Conzemius<br />
EU-Pensionsfondsrichtlinie<br />
Entwurf der EU-Kommission enthält falsche<br />
Weichenstellungen<br />
Die EU-Kommission hat am 27. März <strong>2014</strong> ihren Vorschlag zur<br />
Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie vorgelegt, mit<br />
dem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der<br />
betrieblichen Altersvorsorge neu gefasst werden sollen.<br />
In ihrer Stellungnahme vom September <strong>2014</strong> betont die BDA,<br />
dass die Weichen mit dem Überarbeitungsentwurf für Pensionskassen<br />
und Pensionsfonds falsch gestellt werden. Der<br />
Richtlinienvorschlag würde in Deutschland die betriebliche<br />
Altersvorsorge mit zusätzlicher Bürokratie belasten und ihre<br />
Organisation erschweren. Vorbild des jetzigen Entwurfs ist das<br />
für Versicherungen entwickelte Solvency-II-Konzept. So wäre<br />
z. B. nach den Vorgaben des Entwurfs nicht mehr gewährleistet,<br />
dass die Arbeitgeber die Verwaltung ihrer eigenen Pensionskassen<br />
selbst durchführen dürfen. Zudem zeigen z. B. die<br />
hochdetaillierten und komplexen Vorgaben zur <strong>Info</strong>rmation der<br />
Berechtigen, dass mit diesem Vorschlag keine Mindeststandards<br />
vorgesehen sind, sondern eine Vollharmonisierung der<br />
Aufsicht angestrebt wird. Zwar ist zu begrüßen, dass der Entwurf<br />
nicht die ursprünglich vorgesehenen Eigenmittelvorgaben<br />
nach Solvency II enthält, die die betriebliche Altersvorsorge milliardenschwer<br />
belastet und existentiell bedroht hätten. Hierauf<br />
hat die BDA viele Jahre hingewirkt. Eine endgültige Absage,<br />
dass diese Vorgaben später eingeführt werden, steht aber aus.<br />
In den anstehenden Verhandlungen im Rat und im <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlament wird sich die BDA dafür einsetzen, dass Erschwernisse<br />
für die Verwaltung der Einrichtungen und überflüssige<br />
<strong>Info</strong>rmationspflichten unterbleiben. Derzeit finden im Rat<br />
Verhandlungen auf Ratsarbeitsgruppenebene statt. Der federführende<br />
Ausschuss für Wirtschaft und Währung im <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlament hat die Beratungen noch nicht aufgenommen.<br />
EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
Christina Breit<br />
Sozialpartnerkonsultation zu praktischen<br />
Fragen der Umsetzung<br />
Im Rahmen ihres alle fünf Jahre zu erstellenden Umsetzungsberichts<br />
hat die EU-Kommission bis Mitte November <strong>2014</strong> eine<br />
Konsultation der <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartner zur praktischen<br />
Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie eingeleitet. Die BDA hat<br />
sich daran über BUSINESSEUROPE beteiligt und dabei Korrekturen<br />
zur Erreichung von mehr Arbeitszeitflexibilität angemahnt.<br />
So muss der Bereitschaftsdienst neben Arbeitszeit und<br />
Ruhezeit als zusätzliche Zeitkategorie in der Arbeitszeitrichtlinie<br />
definiert und der inaktive Teil des Bereitschaftsdienstes nicht<br />
als Arbeitszeit gewertet werden, sofern dies das nationale<br />
Recht bzw. tarifliche Regelungen vorsehen. Dieser bereits in<br />
den <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartnerverhandlungen von den Arbeit-<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 4
gebern eingebrachte Vorschlag soll die absurde Situation beheben,<br />
dass ein Feuerwehrmann nach ungestörtem Nachtschlaf<br />
in betrieblicher Bereitschaft unmittelbar anschließend<br />
zwingend eine lange Ruhepause einlegen muss – sozusagen<br />
„eine Ruhepause von der Ruhepause“ – weil diese Form der<br />
inaktiven Bereitschaft nach der Rechtsprechung des EuGH als<br />
Arbeitszeit gilt. Einen echten Mehrwert für die Arbeitszeitflexibilität<br />
für Unternehmen und Beschäftigte würde zudem die Ausdehnung<br />
des Bezugszeitraums der wöchentlichen Höchstarbeitszeit<br />
bedeuten, wobei die Möglichkeit des Opt-Out zur Abweichung<br />
von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit weiter bestehen<br />
bleiben muss. Auch sollten die Mitgliedstaaten die Option<br />
haben, den Urlaubsanspruch auf das Urlaubsjahr zu beschränken,<br />
auch wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt<br />
nicht gearbeitet hat.<br />
Eine weitere Stellungnahme zur praktischen Anwendung der<br />
Arbeitszeitrichtlinie hat die BDA für den nationalen Bericht der<br />
Bundesrepublik Deutschland erarbeitet. Die Berichte der Sozialpartner<br />
sind für die Folgenabschätzung zur Zukunft der Arbeitszeitrichtlinie<br />
von Bedeutung, die nun von der<br />
EU-Kommission durchgeführt wird und nach Aussage der<br />
designierten EU-Kommissarin für Arbeit und Soziales,<br />
Marianne Thyssen, im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen<br />
werden sollte. Noch in diesem Jahr soll es eine öffentliche Konsultation<br />
der EU-Kommission zu einer möglichen Richtlinienüberarbeitung<br />
geben.<br />
Corporate Social Responsibility (CSR)<br />
Christina Breit<br />
BDA-Erwartungen an neue CSR-Strategie<br />
der EU-Kommission<br />
Die EU-Kommission arbeitet an einer neuen CSR-Strategie für<br />
die Zeit nach <strong>2014</strong>. Zuvor hatte sie in einer Mitteilung vom<br />
Oktober 2011 ihre CSR-Strategie für die Jahre 2011 bis <strong>2014</strong><br />
dargelegt. Um die Auffassung der Stakeholder berücksichtigen<br />
zu können, hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation<br />
zu CSR durchgeführt. Dadurch soll die Rückmeldung von<br />
staatlichen Stellen, Behörden, internationalen Organisationen,<br />
NGOs, Unternehmen, Verbänden, Hochschulen und Forschungsinstituten,<br />
relevanten Interessengruppen und Bürgern<br />
eingeholt werden. Die Ergebnisse wird die EU-Kommission in<br />
einem Fachbericht zusammenfassen und im Rahmen des für<br />
November <strong>2014</strong> geplanten EU-Stakeholder-Forums zu CSR zur<br />
Diskussion stellen.<br />
Die BDA hat in ihrer gemeinsam mit dem BDI, DIHK und ZDH<br />
veröffentlichten Stellungnahme deutlich gemacht, dass die<br />
deutschen Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung<br />
aktiv wahrnehmen und sich weit über das gesetzliche Maß hinaus<br />
engagieren. Auch die Anzahl derjenigen Unternehmen, die<br />
CSR- und Nachhaltigkeitsstrategien in ihr Kerngeschäft<br />
integrieren, wächst ständig ebenso wie die Anzahl derjenigen,<br />
die eigene Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln. BDA, BDI,<br />
DIHK und ZDH fordern die EU-Kommission auf, das Merkmal<br />
der Freiwilligkeit als zentrales Merkmal von CSR zu respektieren.<br />
Die EU-Kommission verkennt in ihrer Definition aus dem<br />
Jahr 2011 den Kern von CSR, indem sie die zentralen Elemente<br />
Freiwilligkeit und übergesetzliches Engagement nicht mehr<br />
aufführt. Die bis 2011 bestehende und von BDA, BDI, DIHK<br />
und ZDH mitgetragene Definition wurde im Konsens und als<br />
Ergebnis langer und intensiver Diskussionen aller relevanten<br />
Stakeholder, u. a. des europäischen und deutschen Multistakeholderforums,<br />
zu CSR erarbeitet. Danach wird CSR richtigerweise<br />
als das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen<br />
definiert, das diese freiwillig, über das gesetzliche Maß hinaus,<br />
in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft in ihrem Umfeld<br />
für eine zukunftsfähige Gesellschaft leisten.<br />
In der gemeinsamen Stellungnahme betonen die vier Spitzenverbände,<br />
dass Unternehmen die Freiheit haben müssen, die<br />
jeweils besten CSR-Ansätze zu entwickeln und umzusetzen.<br />
Starre Referenzrahmen, verpflichtende Zertifizierungen und regulierende<br />
Eingriffe führen hingegen zu unnötigen bürokratischen<br />
Belastungen und drohen Innovation und Dynamik im Bereich<br />
CSR zu bremsen. Die EU-Kommission sollte deshalb keine<br />
neuen Regulierungsvorhaben zu CSR vorlegen.<br />
Besser als eine Regulierung ist aus Sicht der deutschen Wirtschaft<br />
