Geschäftsbericht 2008
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Die BDA hat sich während des Gesetzgebungsverfahrens<br />
mehrfach an die Bundeskanzlerin,<br />
die Vorsitzenden der Fraktionen und Ausschüsse<br />
gewandt und Anpassungen des Anspruchs an betriebliche<br />
Notwendigkeiten gefordert.<br />
Die BDA hat zu diesem Thema einen Leitfaden mit<br />
Hinweisen für die Praxis (Stand: Juli <strong>2008</strong>) erstellt<br />
und den kompakt „Beruf und Pflege“ veröffentlicht.<br />
Mutterschutz und Elternzeit<br />
Am 3. Oktober <strong>2008</strong> hat die EU-Kommission einen<br />
Vorschlag zur Revision der Mutterschutzrichtlinie<br />
vorgelegt. Dieser sieht im Kern eine Verlängerung<br />
der bestehenden Mutterschutzfrist um weitere<br />
vier Wochen vor. Parallel dazu stehen die europäischen<br />
Sozialpartner in Verhandlungen über<br />
eine Revision des Elternzeitabkommens. Von den<br />
Vorschlägen der Kommission und den Wünschen<br />
der Gewerkschaften können massive Auswirkungen<br />
für das deutsche Recht ausgehen, die mit<br />
erheblichen Kostenbelastungen für Arbeitgeber<br />
verbunden wären. Die BDA setzt sich daher auf<br />
europäischer Ebene für den Verzicht auf neue Regulierungen<br />
ein.<br />
Betriebsübergang muss<br />
rechtssicher werden<br />
Outsourcing, Umstrukturierung, Verkauf und Zukauf<br />
von Betrieben und Betriebsteilen gehören in<br />
einer hoch arbeitsteiligen, im globalen Wettbewerb<br />
stehenden Wirtschaft zur täglichen Praxis der Unternehmen.<br />
Solche Vorgänge bringen u. a. komplexe<br />
arbeitsrechtliche Fragestellungen mit sich.<br />
Die zentrale Vorschrift in diesem Zusammenhang<br />
ist § 613a BGB. Über die Jahre hat die Rechtsprechung<br />
Anforderungen an die arbeitsrechtliche<br />
Behandlung von Betriebsübergängen gestellt, die<br />
solche zu arbeitsrechtlichen „Drahtseilakten“ gemacht<br />
hat. Die gesetzliche Regelung bedarf daher<br />
dringend einer Überarbeitung, um in diesen Fällen<br />
Rechtssicherheit sowohl für den Arbeitgeber als<br />
auch für den Arbeitnehmer zu schaffen.<br />
Betrieblichen Umstrukturierungsentscheidungen<br />
werden mit den Regelungen des § 613a<br />
BGB zusätzliche und überflüssige arbeitsrechtliche<br />
Fesseln angelegt. Die arbeitsrechtliche Regelung<br />
des Betriebsübergangs – ein wichtiges<br />
Element flexibler Unternehmenspolitik – muss<br />
auf ein Maß zurückgeführt werden, das einerseits<br />
dem Arbeitnehmerschutz ausreichend Rechnung<br />
trägt, andererseits aber die unternehmerische<br />
Entscheidungsfreiheit für einen Betriebsübergang<br />
nicht unnötig behindert und Planungssicherheit<br />
gewährleistet.<br />
Die BDA fordert eine an den Bedürfnissen<br />
der betrieblichen Praxis orientierte gesetzliche<br />
Klarstellung, die nicht über die europäischen<br />
Vorgaben hinausgeht. Hierzu gehört eine Begrenzung<br />
der Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers<br />
gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses<br />
auf drei Wochen entsprechend der Frist<br />
im Kündigungsschutzgesetz. Nach Ablauf einer<br />
Ausschlussfrist von drei Monaten muss der Widerspruch<br />
endgültig abgegeben sein.<br />
Auch die im Zuge des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes<br />
erfolgte Änderung der Rechtsprechung<br />
zur Auslegung von Bezugnahmeklauseln<br />
hat auf die Praxis nach wie vor enormen<br />
Einfluss. Will der Arbeitgeber, dass eine Bezugnahme<br />
des Tarifvertrages nach einem Betriebsübergang<br />
nicht dynamisch fortwirkt, muss in der<br />
Klausel hinreichend deutlich werden, dass lediglich<br />
eine Gleichstellung der nicht tarifgebundenen<br />
mit den tarifgebundenen Arbeitnehmern beabsichtigt<br />
ist. Die im Zusammenhang mit der Änderung<br />
der Rechtsprechung stehende Versagung eines<br />
Vertrauensschutzes führt zu Schwierigkeiten in<br />
der Praxis. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert,<br />
endlich zu handeln und die gesetzliche<br />
Regelung in diesem Sinne zu überarbeiten.<br />
Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />
„Betriebsübergang“ veröffentlicht.<br />
68 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht