Geschäftsbericht 2008
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zur monatlichen elektronischen Meldung von Entgeltdaten<br />
an eine zentrale Speicherstelle ersetzt<br />
werden.<br />
Die BDA setzt sich bereits seit Jahren für die<br />
Einführung des ELENA-Verfahrens ein, weil es die<br />
Grundlage für den Wegfall der zahlreichen von den<br />
Arbeitgebern zu erfüllenden Entgeltbescheinigungspflichten<br />
liefert. Sie hat ihre Zustimmung aber immer<br />
davon abhängig gemacht, dass die Entlastung der<br />
Arbeitgeber durch den Wegfall von Entgeltbescheinigungspflichten<br />
größer ist als der administrative<br />
Aufwand der Arbeitgeber durch die mit dem ELENA-<br />
Verfahren verbundene monatliche Meldung.<br />
Die BDA konnte erreichen, dass sich das<br />
ELENA-Verfahren nicht mehr nur auf drei Bescheinigungen<br />
der Bundesagentur für Arbeit beschränkt<br />
(Referentenentwurf), sondern nunmehr<br />
von Beginn an der Wegfall von sechs Bescheinigungspflichten<br />
der Arbeitgeber – zur Leistungsberechnung<br />
für das Arbeitslosen-, Wohn- und<br />
Elterngeld – vorgesehen ist. Das Potenzial des<br />
neuen Verfahrens wird jedoch auch mit dem vorliegendem<br />
Gesetzentwurf bei weitem nicht ausgeschöpft.<br />
Die Arbeitgeber müssen heute über 100<br />
Auskunfts-, Melde- und Bescheinigungspflichten<br />
nachkommen, darunter rund 45 Entgeltbescheinigungspflichten.<br />
Der Minderaufwand durch die<br />
entfallenden Bescheinigungspflichten übertrifft<br />
bislang allerdings nur in begrenztem Umfang den<br />
Aufwand der Arbeitgeber, der mit der Einführung<br />
des ELENA-Verfahrens verbunden ist.<br />
Die BDA setzt sich im Rahmen der parlamentarischen<br />
Beratung des Gesetzes daher weiter<br />
dafür ein, dass ein klarer Fahrplan zur zeitnahen<br />
Ersetzung aller Entgeltbescheinigungspflichten<br />
der Arbeitgeber festgelegt wird, so wie ihn zu<br />
Recht auch der Nationale Normenkontrollrat<br />
(NKR) in seinem Gutachten zum ELENA-Verfahren<br />
fordert. Ein Hinweis in der Gesetzesbegründung,<br />
weitere Bescheinigungen in das Verfahren<br />
mit einbeziehen zu wollen, reicht nicht aus. Zudem<br />
müssen auch die jeweiligen Leistungsgesetze,<br />
die die Abfrage von Entgeltdaten erfordern, besser<br />
aufeinander abgestimmt werden (einheitliche<br />
Entgeltbegriffe etc). Nur dann kann der vom Arbeitgeber<br />
monatlich für jeden Arbeitnehmer zu<br />
übermittelnde ELENA-Datensatz tatsächlich auf<br />
ein Minimum reduziert werden.<br />
Einführung einer Sofortmeldung<br />
zur Sozialversicherung: neue<br />
bürokratische Belastungen<br />
Der Gesetzentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur<br />
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und<br />
anderer Gesetze“ (2. SV-ÄndG) ist am 13. November<br />
<strong>2008</strong> vom Bundestag beschlossen worden. Das<br />
Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.<br />
Der Gesetzentwurf sieht u. a. die Einführung<br />
einer Sofortmeldung zur Sozialversicherung zum<br />
1. Januar 2009 in neun Branchen vor, für die heute –<br />
bis auf die Fleischwirtschaft – die Mitführungspflicht<br />
für den Sozialversicherungsausweis gilt:<br />
1. Baugewerbe<br />
2. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe<br />
3. Personenbeförderungsgewerbe<br />
4. Speditions-, Transport- und damit verbundenes<br />
Logistikgewerbe<br />
5. Schaustellergewerbe<br />
6. Unternehmen der Forstwirtschaft<br />
7. Gebäudereinigungsgewerbe<br />
8. Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau<br />
von Messen und Ausstellungen beteiligen<br />
9. Fleischwirtschaft<br />
Der Gesetzgeber ist nicht der grundsätzlichen<br />
BDA-Forderung gefolgt, angesichts der hohen<br />
Bürokratiekosten einer Sofortmeldung, diese<br />
zunächst nur in der besonders von Schwarzarbeit<br />
betroffenen Bauwirtschaft einzuführen und die<br />
hier gesammelten Erfahrungen abzuwarten. Gerade<br />
in personalintensiven Branchen wirft eine Sofortmeldung<br />
zahlreiche Probleme auf. Die oftmals<br />
notwendigen zügigen Einstellungen (z. B. Helfer<br />
bei Veranstaltungen, Bedienung in der Gastronomie)<br />
werden durch bürokratische Hemmnisse<br />
erschwert. Die Sofortmeldung wird zudem – ausweislich<br />
des Gesetzentwurfes – die Kosten jeder<br />
Neueinstellung um mindestens 7 € in die Höhe<br />
treiben.<br />
Das Gesetz geht nicht an die Ursachen von<br />
Schwarzarbeit heran – vor allen Dingen in Form<br />
von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen sowie<br />
weniger Bürokratie und Regulierung –, sondern<br />
setzt „allein“ auf ein Bündel von Maßnahmen aus<br />
verstärkter Kontrolle und höherer Abschreckung.<br />
44 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung