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Geschäftsbericht 2008

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zur monatlichen elektronischen Meldung von Entgeltdaten<br />

an eine zentrale Speicherstelle ersetzt<br />

werden.<br />

Die BDA setzt sich bereits seit Jahren für die<br />

Einführung des ELENA-Verfahrens ein, weil es die<br />

Grundlage für den Wegfall der zahlreichen von den<br />

Arbeitgebern zu erfüllenden Entgeltbescheinigungspflichten<br />

liefert. Sie hat ihre Zustimmung aber immer<br />

davon abhängig gemacht, dass die Entlastung der<br />

Arbeitgeber durch den Wegfall von Entgeltbescheinigungspflichten<br />

größer ist als der administrative<br />

Aufwand der Arbeitgeber durch die mit dem ELENA-<br />

Verfahren verbundene monatliche Meldung.<br />

Die BDA konnte erreichen, dass sich das<br />

ELENA-Verfahren nicht mehr nur auf drei Bescheinigungen<br />

der Bundesagentur für Arbeit beschränkt<br />

(Referentenentwurf), sondern nunmehr<br />

von Beginn an der Wegfall von sechs Bescheinigungspflichten<br />

der Arbeitgeber – zur Leistungsberechnung<br />

für das Arbeitslosen-, Wohn- und<br />

Elterngeld – vorgesehen ist. Das Potenzial des<br />

neuen Verfahrens wird jedoch auch mit dem vorliegendem<br />

Gesetzentwurf bei weitem nicht ausgeschöpft.<br />

Die Arbeitgeber müssen heute über 100<br />

Auskunfts-, Melde- und Bescheinigungspflichten<br />

nachkommen, darunter rund 45 Entgeltbescheinigungspflichten.<br />

Der Minderaufwand durch die<br />

entfallenden Bescheinigungspflichten übertrifft<br />

bislang allerdings nur in begrenztem Umfang den<br />

Aufwand der Arbeitgeber, der mit der Einführung<br />

des ELENA-Verfahrens verbunden ist.<br />

Die BDA setzt sich im Rahmen der parlamentarischen<br />

Beratung des Gesetzes daher weiter<br />

dafür ein, dass ein klarer Fahrplan zur zeitnahen<br />

Ersetzung aller Entgeltbescheinigungspflichten<br />

der Arbeitgeber festgelegt wird, so wie ihn zu<br />

Recht auch der Nationale Normenkontrollrat<br />

(NKR) in seinem Gutachten zum ELENA-Verfahren<br />

fordert. Ein Hinweis in der Gesetzesbegründung,<br />

weitere Bescheinigungen in das Verfahren<br />

mit einbeziehen zu wollen, reicht nicht aus. Zudem<br />

müssen auch die jeweiligen Leistungsgesetze,<br />

die die Abfrage von Entgeltdaten erfordern, besser<br />

aufeinander abgestimmt werden (einheitliche<br />

Entgeltbegriffe etc). Nur dann kann der vom Arbeitgeber<br />

monatlich für jeden Arbeitnehmer zu<br />

übermittelnde ELENA-Datensatz tatsächlich auf<br />

ein Minimum reduziert werden.<br />

Einführung einer Sofortmeldung<br />

zur Sozialversicherung: neue<br />

bürokratische Belastungen<br />

Der Gesetzentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur<br />

Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und<br />

anderer Gesetze“ (2. SV-ÄndG) ist am 13. November<br />

<strong>2008</strong> vom Bundestag beschlossen worden. Das<br />

Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.<br />

Der Gesetzentwurf sieht u. a. die Einführung<br />

einer Sofortmeldung zur Sozialversicherung zum<br />

1. Januar 2009 in neun Branchen vor, für die heute –<br />

bis auf die Fleischwirtschaft – die Mitführungspflicht<br />

für den Sozialversicherungsausweis gilt:<br />

1. Baugewerbe<br />

2. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe<br />

3. Personenbeförderungsgewerbe<br />

4. Speditions-, Transport- und damit verbundenes<br />

Logistikgewerbe<br />

5. Schaustellergewerbe<br />

6. Unternehmen der Forstwirtschaft<br />

7. Gebäudereinigungsgewerbe<br />

8. Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau<br />

von Messen und Ausstellungen beteiligen<br />

9. Fleischwirtschaft<br />

Der Gesetzgeber ist nicht der grundsätzlichen<br />

BDA-Forderung gefolgt, angesichts der hohen<br />

Bürokratiekosten einer Sofortmeldung, diese<br />

zunächst nur in der besonders von Schwarzarbeit<br />

betroffenen Bauwirtschaft einzuführen und die<br />

hier gesammelten Erfahrungen abzuwarten. Gerade<br />

in personalintensiven Branchen wirft eine Sofortmeldung<br />

zahlreiche Probleme auf. Die oftmals<br />

notwendigen zügigen Einstellungen (z. B. Helfer<br />

bei Veranstaltungen, Bedienung in der Gastronomie)<br />

werden durch bürokratische Hemmnisse<br />

erschwert. Die Sofortmeldung wird zudem – ausweislich<br />

des Gesetzentwurfes – die Kosten jeder<br />

Neueinstellung um mindestens 7 € in die Höhe<br />

treiben.<br />

Das Gesetz geht nicht an die Ursachen von<br />

Schwarzarbeit heran – vor allen Dingen in Form<br />

von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen sowie<br />

weniger Bürokratie und Regulierung –, sondern<br />

setzt „allein“ auf ein Bündel von Maßnahmen aus<br />

verstärkter Kontrolle und höherer Abschreckung.<br />

44 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung

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