Geschäftsbericht 2008
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Entgegen der ursprünglichen Absicht des<br />
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales<br />
(BMAS) soll es in dieser Legislaturperiode – die<br />
Vorlage eines Gesetzentwurfs war für den Herbst<br />
dieses Jahres vorgesehen – doch keine gesetzlichen<br />
Änderungen im Bereich der Sozialwahlen<br />
mehr geben. Grund für den vorläufigen Verzicht<br />
auf ein Gesetzgebungsverfahren ist, dass die<br />
Vorbereitungen für die Ermöglichung von Onlinewahlen<br />
noch nicht abgeschlossen und die<br />
ansonsten geplanten Gesetzesänderungen für<br />
ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren laut<br />
BMAS nicht ausreichend sind.<br />
Die BDA wird sich weiter nachdrücklich für<br />
eine Reform der Selbstverwaltung einsetzen, die<br />
ihre Autonomie stärkt und ihre Organisationsstrukturen<br />
modernisiert.<br />
Aktiver Sozialer Dialog macht<br />
Stress-Richtlinie überflüssig<br />
Die europäischen Sozialpartner sind mit Erfolg<br />
den Richtlinienüberlegungen der EU-Kommission<br />
zum Thema „Stress“ entgegengetreten und haben<br />
sich in einer im Jahr 2004 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung<br />
zu arbeitsbedingtem Stress zu<br />
Umsetzungsaktivitäten verpflichtet. <strong>2008</strong> endete<br />
die Umsetzungsphase dieser Vereinbarung.<br />
Die BDA hat während der Umsetzungsfrist die<br />
Fachdiskussion mit allen relevanten Präventionsverantwortlichen<br />
zum Thema „Psychische Belastung<br />
und arbeitsbedingter Stress“ in Deutschland<br />
in Symposien, Vorträgen und Druckschriften maßgeblich<br />
geprägt. Die Reihe der BDA-Symposien<br />
wurde mit der dritten Veranstaltung „Umgang mit<br />
psychischer Belastung im Unternehmen: betriebliche<br />
Konzepte und externe Unterstützung“ am<br />
5. März <strong>2008</strong> fortgesetzt. Im Mittelpunkt der<br />
Beiträge standen die Auswahl einer betriebsspezifischen<br />
Vorgehensweise sowie Unterstützungsangebote<br />
Externer. Dabei wurden vor allem die<br />
praktischen Erfahrungen der Präventionsarbeit<br />
der Kranken- und Unfallversicherung unter besonderer<br />
Berücksichtigung des Einflusses psychischer<br />
Belastungen diskutiert. Daneben sind<br />
betriebsspezifische Herangehensweisen durch<br />
Beispiele zur Berücksichtigung psychischer Belastung<br />
im Rahmen von Gesundheitsprogrammen<br />
bis hin zu einem Gesundheitsmanagement behandelt<br />
worden.<br />
Aus der psychischen Belastung bei der Arbeit<br />
wird in der Öffentlichkeit fälschlicherweise die alleinige<br />
Begründung für den Anstieg der Fehlzeiten<br />
aufgrund psychischer Erkrankungen abgeleitet.<br />
Tatsächlich wird bei der insoweit postulierten Kausalbeziehung<br />
jedoch deutlich zu kurz gesprungen.<br />
Bei Berichten über den Anstieg von Fehlzeiten in<br />
diesem Bereich wird insbesondere oft außer Acht<br />
gelassen, dass der Anstieg der Arbeitsunfähigkeitszeiten<br />
wegen psychischer Störungen zu mehr<br />
als zwei Dritteln aus Krankschreibungen bei Arbeitslosen<br />
beruht (Quelle: Techniker Krankenkasse).<br />
Dies zeigt, dass insbesondere Menschen, denen<br />
sinngebende und anerkennende Arbeit fehlt,<br />
besonders anfällig für psychische Krisen sind.<br />
Außerdem ist festzustellen, dass die Fallzahlen<br />
psychischer Erkrankungen von Beschäftigten<br />
stabil bzw. nur leicht angestiegen sind.<br />
Aufgrund längerer Erkrankungsdauern bei dieser<br />
Indikation führt dies jedoch zu einem überproportionalen<br />
Anstieg bei der Zahl von Abwesenheitstagen.<br />
Unter Berücksichtigung der in den letzten<br />
Jahren stark gesunkenen Gesamtzahl bei den<br />
Abwesenheitstagen wirkt dieser Effekt statistisch<br />
gesehen noch signifikanter, d. h., bei relativ konstanter<br />
Zahl psychisch Erkrankter nimmt lediglich<br />
der Anteilswert zu.<br />
Die BDA wird dieses fachlich komplexe, gegenüber<br />
den psychischen Belastungen bei der Arbeit<br />
erweiterte Feld der psychischen Gesundheit<br />
weiter intensiv bearbeiten.<br />
ELENA-Verfahren ausbauen –<br />
Leistungsgesetze harmonisieren<br />
Derzeit berät der Bundestag den „Entwurf eines<br />
Gesetzes über das Verfahren des elektronischen<br />
Entgeltnachweises“ (ELENA-Verfahrensgesetz),<br />
den die Bundesregierung am 25. Juni <strong>2008</strong> beschlossen<br />
hat. Mit dem ELENA-Verfahren soll<br />
die Verpflichtung der Arbeitgeber zur schriftlichen<br />
Ausstellung von Entgeltbescheinigungen für ihre<br />
Arbeitnehmer (vor allem als Grundlage für die<br />
Berechnung von Sozialleistungen, z. B. Arbeitslosengeld<br />
oder Elterngeld) durch die Verpflichtung<br />
42 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung