Geschäftsbericht 2008

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Immer Entwicklung mehr Pflegebedürftige der Anzahl Pflegebedürftiger (Prognose) von 2006 bis 2030 Index (2006 = 100) 150 140 130 120 110 100 2006 2009 2012 2015 2018 2021 2024 2027 2030 Jahr Quelle: Robert Koch Institut / Statistisches Bundesamt, Schwerpunktbericht Pflege BMG, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Definition: Prognose bei konstanten alters- und geschlechtsspezifischen Prävalenzraten; Darstellung: BDA BDA | Geschäftsbericht 2008 | Arbeitsrecht 67

Die BDA hat sich während des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach an die Bundeskanzlerin, die Vorsitzenden der Fraktionen und Ausschüsse gewandt und Anpassungen des Anspruchs an betriebliche Notwendigkeiten gefordert. Die BDA hat zu diesem Thema einen Leitfaden mit Hinweisen für die Praxis (Stand: Juli 2008) erstellt und den kompakt „Beruf und Pflege“ veröffentlicht. Mutterschutz und Elternzeit Am 3. Oktober 2008 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Revision der Mutterschutzrichtlinie vorgelegt. Dieser sieht im Kern eine Verlängerung der bestehenden Mutterschutzfrist um weitere vier Wochen vor. Parallel dazu stehen die europäischen Sozialpartner in Verhandlungen über eine Revision des Elternzeitabkommens. Von den Vorschlägen der Kommission und den Wünschen der Gewerkschaften können massive Auswirkungen für das deutsche Recht ausgehen, die mit erheblichen Kostenbelastungen für Arbeitgeber verbunden wären. Die BDA setzt sich daher auf europäischer Ebene für den Verzicht auf neue Regulierungen ein. Betriebsübergang muss rechtssicher werden Outsourcing, Umstrukturierung, Verkauf und Zukauf von Betrieben und Betriebsteilen gehören in einer hoch arbeitsteiligen, im globalen Wettbewerb stehenden Wirtschaft zur täglichen Praxis der Unternehmen. Solche Vorgänge bringen u. a. komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen mit sich. Die zentrale Vorschrift in diesem Zusammenhang ist § 613a BGB. Über die Jahre hat die Rechtsprechung Anforderungen an die arbeitsrechtliche Behandlung von Betriebsübergängen gestellt, die solche zu arbeitsrechtlichen „Drahtseilakten“ gemacht hat. Die gesetzliche Regelung bedarf daher dringend einer Überarbeitung, um in diesen Fällen Rechtssicherheit sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zu schaffen. Betrieblichen Umstrukturierungsentscheidungen werden mit den Regelungen des § 613a BGB zusätzliche und überflüssige arbeitsrechtliche Fesseln angelegt. Die arbeitsrechtliche Regelung des Betriebsübergangs – ein wichtiges Element flexibler Unternehmenspolitik – muss auf ein Maß zurückgeführt werden, das einerseits dem Arbeitnehmerschutz ausreichend Rechnung trägt, andererseits aber die unternehmerische Entscheidungsfreiheit für einen Betriebsübergang nicht unnötig behindert und Planungssicherheit gewährleistet. Die BDA fordert eine an den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis orientierte gesetzliche Klarstellung, die nicht über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Hierzu gehört eine Begrenzung der Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf drei Wochen entsprechend der Frist im Kündigungsschutzgesetz. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist von drei Monaten muss der Widerspruch endgültig abgegeben sein. Auch die im Zuge des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes erfolgte Änderung der Rechtsprechung zur Auslegung von Bezugnahmeklauseln hat auf die Praxis nach wie vor enormen Einfluss. Will der Arbeitgeber, dass eine Bezugnahme des Tarifvertrages nach einem Betriebsübergang nicht dynamisch fortwirkt, muss in der Klausel hinreichend deutlich werden, dass lediglich eine Gleichstellung der nicht tarifgebundenen mit den tarifgebundenen Arbeitnehmern beabsichtigt ist. Die im Zusammenhang mit der Änderung der Rechtsprechung stehende Versagung eines Vertrauensschutzes führt zu Schwierigkeiten in der Praxis. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, endlich zu handeln und die gesetzliche Regelung in diesem Sinne zu überarbeiten. Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt „Betriebsübergang“ veröffentlicht. 68 BDA | Geschäftsbericht 2008 | Arbeitsrecht

Immer Entwicklung mehr Pflegebedürftige der Anzahl Pflegebedürftiger (Prognose) von 2006 bis 2030<br />

Index (2006 = 100)<br />

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2006 2009 2012 2015 2018 2021 2024 2027 2030<br />

Jahr<br />

Quelle: Robert Koch Institut / Statistisches Bundesamt, Schwerpunktbericht Pflege BMG, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung<br />

Definition: Prognose bei konstanten alters- und geschlechtsspezifischen Prävalenzraten; Darstellung: BDA<br />

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