Geschäftsbericht 2008
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Die BDA begrüßt, dass bei der Reform der<br />
Organisation der Unfallversicherung weitgehend<br />
die Vorschläge der Selbstverwaltung der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften aufgegriffen<br />
wurden. Das gilt vor allem für den notwendigen<br />
Fusionsprozess und das Konzept für einen Überaltlastausgleich.<br />
Anders als im Gesetz vorgesehen, sollte die<br />
Überaltlast allerdings hälftig nach Neurenten und<br />
Entgelten verteilt werden, denn die Abwägung der<br />
unterschiedlichen Argumente rechtfertigt keine<br />
Übergewichtung eines der beiden Verteilkriterien.<br />
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang jedoch,<br />
dass der Bundestag zur zeitlichen Streckung der<br />
Mehrbelastung der betroffenen Branchen durch<br />
den neuen Überaltlastausgleich – wie von der BDA<br />
gefordert – eine Verdoppelung der Übergangsfrist<br />
beschlossen hat.<br />
Die BDA begrüßt ferner, dass die von der<br />
Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
Mitte 2007 gegründete neue Spitzenorganisation,<br />
die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />
(DGUV), bestehend aus den früheren<br />
Organisationen des Hauptverbandes der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften (HVBG) und des<br />
Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK), in<br />
ihrer privatrechtlichen Ausgestaltung weiter bestehen<br />
bleibt und nicht in eine öffentlich-rechtliche<br />
Körperschaft umgewandelt wird. Zudem ist positiv<br />
zu bewerten, dass der Bundestag – auch hier entsprechend<br />
der Forderung der BDA – den Gesetzentwurf<br />
dahingehend abgeändert hat, dass auf<br />
die Einführung von Fachaufsicht über die DGUV<br />
durch das BMAS verzichtet wird und es bei einer<br />
Rechtsaufsicht im hoheitlichen Aufgabenbereich<br />
bleibt.<br />
Es ist zu begrüßen, dass der Bundestag auf<br />
Initiative der BDA vorgesehen hat, dass die DGUV<br />
künftig auf die Verminderung von Verwaltungsund<br />
Verfahrenskosten bei den gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften hinzuwirken hat. Dies<br />
bleibt jedoch leider deutlich hinter den ursprünglichen<br />
Plänen im Arbeitsentwurf des BMAS und<br />
der Vereinbarung von Bund und Ländern in den<br />
Eckpunkten aus dem Jahre 2006 zurück. Hier war<br />
noch vorgesehen, dass die Verwaltungs- und Verfahrenskosten<br />
der Berufsgenossenschaften von<br />
2009 bis 2014 um 20 % zu senken sind.<br />
Der BDA ist es auch gelungen, die Folgen<br />
der mit dem UVMG vorgesehenen neuen Meldepflichten<br />
zumindest deutlich zu entschärfen. Kritisch<br />
war insbesondere die erst in letzter Minute<br />
durch einen Änderungsantrag in das Gesetz aufgenommene<br />
Pflicht der Arbeitgeber, künftig für<br />
jeden einzelnen Arbeitnehmer die „geleisteten Arbeitsstunden“<br />
an die Krankenkassen (Einzugsstellen)<br />
zu melden. Eine solche Meldepflicht hätte die<br />
Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt.<br />
Viele Unternehmen erfassen die Arbeitszeit<br />
ihrer Beschäftigten nicht durch eine Zeiterfassung<br />
und müssen dies auch nicht. Die BDA hat sich daher<br />
mit großem Einsatz gegen die Einführung einer<br />
solchen Meldung eingesetzt, zumal die Meldung<br />
der Arbeitsstunden weder aus beitragsrechtlichen<br />
noch aus statistischen Gründen notwendig ist. Sie<br />
hat sich nach der dennoch erfolgten Gesetzesverabschiedung<br />
beim BMAS und den Sozialversicherungsträgern<br />
für korrigierende Maßnahmen auf<br />
untergesetzlicher Ebene eingesetzt. Die Überzeugungsarbeit<br />
hat sich gelohnt: Inzwischen kann davon<br />
ausgegangen werden, dass die Unternehmen<br />
die Arbeitsstunden in einem verwaltungstechnisch<br />
unbürokratischen Verfahren melden können.<br />
Die BDA wird sich weiterhin für eine umfassende<br />
Reform der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
einsetzen. Eine Strukturreform muss zu einer Konzentration<br />
der Leistungen auf betriebsspezifische<br />
Risiken führen, bestehende Überversorgung abbauen<br />
sowie die Wirtschaftlichkeit verbessern.<br />
Rechtsvereinfachung bei der<br />
arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />
sicherstellen<br />
Der Bundesrat hat am 10. Oktober <strong>2008</strong> die „Verordnung<br />
zur Rechtsvereinfachung und Stärkung<br />
der arbeitsmedizinischen Vorsorge“ verabschiedet.<br />
Mit der Verordnung soll ein kohärentes Vorschriften-<br />
und Regelwerk zur arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorge geschaffen werden. Wie im geltenden<br />
Recht soll eine Differenzierung nach Pflicht- und<br />
Angebotsuntersuchungen, je nach Gefährdungspotenzial<br />
des Untersuchungsanlasses, erfolgen.<br />
Zur Konkretisierung der Verordnung und zur Erarbeitung<br />
von Regeln und Erkenntnissen ist die<br />
Einrichtung eines Ausschusses für Arbeitsmedizin<br />
vorgesehen.<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung 39