Geschäftsbericht 2008
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Die BDA begrüßt grundsätzlich das mit der<br />
Verordnung verfolgte Ziel, die in unterschiedlichen<br />
Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften<br />
enthaltenen Regelungen zur arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorge zusammenzuführen.<br />
Allerdings wird dieses Ziel nur bedingt erreicht,<br />
da Untersuchungsanlässe aus einschlägigen<br />
Rechtsbereichen (z. B. Strahlenschutz, Nachtarbeit)<br />
nicht einbezogen werden. Kritisch beurteilt<br />
die BDA zudem die Einrichtung eines weiteren<br />
staatlichen Ausschusses. Da zu den Aufgaben<br />
des Ausschusses die Erarbeitung von technischen<br />
Regeln und Erkenntnissen gehören soll, besteht<br />
die Gefahr, dass das Ziel der Rechtsvereinfachung<br />
konterkariert wird.<br />
Die BDA hat zu diesen Themen den kompakt<br />
„Unfallversicherung und Arbeitsschutz“ veröffentlicht.<br />
Selbstverwaltung stärken<br />
statt schwächen<br />
Das im April <strong>2008</strong> vom Bundesministerium für<br />
Arbeit und Soziales vorgelegte Gutachten zur<br />
„Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“<br />
enthält im Wesentlichen keine<br />
geeigneten Vorschläge zur Reform der sozialen<br />
Selbstverwaltung. Die BDA hat die darin unterbreiteten<br />
Empfehlungen weitgehend abgelehnt.<br />
Insbesondere der Vorschlag, die Mitwirkung der<br />
Arbeitgeber in den Selbstverwaltungsorganen<br />
auf ein Drittel zu beschränken, ist nachdrücklich<br />
abzulehnen. Dies gilt schon deshalb, weil der als<br />
Begründung gegebene Hinweis auf einen geringeren<br />
Beitragsanteil der Arbeitgeber nicht zutreffend<br />
ist. Richtig ist vielmehr, dass die Arbeitgeber in<br />
den meisten Sozialversicherungszweigen sogar<br />
höhere Beiträge als die Versicherten zahlen.<br />
Ohnehin ist der tragende Grund für die paritätische<br />
Selbstverwaltung jedoch nicht der jeweilige<br />
Finanzierungsanteil: Andernfalls wäre<br />
z. B. eine Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern<br />
in der Selbstverwaltung der Unfallversicherung<br />
überhaupt nicht zu erklären. Vielmehr beruht die<br />
paritätische Mitwirkung vor allem darauf, dass<br />
die Beiträge zur Sozialversicherung nach wie vor<br />
ganz überwiegend über lohnbezogene Beiträge<br />
aufgebracht werden. Zudem soll mit der gleichberechtigten<br />
Einbindung der Arbeitgeber in die<br />
Selbstverwaltung der Sozialversicherung auch<br />
ihre Mitverantwortung für die Sozialversicherung<br />
zum Ausdruck gebracht und eingefordert werden.<br />
Bei einer bloßen Mitwirkung der Arbeitgeber in der<br />
Selbstverwaltung ohne tatsächliche Gestaltungsmöglichkeiten<br />
würde diese wesentliche Aufgabe<br />
und Rolle der paritätischen Selbstverwaltung<br />
durch Arbeitgeber und Versicherte hingegen aufgegeben.<br />
Kritisch zu sehen sind auch Überlegungen<br />
der Gutachter hinsichtlich einer Ausweitung des<br />
aktiven und passiven Wahlrechts auf Personen,<br />
die selbst nicht Mitglied der Sozialversicherung<br />
sind. Es darf nicht sein, dass weitere Personen in<br />
den Selbstverwaltungsorganen mitwirken, die nicht<br />
selbst mit eigenen Beiträgen an der Finanzierung<br />
der Sozialversicherung beteiligt sind und damit<br />
kein Interesse an einem möglichst wirtschaftlichen<br />
Einsatz der Beitragsmittel haben, sondern ausschließlich<br />
an höheren Leistungen. Des Weiteren<br />
fehlt im Gutachten ein überzeugender Vorschlag<br />
zur Modernisierung der Organisationsstrukturen.<br />
Im Hinblick auf das Gutachten und die aktuelle<br />
Diskussion über eine Reform der Selbstverwaltung<br />
hat die BDA im März <strong>2008</strong> das aktualisierte Positionspapier<br />
„Autonomie stärken – Organisationsstrukturen<br />
modernisieren“ mit Reformvorschlägen<br />
zur sozialen Selbstverwaltung vorgelegt. Die BDA<br />
hat sich darin klar für eine Reform der sozialen<br />
Selbstverwaltung ausgesprochen. Der in den letzten<br />
Jahren insgesamt gewachsene Staatseinfluss<br />
auf die Sozialversicherung muss gestoppt und zurückgedrängt<br />
werden. Dafür ist die Autonomie der<br />
Selbstverwaltung zu stärken, ihre Gestaltungsmöglichkeiten<br />
sind zu erweitern. Es muss sichergestellt<br />
werden, dass Versicherte und Arbeitgeber<br />
die von ihnen finanzierten Sozialversicherungen<br />
verantwortlich und aktiv mitgestalten können. Um<br />
die Effizienz der Arbeit der sozialen Selbstverwaltung<br />
zu erhöhen, sollten außerdem die historisch<br />
gewachsenen, teilweise aufgeblähten Organisationsstrukturen<br />
der Sozialversicherung durch ein<br />
einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung<br />
geltendes schlankes Verwaltungsratsmodell ersetzt<br />
werden. Ferner muss die paritätische Selbstverwaltung<br />
der Sozialversicherung durch Arbeitgeber<br />
und Versicherte auch dort eingeführt werden,<br />
wo sie heute noch fehlt.<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung 41