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Euro-Info Nr. 04/2014

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Arbeitgeberpräsident Kramer in Paris<br />

Gespräche mit Premierminister Valls und MEDEF-Präsident Gattaz über vertiefte<br />

Zusammenarbeit<br />

Am 29. September sind Arbeitgeberpräsident Kramer und eine<br />

Delegation von Vizepräsidenten und Präsidiumsmitgliedern der<br />

BDA in Paris zu Gesprächen mit hochrangigen Vertretern der<br />

französischen Regierung und Wirtschaft zusammengetroffen.<br />

Auf dem Programm stand ein Austausch mit dem französischen<br />

Premierminister Valls, Finanzminister Sapin, Wirtschaftsminister<br />

Macron, Arbeitsminister Rebsamen sowie dem Präsidenten<br />

des französischen Arbeitgeberverbandes MEDEF, Pierre<br />

Gattaz. Dabei ging es um die aktuellen politischen und wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen in Frankreich sowie die gemeinsamen<br />

Herausforderungen für die neue europäische Legislaturperiode.<br />

Ziel des Arbeitsbesuchs in Paris war es, in einen vertieften Erfahrungs-<br />

und Ideenaustausch mit den französischen Partnern<br />

einzutreten und damit den Anstoß zu einer weiteren Vertiefung<br />

der Beziehungen zwischen den Regierungen und Sozialpartnern<br />

beider Länder zu geben. Der deutschen Seite war es dabei<br />

ein besonderes Anliegen, ein starkes Signal des Vertrauens<br />

in die Reformpolitik der französischen Regierung zu setzen und<br />

sie darin zu bestärken, den eingeschlagenen Reformkurs<br />

fortzusetzen.<br />

Arbeitgeberpräsident Kramer und sein französischer Amtskollege<br />

Gattaz machten anlässlich ihres Gesprächs deutlich, dass<br />

es in der gemeinsamen Verantwortung aller EU-Mitgliedstaaten<br />

liegt, Strukturreformen für mehr globale Wettbewerbsfähigkeit<br />

voranzutreiben. Gleichzeitig habe jede Volkswirtschaft und jedes<br />

Land Eigenarten, so dass niemand einfach auf die Blaupause<br />

eines anderen Staates setzen und dessen Reformweg<br />

kopieren kann. Letztlich müsse daher jeder Mitgliedstaat im<br />

Rahmen der gemeinsam gesetzten europäischen Regeln sein<br />

eigenes Programm der Strukturreformen entwickeln und konsequent<br />

umsetzen.<br />

Dennoch könne man voneinander lernen und letztlich profitieren,<br />

wenn man den Blick über den Tellerrand des eigenen Landes<br />

hinaus weitet und sich von guten Erfahrungen anderer inspirieren<br />

lässt. Dies gilt beispielsweise für die Familienpolitik<br />

Frankreichs, die im Hinblick auf die Vereinbarkeit von privaten<br />

und familiären Belangen mit beruflichen Anforderungen deutlich<br />

günstigere Ergebnisse erzielt als Deutschland. Frankreich wiederum<br />

kann sich von den Erfolgsfaktoren der dualen Berufsausbildung<br />

und den Strukturreformen des letzten Jahrzehnts für<br />

einen deutlich flexibleren Arbeitsmarkt in Deutschland<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong><br />

Arbeitgeberpräsident Kramer in Paris: Gespräche mit<br />

Premierminister Valls und MEDEF-Präsident Gattaz<br />

Künftige EU-Kommission: Weichenstellung auf Wettbewerbsfähigkeit,<br />

Wachstum und Jobs<br />

Deutsch-italienischer Austausch zur dualen Berufsausbildung<br />

im Vorfeld des EU-Beschäftigungsgipfels<br />

UN-Konsultation zur Umsetzung der „Ruggie“-<br />

Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte<br />

TTIP: Chance für globales „fair play“ mit hohem Sozial-,<br />

Gesundheits- und Verbraucherschutz<br />

EU-Pensionsfondsrichtlinie: Entwurf der EU-Kommission<br />

enthält falsche Weichenstellungen<br />

EU-Arbeitszeitrichtlinie: Sozialpartnerkonsultation zu<br />

praktischen Fragen der Umsetzung<br />

BDA-Erwartungen an neue CSR-Strategie<br />

EU-Haushalt 2015: Rat legt Standpunkt vor<br />

Green Employment: Umfassender Nachhaltigkeitsansatz<br />

Impressum<br />

BDA | Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Mitglied von BUSINESSEUROPE<br />

Breite Straße 29 | 10178 Berlin<br />

T +49 30 2033-1908<br />

F +49 30 2033-1905<br />

europa@arbeitgeber.de<br />

Verantwortlich: Renate Hornung-Draus<br />

Redaktion: Martin Kumstel<br />

Satz: Konstanze Wilgusch<br />

Offizielle Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände sind als solche gekennzeichnet<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong>


inspirieren lassen.<br />

BDA und MEDEF intensivieren ihre enge und konstruktive Zusammenarbeit<br />

in diesem Geist gegenseitiger Befruchtung, sowohl<br />

bilateral, als auch gemeinsam mit den Gewerkschaften,<br />

u. a. im Rahmen der deutsch-französischen Sozialpartnerarbeitsgruppe,<br />

in der konkrete Projekte zur Förderung der dualen<br />

Berufsausbildung bereits vereinbart wurden.<br />

Künftige EU-Kommission<br />

Max Conzemius<br />

Weichenstellung auf Wettbewerbsfähigkeit,<br />

Wachstum und Jobs<br />

Der designierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker<br />

hat die EU-Kommission politisch auf Wettbewerbsfähigkeit,<br />

Wachstum und Jobs ausgerichtet. Junckers „Politische Leitlinien“<br />

für die nächsten fünf Jahre enthalten zehn überwiegend<br />

wachstumsrelevante Prioritäten: Stärkung von Investitionen,<br />

Schaffung eines vernetzten digitalen Binnenmarktes und einer<br />

Energieunion, Vollendung des Binnenmarktes mit einer gestärkten<br />

industriellen Basis sowie die Vertiefung der Wirtschafts-<br />

und Währungsunion.<br />

Die thematische Neuausrichtung geht Hand in Hand mit einem<br />

tiefgreifenden strukturellen Umbau der EU-Kommission und deren<br />

Arbeitsweise. So sind künftig sieben Vizepräsidenten für<br />

zentrale Schwerpunktthemen als "Projektteamleiter" verantwortlich.<br />

Ihre Aufgabe wird es sein, projektbezogen die Arbeit der<br />

Fachkommissare zu leiten und zu koordinieren. Mit dieser Matrixstruktur<br />

will Juncker ein vernetztes Zusammenarbeiten aller<br />

Mitglieder des Kollegiums sicherstellen und das bislang der<br />

EU-Kommission vorgeworfene "Schubladendenken" aufbrechen.<br />

Die Vizepräsidenten verfügen dabei nicht über eigene<br />

Verwaltungen im Sinne von Generaldirektionen, sind aber<br />

de facto mit Vetorechten gegenüber "Fachkommissaren" - aus<br />

den ihnen zugeordneten Projektgruppen - ausgestattet.<br />

Sozialpolitisch bemerkenswert ist dabei die Einrichtung einer<br />

Projektgruppe zum Thema "Der <strong>Euro</strong> und Soziale Dialog" unter<br />

der Leitung von Vizepräsident Valdis Dombrovskis (EVP,<br />

Lettland). Hier bleibt abzuwarten, ob dem sozialen Dialog damit<br />

künftig ein höherer Stellenwert insbesondere an der Schnittstelle<br />

zur europäischen Wirtschaftspolitik zukommen wird. Erfreulich<br />

ist die Ernennung der belgischen <strong>Euro</strong>paabgeordneten Marianne<br />

Thyssen (EVP) zur Kommissarin für Beschäftigung, soziale<br />

Angelegenheiten, Qualifikation und Mobilität der Arbeitnehmer.<br />

Sie konnte in ihrer Anhörung vor dem <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlament überzeugen und glaubhaft vermitteln, dass die europäische<br />

Sozialpolitik künftig mehr auf Wettbewerbsfähigkeit,<br />

Wachstum und Jobs ausgerichtet sein wird als das bisher der<br />

Fall war.<br />

Daneben erhielt auch der Niederländer Frans Timmermans als<br />

erster Vizepräsident und künftig als "rechte Hand des Kommissionspräsidenten"<br />

zuständig für das Thema "Bessere Rechtsetzung"<br />

nach reibungsloser Anhörung die Unterstützung des <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlaments. Damit wird nicht nur - wie von der Wirtschaft<br />

gefordert - das Thema "Bessere Rechtsetzung" zur<br />

Chefsache, sondern neben den Vizepräsidenten eine weitere<br />

Instanz eingezogen, um unausgegorene Gesetzesvorschläge<br />

zukünftig zu unterbinden. Das neu geschaffene Ressort "Digitale<br />

Wirtschaft und Gesellschaft" fällt in die Zuständigkeit des<br />

bisherigen Energiekommissars Günther Oettinger. Somit hat er<br />

ein für die Wettbewerbsfähigkeit der EU wichtiges wirtschaftsrelevantes<br />

Dossier erhalten und ist Ansprechpartner für alle<br />

Themen rund um Industrie 4.0.<br />

Die neue Kommissionsstruktur muss sich jetzt in der Praxis<br />

bewähren und sich an der zügigen Umsetzung der politischen<br />

Leitlinien Junckers - ausgerichtet auf Wettbewerbsfähigkeit,<br />

Wachstum und Jobs - messen lassen. Dabei ist derzeit schwer<br />

einzuschätzen, ob die inhaltlichen Überschneidungen zwischen<br />

Vizepräsidenten und Kommissaren in eine verstärkte horizontale<br />

Zusammenarbeit oder in Zuständigkeitskonflikten münden<br />

werden. Hier wird es besonders auf das Durchsetzungsvermögen<br />

der Vizepräsidenten ankommen.<br />

Wichtig ist, dass die Juncker-Kommission ihre Arbeit zügig aufnimmt.<br />

Geplant ist, dass das <strong>Euro</strong>päische Parlament am<br />

22. Oktober über die EU-Kommission als Ganzes abstimmt und<br />

die EU-Kommission am 3. November ihren Dienst antritt. Aufgrund<br />

des Widerstands aus den Reihen des <strong>Euro</strong>päischen Parlaments<br />

gegen mehrere Kandidaten zeichnet sich zum Redaktionsschluss<br />

allerdings ab, dass Juncker "Wackelkandidaten"<br />

auswechseln oder mit neuen Portfolios versehen könnte, was<br />

diesen Zeitplan möglicherweise gefährden würde.<br />

Jugendbeschäftigung<br />

Anton Bauch<br />

Deutsch-italienischer Austausch zur dualen<br />

Berufsausbildung im Vorfeld des EU-<br />

Beschäftigungsgipfels<br />

Im Rahmen eines deutsch-italienischen Fachseminars zur Jugendbeschäftigung,<br />

zu dem Bundesarbeitsministerin Nahles<br />

und ihr italienischer Amtskollege Poletti eingeladen hatten, fand<br />

am 29. September in Rom ein praktischer Erfahrungs- und<br />

Ideenaustausch mit den Sozialpartnern, den öffentlichen Arbeitsverwaltungen<br />

und Unternehmensvertretern beider Länder<br />

statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Bedeutung der<br />

dualen Berufsausbildung und effizienter Arbeitsmarktpolitiken<br />

bei der erfolgreichen Gestaltung des Übergangs junger Menschen<br />

von der Schule in den Beruf.<br />

BDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Göhner machte im<br />

Gespräch mit den Ministern deutlich, dass ein gut funktionierendes<br />

duales Ausbildungssystem die Beschäftigungsfähigkeit<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 2


junger Menschen erhöht und damit einen entscheidenden Beitrag<br />

zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit leisten kann.<br />

Dabei sei die enge Einbindung der Sozialpartner in die Organisation<br />

und Durchführung der dualen Berufsausbildung ein entscheidender<br />

Erfolgsfaktor.<br />

Dr. Göhner betonte, dass die enge Verzahnung zwischen<br />

Schule und Wirtschaft, wie sie der dualen Berufsausbildung in<br />

Deutschland zugrunde liegt, sicherstellt, dass die Ausbildung<br />

nicht an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts vorbei erfolgt.<br />

Auch garantiere die bedarfsorientierte Überarbeitung der Curricula<br />

durch die Sozialpartner, dass die Ausbildungsinhalte laufend<br />

an neue Herausforderungen – wie etwa die zunehmende<br />

Digitalisierung der Arbeitswelt – angepasst werden.<br />

Die deutsche Wirtschaft engagiert sich auch über die duale Berufsausbildung<br />

hinaus stark für die optimale Verknüpfung von<br />

Schul- und Arbeitswelten. Dr. Göhner verwies in diesem<br />

Zusammenhang auf das von der BDA initiierte Netzwerk<br />

SCHULEWIRTSCHAFT, das von mehr als 22.000 ehrenamtlichen<br />

Akteuren getragen wird und für die erfolgreiche Zusammenarbeit<br />

und gegenseitige Unterstützung von Schulen und<br />

Unternehmen steht. Im Mittelpunkt der Netzwerkaktivitäten stehen<br />

die praxisnahe Berufs- und Studienorientierung von Schülern<br />

sowie die Vermittlung ökonomischer Kenntnisse.<br />

Der deutsch-italienische Austausch fand im Vorfeld des<br />

EU-Beschäftigungsgipfels statt, zu dem die italienische Ratspräsidentschaft<br />

die europäischen Staats- und Regierungschefs<br />

am 8. Oktober nach Mailand eingeladen hatte und bei dem die<br />

Bekämpfung der in vielen Mitgliedstaaten besorgniserregend<br />

hohen Jugendarbeitslosigkeit im Mittelpunkt stand. Die BDA<br />

hatte vor dem Gipfel ein umfassendes Positionspapier zum<br />

Thema Jugendbeschäftigung in <strong>Euro</strong>pa erarbeitet und an die<br />

maßgeblichen politischen Entscheidungsträger versandt.<br />

Bereits im Dezember 2012 hatten sich Deutschland und Italien<br />

auf eine Kooperation im Bereich der Berufsbildung verständigt.<br />

Die BDA ist Mitglied der damals eingesetzten<br />

deutsch-italienischen Arbeitsgruppe für berufliche Bildung, die<br />

bislang zweimal getagt hat. Angestoßen durch die Arbeitsgruppe<br />

werden aktuell zwei bilaterale Projekte durchgeführt. Sie<br />

verfolgen das Ziel, duale Elemente im Bereich Mechatronik zu<br />

erproben bzw. Jugendlichen durch Lernpatenschaften zwischen<br />

Schulen und Unternehmen berufliche Perspektiven aufzuzeigen.<br />

Positionspapier zur Förderung der Jugendbeschäftigung in <strong>Euro</strong>pa,<br />

