Geschäftsbericht 2008
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Die BDA wird sich weiter intensiv in den Diskussionsprozess<br />
um die Kodifikation des Arbeitsrechts<br />
einbringen. Forderungen nach weiterer<br />
Regulierung und damit einer massiven Einschränkung<br />
der Chance, neue Beschäftigung zu schaffen,<br />
werden wir uns entschieden entgegenstellen.<br />
Wir werden auch weiter für Regelungen werben,<br />
die neue Chancen eröffnen, die Beschäftigung stimulieren<br />
und das Arbeitsrecht zu einem Unterstützungsmotor<br />
für neue Beschäftigung machen. Es<br />
bedarf neuer Strukturen, die die Anpassungsfähigkeit<br />
des Arbeitsrechts verbessern und damit den<br />
Anforderungen an eine globalisierte, im ständigen<br />
Wettbewerb stehende Wirtschaft gerecht werden.<br />
Für eine moderne Arbeitsmarktordnung<br />
– Beschäftigungsbremse<br />
Arbeitsrecht lösen<br />
Das Präsidium der BDA hat daher im Sommer<br />
2007 die Kommission „Für eine moderne Arbeitsmarktordnung“<br />
unter dem Vorsitz von Herrn<br />
Lauer, Mitglied des Vorstands der Lufthansa und<br />
des Präsidiums der BDA sowie Vorsitzender des<br />
Arbeitsrechtsausschusses der BDA, eingesetzt.<br />
Die Kommission, an deren Arbeit Vertreter aus<br />
Unternehmen, Verbänden und der Wissenschaft<br />
als Mitglieder teilgenommen haben, hat das Arbeitsrecht<br />
und seine Folgen für das Arbeitsmarktgeschehen<br />
intensiv untersucht und dabei weitere<br />
wissenschaftliche Expertise herangezogen. Die<br />
Kommission hält grundlegende gesetzliche Regelungen<br />
zum Arbeitsvertragsrecht für zwingend.<br />
Diese müssen Klarheit und Übersichtlichkeit im<br />
Arbeitsrecht fördern. Wer Beschäftigungschancen<br />
erhalten und verbreitern will, muss das Arbeitsvertragsrecht<br />
verändern.<br />
Im Rahmen der Kommissionsarbeit wurden<br />
die Arbeitsmarktordnungen Dänemarks und<br />
Österreichs eingehend analysiert und ihre Vergleichbarkeit<br />
und Übertragbarkeit diskutiert. Die<br />
Kommission ist einvernehmlich zu dem Ergebnis<br />
gekommen, dass beide Rechtsordnungen interessante<br />
Elemente enthalten, als Gesamtrechtssystem<br />
jedoch nicht auf den deutschen Arbeitsmarkt<br />
übertragen werden können. In einer groß angelegten,<br />
in ihrem Umfang und in ihrer Datenfülle<br />
bisher einmaligen Studie zu den Auswirkungen<br />
des Kündigungsrechts hat die Kommission zahlreiche<br />
Anhaltspunkte für mögliche Reformansätze<br />
für das Arbeitsrecht erhalten.<br />
Für mehr Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit<br />
im Kündigungsschutz hat die Kommission das<br />
Konzept einer Abfindungsoption entwickelt. Die<br />
Option fügt sich in das bestehende System des<br />
Kündigungsschutzes ein und entwickelt es fort.<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit<br />
erhalten, von dem Prinzip des Bestandsschutzes<br />
einvernehmlich durch eine Abfindungsvereinbarung<br />
abzuweichen. Für den Fall der Kündigung wird dem<br />
Arbeitnehmer eine Abfindung zugesagt; dieser<br />
verzichtet im Gegenzug auf die Möglichkeit, Klage<br />
gegen die Kündigung zu erheben.<br />
Der Kommissionsbericht wurde vom Präsidium<br />
der BDA am 15. September <strong>2008</strong> zustimmend<br />
zur Kenntnis genommen. Er kann im Internet unter<br />
www.arbeitgeber.de in der Rubrik „Initiativen“ abgerufen<br />
werden.<br />
Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten<br />
– Flexibilität sichern<br />
Arbeitszeitkonten sind ein integraler Bestandteil<br />
der betrieblichen Personalpolitik und aus Unternehmen<br />
und Betrieben nicht wegzudenken. Dies<br />
gilt sowohl für Konten, mit denen schwankende<br />
Auftragslagen ausgeglichen werden sollen (Flexikonten),<br />
wie für Konten, mit denen langfristige<br />
Ziele, insbesondere die individuelle und betriebliche<br />
Gestaltung des Erwerbslebens, geplant werden<br />
(Lang- und Lebensarbeitszeitkonten).<br />
Ohne Flexikonten können die im internationalen<br />
Vergleich zu kurzen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer<br />
nicht ausgeglichen werden. Flexikonten<br />
sind daher unverzichtbar. Die BDA begrüßt ausdrücklich,<br />
dass sie aus dem Anwendungsbereich<br />
des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />
für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen<br />
ausgenommen sind. Das Gesetz<br />
soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.<br />
54 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht