Geschäftsbericht 2008
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nehmern müssen die Wertguthaben aus dem<br />
Demografiefonds in ein Langzeitkonto einbringen.<br />
Wird keine Einigung über die Verwendung des<br />
Langzeitkontos erzielt, soll es zur Freistellung vor<br />
der Altersrente genutzt werden.<br />
Die Altersteilzeit dürfte künftig nur noch eine<br />
untergeordnete Rolle spielen. Es besteht ab<br />
2010 kein individueller Anspruch auf Altersteilzeit<br />
mehr. Die Aufstockungsbeträge sind aus den<br />
Mitteln des Demografiefonds zu finanzieren und<br />
damit begrenzt. Gleichzeitig entfällt die bisherige<br />
Abfindungsregelung, mit der Renteneinbußen<br />
ausgeglichen werden sollten. Außerdem darf der<br />
„Demografiebetrag“ im Rahmen der Altersteilzeit<br />
nicht zur Personalreduzierung verwendet werden.<br />
In der Metall- und Elektroindustrie wurde unter<br />
voller Berücksichtigung der Ende 2009 auslaufenden<br />
gesetzlichen Förderung der Altersteilzeit<br />
mit dem „Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die<br />
Rente“ am 3. September in Baden-Württemberg<br />
eine Nachfolgeregelung für die bestehenden Altersteilzeitvereinbarungen<br />
getroffen. Mit finanzieller<br />
Beteiligung der Arbeitnehmer wird zur Flankierung<br />
des demografischen Wandels der Weg sozialverträglicher<br />
Personalanpassungen ermöglicht.<br />
Der Tarifvertrag eröffnet den Unternehmen<br />
umfassende Gestaltungsspielräume, die neben<br />
der Umsetzung tariflicher Rahmenregelungen zur<br />
Altersteilzeit sowohl eine betriebsindividuelle Ausgestaltung<br />
als auch die vollständige Ablösung der<br />
Altersteilzeit durch andere betrieblich zu vereinbarende<br />
Zwecke demografiefester Personalpolitik<br />
erlauben. Der Tarifvertrag halbiert den generellen<br />
Anspruch auf Altersteilzeit auf 2,5 %, verkürzt die<br />
reguläre Altersteilzeit auf vier Jahre und koppelt<br />
sie unmittelbar an den abschlagsfreien Renteneintritt.<br />
Das senkt die Kostenbelastung für die Betriebe,<br />
fördert eine längere Lebensarbeitszeit und<br />
unterstützt so die „Rente mit 67“.<br />
Damit haben die Tarifparteien der Metall- und<br />
Elektroindustrie eine zukunftsfähige Lösung gefunden<br />
und gleichzeitig Tatkraft und Gestaltungswillen<br />
bewiesen. Qualifizierte Fachkräfte und Leistungsträger<br />
stehen den Betrieben künftig länger zur<br />
Verfügung; Arbeitnehmer, die nicht mehr arbeiten<br />
können, dürfen weiter vorzeitig zu attraktiven Konditionen<br />
aussteigen. Das beweist: Die Tarifautonomie<br />
funktioniert und bringt weitaus bessere Lösungen<br />
hervor als eine staatlich verordnete Sozialpolitik.<br />
Die Unternehmen erhalten künftig größtmögliche<br />
Freiheit: Sie können alte Betriebsvereinbarungen<br />
weiter nutzen, die Altersteilzeit zusammen<br />
mit dem Betriebsrat nach eigenen Vorstellungen<br />
neu gestalten oder die Mittel für andere Maßnahmen<br />
einer demografiefesten Personalpolitik verwenden.<br />
Dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
künftig die Kosten teilen und völlig auf öffentliche<br />
Subventionen verzichten, spiegelt den gesellschaftspolitisch<br />
notwendigen Mentalitätswandel<br />
wider.<br />
Schließlich konnten sich die Tarifvertragsparteien<br />
in der westdeutschen Papierindustrie im<br />
Rahmen des Tarifabschlusses vom November<br />
auf eine Nachfolgeregelung für den bis Ende<br />
2009 laufenden Altersteilzeit-Tarifvertrag einigen.<br />
Nach dem geänderten „Tarifvertrag zur Förderung<br />
der Altersteilzeit“ mit einer Laufzeit von 2010 bis<br />
2014 ist Altersteilzeit zukünftig erst nach Vollendung<br />
des 57. Lebensjahres (bisher 55. Lebensjahr)<br />
möglich. Der Beginn der Altersteilzeit kann vom<br />
Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Erfordernissen<br />
um zwölf Monate (bisher sechs Monate)<br />
hinausgeschoben werden. Der Tarifvertrag enthält<br />
zahlreiche Öffnungsklauseln, nach denen durch<br />
freiwillige Betriebsvereinbarung teils mit und teils<br />
ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien betriebsspezifische<br />
Regelungen getroffen werden<br />
können. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung<br />
mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien kann<br />
z. B. die Überforderungsquote von 5 % auf bis zu<br />
3 % herabgesetzt werden. Abfindungszahlungen<br />
bei vorzeitigem Renteneintritt entfallen, können<br />
aber weiterhin durch freiwillige Betriebsvereinbarung<br />
vorgesehen werden. Ein Demografiefonds wie<br />
in der chemischen Industrie wird nicht eingeführt.<br />
Branchentarif nach wie vor<br />
prägend<br />
Der Tarifvertrag – insbesondere der Branchentarifvertrag<br />
– ist nach wie vor die prägende Ordnungsgröße<br />
der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Die<br />
aktuellen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und<br />
Berufsforschung (IAB) zur Verbreitung von Branchen-<br />
und Firmentarifverträgen zeigen, dass die<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Tarifpolitik 79