September <strong>2014</strong>:<br />

http://bit.ly/1uPgSJN<br />

Weitere <strong>Info</strong>rmationen zum Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT:<br />

http://bit.ly/1q5NCJa<br />

http://bit.ly/1w9fwrp<br />

Max Conzemius<br />

Unternehmen und Menschenrechte<br />

UN-Konsultation zur Umsetzung der<br />

„Ruggie“-Leitprinzipien für Wirtschaft und<br />

Menschenrechte<br />

Die UN-Working Group on Business and Human Rights hat eine<br />

öffentliche Konsultation zur Umsetzung der<br />

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in nationalen<br />

Aktionsplänen durchgeführt. Im Rahmen der Konsultation<br />

soll herausgearbeitet werden, welche Elemente die Staaten in<br />

ihren nationalen Aktionsplänen bei der Umsetzung der<br />

UN-Leitprinzipien berücksichtigen sollen. Zu den Inhalten, die in<br />

den nationalen Aktionsplänen enthalten sein sollen, erarbeitet<br />

die UN-Working Group einen Leitfaden. Dieser soll im Rahmen<br />

des diesjährigen 3. UN-Forums on Business and Human<br />

Rights, welches vom 1. bis 3. Dezember <strong>2014</strong> in Genf stattfindet,<br />

vorgestellt werden.<br />

Die BDA hat in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht, dass die<br />

deutschen Unternehmen bei ihrem internationalen Engagement<br />

die Verantwortung für das wirtschaftliche und politische Umfeld,<br />

in dem sie tätig sind, beachten. Im Rahmen ihrer Direktinvestitionen<br />

schaffen deutsche Unternehmen im Ausland Arbeitsplätze<br />

und ermöglichen höhere Sozialstandards, mehr Umweltschutz,<br />

bessere Bildung und damit insgesamt eine Erhöhung<br />

des Lebensniveaus der Menschen und mehr Wohlstand in den<br />

jeweiligen Ländern. Dies erhöht zugleich das Potential für mehr<br />

Demokratie und Menschenrechte.<br />

Bislang haben lediglich europäische Staaten einen nationalen<br />

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft<br />

und Menschenrechte entworfen. Der Leitfaden sollte deshalb<br />

ein Anreiz für die nichteuropäischen Staaten darstellen, die<br />

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen.<br />

Ein „one-size-fits-all“-Ansatz ist jedoch zu vermeiden, da<br />

die Situation in den Staaten zu unterschiedlich ist. Einige der im<br />

Leitfadenentwurf der UN-Working Group angegebenen Elemente<br />

sind zu präskriptiv und sollten deshalb angepasst werden.<br />

Des Weiteren sollte der Leitfaden nicht als Checkliste für<br />

die Regierungen angesehen werden, welche diese zu erfüllen<br />

haben. Auch muss den Belangen von KMU Rechnung getragen<br />

werden, da diese andere Herausforderungen und Ressourcen<br />

haben, als große multinationale Unternehmen. Schließlich sollten<br />

bei der Entwicklung von nationalen Aktionsplänen die repräsentativen<br />

Wirtschaftsverbände beteiligt werden, da nur diese<br />

das Mandat haben, für die gesamte Wirtschaft zu sprechen.<br />

Die Initiative der UN-Working Group ist für die deutsche Wirtschaft<br />

auch deshalb wichtig, weil die Bundesregierung die nationale<br />

Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und<br />

Menschenrechte vorantreibt. Das Auswärtige Amt wird die Federführung<br />

übernehmen und plant eine 24-monatige Umsetzungsphase<br />

unter Beteiligung von Verbänden, Unternehmen,<br />

NGOs und Gewerkschaften. Die BDA wird sich intensiv in diesen<br />

Prozess einbringen und sich insbesondere für eine<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 3


ealistische und an den Sinn und Zweck der UN-Leitprinzipien<br />

orientierte Umsetzung einsetzen.<br />

Transatlantisches Freihandelsabkommen<br />

Paul Noll<br />

TTIP: Chance für globales „fair play“ mit<br />

hohem Sozial-, Gesundheits- und Verbraucherschutz<br />

Die seit Mitte 2013 laufenden Verhandlungen zwischen der EU<br />

und den USA über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft<br />

(TTIP) bieten die einmalige Chance, gemeinsam<br />

Regeln für freien und fairen Handel weltweit zu entwickeln.<br />

Die EU und USA sind die beiden mit Abstand größten Wirtschaftsräume<br />

der Welt mit den höchsten Umwelt-, Verbraucherund<br />

Sozialstandards. Sie können hohe, global wirkende<br />

Benchmarks mit Vorbildcharakter auch für andere Abkommen<br />

dieser Art setzen.<br />

Das Vertrauen in die Sinnhaftigkeit und die Chancen von TTIP<br />

ist durch falsche und vielfach absolut überzogene Behauptungen,<br />

laut denen durch TTIP ein Ende von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit<br />

und die massive Absenkung von Sozialstandards<br />

zu befürchten sei, herausgefordert. Im Rahmen einer gezielten<br />

NGO-Kampagne verbreitete Falschmeldungen und Verzerrungen<br />

haben in Deutschland eine breite Verunsicherung in politische<br />

Kreise getragen, wie sie in keinem anderen Land auch nur<br />

annähernd herrscht. Die Behauptungen über den massiven<br />

Abbau hoher Standards oder eines kulturellen Ausverkaufs <strong>Euro</strong>pas<br />

sind weder vom Verhandlungsmandat noch von den erklärten<br />

Verhandlungszielen der EU-Kommission gedeckt.<br />

Um den in der öffentlichen Debatte geschürten Befürchtungen<br />

über eine angebliche Absenkung der hohen europäischen Sozialstandards<br />

durch TTIP mit sachlichen Argumenten entgegenzutreten,<br />

hat die BDA eine neue „argumente“-Publikation<br />

zum Thema „TTIP und internationale Sozialstandards“ veröffentlicht.<br />

Darin wird die in der öffentlichen Debatte vielfach aufgestellte<br />

Behauptung, TTIP gefährde Arbeitnehmerrechte und<br />

schränke die sozialstaatliche Regulierung durch den nationalen<br />

Gesetzgeber ein, widerlegt. Weiterhin wird dargelegt, wieso eine<br />

förmliche Ratifizierung sämtlicher ILO-Kernarbeitsnormen<br />

durch die USA weder realistisch noch erforderlich ist. Fakt ist,<br />

dass die USA sich bereits heute zu den Prinzipien der<br />

ILO-Kernarbeitsnormen bekennen.<br />

Neue „argumente“-Publikation der BDA:<br />

http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_ttip<br />

Gastkommentar von Arbeitgeberpräsident Kramer in der "Welt":<br />

http://tinyurl.com/pr7qa8j<br />

Max Conzemius<br />

EU-Pensionsfondsrichtlinie<br />

Entwurf der EU-Kommission enthält falsche<br />

Weichenstellungen<br />

Die EU-Kommission hat am 27. März <strong>2014</strong> ihren Vorschlag zur<br />

Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie vorgelegt, mit<br />

dem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der<br />

betrieblichen Altersvorsorge neu gefasst werden sollen.<br />

In ihrer Stellungnahme vom September <strong>2014</strong> betont die BDA,<br />

dass die Weichen mit dem Überarbeitungsentwurf für Pensionskassen<br />

und Pensionsfonds falsch gestellt werden. Der<br />

Richtlinienvorschlag würde in Deutschland die betriebliche<br />

Altersvorsorge mit zusätzlicher Bürokratie belasten und ihre<br />

Organisation erschweren. Vorbild des jetzigen Entwurfs ist das<br />

für Versicherungen entwickelte Solvency-II-Konzept. So wäre<br />

z. B. nach den Vorgaben des Entwurfs nicht mehr gewährleistet,<br />

dass die Arbeitgeber die Verwaltung ihrer eigenen Pensionskassen<br />

selbst durchführen dürfen. Zudem zeigen z. B. die<br />

hochdetaillierten und komplexen Vorgaben zur <strong>Info</strong>rmation der<br />

Berechtigen, dass mit diesem Vorschlag keine Mindeststandards<br />

vorgesehen sind, sondern eine Vollharmonisierung der<br />

Aufsicht angestrebt wird. Zwar ist zu begrüßen, dass der Entwurf<br />

nicht die ursprünglich vorgesehenen Eigenmittelvorgaben<br />

nach Solvency II enthält, die die betriebliche Altersvorsorge milliardenschwer<br />

belastet und existentiell bedroht hätten. Hierauf<br />

hat die BDA viele Jahre hingewirkt. Eine endgültige Absage,<br />

dass diese Vorgaben später eingeführt werden, steht aber aus.<br />

In den anstehenden Verhandlungen im Rat und im <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlament wird sich die BDA dafür einsetzen, dass Erschwernisse<br />

für die Verwaltung der Einrichtungen und überflüssige<br />

<strong>Info</strong>rmationspflichten unterbleiben. Derzeit finden im Rat<br />

Verhandlungen auf Ratsarbeitsgruppenebene statt. Der federführende<br />

Ausschuss für Wirtschaft und Währung im <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlament hat die Beratungen noch nicht aufgenommen.<br />

EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

Christina Breit<br />

Sozialpartnerkonsultation zu praktischen<br />

Fragen der Umsetzung<br />

Im Rahmen ihres alle fünf Jahre zu erstellenden Umsetzungsberichts<br />

hat die EU-Kommission bis Mitte November <strong>2014</strong> eine<br />

Konsultation der <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartner zur praktischen<br />

Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie eingeleitet. Die BDA hat<br />

sich daran über BUSINESSEUROPE beteiligt und dabei Korrekturen<br />

zur Erreichung von mehr Arbeitszeitflexibilität angemahnt.<br />

So muss der Bereitschaftsdienst neben Arbeitszeit und<br />

Ruhezeit als zusätzliche Zeitkategorie in der Arbeitszeitrichtlinie<br />

definiert und der inaktive Teil des Bereitschaftsdienstes nicht<br />

als Arbeitszeit gewertet werden, sofern dies das nationale<br />

Recht bzw. tarifliche Regelungen vorsehen. Dieser bereits in<br />

den <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartnerverhandlungen von den Arbeit-<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 4


gebern eingebrachte Vorschlag soll die absurde Situation beheben,<br />

dass ein Feuerwehrmann nach ungestörtem Nachtschlaf<br />

in betrieblicher Bereitschaft unmittelbar anschließend<br />

zwingend eine lange Ruhepause einlegen muss – sozusagen<br />

„eine Ruhepause von der Ruhepause“ – weil diese Form der<br />

inaktiven Bereitschaft nach der Rechtsprechung des EuGH als<br />

Arbeitszeit gilt. Einen echten Mehrwert für die Arbeitszeitflexibilität<br />

für Unternehmen und Beschäftigte würde zudem die Ausdehnung<br />

des Bezugszeitraums der wöchentlichen Höchstarbeitszeit<br />

bedeuten, wobei die Möglichkeit des Opt-Out zur Abweichung<br />

von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit weiter bestehen<br />

bleiben muss. Auch sollten die Mitgliedstaaten die Option<br />

haben, den Urlaubsanspruch auf das Urlaubsjahr zu beschränken,<br />

auch wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt<br />

nicht gearbeitet hat.<br />

Eine weitere Stellungnahme zur praktischen Anwendung der<br />

Arbeitszeitrichtlinie hat die BDA für den nationalen Bericht der<br />

Bundesrepublik Deutschland erarbeitet. Die Berichte der Sozialpartner<br />

sind für die Folgenabschätzung zur Zukunft der Arbeitszeitrichtlinie<br />

von Bedeutung, die nun von der<br />

EU-Kommission durchgeführt wird und nach Aussage der<br />

designierten EU-Kommissarin für Arbeit und Soziales,<br />

Marianne Thyssen, im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen<br />

werden sollte. Noch in diesem Jahr soll es eine öffentliche Konsultation<br />

der EU-Kommission zu einer möglichen Richtlinienüberarbeitung<br />

geben.<br />

Corporate Social Responsibility (CSR)<br />

Christina Breit<br />

BDA-Erwartungen an neue CSR-Strategie<br />

der EU-Kommission<br />

Die EU-Kommission arbeitet an einer neuen CSR-Strategie für<br />

die Zeit nach <strong>2014</strong>. Zuvor hatte sie in einer Mitteilung vom<br />

Oktober 2011 ihre CSR-Strategie für die Jahre 2011 bis <strong>2014</strong><br />

dargelegt. Um die Auffassung der Stakeholder berücksichtigen<br />

zu können, hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation<br />

zu CSR durchgeführt. Dadurch soll die Rückmeldung von<br />

staatlichen Stellen, Behörden, internationalen Organisationen,<br />

NGOs, Unternehmen, Verbänden, Hochschulen und Forschungsinstituten,<br />

relevanten Interessengruppen und Bürgern<br />

eingeholt werden. Die Ergebnisse wird die EU-Kommission in<br />

einem Fachbericht zusammenfassen und im Rahmen des für<br />

November <strong>2014</strong> geplanten EU-Stakeholder-Forums zu CSR zur<br />

Diskussion stellen.<br />

Die BDA hat in ihrer gemeinsam mit dem BDI, DIHK und ZDH<br />

veröffentlichten Stellungnahme deutlich gemacht, dass die<br />

deutschen Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung<br />

aktiv wahrnehmen und sich weit über das gesetzliche Maß hinaus<br />

engagieren. Auch die Anzahl derjenigen Unternehmen, die<br />

CSR- und Nachhaltigkeitsstrategien in ihr Kerngeschäft<br />

integrieren, wächst ständig ebenso wie die Anzahl derjenigen,<br />

die eigene Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln. BDA, BDI,<br />

DIHK und ZDH fordern die EU-Kommission auf, das Merkmal<br />

der Freiwilligkeit als zentrales Merkmal von CSR zu respektieren.<br />

Die EU-Kommission verkennt in ihrer Definition aus dem<br />

Jahr 2011 den Kern von CSR, indem sie die zentralen Elemente<br />

Freiwilligkeit und übergesetzliches Engagement nicht mehr<br />

aufführt. Die bis 2011 bestehende und von BDA, BDI, DIHK<br />

und ZDH mitgetragene Definition wurde im Konsens und als<br />

Ergebnis langer und intensiver Diskussionen aller relevanten<br />

Stakeholder, u. a. des europäischen und deutschen Multistakeholderforums,<br />

zu CSR erarbeitet. Danach wird CSR richtigerweise<br />

als das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen<br />

definiert, das diese freiwillig, über das gesetzliche Maß hinaus,<br />

in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft in ihrem Umfeld<br />

für eine zukunftsfähige Gesellschaft leisten.<br />

In der gemeinsamen Stellungnahme betonen die vier Spitzenverbände,<br />

dass Unternehmen die Freiheit haben müssen, die<br />

jeweils besten CSR-Ansätze zu entwickeln und umzusetzen.<br />

Starre Referenzrahmen, verpflichtende Zertifizierungen und regulierende<br />

Eingriffe führen hingegen zu unnötigen bürokratischen<br />

Belastungen und drohen Innovation und Dynamik im Bereich<br />

CSR zu bremsen. Die EU-Kommission sollte deshalb keine<br />

neuen Regulierungsvorhaben zu CSR vorlegen.<br />

Besser als eine Regulierung ist aus Sicht der deutschen Wirtschaft<br />

vor allem die praxisorientierte Förderung eines Erfahrungsaustauschs.<br />

Die EU-Kommission sollte daher gesellschaftliches<br />

Engagement praxisnah und konstruktiv unter Wahrung<br />

des Grundsatzes der Freiwilligkeit fördern. So sind Projekte<br />

zur Unterstützung von KMU sowie die Einrichtung von<br />

Dialog- und Austauschmöglichkeiten mit der EU-Kommission<br />

sinnvoll. Auch sollte die EU-Kommission sicherstellen, dass Unternehmen<br />

<strong>Info</strong>rmationen zur Situation in den Zielländern erhalten.<br />

Preise und Wettbewerbe, welche das gesellschaftliche<br />

Engagement von Unternehmen auszeichnen, sind eine weitere<br />

sinnvolle Maßnahme.<br />

Ein für die Wirtschaft wichtiges Thema ist die Schaffung eines<br />

„Global Level Playing Field“ durch die Verbreitung der<br />

„OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. In einer globalisierten<br />

Wirtschaft kommt den OECD-Leitsätzen zur gesellschaftlichen<br />

Verantwortung für multinationale Unternehmen eine<br />

herausragende Bedeutung bei der Gestaltung eines fairen<br />

Wettbewerbs zu. Die EU-Kommission sollte im Rahmen ihrer<br />

neuen CSR-Strategie dazu beitragen, die OECD-Leitsätze über<br />

die OECD-Mitgliedstaaten hinaus als anerkannte Grundsätze<br />

für verantwortliches unternehmerisches Verhalten bei Auslandsinvestitionen<br />

weltweit zu verbreiten. Weitere nicht-OECD-<br />

Länder sollten für die OECD-Leitsätze gewonnen werden. Die<br />

OECD-Leitsätze sind alleine natürlich nicht in der Lage, ein<br />

„Global Level Playing Field“ zu gewährleisten. Die grundlegenden<br />

Umwelt- und Sozialstandards müssen von den Staaten<br />

selbst um- und durchgesetzt werden. Die OECD-Leitsätze haben<br />

jedoch das Potenzial, diese Bemühungen zu unterstützen.<br />

Paul Noll<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 5


EU-Haushalt 2015<br />

Rat legt Standpunkt zum Haushaltsentwurf<br />

der EU-Kommission für 2015 vor<br />

Der Rat hat am 2. September <strong>2014</strong> seinen Standpunkt zum<br />

Budgetentwurf der EU-Kommission für das kommende Haushaltsjahr<br />

festgelegt. Die EU-Kommission hatte dem <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlament (EP) und Rat ihren Vorschlag für den<br />

EU-Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 am 11. Juni <strong>2014</strong><br />

übermittelt. Darin schlägt die EU-Kommission eine Erhöhung<br />

der Mittel für Verpflichtungen, also Zahlungen, die die EU für<br />

mehrjährige Programme zusichern kann, um 2,1 % gegenüber<br />

<strong>2014</strong> auf 145,6 Mrd. € und einen Anstieg der Mittel für Zahlungen<br />

um 4,9 % auf 142,1 Mrd. € vor.<br />

Dagegen fordert der Rat eine geringere Erhöhung der Haushaltsmittel.<br />

Für Verpflichtungen sind 1,7 % mehr Mittel als im<br />

Vorjahr vorgesehen und damit 522 Mio. € weniger als von der<br />

EU-Kommission gefordert. Für Zahlungen sieht der Rat eine<br />

Ausgabenobergrenze von 140 Mrd. €, was einem Anstieg um<br />

3,3 % gegenüber <strong>2014</strong> entspricht, vor. Damit liegt der Ratsvorschlag<br />

gut 2 Mrd. € unter dem Vorschlag der EU-Kommission.<br />

Bei der Verteilung der Mittel für Zahlungen auf die verschiedenen<br />

Bereiche sieht der Rat für den Bereich „Wettbewerbsfähigkeit<br />

für Wachstum und Beschäftigung“ den stärksten Zuwachs,<br />

mit einem Plus von 24,5 %, vor. Damit bleibt der Rat leicht hinter<br />

dem Vorschlag der EU-Kommission zurück, die Mittel für<br />

diesen Bereich um 29,5 % zu erhöhen.<br />

Vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Haushaltslage<br />

in vielen EU-Staaten ist die vom Rat vorgeschlagene Begrenzung<br />

der Ausgaben für Verpflichtungen und Zahlungen<br />

grundsätzlich zu begrüßen. Auch wenn der Rat eine Reduzierung<br />

der Mittel für den Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für<br />

Wachstum und Beschäftigung“ im Vergleich zum Kommissionsvorschlag<br />

vorsieht, bleibt die Prioritätensetzung auf diesen<br />

Bereich klar erkennbar und ist positiv zu bewerten. Die BDA<br />

hatte bereits mit Blick auf den mehrjährigen Finanzrahmen der<br />

EU für <strong>2014</strong>-2020 gefordert, dass sich EU-Mittel stärker an der<br />