vor allem die praxisorientierte Förderung eines Erfahrungsaustauschs.<br />
Die EU-Kommission sollte daher gesellschaftliches<br />
Engagement praxisnah und konstruktiv unter Wahrung<br />
des Grundsatzes der Freiwilligkeit fördern. So sind Projekte<br />
zur Unterstützung von KMU sowie die Einrichtung von<br />
Dialog- und Austauschmöglichkeiten mit der EU-Kommission<br />
sinnvoll. Auch sollte die EU-Kommission sicherstellen, dass Unternehmen<br />
<strong>Info</strong>rmationen zur Situation in den Zielländern erhalten.<br />
Preise und Wettbewerbe, welche das gesellschaftliche<br />
Engagement von Unternehmen auszeichnen, sind eine weitere<br />
sinnvolle Maßnahme.<br />
Ein für die Wirtschaft wichtiges Thema ist die Schaffung eines<br />
„Global Level Playing Field“ durch die Verbreitung der<br />
„OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. In einer globalisierten<br />
Wirtschaft kommt den OECD-Leitsätzen zur gesellschaftlichen<br />
Verantwortung für multinationale Unternehmen eine<br />
herausragende Bedeutung bei der Gestaltung eines fairen<br />
Wettbewerbs zu. Die EU-Kommission sollte im Rahmen ihrer<br />
neuen CSR-Strategie dazu beitragen, die OECD-Leitsätze über<br />
die OECD-Mitgliedstaaten hinaus als anerkannte Grundsätze<br />
für verantwortliches unternehmerisches Verhalten bei Auslandsinvestitionen<br />
weltweit zu verbreiten. Weitere nicht-OECD-<br />
Länder sollten für die OECD-Leitsätze gewonnen werden. Die<br />
OECD-Leitsätze sind alleine natürlich nicht in der Lage, ein<br />
„Global Level Playing Field“ zu gewährleisten. Die grundlegenden<br />
Umwelt- und Sozialstandards müssen von den Staaten<br />
selbst um- und durchgesetzt werden. Die OECD-Leitsätze haben<br />
jedoch das Potenzial, diese Bemühungen zu unterstützen.<br />
Paul Noll<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 5
EU-Haushalt 2015<br />
Rat legt Standpunkt zum Haushaltsentwurf<br />
der EU-Kommission für 2015 vor<br />
Der Rat hat am 2. September <strong>2014</strong> seinen Standpunkt zum<br />
Budgetentwurf der EU-Kommission für das kommende Haushaltsjahr<br />
festgelegt. Die EU-Kommission hatte dem <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlament (EP) und Rat ihren Vorschlag für den<br />
EU-Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 am 11. Juni <strong>2014</strong><br />
übermittelt. Darin schlägt die EU-Kommission eine Erhöhung<br />
der Mittel für Verpflichtungen, also Zahlungen, die die EU für<br />
mehrjährige Programme zusichern kann, um 2,1 % gegenüber<br />
<strong>2014</strong> auf 145,6 Mrd. € und einen Anstieg der Mittel für Zahlungen<br />
um 4,9 % auf 142,1 Mrd. € vor.<br />
Dagegen fordert der Rat eine geringere Erhöhung der Haushaltsmittel.<br />
Für Verpflichtungen sind 1,7 % mehr Mittel als im<br />
Vorjahr vorgesehen und damit 522 Mio. € weniger als von der<br />
EU-Kommission gefordert. Für Zahlungen sieht der Rat eine<br />
Ausgabenobergrenze von 140 Mrd. €, was einem Anstieg um<br />
3,3 % gegenüber <strong>2014</strong> entspricht, vor. Damit liegt der Ratsvorschlag<br />
gut 2 Mrd. € unter dem Vorschlag der EU-Kommission.<br />
Bei der Verteilung der Mittel für Zahlungen auf die verschiedenen<br />
Bereiche sieht der Rat für den Bereich „Wettbewerbsfähigkeit<br />
für Wachstum und Beschäftigung“ den stärksten Zuwachs,<br />
mit einem Plus von 24,5 %, vor. Damit bleibt der Rat leicht hinter<br />
dem Vorschlag der EU-Kommission zurück, die Mittel für<br />
diesen Bereich um 29,5 % zu erhöhen.<br />
Vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Haushaltslage<br />
in vielen EU-Staaten ist die vom Rat vorgeschlagene Begrenzung<br />
der Ausgaben für Verpflichtungen und Zahlungen<br />
grundsätzlich zu begrüßen. Auch wenn der Rat eine Reduzierung<br />
der Mittel für den Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für<br />
Wachstum und Beschäftigung“ im Vergleich zum Kommissionsvorschlag<br />
vorsieht, bleibt die Prioritätensetzung auf diesen<br />
Bereich klar erkennbar und ist positiv zu bewerten. Die BDA<br />
hatte bereits mit Blick auf den mehrjährigen Finanzrahmen der<br />
EU für <strong>2014</strong>-2020 gefordert, dass sich EU-Mittel stärker an der<br />
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ausrichten<br />
sollten.<br />
Des Weiteren dürften die im Vergleich zum Kommissionsvorschlag<br />
abgesenkten Steigerungen bei den Zahlungsmitteln<br />
dennoch deutlich über der für 2015 von der EU-Kommission<br />
erwarteten EU-Inflationsrate von 1,8 % liegen. Durch den realen<br />
Zuwachs der EU-Mittel können, bei einer zielgerichteten<br />
Verwendung dieser, zusätzliche Impulse für Wachstum und<br />
Beschäftigung erwartet werden.<br />
Das EP hat binnen 42 Tagen nach Übermittlung des Ratsstandpunktes<br />
Zeit den Haushaltsplan zu erlassen oder mit der<br />
Mehrheit seiner Mitglieder Änderungen am Ratsentwurf vorzunehmen.<br />
Die Abstimmung im EP dazu ist für den<br />
22. Oktober <strong>2014</strong> vorgesehen. Bereits jetzt ist seitens des EP<br />
eine unterstützende Haltung für den Vorschlag der<br />
EU-Kommission erkennbar. Sollten EP und Rat wie zu erwarten<br />
nicht auf einer Linie liegen, folgt anschließend eine 21-tägige<br />
Vermittlungsphase mit dem Ziel, eine Einigung über einen gemeinsamen<br />
Entwurf bis Ende November zu erzielen.<br />
Green Employment<br />
Elisaveta Gomann/Martin Kumstel<br />
Umfassender Nachhaltigkeitsansatz statt<br />
Nischendenken<br />
Mit der am 2. Juli <strong>2014</strong> vorgelegten „Initiative für grüne Beschäftigung“<br />
will die EU-Kommission die mit der Umstellung auf<br />
eine grüne Wirtschaft verbundenen Beschäftigungschancen<br />
besser ausschöpfen. Die Kommission setzt dabei vor allem auf<br />
eine bessere Ausrichtung und engere Koordinierung bestehender<br />
Instrumente der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik. Zu Recht<br />
legt sie den Fokus auf die Überwindung von Qualifikationsdefiziten<br />
und weist darauf hin, dass Ausbildungsinhalte und Qualifikationen<br />
mit den Arbeitsmarkterfordernissen übereinstimmen<br />
müssen.<br />
Die BDA hat gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht,<br />
dass die enge Verzahnung zwischen Wirtschaft und Bildungseinrichtungen,<br />
wie sie der dualen Ausbildung in Deutschland<br />
zugrunde liegt, hierbei eine wesentliche Rolle spielt. Darüber<br />
hinaus sind mehr qualifizierte Fachkräfte vor allem im Bereich<br />
Mathematik, <strong>Info</strong>rmatik, Naturwissenschaften und Technik<br />
(MINT) die zentrale Voraussetzung, um das Know-how für beständige<br />
Produkt- und Prozessinnovationen im Sinne eines<br />
ganzheitlichen „Greening of the Economy“ zu generieren.<br />
Die der Mitteilung zugrunde liegende willkürliche Einteilung in<br />
„grüne“ und „nicht grüne“ Industriezweige ist hingegen nicht<br />
zielführend. Ein Nischendenken, bei dem allein die Umweltindustrie<br />
im Zentrum der Aufmerksamkeit steht, konterkariert<br />
die umfangreichen Bemühungen, Nachhaltigkeit in der Wirtschaft<br />
insgesamt zu stärken. Die EU-Kommission sollte daher<br />
stärker berücksichtigen, dass es in erster Linie berechenbarer,<br />
investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen und einer verlässlichen<br />
Energiepolitik bedarf, um Innovationen im Umweltschutz<br />
und einen effizienten Ressourceneinsatz entlang der gesamten<br />
Wertschöpfungskette zu befördern. Entscheidend ist, die<br />
Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen insgesamt<br />
zu stärken und damit die Voraussetzungen für nachhaltiges<br />
Beschäftigungswachstum in allen Branchen zu schaffen.<br />
Es wäre daher völlig falsch, in „green“ und „nicht green“ Jobs,<br />
also in gut und schlecht, zu unterteilen. Die BDA wird sich dafür<br />
einsetzen, dass die Kommission diesen umfassenden Nachhaltigkeitsansatz<br />
bei der weiteren Maßnahmenplanung stärker berücksichtigt.<br />
Max Conzemius<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 6