Geschäftsbericht 2008
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Mit der Vereinbarung des Abfindungsschutzes<br />
können Prozesskosten reduziert werden, da<br />
der Arbeitnehmer im Rahmen einer Abfindungsvereinbarung<br />
auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage<br />
verzichtet. Das Institut<br />
der deutschen Wirtschaft Köln hat in seiner<br />
Umfrage ermittelt, dass fast jede dritte arbeitgeberseitige<br />
Kündigung mit der Kündigungsschutzklage<br />
angegriffen wird.<br />
Bestandsschutz praxistauglich<br />
weiterentwickeln<br />
Anhebung des Schwellenwertes für die Anwendung<br />
des Kündigungsschutzgesetzes<br />
auf 20 Arbeitnehmer<br />
Moderne Arbeitsformen unterstützen<br />
Streichung des Ersteinstellungserfordernisses;<br />
eine Wartezeit von sechs Monaten zwischen<br />
zwei Arbeitsverhältnissen ist sachgerecht und<br />
genügt dem anwendbaren Europarecht.<br />
Einführung einer Befristungsmöglichkeit für<br />
den Fall der drohenden Arbeitslosigkeit unabhängig<br />
vom Alter<br />
Keine neuen Reglementierungen in der Zeitarbeit<br />
Anhebung der Wartezeit auf 24 Monate<br />
Möglichkeit eines gerichtlichen Auflösungsantrages<br />
für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses<br />
bei allen Unwirksamkeitsgründen<br />
Anpassungsfähigkeit erleichtern<br />
Nachvollziehbare Kriterien für die Kontrolle<br />
vertraglicher Gestaltungsoptionen durch eine<br />
klare Eingrenzung des AGB-Rechts<br />
Gesetzliche Fixierung von Freiwilligkeits- und<br />
Widerrufsvorbehalten, um für Krisenzeiten<br />
eine flexible Gestaltung von Arbeitsvertragsbestandteilen<br />
zu ermöglichen<br />
Reform der Änderungskündigung, damit diese<br />
ein wirksames Instrument für den Erhalt<br />
von Arbeitsplätzen werden kann<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht 53