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ausrichten<br />

sollten.<br />

Des Weiteren dürften die im Vergleich zum Kommissionsvorschlag<br />

abgesenkten Steigerungen bei den Zahlungsmitteln<br />

dennoch deutlich über der für 2015 von der EU-Kommission<br />

erwarteten EU-Inflationsrate von 1,8 % liegen. Durch den realen<br />

Zuwachs der EU-Mittel können, bei einer zielgerichteten<br />

Verwendung dieser, zusätzliche Impulse für Wachstum und<br />

Beschäftigung erwartet werden.<br />

Das EP hat binnen 42 Tagen nach Übermittlung des Ratsstandpunktes<br />

Zeit den Haushaltsplan zu erlassen oder mit der<br />

Mehrheit seiner Mitglieder Änderungen am Ratsentwurf vorzunehmen.<br />

Die Abstimmung im EP dazu ist für den<br />

22. Oktober <strong>2014</strong> vorgesehen. Bereits jetzt ist seitens des EP<br />

eine unterstützende Haltung für den Vorschlag der<br />

EU-Kommission erkennbar. Sollten EP und Rat wie zu erwarten<br />

nicht auf einer Linie liegen, folgt anschließend eine 21-tägige<br />

Vermittlungsphase mit dem Ziel, eine Einigung über einen gemeinsamen<br />

Entwurf bis Ende November zu erzielen.<br />

Green Employment<br />

Elisaveta Gomann/Martin Kumstel<br />

Umfassender Nachhaltigkeitsansatz statt<br />

Nischendenken<br />

Mit der am 2. Juli <strong>2014</strong> vorgelegten „Initiative für grüne Beschäftigung“<br />

will die EU-Kommission die mit der Umstellung auf<br />

eine grüne Wirtschaft verbundenen Beschäftigungschancen<br />

besser ausschöpfen. Die Kommission setzt dabei vor allem auf<br />

eine bessere Ausrichtung und engere Koordinierung bestehender<br />

Instrumente der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik. Zu Recht<br />

legt sie den Fokus auf die Überwindung von Qualifikationsdefiziten<br />

und weist darauf hin, dass Ausbildungsinhalte und Qualifikationen<br />

mit den Arbeitsmarkterfordernissen übereinstimmen<br />

müssen.<br />

Die BDA hat gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht,<br />

dass die enge Verzahnung zwischen Wirtschaft und Bildungseinrichtungen,<br />

wie sie der dualen Ausbildung in Deutschland<br />

zugrunde liegt, hierbei eine wesentliche Rolle spielt. Darüber<br />

hinaus sind mehr qualifizierte Fachkräfte vor allem im Bereich<br />

Mathematik, <strong>Info</strong>rmatik, Naturwissenschaften und Technik<br />

(MINT) die zentrale Voraussetzung, um das Know-how für beständige<br />

Produkt- und Prozessinnovationen im Sinne eines<br />

ganzheitlichen „Greening of the Economy“ zu generieren.<br />

Die der Mitteilung zugrunde liegende willkürliche Einteilung in<br />

„grüne“ und „nicht grüne“ Industriezweige ist hingegen nicht<br />

zielführend. Ein Nischendenken, bei dem allein die Umweltindustrie<br />

im Zentrum der Aufmerksamkeit steht, konterkariert<br />

die umfangreichen Bemühungen, Nachhaltigkeit in der Wirtschaft<br />

insgesamt zu stärken. Die EU-Kommission sollte daher<br />

stärker berücksichtigen, dass es in erster Linie berechenbarer,<br />

investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen und einer verlässlichen<br />

Energiepolitik bedarf, um Innovationen im Umweltschutz<br />

und einen effizienten Ressourceneinsatz entlang der gesamten<br />

Wertschöpfungskette zu befördern. Entscheidend ist, die<br />

Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen insgesamt<br />

zu stärken und damit die Voraussetzungen für nachhaltiges<br />

Beschäftigungswachstum in allen Branchen zu schaffen.<br />

Es wäre daher völlig falsch, in „green“ und „nicht green“ Jobs,<br />

also in gut und schlecht, zu unterteilen. Die BDA wird sich dafür<br />

einsetzen, dass die Kommission diesen umfassenden Nachhaltigkeitsansatz<br />

bei der weiteren Maßnahmenplanung stärker berücksichtigt.<br />

Max Conzemius<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 6

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